Entschädigung für materielle und immaterielle Schäden infolge von Arbeitsunfällen
Gemäß Artikel 13 des Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsgesetzes Nr. 5510 gilt ein Unfall nur dann als Arbeitsunfall, wenn er sich am vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitsplatz und während einer vom Arbeitgeber bestimmten Arbeitsaufgabe ereignet hat. Darüber hinaus muss der Unfall während der Versicherungszeit des Arbeitnehmers und innerhalb der Arbeitszeit stattgefunden haben. Das Gesetz schließt jedoch auch Unfälle ein, die sich außerhalb des vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitsplatzes oder während einer vom Arbeitgeber zugewiesenen Arbeitsaufgabe ereignen und die mit dem Privatleben des Arbeitnehmers in Zusammenhang stehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Unfall nur dann als Arbeitsunfall gilt, wenn er sich am Arbeitsplatz und während der vom Arbeitgeber festgelegten Arbeitsaufgabe, innerhalb des Versicherungszeitraums des Arbeitnehmers und während der Arbeitszeit ereignet hat.
Elemente eines Arbeitsunfalls:
Damit ein Vorfall in der Türkei als Arbeitsunfall gilt, müssen bestimmte gesetzliche Bedingungen erfüllt sein. Alle diese Bedingungen müssen gleichzeitig vorliegen:
- Der Geschädigte muss ein versicherter Arbeitnehmer sein, der unter Artikel 4/a fällt: Ein Arbeitsunfall ist ein Schaden, der durch einen Unfall eines versicherten Arbeitnehmers während der Ausübung seiner Tätigkeit verursacht wird. Daher ist es für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls grundsätzlich erforderlich, dass ein versicherter Arbeitnehmer in den Unfall verwickelt war.
- Unfall mit Beteiligung des Versicherten: Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn der Versicherte infolge eines Unfalls eine Verletzung erleidet. Allerdings erfüllt nicht jeder Unfall diese Bedingung. Beispielsweise gilt ein Unfall außerhalb der Arbeitszeit nicht als Arbeitsunfall.
- Die versicherte Person muss infolge des Unfalls einen körperlichen oder psychischen Schaden erleiden: Die bei dem Arbeitsunfall verletzte Person muss einen körperlichen oder psychischen Schaden erleiden. Dieser Schaden kann Arbeitsunfähigkeit, medizinische Kosten, dauerhafte Behinderung oder Tod umfassen.
- Zwischen dem Unfall und dem daraus resultierenden Schaden muss ein eindeutiger Kausalzusammenhang bestehen: Der durch den Arbeitsunfall entstandene Schaden muss in direktem Zusammenhang mit dem unfallverursachenden Ereignis stehen. Anders ausgedrückt: Es muss klar ersichtlich sein, dass der durch den Unfall entstandene Schaden auf den Arbeitsunfall zurückzuführen ist.
Wenn alle oben genannten Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, kann ein Vorfall als Arbeitsunfall eingestuft werden.
Meldung und Untersuchung von Arbeitsunfällen an die Institution:
Um Schadensersatz für Schäden aus einem Arbeitsunfall zu erhalten, muss der Vorfall zunächst der Sozialversicherungsanstalt (SGK) gemeldet und von dieser als Arbeitsunfall anerkannt werden. Dieser Vorgang muss vom Arbeitgeber oder dessen Vertreter innerhalb von maximal drei Werktagen nach dem Vorfall abgeschlossen sein. Gemäß der türkischen Arbeitsschutzgesetzgebung beginnt die Meldefrist für Arbeitsunfälle mit dem Tag des Unfalls. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Formular zur Meldung des Arbeitsunfalls innerhalb von maximal drei Werktagen nach Kenntnisnahme des Unfalls an die SGK zu übermitteln.
Wenn sich der Arbeitsunfall jedoch an einem Ort ereignet, der außerhalb des Einflussbereichs des Arbeitgebers liegt, beginnt die Meldepflicht mit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Sozialversicherungsanstalt (SGK) innerhalb von maximal drei Werktagen nach Kenntnisnahme des Unfalls durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars benachrichtigen. Darüber hinaus sind die Meldung an die SGK und die Anerkennung des Ereignisses als Arbeitsunfall von großer Bedeutung für Schadensersatzklagen. Daher ist es unerlässlich, dass der Arbeitgeber oder sein Vertreter die SGK über den Arbeitsunfall informiert. Andernfalls können Entschädigungsansprüche abgelehnt oder die Entschädigungshöhe reduziert werden.
