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MUSTERKLAGE FÜR EINE KLAGE IM HANDELSRECHT

AN
DAS ISTANBULER ( ) PRIMÄRE HANDELSGERICHT DER REPUBLIK TÜRKEI

Klägerin:
ABC Textile Industry and Trade Limited Company,
Adresse: İkitelli OSB Mah. … Cad. Nr.:… Başakşehir/ISTANBUL

VERTRETER:
Rechtsanwalt Ferhat Küle
Anschrift: …

BEKLAGTER:
XYZ TEXTILE IMPORT EXPORT INC.
Adresse: Yenibosna Mah. … Cad. Nein:… Bahçelievler/ISTANBUL

Gegenstand der Klage: Einziehung von Forderungen aus einem Kaufvertrag und Geltendmachung von Verzugszinsen .


ERKLÄRUNGEN:

  1. Zwischen der Auftraggeberin und der Beklagten wurde am 1. April 2024 ein Warenkaufvertrag geschlossen . Gemäß diesem Vertrag lieferte die Auftraggeberin textile Rohstoffe im Gesamtwert von 250.000 TL an die Beklagte. Die Lieferungen sind durch Lieferscheine und Rechnungen dokumentiert

  2. Das beklagte Unternehmen hat, obwohl es die gelieferte Ware genutzt hat, lediglich 100.000 TL des Rechnungsbetrags bezahlt; 150.000 TL unbezahlt

  3. Die Parteien sind Kaufleute, und ihre Geschäftsbeziehung stellt ein Handelsgeschäft im Sinne von Artikel 18 Absatz 1 des türkischen Handelsgesetzbuches dar . Daher ist der Beklagte gemäß Artikel 8 des türkischen Handelsgesetzbuches ab dem Zeitpunkt des Zahlungsverzugs zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet .

  4. Der Beklagte hat keine Mängel oder Unzulänglichkeiten der gelieferten Ware geltend gemacht. Gemäß den Bestimmungen zur stillschweigenden Annahme gelten die gelieferten Waren Artikel 223/2 des türkischen Obligationenrechts als mangelfrei

  5. Am 10. Juni 2024 einen Notar , erhielt jedoch keine Antwort. Daher ist es nun notwendig, diese Klage zur Eintreibung der Forderung einzureichen.


RECHTLICHE GRUNDLAGEN:

Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102 (Artikel 18, 20, 8, 1530),
türkisches Obligationenrecht Nr. 6098,
Zivilprozessordnung Nr. 6100 und andere einschlägige Rechtsvorschriften.


BEWEIS:

  • Warenkaufvertrag (01.04.2024)

  • Rechnungen (Nr.: 2024/145, 2024/167 usw.)

  • Lieferscheine

  • Notarieller Vermerk (vom 10.06.2024)

  • Aktueller Kontoauszug

  • Zeugenaussagen (falls erforderlich)

  • Sachverständigenprüfung

  • Eide und andere Beweismittel.


SCHLUSSFOLGERUNG und ANFRAGE:

Aus den oben genannten Gründen;

  1. Der Beklagte wird zur Zahlung von 150.000 TL zuzüglich Verzugszinsen ab Rechnungsdatum verurteilt

  2. Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren sind vom Beklagten zu tragen

Wir bitten höflichst um eine Entscheidung.

Anwalt des Klägers,
Av…

(Anwaltskammer Istanbul)

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