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Rechte von Arbeitgebern und Ärzten, Löhne und Arbeitszeiten

Vereinbarung über arbeitsmedizinische Dienstleistungen

Parteien:

  • Betriebsarzt: Dr. ……………………………………………..
    Adresse: ……………………………………………………………

  • Arbeitgeber: ………………………………………………………..
    Adresse: ……………………………………………………………

  • Vertragsdauer: ………………………………………………

  • Sozialversicherungsnummer am Arbeitsplatz: ………………………………………….

  • Anzahl der Mitarbeiter: ……………………………………………….

Angesichts der oben genannten Informationen haben die Parteien im Rahmen des Gesetzes Nr. 6331 über Arbeitsschutz und Sicherheit sowie der damit verbundenen Rechtsvorschriften die folgenden Bedingungen vereinbart.


Artikel 1 – Verpflichtungen

Der Betriebsarzt verpflichtet sich, alle sich aus den gesetzlichen Bestimmungen im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ergebenden Verpflichtungen, insbesondere der „Verordnung über die Pflichten, Befugnisse, Verantwortlichkeiten und Ausbildung von Betriebsärzten“, uneingeschränkt zu erfüllen. Die Parteien bestätigen und erklären, dass die Aufsicht über die Einhaltung dieser Verpflichtungen der zuständigen Ärztekammer obliegt.

Artikel 2 – Dauer und Beendigung des Vertrags

A) Dieser Vertrag ein (1) Jahr und verlängert sich automatisch jedes Jahr im Januar.
B) Im Falle einer Kündigung sind die Parteien verpflichtet, mindestens einen Monat im Voraus . Eine Kopie der Kündigung wird auch an die zuständige Ärztekammer gesendet. Ein Rückgang der Beschäftigtenzahl unter 50 berechtigt nicht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags.
C) Bis zur Bestellung eines neuen Betriebsarztes bleibt der derzeitige Arzt weiterhin im Dienst, um sicherzustellen, dass der Arbeitsplatz nicht ohne ärztliche Versorgung ist.

Artikel 3 – Löhne und soziale Rechte

Das Honorar des Betriebsarztes wird über die Lohnabrechnung abgerechnet und darf nicht unter dem von der türkischen Ärztekammer festgelegten Mindestlohn liegen. Der Arzt genießt zudem die Sozialleistungen des Arbeitgebers. Änderungen der Mitarbeiterzahl wirken sich auf das Honorar und die Arbeitszeit aus.

Artikel 4 – Pflichten des Arbeitgebers

Arbeitgeber;

  • Es bietet die notwendigen Rahmenbedingungen, damit der Arzt seine Aufgaben sicher ausführen kann

  • In Übereinstimmung mit den Arbeitsschutzgesetzen eine Betriebsgesundheitseinheitund die notwendige Ausrüstung und das erforderliche Personal bereitgestellt.

  • Es unterstützt die berufliche Aus- und Weiterbildung von Arbeitsmedizinern.

Artikel 5 – Urlaub und Arbeitszeiten

  • Betriebsärzte Anspruch auf 30 Tage bezahlten Urlaub . Dieser Urlaub kann in zwei Teile aufgeteilt werden.

  • Die monatliche Arbeitszeit beträgt 15 Minuten pro Mitarbeiter und darf nicht kürzer sein. Überstunden werden mit dem Mindestlohn vergütet.

Artikel 6 – Lohn- und Gehaltsabrechnungsverfahren

  • Das monatliche Gehalt des Arztes wird über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt.

  • Eine Kopie der Gehaltsabrechnungen wird nach Vertragsunterzeichnung und bei jeder Gehaltserhöhung an die zuständige Ärztekammer gesendet.

  • Die Reisekosten des Arztes werden ebenfalls übernommen.

Artikel 7 – Gebührenordnung

  • Nettomonatsgehalt für die ersten sechs Monate des Jahres ……….: …………………… TL.

  • Nettomonatsgehalt für das zweite Halbjahr des Jahres ……: …………………… TL.

Artikel 8 – Arbeitstage und -zeiten

Der Betriebsarzt ist an den folgenden Tagen ab 14:00 Uhr :

  • Montag: …………………..

  • Dienstag: ………………………….

  • Mittwoch: …………………

  • Donnerstag: ………………….

  • Freitag: ………………………..

Monatliche Gesamtarbeitszeit: …………………… Stunden.

Artikel 9 – Anwendbare Bestimmungen

In Fällen, die nicht von diesem Vertrag abgedeckt sind, gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes und der einschlägigen Rechtsvorschriften


Diese Vereinbarung wurde von den Parteien am …/…/… in zwei Ausfertigungen erstellt, gelesen und unterzeichnet.

Arbeitgeber ……………………………………
Betriebsarzt …………………………..

                                                               YAĞMUR YORULMAZ, STUDENT DER RECHTSFAKULTÄT

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