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Vertragsmuster-12

FAHRZEUGVERKAUF, -ÜBERGABE UND NOTARIELL BEGLAUBIGTER EIGENTUMSÜBERTRAGUNGSVERTRAG

ARTIKEL 1 - PARTEIEN

1.1.
Name/Titel des Verkäufers: ……………………………………………..
Türkische Republik-Identifikationsnummer / Steuernummer: ……………………………………………..
Adresse: ……………………………………………..
Telefon: ……………………………………………..
E-Mail: ……………………………………………..

1.2.
Name/Titel des Empfängers: ……………………………………………..
Türkische Republik-Identifikationsnummer / Steuernummer: ……………………………………………..
Adresse: ……………………………………………..
Telefon: ……………………………………………..
E-Mail: ……………………………………………..

Der Verkäufer und der Käufer werden gemeinsam als „die Parteien“ und einzeln als „Partei“ bezeichnet .

Optionale Angaben zum Bürgen:
Name und Nachname: ……………………………………………..
Türkische Personalausweisnummer: ……………………………………………..
Adresse: ……………………………………………..
Telefon: ……………………………………………..


ARTIKEL 2 – GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

Gegenstand dieser Vereinbarung ist der Verkauf des Fahrzeugs, dessen Einzelheiten nachstehend aufgeführt sind, an den Käufer im Rahmen des festgelegten Preises und Zahlungsplans, die Festlegung der tatsächlichen Lieferbedingungen des Fahrzeugs, die Regelung der notariellen Verkaufs- und Übertragungspflichten sowie die Vereinbarung der Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf Mängel, Schulden, Kosten, Verantwortlichkeiten, Zahlungsverzug und Kündigung.


ARTIKEL 3 – INFORMATIONEN ZUM ZUM VERKAUF STEHENDEN FAHRZEUG

Kennzeichen: ……………………………………………..
Marke: ……………………………………………..
Modell: ……………………………………………..
Baujahr: ……………………………………………..
Typ/Version: ……………………………………………..
Farbe: ……………………………………………..
Fahrgestellnummer: ……………………………………………..
Motornummer: ……………………………………………..
Kraftstoffart: …………………………………………….. Getriebeart
: ……………………………………………
Kilometerstand: ……………………………………………..
Eingetragener Halter: ……………………………………………..
Besteht eine Pfändung/Beschlagnahme/Beschlagnahme des Fahrzeugs?: ……………………………………………..
Datum der gültigen Hauptuntersuchung: ……………………………………………..
Ablaufdatum der Kfz-Haftpflichtversicherung: ……………………………………………..
Informationen zur Vollkaskoversicherung (falls vorhanden): ……………………………………………..
Anzahl der Ersatzschlüssel: ……………………………………………..
Einzureichende Dokumente: ……………………………………………..


ARTIKEL 4 – VERKAUFSPREIS UND ZAHLUNGSPLAN

4.1. Die Parteien haben vereinbart, dass der Gesamtverkaufspreis des Fahrzeugs …………………… TL .

4.2. Diese Gebühr;

  • …………………… TLals Vorauszahlung / Anzahlung / Anschlussgebühr,
  • Der verbleibende Betrag von …………………… TLwird gemäß folgendem Ratenplan gezahlt:

Ratenzahlungsplan

  1. Rate: ………… TL – Fälligkeitsdatum: ……/……/……..
  2. Rate: ………… TL – Fälligkeitsdatum: ……/……/……..
  3. Rate: ………… TL – Fälligkeitsdatum: ……/……/……..
  4. Rate: ………… TL – Fälligkeitsdatum: ……/……/……..

4.3. Zahlungen erfolgen auf folgendes Konto:
Bank: ……………………………………………..
IBAN: ……………………………………………..
Kontoinhaber: ……………………………………………..

4.4. Bei Barzahlungen ist es außerdem zwingend erforderlich, eine unterschriebene Quittung auszustellen.

4.5. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, trägt der Absender die Gebühren für die Überweisung/EFT.


ARTIKEL 5 - ANZAHLUNG / BEGINNGEBÜHR / STORNIERUNGSGEBÜHR

5.1. Die Parteien setzen dies um, indem sie nur eine der folgenden Optionen auswählen:

[ ] Option A – Anzahlung:
Der vor dem Verkauf gezahlte Betrag dient als Nachweis für das Bestehen des Vertrags und wird vom tatsächlichen Verkaufspreis abgezogen.