Ansprüche auf finanzielle Entschädigung aufgrund von Arbeitsunfällen:
Arbeitgeber sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu ergreifen. Sind die Arbeitsschutzmaßnahmen unzureichend, kann dies zu körperlichen oder psychischen Schäden bei den Beschäftigten und damit zu finanziellen und moralischen Haftungsansprüchen gegen den Arbeitgeber führen.
1- Behandlungskosten
2- Schäden, die aus der Verringerung oder dem Verlust der Arbeitsfähigkeit entstehen
Daher müssen diese Schäden unter zwei Hauptpunkten untersucht werden:
- Vorübergehende Verletzungen: Eine Einschränkung oder ein Verlust der Arbeitsfähigkeit kann vorübergehend sein und eine Arbeitsunterbrechung erforderlich machen. Beispielsweise kann ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall mehrere Wochen oder Monate Urlaub nehmen müssen, um sich zu erholen. Während dieser Zeit muss der Arbeitgeber gegebenenfalls das Gehalt weiterzahlen oder den Arbeitnehmer vorübergehend eine andere Stelle im Betrieb übernehmen lassen.
- Dauerhafter Schaden: Die Einschränkung oder der Verlust der beruflichen Tätigkeit kann dauerhaft sein und dazu führen, dass der/die Beschäftigte den Beruf ganz aufgibt oder den Arbeitsplatz wechselt. Beispielsweise kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, eine Entschädigung zu zahlen oder eine alternative Beschäftigung zu vermitteln, wenn ein/e Beschäftigte/r nach einem Arbeitsunfall eine lebenslange Behinderung erleidet oder seinen/ihren Beruf nicht mehr ausüben kann.
3- Verluste aufgrund der Störungen der wirtschaftlichen Zukunft
Eine Person mit einer Beeinträchtigung ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit kann Schwierigkeiten bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit haben oder sogar vollständig arbeitsunfähig werden. Dies kann zu Einkommensverlusten führen und ihre wirtschaftliche Zukunft beeinträchtigen. Betroffene verdienen möglicherweise weniger als unter normalen Umständen oder gar nichts. Dies kann sich negativ auf ihre zukünftige wirtschaftliche Situation auswirken. Wäre die Krise oder der Umbruch hingegen nicht eingetreten, hätten diese Personen das unter normalen Umständen erwartete Einkommen erzielt. Daher kann der Schaden, der durch die Unterbrechung ihrer wirtschaftlichen Zukunft entsteht, als potenzieller Verlust für die Betroffenen definiert werden.
Ansprüche auf immateriellen Schadenersatz aus Arbeitsunfällen:
Immaterieller Schaden bezieht sich auf einen realen Verlust, der nicht quantifizierbar ist. Diese Art von Entschädigung wird für psychische oder emotionale Schäden gezahlt, beispielsweise für Schäden am Ruf, der Würde oder dem Selbstwertgefühl einer Person. Erleidet ein Arbeitnehmer beispielsweise durch unfaire Behandlung seitens seines Arbeitgebers einen immateriellen Schaden, kann er diesen als Ausgleich für die Beeinträchtigung seiner persönlichen Werte geltend machen.
Immaterielle Schäden unterscheiden sich von materiellen Schäden und dienen dem Ausgleich nicht nur materieller Verluste, sondern auch emotionaler oder psychischer Belastungen. Daher wenden Gerichte in der Regel keine festgelegte Berechnungsmethode an, um die Höhe immaterieller Schäden zu bestimmen. Stattdessen berücksichtigen sie im Einzelfall das dem Geschädigten widerfahrene Unrecht, die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen und legen anhand bestimmter Kriterien eine angemessene Entschädigung fest. In einer Klage auf immateriellen Schadenersatz nach einem Arbeitsunfall wird beispielsweise die Entschädigung für die dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen entstandenen seelischen Schäden geltend gemacht.
Die Höhe des Schmerzensgeldes wird vom Gericht festgelegt und richtet sich nach Faktoren wie den Umständen des Falles, dem Ausmaß des Schadens, dem Grad des Verschuldens und der wirtschaftlichen Situation der Parteien. Der zugesprochene Betrag kann je nach den Besonderheiten des Falles variieren.
