MUSTERKLAGE FÜR EINE KLAGE IM HANDELSRECHT
AN
DAS ISTANBULER ( ) PRIMÄRE HANDELSGERICHT DER REPUBLIK TÜRKEI
Klägerin:
ABC Textile Industry and Trade Limited Company,
Adresse: İkitelli OSB Mah. … Cad. Nr.:… Başakşehir/ISTANBUL
VERTRETER:
Rechtsanwalt Ferhat Küle
Anschrift: …
BEKLAGTER:
XYZ TEXTILE IMPORT EXPORT INC.
Adresse: Yenibosna Mah. … Cad. Nein:… Bahçelievler/ISTANBUL
Gegenstand der Klage: Einziehung von Forderungen aus einem Kaufvertrag und Geltendmachung von Verzugszinsen .
ERKLÄRUNGEN:
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Zwischen der Auftraggeberin und der Beklagten wurde am 1. April 2024 ein Warenkaufvertrag geschlossen . Gemäß diesem Vertrag lieferte die Auftraggeberin textile Rohstoffe im Gesamtwert von 250.000 TL an die Beklagte. Die Lieferungen sind durch Lieferscheine und Rechnungen dokumentiert
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Das beklagte Unternehmen hat, obwohl es die gelieferte Ware genutzt hat, lediglich 100.000 TL des Rechnungsbetrags bezahlt; 150.000 TL unbezahlt
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Die Parteien sind Kaufleute, und ihre Geschäftsbeziehung stellt ein Handelsgeschäft im Sinne von Artikel 18 Absatz 1 des türkischen Handelsgesetzbuches dar . Daher ist der Beklagte gemäß Artikel 8 des türkischen Handelsgesetzbuches ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet .
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Der Beklagte hat keine Mängel oder Unzulänglichkeiten der gelieferten Ware geltend gemacht. Gemäß den Bestimmungen zur stillschweigenden Annahme gelten die gelieferten Waren Artikel 223/2 des türkischen Obligationenrechts als mangelfrei
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Am 10. Juni 2024 einen Notar , erhielt jedoch keine Antwort. Daher ist es nun notwendig, diese Klage zur Eintreibung der Forderung einzureichen.
RECHTLICHE GRUNDLAGEN:
Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102 (Artikel 18, 20, 8, 1530),
türkisches Obligationenrecht Nr. 6098,
Zivilprozessordnung Nr. 6100 und andere einschlägige Rechtsvorschriften.
BEWEIS:
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Warenkaufvertrag (01.04.2024)
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Rechnungen (Nr.: 2024/145, 2024/167 usw.)
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Lieferscheine
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Notarieller Vermerk (vom 10.06.2024)
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Aktueller Kontoauszug
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Zeugenaussagen (falls erforderlich)
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Sachverständigenprüfung
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Eide und andere Beweismittel.
SCHLUSSFOLGERUNG und ANFRAGE:
Aus den oben genannten Gründen;
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Der Beklagte wird zur Zahlung von 150.000 TL zuzüglich Verzugszinsen ab Rechnungsdatum verurteilt
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Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren sind vom Beklagten zu tragen
Wir bitten höflichst um eine Entscheidung.
Anwalt des Klägers,
Av…
(Anwaltskammer Istanbul)