Vertragsmuster-7
GESAMT- UND JEWEILIGE GARANTIEVEREINBARUNG
ARTIKEL 1 - PARTEIEN
1.1. Gläubiger
Firmenname: …………………………………. Inc.
MERSIS-Nr.: ………………………………….
Finanzamt / Steuernummer: ………………………………….
Adresse: ………………………………….
In dieser Vereinbarung wird sie nachfolgend als „Gläubiger“ bezeichnet .
1.2. Hauptschuldner
Firmenname: …………………………………. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / Inc.
MERSIS-Nr.: ………………………………….
Finanzamt / Steuernummer: ………………………………….
Adresse: …………………………………. / Istanbul
In dieser Vereinbarung „SCHULDNER“ .
1.3. I. Bürge
Name und Vorname: ………………………………….
Türkische Personalausweisnummer: ………………………………….
Adresse: …………………………………. / Istanbul
In dieser Vereinbarung wird er nachfolgend als „I. GARANTIERT“ bezeichnet .
1.4. II. Bürge
Name und Vorname: ………………………………….
Türkische Personalausweisnummer: ………………………………….
Adresse: …………………………………. / Istanbul
In dieser Vereinbarung wird er nachfolgend als „II. GARANTILER“ bezeichnet .
Der Gläubiger, der Schuldner, der erste Bürge und der zweite Bürge werden gemeinsam als „Parteien “ und einzeln als „Partei “ bezeichnet .
ARTIKEL 2 - DEFINITIONEN
In dieser Vereinbarung;
Der Hauptvertrag bezieht sich auf den Vertrag vom …/…/……, der zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner geschlossen wurde . Die Hauptschuld umfasst die gegenwärtigen und zukünftigen Geldverbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger aus dem Hauptvertrag sowie den zugehörigen Zusatzvereinbarungen, Bestellformularen, Kontoverbindungen, Liefer- und Empfangsdokumenten, Rechnungen, Verträgen und sonstigen Geschäftsbeziehungen. Nebenverbindlichkeiten umfassen Zinsen, Verzugszinsen, Auslagen, Provisionen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Mittel, Vollstreckungskosten, Prozesskosten, Anwaltskosten und vertraglich vereinbarte Nebenverpflichtungen .
ARTIKEL 3 – GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Regelung der Verfahren und Grundsätze für die Übernahme von Garantieverpflichtungen durch den ersten und den zweiten Bürgen zur Sicherung der bestehenden und künftigen Forderungen des Schuldners gegenüber dem Gläubiger aus dem Hauptvertrag und der damit verbundenen Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien, innerhalb der in dieser Vereinbarung festgelegten Obergrenze und des festgelegten Zeitraums.
ARTIKEL 4 - ART DER GARANTIE
4.1. Der erste und der zweite Bürge vereinbaren, dass sie gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Bedingungen gesamtschuldnerisch als Bürgen für die Schulden des Schuldners gegenüber dem Gläubiger haften
in dieser Vereinbarung für jeden Bürgen festgelegten Höchstbetrag der Haftung .
4.3. Diese Garantie sichert die Verpflichtungen des Schuldners aus dem Hauptvertrag und alle sich daraus ergebenden Nebenverpflichtungen, soweit dies in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen ist.
ARTIKEL 5 - GARANTIEUMFANG
5.1. Bürgen haften für folgende Schulden des Schuldners gegenüber dem Gläubiger:
a. Kosten für Waren oder Dienstleistungen,
b. Forderungen aus laufenden Konten,
c. Fällige oder bald fällig gewordene Zahlungen,
d. Forderungen aus Rechnungen, Lieferscheinen, Kontoauszügen und Abstimmungsbelegen gemäß dem Hauptvertrag,
e. Gesetzliche oder vertragliche Zinsen im Falle des Zahlungsverzugs,
f. Angemessene Aufwendungen und Kosten für die Beitreibung,
g. Aufwendungen und Anwaltskosten im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen, Gerichtsverfahren und Inkassomaßnahmen.
5.2. Die Haftung der Bürgen erstreckt sich nicht auf Ansprüche, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurden, die rechtswidrig sind oder die Grenzen des ursprünglichen Schuldverhältnisses überschreiten.
5.3. Die Garantie deckt nicht nur die bestehenden Schulden des Schuldners gegenüber dem Gläubiger ab, sondern auch alle Schulden, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung entstehen können.
