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Verkehrsunfallbericht



Unfallbericht –
 
Was ist ein Unfallbericht und wie wird er erstellt?
Ein Unfallbericht ist ein Dokument, das von den Unfallbeteiligten selbst oder von der Polizei erstellt wird. Darin wird der Unfallhergang und die Schuldfrage jedes Beteiligten detailliert beschrieben.
Ein Unfallbericht kann auch ohne Polizeibeteiligung erstellt werden, sofern die Beteiligten der Richtigkeit des Berichts und der Beteiligung der Polizei zustimmen. Unabhängig davon, wie der Bericht erstellt wird (mit oder ohne Polizeibeteiligung), spricht man bei reinen Sachschäden von einem „Sachschaden-Unfallbericht“. In diesem Fall müssen Fotos der am Unfall beteiligten Fahrzeuge zum Unfallzeitpunkt angefertigt werden, ohne dass Beschädigungen oder eine Umpositionierung erkennbar sind. Der Bericht muss die Ausweispapiere der beteiligten Fahrer und Kopien der Fahrzeugpapiere enthalten und unterschrieben sein. Ein solcher Sachschaden-Unfallbericht darf nur von den Unfallbeteiligten selbst erstellt werden. Können sich die Beteiligten jedoch nicht über die Schuldfrage und den Unfallhergang einigen, oder fährt mindestens eine der Parteien ohne Führerschein, oder stimmt der Führerschein einer der Parteien nicht mit dem am Unfall beteiligten Fahrzeug überein, oder hat eines der beteiligten Fahrzeuge ein amtliches Kennzeichen, oder werden Dritte durch den Unfall geschädigt, oder ist der Staat von dem Unfall betroffen … Bei Sachschäden oder psychischen Problemen des Fahrers können sie ohne die Unterstützung der Polizei keinen Verkehrsunfallbericht erstellen. Kurz gesagt: Können sie sich nicht über die Schuldverteilung einigen oder trifft einer der anderen genannten Fälle zu, muss der Bericht unter Aufsicht der Polizei erstellt werden. Bei Verletzungen oder Todesfällen ist die Erstellung des Verkehrsunfallberichts unter Aufsicht
 
der Polizei zwingend erforderlich. Welche Informationen und Dokumente sollten in einem Verkehrsunfallbericht enthalten sein?
Zunächst muss der Verkehrsunfallbericht Kopien der Fahrzeugpapiere und Führerscheine der Unfallbeteiligten sowie – besonders wichtig – die Versicherungen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Außerdem sind Unfallort und -zeitpunkt sowie, falls vorhanden, die Namen von Zeugen zu vermerken. Darüber hinaus müssen alle Fahrzeugpapiere (Grüne Karte) klar und deutlich angegeben werden. Der schriftliche Verkehrsunfallbericht muss von allen Beteiligten unterschrieben werden.
 
FALSCHE ERSTELLUNG EINES VERKEHRSUNFALLBERICHTS:
Wenn die Beteiligten eines Verkehrsunfalls einvernehmlich und ohne Einschaltung der Polizei einen Verkehrsunfallbericht erstellen, ist die Wahrscheinlichkeit von Fehlern gering, da sie sich nicht gegenseitig über den Unfallhergang und die festgestellten Schuldfragen täuschen können. Wird ein Verkehrsunfallbericht jedoch ohne Einschaltung der Polizei erstellt – also unter Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen – und behauptet eine der Parteien später, er sei falsch oder ungenau, ist dies unzulässig. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Ungenauigkeit eines Verkehrsunfallberichts zu prüfen, der von Parteien erstellt wurde, die unterschiedlicher Meinung waren, dies aber unter Aufsicht der Polizei taten. Ist ein Verkehrsunfallbericht, der mit Unterstützung und unter Aufsicht der Polizei erstellt wurde, aufgrund falscher Angaben oder Fehlinterpretationen einer der Parteien ganz oder teilweise unrichtig, kann dies dazu führen, dass einer unschuldigen Partei die Schuld zugeschrieben wird oder dass Fehler im Verschuldensanteil festgestellt werden. In diesem Fall kann die Partei mit einem niedrigen oder gar keinem Verschuldensanteil fälschlicherweise als schuldig erscheinen und zu einer Zahlungsverpflichtung verpflichtet werden. Daher sollte die betroffene Person Klage erheben, um den von der Polizei erstellten Verkehrsunfallbericht aufgrund seiner Ungenauigkeit korrigieren zu lassen. Andernfalls erleidet die Person, gegen die der Bericht unrichtig ist, einen Schaden aufgrund einer ungerechtfertigten und fehlerhaften Situation. Die Person, der aufgrund eines höheren Verschuldensanteils als tatsächlich ein Schaden entsteht, kann beim Zivilgericht eine Feststellungsklage einreichen, den Sachverhalt mit verschiedenen Beweismitteln belegen und so die Korrektur des Verkehrsunfallberichts gerichtlich erwirken. Daher ist es für Unfallbeteiligte, die einen Verkehrsunfallbericht von der Polizei erstellen lassen, von entscheidender Bedeutung, dass dieser Bericht sorgfältig und verständlich dokumentiert wird. Andernfalls kann es in einer ungünstigen Situation passieren, dass eine unschuldige oder nur geringfügig mitschuldige Partei als schwer schuldig erscheint, was sich im Bericht niederschlägt. Dies kann zu finanziellen und rechtlichen Konsequenzen für die betroffene Partei führen und sie ungerechtfertigt benachteiligen. Daher sollten Betroffene von Anfang an auf die Erstellung des Berichts achten. Sollten sie den Bericht für fehlerhaft halten, können sie eine Klage auf Berichtigung einreichen. Es empfiehlt sich jedoch dringend, diese Klage von einem qualifizierten Anwalt einreichen zu lassen, der mit den entsprechenden Verfahren und Methoden vertraut ist. Die Suche nach rechtlicher Unterstützung zur Berichtigung des Berichts und zur Aufdeckung des Fehlers im Wege eines Gerichtsverfahrens ist der sinnvollste Weg.
 
 
(HÜSEYİN DOĞAN)
 
 
 
 
 

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