KOMMISSIONSVERKAUFVERTRAG
KOMMISSIONSVERKAUFVERTRAG
Vertragsdatum: [Tag/Monat/Jahr]
Vertragsnummer: [Nummer, falls vorhanden]
Dieser Kommissionsverkaufsvertragzwischen den nachstehend aufgeführten Parteien dem türkischen Obligationenrecht Nr. 6098 und den dazugehörigen Rechtsvorschriften , um die Grundsätze für die Lieferung bestimmter Waren zum Verkauf sowie die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien zu regeln.
1. PARTEIEN
Eigentümer (Absender/Versender):
- Name/Titel: [Name des Inhabers oder Firmenname]
- TR-Identifikationsnummer / Steuernummer: [XXXXXXXXXX]
- Adresse: [Adresse des Eigentümers]
- Telefon: [XXXXXXXXX]
- E-Mail: [XXXXXXXXX]
Verkäufer (Empfänger):
- Name/Titel: [Name des Verkäufers oder Firmenname]
- TR-Identifikationsnummer / Steuernummer: [XXXXXXXXXX]
- Adresse: [Adresse des Verkäufers]
- Telefon: [XXXXXXXXX]
- E-Mail: [XXXXXXXXX]
in dieser Vereinbarung „Eigentümer“ und „Verkäufer“ .
2. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Gegenstand dieses Vertrags ist die Lieferung bestimmter, dem Eigentümer gehörender Waren an den Verkäufer zum Weiterverkauf sowie die Festlegung der Pflichten der Vertragsparteien.
- Gelieferte Ware: [Produktname, Modell, Seriennummer usw.]
- Gesamtmenge: [Stück, kg, m², etc.]
- Stückpreis: [X TL]
- Gesamtwert: [X TL]
- Provisionssatz auf den Verkaufspreis: [%X]
- Verkaufszeitraum: [Tag/Monat/Jahr]
- Lieferdatum: [Tag/Monat/Jahr]
Der Eigentümer überträgt dem Verkäufer lediglich das Recht, die Ware zu verkaufen, nicht aber das Eigentum an der Ware.
3. WARENLIEFERUNG UND VERANTWORTLICHKEITEN
3.1 Warenlieferung
- Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, die Ware vollständig und in einwandfreiem Zustand an die angegebene Lieferadresse zu liefern.
- Nach Erhalt der Ware hat der Verkäufer diese unverzüglich auf Mängel oder Beschädigungen zu überprüfen und den Eigentümer unverzüglich über festgestellte Mängel zu informieren.
3.2 Lagerung und Schutz von Gütern
- Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, die in Kommission gegebene Ware in gutem Zustand zu halten und sie in seiner eigenen Obhut zu bewahren.
- Die Ware muss unter den gegebenen Umgebungsbedingungen gelagert werden , und der Verkäufer haftet für jeglichen Verlust oder Schaden.
4. VERKAUFS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1 Verkaufsprozess und Bedingungen
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die Ware im Auftrag des Eigentümers innerhalb der festgelegten Frist zu verkaufen.
- Der Verkaufspreis wird zum vereinbarten Preis festgelegt und kann nur geändert werden, wenn die Parteien etwas anderes vereinbaren.
4.2 Verkaufsbenachrichtigung und Zahlung
- Der Verkäufer am [X]ten Tag eines jeden Monats eine Liste der verkauften Waren und den Gesamtverkaufspreis mitzuteilen
- den Preis der verkauften Ware zahlen.
4.3 Rückgabe unverkaufter Waren
- Nach Ablauf der Verkaufsperiode müssen alle nicht verkauften Waren vollständig und unbeschädigt an den Eigentümer zurückgegeben werden.
- während des Rückgabeprozesses Schäden festgestellt werden.
5. Rechte und Pflichten der Parteien
5.1 Rechte und Pflichten des Grundstückseigentümers
- Der Eigentümer garantiert, dass die Ware rechtmäßig ist und keine Rechte Dritter verletzt.
- Der Eigentümer der Immobilie ist verpflichtet, dem Verkäufer während der gesamten Vertragslaufzeit die notwendige Vertriebsunterstützung zu gewähren.
5.2 Rechte und Pflichten des Verkäufers
- Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware zum angegebenen Preis zu verkaufen und während des Verkaufsprozesses so zu handeln, dass der Markenwert des Eigentümers nicht beeinträchtigt wird.
- ohne Zustimmung des Eigentümers weder zu einem reduzierten Preis verkaufen noch an Dritte weitergeben.
6. Kündigung des Vertrags und Strafklauseln
6.1 Vertragsdauer und -beendigung
- Die Vertragslaufzeit [X Jahre / Monate] , und nach Ablauf dieser Laufzeit kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung mindestens [X] Tage im Voraus .
- Verstößt eine der Parteien gegen den Vertrag, so hat die andere Partei das Recht, [X TL] als Vertragsstrafe zu fordern.
6.2 Außergewöhnliche Umstände für die Kündigung
- eine der Parteien ihren Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt (Erdbeben, Feuer, Krieg, Wirtschaftskrise usw.) nicht nachkommen, kann der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden.
- Wenn der Verkäufer die Sicherheit der Ware nicht gewährleistet oder die Ware betrügerisch verkauft wird, hat der Eigentümer das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen.
7. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
- Die Parteien dürfen die im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen nicht an Dritte.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Eigentümer der Ware gehörenden Geschäftsgeheimnisse, Produktionsmethoden oder Preisinformationen zu schützen.
8. Beilegung von Streitigkeiten
- Die Parteien werden sich bemühen, alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vorrangig durch Verhandlungen .
- Für Streitigkeiten, die nicht durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden können, die [Stadt-]Gerichte und Vollstreckungsbehörden zuständig.
9. Schlussbestimmungen
- Diese Vereinbarung [X] Exemplaren und von den Parteien gelesen und unterzeichnet.
- Änderungen der Bestimmungen dieser Vereinbarung sind von keiner der Parteien ohne schriftliche Mitteilung zulässig.
- Die Parteien erklären, dass sie die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptieren.
Eigentümer der Ware (Absender/Versender)
Name/Nachname/Titel: [Name des Eigentümers]
Unterschrift: __________
des Verkäufers (Empfängers)
: [Name des Verkäufers]
Unterschrift: __________