ARTIKEL 6 – MAXIMALE HAFTUNGSBETRAG
6.1. I. Die Gesamthaftung des Bürgen aus diesem Vertrag …………….. TL begrenzt
6.2. II. Die Gesamthaftung des Bürgen aus diesem Vertrag …………….. TL begrenzt
6.3. Die Haftung der Bürgen ist in allen Fällen auf den in dieser Vereinbarung festgelegten Höchstbetrag beschränkt.
ARTIKEL 7 - GARANTIEDAUER
7.1. Diese Garantie gilt vom …/…/…… bis zum …/…/……
7.2. Schulden, die nach diesem Datum entstehen, sind von dieser Vereinbarung nicht abgedeckt, es sei denn, zwischen den Parteien wird eine gesonderte schriftliche Verlängerungs- oder neue Garantievereinbarung geschlossen.
7.3. Der Gläubiger behält sich das Recht vor, Forderungen, die während der Garantiezeit entstanden und fällig geworden sind, einzutreiben und einzuziehen.
ARTIKEL 8 - FÄLLIGKEIT DER SCHULDEN UND HAFTUNG DES GARANTIERS
8.1. Kommt der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung aus dem ursprünglichen Vertrag nicht fristgerecht nach, wird die Schuld fällig und zahlbar.
8.2. Im Falle des Zahlungsverzugs des Schuldners kann der Gläubiger von den Bürgen durch schriftliche Mitteilung die Zahlung verlangen.
8.3. Aufgrund der Natur gesamtschuldnerischer Bürgschaften kann der Gläubiger die Bürgen direkt in Anspruch nehmen, wobei alle gesetzlichen und vertraglichen Rechte vorbehalten bleiben. Diese Bestimmung ist ein Vertragsentwurf; die Durchsetzungsstrategie im Einzelfall ist gesondert zu prüfen.
ARTIKEL 9 - ZAHLUNGSANFRAGE
9.1. Sollte der Schuldner die Schulden nicht begleichen, kann der Gläubiger von den Bürgen Zahlung innerhalb der in dieser Vereinbarung festgelegten Höchstgrenzen verlangen.
9.2. Die Bürgen verpflichten sich, die Schulden innerhalb von … Tagen nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung des Gläubigers zu begleichen
9.3. Im Falle einer Teilzahlung wird der Betrag zunächst auf die Inkassokosten, dann auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptschuld angerechnet.
ARTIKEL 10 - ERKLÄRUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN DER GARANTIERE
10.1. Die Bürgen erklären, dass sie diese Vereinbarung aus freiem Willen unterzeichnet haben, dass sie den Inhalt der Vereinbarung gelesen haben und sich ihrer Konsequenzen bewusst sind.
10.2. Die Bürgen bestätigen, dass ihre enge Beziehung, Partnerschaft, Managementfunktion oder sonstige Verbindung zum Schuldner ihre Verpflichtung zur Stellung dieser Bürgschaft nicht aufhebt.
10.3. Die Bürgen bestätigen, dass ihnen bewusst ist, dass ihre Haftung auf einen Höchstbetrag und eine Höchstdauer begrenzt ist; sie akzeptieren diese Verpflichtung jedoch trotzdem.
10.4. Bürgen sind verpflichtet, dem Gläubiger unverzüglich schriftlich Änderungen ihrer Adresse, ihres Familienstands oder ihrer Identitätsdaten mitzuteilen.
ARTIKEL 11 - PFLICHTEN DES SCHULDNERS
11.1. Der Schuldner ist verpflichtet, alle seine Schulden aus dem ursprünglichen Vertrag fristgerecht und vollständig zu begleichen.
11.2. Der Schuldner ist verpflichtet, dem Gläubiger auf Verlangen die notwendige Unterstützung in Bezug auf das laufende Konto, den Zahlungsplan, die Saldeninformationen und den Abstimmungsprozess zu gewähren.
11.3. Der Schuldner verpflichtet sich, im Falle der Verpflichtung der Bürgen zur Zahlung an den Gläubiger aufgrund dieses Vertrags die gezahlten Beträge und die damit verbundenen Kosten unverzüglich an die Bürgen zurückzuerstatten.
ARTIKEL 12 - RECHT AUF RÜCKRUF
12.1. Jeder Bürge hat einen Regressanspruch gegen den Schuldner, soweit er Zahlungen an den Gläubiger im Rahmen dieses Vertrags geleistet hat.
