Fahrzeugwertminderungim Allgemeinen: Ein bei einem Verkehrsunfall beschädigtes Fahrzeug wird zur Reparatur in eine Werkstatt gebracht. Dadurch wird es als Gebrauchtwagen eingestuft. Diese Einstufung erschwert den Verkauf und mindert seinen Wert und Preis. Um die Belastung für Fahrzeughalter zu verringern, wird eine Entschädigung für die Fahrzeugwertminderung gewährt. Voraussetzung für den Erhalt dieser Entschädigung ist, dass der Fahrzeughalter keine Schuld am Verkehrsunfall trägt. Zweck dieser Entschädigung ist es, den Unfallverursacher für den dem Geschädigten entstandenen Schaden zu entschädigen und so die Verluste des Fahrzeughalters zu mindern. Zu den Faktoren, die bei der Berechnung der Fahrzeugwertminderung berücksichtigt werden, gehören: Modell und Marke des am Unfall beteiligten Fahrzeugs, Baujahr, Datum der Erstzulassung, Kilometerstand zum Unfallzeitpunkt, Marktwert vergleichbarer Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt, ob und gegebenenfalls welche Schäden vor dem Unfallzeitpunkt bestanden, sowie etwaige Lackierarbeiten und ausgetauschte Teile. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung dieser Faktoren. Wie wird der Wertverlust eines Fahrzeugs berechnet? Um eine Entschädigung für den Wertverlust eines Fahrzeugs zu erhalten, ist ein dem Verschulden des Unfallverursachers entsprechender Anspruch erforderlich. Die Berechnung des Wertverlusts kann von einem unabhängigen Sachverständigen oder einem Bewertungsinstitut durchgeführt werden. Nach einem Verkehrsunfall wird ein Antrag auf Entschädigung für den Wertverlust des Fahrzeugs bei der Versicherung des Unfallverursachers eingereicht. Wird der Antrag von der Versicherung abgelehnt, kann ein Antrag beim Versicherungsschlichtungsausschuss gestellt oder direkt Klage erhoben werden, ohne vorher den Versicherungsschlichtungsausschuss anzurufen. Wird direkt Klage erhoben, ohne vorher den Versicherungsschlichtungsausschuss anzurufen, fordert das Zivil- und Handelsgericht oder ein vom Zivil- und Handelsgericht beauftragter Sachverständiger die Berechnung des Wertverlusts an. Es gibt zwei Formeln zur Berechnung des Wertverlusts eines Fahrzeugs: Basiswertverlust = Marktwert des Fahrzeugs x 19 Prozent; Gesamtwertverlust = Basiswertverlust x Schadensumfangskoeffizient x Kilometerleistungskoeffizient vor dem Unfall. Fahrzeuge, für die kein Wertverlust geltend gemacht werden kann: Rad- und gepanzerte Einsatzfahrzeuge zur Aufstandsbekämpfung, Stadtbusse (öffentliche Verkehrsmittel), Spezialfahrzeuge zur Straßenreinigung und Feuerwehrfahrzeuge. Auch Fahrzeughalter mit ausländischen Kennzeichen, deren Fahrzeuge bei einem Verkehrsunfall in der Türkei beschädigt werden, können keinen Wertverlust geltend machen. Voraussetzungen für Ansprüche auf Wertverlust : 1. Es muss sich um einen Unfall mit zwei Fahrzeugen handeln. Beispielsweise kann ein Fahrzeug, das gegen eine Mauer fährt, nicht zum Marktwert entschädigt werden . 2. Eine weitere Voraussetzung für die Geltendmachung von Wertverlust ist, dass das am Unfall beteiligte Fahrzeug nicht die alleinige Schuld trägt. 3. Das Fahrzeug muss durch den Unfall beschädigt worden sein, und dieser Schaden muss repariert worden sein. 4. Die letzte Voraussetzung für die Geltendmachung von Wertverlust ist, dass die reparierten Teile nicht bereits bei einem früheren Verkehrsunfall repariert wurden. Die Verjährungsfrist ist zu beachten. Für die Beantragung von Entschädigung für Fahrzeugwertminderung gilt eine zweijährige Verjährungsfrist. Wird der Antrag nicht innerhalb dieser Frist gestellt, erlischt der Anspruch. Anspruchsberechtigte für Fahrzeugwertminderung sind: Der Halter des anderen am Unfall beteiligten Fahrzeugs, die Versicherung, die die Haftpflichtversicherung ausgestellt hat, und der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs. Sie haften gesamtschuldnerisch. Der Betroffene hat Anspruch auf Entschädigung von allen dreien. Sind der Fahrzeughalter und der Fahrer zur Zahlung verpflichtet, können sie ihre jeweiligen Versicherungen in Anspruch nehmen. Fazit: Schäden durch Verkehrsunfälle werden in Werkstätten repariert und sind in der Regel durch Versicherungen abgedeckt. Dennoch entsteht ein Schaden, selbst wenn die Fahrzeuge repariert und die Schäden gedeckt sind, da sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren. Dieser Verlust entspricht der Differenz zwischen dem Marktwert des Fahrzeugs vor dem Unfall und seinem Wiederverkaufswert nach dem Unfall, selbst wenn die Reparaturen abgeschlossen sind. Versicherungen decken den Wertverlust eines Fahrzeugs nur dann ab, wenn dieser geltend gemacht wird. Zweck der Wertminderungsentschädigung ist es, dem unschuldigen Beteiligten durch den Unfallverursacher eine Entschädigung für den entstandenen Schaden zu zahlen; mit anderen Worten, es geht darum, den entstandenen Schaden zu beheben.