[ ] Option B – Stornogebühr:
Jede Partei kann vom Vertrag zurücktreten; tritt in diesem Fall die Partei zurück, die die Stornogebühr zahlt, verliert den gezahlten Betrag, tritt die Partei zurück, die die Stornogebühr erhält, erhält den doppelten erhaltenen Betrag zurück.

5.2. Sofern keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wird, gilt der geleistete Betrag als Anzahlung und wird vom Verkaufspreis abgezogen. Artikel 177 des türkischen Obligationenrechts regelt die Anzahlung, Artikel 178 die Stornogebühr.


ARTIKEL 6 - VERKAUFS- UND ÜBERTRAGUNGSMETHODE

6.1. Die Parteien vereinbaren, dass die förmliche Übertragung des Fahrzeugeigentums bei einem Notar erfolgt.

6.2. Beide Parteien sind sich einig, dass Fahrzeugverkäufe und -übertragungen, die nicht notariell beurkundet werden, ungültig sind. Die offizielle Verkaufsabwicklung erfolgt spätestens am ……/……/…… im Notariat ………………………….

6.3. Wenn eine der Parteien die notariell beurkundete Veräußerung nicht mitgestaltet oder den Übertragungsprozess ohne triftigen Grund behindert, kann sich die andere Partei auf die Bestimmungen zur Vertragsverletzung berufen.

6.4. Notarielle Verkaufsgebühren, Kosten für Wertpapiere, obligatorische Überweisungsgebühren und sonstige amtliche Transaktionskosten werden wie folgt aufgeteilt:
[ ] Vom Käufer
[ ] Vom Verkäufer
[ ] Jeweils zur Hälfte


ARTIKEL 7 – FAHRZEUGLIEFERUNG

7.1. Das Fahrzeug wurde/wird dem Käufer am ……/……/…….. um ………. Uhr ausgeliefert.

7.2. Folgende Artikel werden dem Käufer bei Lieferung ebenfalls zur Verfügung gestellt:

  • Lizenz-/Registrierungsbescheinigungsmuster
  • Ersatzschlüssel
  • Benutzerhandbuch
  • Wartungsaufzeichnungen
  • Ersatzreifen / Wagenheber / Radmutternschlüssel
  • Obligatorische Ausrüstung
  • Andere: ……………………………………………..

7.3. Der zum Zeitpunkt der Lieferung zu erstellende Liefer- und Empfangsberichtist Bestandteil dieser Vereinbarung.


ARTIKEL 8 – AKTUELLER ZUSTAND DES FAHRZEUGS UND MÄNGELERKLÄRUNGEN

8.1. Der Verkäufer hat dem Käufer nach bestem Wissen und Gewissen den aktuellen physischen, mechanischen und rechtlichen Zustand des Fahrzeugs erläutert.

8.2. Bekannte Schäden, ausgetauschte Teile, Lackierung, Vorgeschichte größerer Schäden, Ergebnisse von Sachverständigengutachten, Kilometerstand, Motor-/Getriebestörungen, elektronische Störungen und ähnliche Probleme werden ebenfalls nachfolgend aufgeführt:
…………………………………………………………………….
…………………………………………………………………….
…………………………………………………………………….

8.3. Der Käufer bestätigt, dass er das Fahrzeug nach einer Besichtigung und Probefahrt erwirbt und es auf Wunsch von einem Sachverständigen begutachten lässt; und dass er sich der ausdrücklich genannten Tatsachen und Sachverhalte bewusst ist, die bei normaler Aufmerksamkeit festgestellt werden können.

8.4. Der Käufer behält sich das Recht vor, Schadensersatz für Mängel zu verlangen, die der Verkäufer grob fahrlässig verschwiegen, durch falsche Angaben verheimlicht oder arglistig verheimlicht hat.


ARTIKEL 9 – ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DES VERKÄUFERS

Verkäufer;

9.1. Dass Sie am Verkaufstag der Eigentümer/autorisierte Händler des Fahrzeugs sind,

9.2. Der Verkäufer bestätigt, dass keine Pfandrechte, Beschlagnahmungen, Sicherungsmaßnahmen, Haftbefehle, Diebstahlregistereinträge oder Übertragungsbeschränkungen für das Fahrzeug vorliegen, die dessen Verkauf verhindern würden; und dass, falls solche vorliegen, dies dem Käufer klar mitgeteilt wurde

9.3. Sie bestätigen, dass Sie für alle ausstehenden Schulden aus früheren Zeiträumen verantwortlich sind, wie z. B. Kfz-Steuer, Verkehrsstrafen, OGS/HGS-Mautschulden, Parkgebühren und ähnliche Gebühren, die bis zum Datum des notariell beurkundeten Verkaufs aufgelaufen sind

9.4. Der Käufer hat alle notwendigen Dokumente, einschließlich der Fahrzeugschlüssel, der Zulassungsbescheinigung und anderer erforderlicher Dokumente, im Verkaufsbüro des Notars oder zum vereinbarten Liefertermin vorzulegen

Er/Sie akzeptiert und verpflichtet sich.


ARTIKEL 10 – ERKLÄRUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DES KÄUFERS

Käufer;

10.1. Sie haben das Fahrzeug in seinem aktuellen Zustand geprüft und kaufen es,

10.2. Er/Sie wird den Verkaufspreis gemäß dem im Vertrag festgelegten Zahlungsplan entrichten

10.3. Der Verkäufer trägt ab dem Zeitpunkt der Lieferung die Verantwortung für alle Kosten, die aus der tatsächlichen Nutzung des Fahrzeugs im Rahmen der internen Geschäftsbeziehungen entstehen

10.4. Der Notar wird an den Verkaufsgeschäften entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter teilnehmen

10.5. Sie werden das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den Gesetzen und Verkehrsregeln benutzen

Er/Sie akzeptiert und verpflichtet sich.


ARTIKEL 11 – HAFTUNG NACH TATSÄCHLICHER LIEFERUNG

11.1. Im Rahmen der internen Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien trägt der Käufer alle Kosten, die nach dem tatsächlichen Liefertermin durch die Nutzung des Fahrzeugs entstehen, wie z. B. Kraftstoff, Parkgebühren, Brücken-/Autobahngebühren, Abschleppkosten, Wartungskosten, Verwaltungsstrafen aufgrund der tatsächlichen Nutzung und ähnliche Kosten.

11.2. Die Parteien bestätigen jedoch, dass die offizielle Eigentumsübertragung durch einen notariell beurkundeten Kaufvertrag erfolgt und dass der Verkauf und die Übertragung des zugelassenen Fahrzeugs von einem Notar durchgeführt werden müssen. Daher können bestimmte Folgen, die sich bis zur notariellen Übertragung gegenüber Dritten und in amtlichen Registern ergeben, gesondert nach geltendem Recht geprüft werden.

11.3. Falls die tatsächliche Nutzung des Eigentums durch den Käufer vor der notariell beurkundeten Übertragung zu einer Verwaltungsstrafe, Steuer, Entschädigung oder sonstigen Zahlung an den Verkäufer führt, verpflichtet sich der Käufer, diese Beträge dem Verkäufer unverzüglich auf erstes Verlangen zu zahlen.


ARTIKEL 12 – VERKEHRSVERSICHERUNG, UMGANGVERSICHERUNG UND RISIKOVERSICHERUNG

12.1. Der Käufer ist nach der tatsächlichen Lieferung für den Schutz, die Wartung und die Nutzung des Fahrzeugs verantwortlich.

12.2. Die Übertragung/Erneuerung der obligatorischen Verkehrsversicherung und gegebenenfalls der Vollkaskoversicherung erfolgt durch die Parteien nach dem notariell beurkundeten Verkauf separat.

12.3. Die Parteien vereinbaren, dass alle gesondert an die Versicherungsgesellschaft zu richtenden Mitteilungen den einschlägigen Gesetzen und Versicherungsbedingungen unterliegen, unabhängig von diesem Vertrag.


ARTIKEL 13 – ZAHLUNGSAUSFALL BEI RATENVERKÄUFEN

13.1. Zahlt der Käufer eine Rate nicht fristgerecht und ….. Tagen , so gilt der Käufer als in Verzug.

13.2. Im Falle des Zahlungsverzugs;

  • Auf die fällige Rate gesetzliche Verzugszinsen , oder
  • Die Parteien können außerdem eine monatliche Mahngebühr in Höhe von %….. erhoben wird.

13.3. Die Parteien können, wenn sie es wünschen, folgende Bestimmung hinzufügen:
„Zahlt der Käufer zwei aufeinanderfolgende Raten oder insgesamt drei Raten nicht fristgerecht, wird der gesamte ausstehende Betrag sofort fällig und zahlbar.“

13.4. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich der Verkäufer das Recht vor, Schadensersatz zu fordern und Zahlungen gemäß den allgemeinen Bestimmungen einzuziehen.