12.2. Unabhängig davon, ob die Bürgen die Zahlungen gemeinsam oder getrennt leisten, unterliegen ihre internen Beziehungen und Regressansprüche allgemeinen Bestimmungen.
12.3. Quittungen, Rechnungen und andere Dokumente, die sich auf den vom Gläubiger eingezogenen Betrag beziehen, werden dem Bürgen auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
ARTIKEL 13 – AUSGABEN, ZINSEN UND ANTIKELVERBINDLICHKEITEN
13.1. Die Gesamtsumme der Zinsen, Verzugszinsen, Inkassokosten, Notargebühren, Vollstreckungskosten, Prozesskosten und Anwaltskosten, die im Rahmen der Garantie geltend gemacht werden können, darf den Höchstbetrag der Haftung nicht übersteigen.
13.2. Bürgen können nicht für Gegenstände haftbar gemacht werden, die gesetzlich verboten oder als ungültig erachtet werden.
ARTIKEL 14 - BENACHRICHTIGUNG
14.1. Die in diesem Vertrag angegebenen Adressen der Parteien gelten als deren Adressen für offizielle Mitteilungen.
14.2. Sofern Adressänderungen nicht schriftlich mitgeteilt werden, gelten Mitteilungen, die an die aktuelle Adresse gesendet werden, als gültig.
14.3. Benachrichtigungen, die per KEP (Registrierte Elektronische Post), Notar, Einschreiben mit Rückschein, Kurier oder persönlicher Zustellung gegen Unterschrift erfolgen, gelten als gültig.
ARTIKEL 15 – BEWEISVEREINBARUNG
Die Geschäftsbücher und -aufzeichnungen der Parteien, Kontoauszüge, Rechnungen, Lieferscheine, Bankunterlagen, KEP-Aufzeichnungen (Registered Electronic Mail), E-Mail-Korrespondenz, Abstimmungsformulare und Zahlungsbelege können in Streitfällen als Beweismittel verwendet werden.
ARTIKEL 16 - TEILWEISE UNGÜLTIGKEIT
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass sie der gesetzlich zulässigen Willenserklärung am nächsten kommt.
ARTIKEL 17 – BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von ………………………….. zuständig.
ARTIKEL 18 - INKRAFTTRETEN
Dieses Abkommen besteht aus 18 Artikeln und wurde am …/…/…… ausgearbeitet und trat mit der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft.
UNTERSCHRIFTABSCHNITT
Gläubiger:
Titel:
Bevollmächtigte Person:
Unterschrift:
SCHULDNER
Titel:
Bevollmächtigte Person:
Unterschrift:
I. Bürge
Name und Nachname:
Unterschrift:
II.
Name und Nachname des Bürgen:
Unterschrift:
ABSCHNITT, DER VON DEN GARANTIERN HANDSCHRIFTLICH AUSZUFÜLLEN IST
Damit eine Bürgschaft nach türkischem Obligationenrecht wirksam ist, muss jeder Bürge handschriftlich Folgendes angeben: den Höchstbetrag der Haftung , das Datum der Bürgschaft und, falls es sich um einen Mitbürgen handelt, eine Erklärung über die Übernahme dieser Rolle. Diese Bedingungen sind gesetzlich ausdrücklich geregelt.
I. Handschriftlicher Text des Bürgen:
“Hiermit bestätige ich, dass ich am …/…/…… Datum als Gesamtschuldner für einen Höchstbetrag von …………………….. TL bürge.”
Name und Nachname:
Unterschrift:
II. Handschriftlicher Text des Bürgen:
“Hiermit bestätige ich, dass ich am …/…/…… Datum als Gesamtschuldner für einen Höchstbetrag von …………………….. TL bürge.”
Name und Nachname:
Unterschrift:
ABSCHNITT ÜBER DIE EINWILLIGUNG DES EHEPARTNERS
Bei verheirateten Bürgen ist in der Regel die schriftliche Zustimmung vor oder spätestens bei Vertragsschluss erforderlich. Daher empfiehlt es sich, den folgenden Zustimmungstext separat zu verfassen, sofern im Einzelfall keine Ausnahme vorliegt.
Einverständniserklärung des Ehepartners
Ich, …………………………………. , bestätige und erkläre hiermit ausdrücklich, dass mein Ehepartner, …………………………………. , ab dem …/…/…… Datum als Bürge in diesem Garantievertrag auftritt
Name Nachname:
TR-ID-Nummer:
Unterschrift: