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KOMMISSIONSVERKAUFVERTRAG

KOMMISSIONSVERKAUFVERTRAG

Vertragsdatum: [Tag/Monat/Jahr]
Vertragsnummer: [Nummer, falls vorhanden]

Dieser Kommissionsverkaufsvertragzwischen den nachstehend aufgeführten Parteien dem türkischen Obligationenrecht Nr. 6098 und den dazugehörigen Rechtsvorschriften , um die Grundsätze für die Lieferung bestimmter Waren zum Verkauf sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien zu regeln.


1. PARTEIEN

Eigentümer (Absender/Versender):

  • Name/Titel: [Name des Inhabers oder Firmenname]
  • TR-Identifikationsnummer / Steuernummer: [XXXXXXXXXX]
  • Adresse: [Adresse des Eigentümers]
  • Telefon: [XXXXXXXXX]
  • E-Mail: [XXXXXXXXX]

Verkäufer (Empfänger):

  • Name/Titel: [Name des Verkäufers oder Firmenname]
  • TR-Identifikationsnummer / Steuernummer: [XXXXXXXXXX]
  • Adresse: [Adresse des Verkäufers]
  • Telefon: [XXXXXXXXX]
  • E-Mail: [XXXXXXXXX]

in dieser Vereinbarung „Eigentümer“ und „Verkäufer“ .


2. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

Gegenstand dieses Vertrags ist die Lieferung bestimmter, dem Eigentümer gehörender Waren an den Verkäufer zum Weiterverkauf sowie die Festlegung der Pflichten der Vertragsparteien.

  • Gelieferte Ware: [Produktname, Modell, Seriennummer usw.]
  • Gesamtmenge: [Stück, kg, m², etc.]
  • Stückpreis: [X TL]
  • Gesamtwert: [X TL]
  • Provisionssatz auf den Verkaufspreis: [%X]
  • Verkaufszeitraum: [Tag/Monat/Jahr]
  • Lieferdatum: [Tag/Monat/Jahr]

Der Eigentümer überträgt dem Verkäufer lediglich das Recht, die Ware zu verkaufen, nicht aber das Eigentum an der Ware.


3. WARENLIEFERUNG UND VERANTWORTLICHKEITEN

3.1 Warenlieferung

  • Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, die Ware vollständig und in einwandfreiem Zustand an die angegebene Lieferadresse zu liefern.
  • Nach Erhalt der Ware hat der Verkäufer diese unverzüglich auf Mängel oder Beschädigungen zu überprüfen und den Eigentümer unverzüglich über festgestellte Mängel zu informieren.

3.2 Lagerung und Schutz von Gütern

  • Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, die in Kommission gegebene Ware in gutem Zustand zu halten und sie in seiner eigenen Obhut zu bewahren.
  • Die Ware muss unter den gegebenen Umgebungsbedingungen gelagert werden , und der Verkäufer haftet für jeglichen Verlust oder Schaden.

4. VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1 Verkaufsprozess und Bedingungen

  • Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware im Auftrag des Eigentümers innerhalb der festgelegten Frist zu verkaufen.
  • Der Verkaufspreis wird zum vereinbarten Preis festgelegt und kann nur geändert werden, wenn die Parteien etwas anderes vereinbaren.

4.2 Verkaufsbenachrichtigung und Zahlung

  • Der Verkäufer am [X]ten Tag eines jeden Monats eine Liste der verkauften Waren und den Gesamtverkaufspreis mitzuteilen
  • den Preis der verkauften Ware zahlen.

4.3 Rückgabe unverkaufter Waren

  • Nach Ablauf der Verkaufsperiode müssen alle nicht verkauften Waren vollständig und unbeschädigt an den Eigentümer zurückgegeben werden.
  • während des Rückgabeprozesses Schäden festgestellt werden.

5. Rechte und Pflichten der Parteien

5.1 Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers

  • Der Eigentümer garantiert, dass die Ware rechtmäßig ist und keine Rechte Dritter verletzt.
  • Der Eigentümer der Immobilie ist verpflichtet, dem Verkäufer während der gesamten Vertragslaufzeit die notwendige Vertriebsunterstützung zu gewähren.

5.2 Rechte und Pflichten des Verkäufers

  • Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware zum angegebenen Preis zu verkaufen und während des Verkaufsprozesses so zu handeln, dass der Markenwert des Eigentümers nicht beeinträchtigt wird.
  • ohne Zustimmung des Eigentümers weder zu einem reduzierten Preis verkaufen noch an Dritte weitergeben.

6. Kündigung des Vertrags und Strafklauseln

6.1 Vertragsdauer und -beendigung

  • Die Vertragslaufzeit [X Jahre / Monate] , und nach Ablauf dieser Laufzeit kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung mindestens [X] Tage im Voraus .
  • Verstößt eine der Parteien gegen den Vertrag, so hat die andere Partei das Recht, [X TL] als Vertragsstrafe zu fordern.

6.2 Außergewöhnliche Umstände für die Kündigung

  • eine der Parteien ihren Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt (Erdbeben, Feuer, Krieg, Wirtschaftskrise usw.) nicht nachkommen, kann der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden.
  • Wenn der Verkäufer die Sicherheit der Ware nicht gewährleistet oder die Ware betrügerisch verkauft wird, hat der Eigentümer das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen.

7. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

  • Die Parteien dürfen die im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen nicht an Dritte.
  • Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Eigentümer der Ware gehörenden Geschäftsgeheimnisse, Produktionsmethoden oder Preisinformationen zu schützen.

8. Beilegung von Streitigkeiten

  • Die Parteien werden sich bemühen, alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vorrangig durch Verhandlungen .
  • Für Streitigkeiten, die nicht durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden können, die [Stadt-]Gerichte und Vollstreckungsbehörden zuständig.

9. Schlussbestimmungen

  • Diese Vereinbarung [X] Exemplaren und von den Parteien gelesen und unterzeichnet.
  • Änderungen der Bestimmungen dieser Vereinbarung sind von keiner der Parteien ohne schriftliche Mitteilung zulässig.
  • Die Parteien erklären, dass sie die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptieren.

Eigentümer der Ware (Absender/Versender)
Name/Nachname/Titel: [Name des Eigentümers]
Unterschrift: __________

des Verkäufers (Empfängers)
: [Name des Verkäufers]
Unterschrift: __________

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