ARTIKEL 14 – SCHULDVERSPRECHEN / GARANTIE / BÜRGSCHAFT

14.1. Bei Ratenkäufen hat der Käufer folgende Sicherheiten zu leisten:
[ ] Schuldschein
[ ] Bürge
[ ] Pfand / zusätzliche Sicherheiten
[ ] Keine Sicherheiten

14.2. Wenn eine natürliche Person als Bürge auftreten soll, müssen auch die Formvorschriften des türkischen Obligationenrechts für die Gültigkeit der Bürgschaft erfüllt sein; daher wird empfohlen, den Bürgschaftsabschnitt gesondert und gemäß dem dort vorgeschriebenen Verfahren zu erstellen.


ARTIKEL 15 - STRAFKLAUSELN

15.1. Erscheint eine der Parteien ohne triftigen Grund nicht zum notariell beurkundeten Verkauf, liefert sie das Fahrzeug nicht, zahlt sie den Preis auch nach der Lieferung nicht oder verstößt sie gegen eine wesentliche Bestimmung des Vertrags, so hat die vertragsbrüchige Partei der anderen Partei …………………… TL .

15.2. Die Zahlung der Vertragsstrafe schließt das Recht der anderen Partei, über den von ihr nachgewiesenen Schaden hinausgehenden Schaden geltend zu machen, nicht aus.


ARTIKEL 16 – KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT VOM VERTRAG

16.1. Im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung durch eine der Parteien kann die andere Partei eine schriftliche Mitteilung senden, … Tagen behoben wird

16.2. Wird der Mangel nicht innerhalb dieser Frist behoben, kann der Vertrag gekündigt oder das Widerrufsrecht gemäß den allgemeinen Bestimmungen ausgeübt werden.

16.3. Die Bestimmungen des Artikels 5 bezüglich Einzahlungs-/Einzahlungs-/Stornogebühren bleiben vorbehalten.


ARTIKEL 17 - STEUERN, STRAFEN UND VERGANGENE SCHULDEN

17.1. Sämtliche ausstehenden Schulden, einschließlich Kfz-Steuer, Verkehrsstrafen, Mautgebühren (OGS/HGS), Parkgebühren und ähnliche, bis zum Datum des notariell beurkundeten Verkaufs entstandene Schulden, gehen zu Lasten des Verkäufers.

17.2. Mit dem Datum des notariell beurkundeten Verkaufs endet die Kfz-Steuerpflicht des vorherigen Eigentümers und die Steuerpflicht des neuen Eigentümers beginnt.

17.3. Die Parteien vereinbaren, dass sie im Falle später entstehender Forderungen aus einer früheren Periode gegenseitig Regressansprüche geltend machen können, je nachdem, auf welche Periode sich die Forderung bezieht.


ARTIKEL 18 - BENACHRICHTIGUNG

18.1. Die in diesem Vertrag angegebenen Adressen der Parteien sind ihre rechtsgültigen Adressen für die Zustellung von Schriftstücken.

18.2. Sofern eine Adressänderung nicht schriftlich mitgeteilt wird, gelten Mitteilungen, die an die alte Adresse gesendet werden, als gültig.

18.3. Benachrichtigungen, die über einen Notar, per KEP (Registrierte Elektronische Post), per Einschreiben mit Rückschein, per Kurier oder schriftlicher Empfangsbestätigung erfolgen, gelten als gültig.


ARTIKEL 19 – BEWEISVEREINBARUNG

Bankunterlagen, Quittungen, SMS, E-Mail-Korrespondenz, Lieferscheine, Gutachten, Dienstleistungsnachweise, Notarunterlagen und Verkehrs-/Verwaltungsunterlagen der Parteien können in Streitigkeiten als Beweismittel verwendet werden.


ARTIKEL 20 – BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Abkommens ergeben, die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von ………………………….. zuständig.


ARTIKEL 21 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

21.1. Diese Vereinbarung ersetzt keinen notariell beglaubigten Kaufvertrag; sie regelt die Beziehungen zwischen den Parteien hinsichtlich Kaufpreis, Lieferung, Zahlung, Haftung und Vorbereitung der Eigentumsübertragung. Die offizielle Eigentumsübertragung erfolgt beim Notar.

21.2. Diese Vereinbarung wurde am …/…/…… in … Ausfertigungen erstellt, von den Parteien gelesen und unterzeichnet.


des Verkäufers
/ Titel /
Unterschrift

des Empfängers
Nachname / Titel
Unterschrift

Bürge
Name Nachname
Unterschrift

Zeuge 1
Name Nachname
Unterschrift

ZEUGE 2
Name Nachname
Unterschrift

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