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Musterantrag auf vorläufige Pfändung

Antrag auf vorsorgliche Beschlagnahme


AN DAS PFLICHTIGE PRIMÄRE HANDELSGERICHT

Antrag auf vorsorgliche Pfändung (Gläubiger):
ABC Makine San. ve Tic. A.Ş. (MERSİS: …) – (Adresse)

RECHTSANWALT:
Rechtsanwalt Yağmur YUMLU (Anwaltskammer Istanbul, Registernummer 67894) – (Adresse, KEP …)

Gegenpartei (Schuldner):
DEF Automation Systems Ltd. Co. (MERSIS: …) – (Adresse)

BETREFF: Wir beantragen die vorläufige Pfändung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens des Schuldners sowie aller Rechte und Forderungen Dritter , um unsere Forderung aus einem fälligen und unbezahlten Schuldschein und einer Rechnung/einem Lieferschein in Höhe von … TL zu sichern . (Artikel 257 ff. des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes)


ERKLÄRUNGEN

  1. Vertragsgrund und Forderungsursprung (Handelsrecht): Zwischen dem Auftraggeber und dem Schuldner wurde am 1. Februar 2024 ein Kaufvertrag über den Verkauf von CNC-Ersatzteilen und -Verbrauchsmaterialien geschlossen. Die Lieferungen erfolgten mit Lieferscheinen vom 10. Februar 2024 bis zum 25. März 2024 , und im Gegenzug wurden die Rechnungen Nr. 2024/103–118 ausgestellt. Beide Parteien sind Kaufleute, und der Streitfall ist handelsrechtlicher Natur (Türkisches Handelsgesetzbuch, Art. 4, 18).
  2. Verhandelbares Wertpapier und Fälligkeit: Die Schuldnerin verpflichtete sich, einen Teil der Warenkosten mit zwei registrierten Schuldscheinen als Sicherheit/Zahlungsinstrument zu begleichen; Schuldschein A über … TL ist am 30.05.2024 fällig , und Schuldschein B über … TL ist am 30.06.2024 fällig. Obwohl die Schuldscheine innerhalb der Antragsfrist protestiert wurden, erfolgte keine Zahlung . Daher handelt es sich bei unserer Forderung um eine fällige und liquide Geldforderung . Der Oberste Gerichtshof hat stets anerkannt, dass Geldforderungen aus verhandelbaren Wertpapieren, deren Betrag und Fälligkeitsdatum bekannt sind, liquide sind und die Voraussetzungen für eine vorläufige Pfändung erfüllt sind
  3. Zahlungsverzug und Beitreibungsrisiko: Der Schuldner hat seine Schulden trotz vor und nach den Fälligkeitsterminen versandter Mahnungen per Einschreiben (KEP) nicht beglichen. In den letzten drei Monaten hat er Adressänderungen, Firmennamensänderungen und Vermögensübertragungen an Konzernunternehmen veranlasst. Auch die Anzahl der im Handelsregister eingetragenen Sicherungsrechte (Unternehmens- und Fahrzeugpfandrechte) hat zugenommen . Es wurde festgestellt, dass das Schuldnerunternehmen seine Forderungen aus POS- und Online-Marktplatzgeschäften an die GHI Dış Ticaret Ltd., eine nahe verbundene Gesellschafterin, abgetreten hat . Diese Umstände gefährden die rechtzeitige und vollständige Beitreibung der Forderungen erheblich . Der Oberste Gerichtshof wertet Handlungen wie die Versuche des Schuldners , sein Vermögen zu mindern, die Adressverschleierung/-änderung und die Abtretung von Forderungen als starke Indizien für eine vorsorgliche Pfändung . Er betont insbesondere die Notwendigkeit , Marktgegebenheiten und Zahlungsgewohnheiten im Geschäftsverkehr zu berücksichtigen
  4. Die Voraussetzungen des Artikels 257 des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes sind erfüllt:
    • Es handelt sich um Geldschulden; sie sind nicht durch Sicherheiten gedeckt.
    • Es ist überfällig und unbezahlt.
    • mit Rechnungen und Lieferscheinen dokumentiert und der Forderungsbetrag ist klar definiert.
    • Der Schuldner hat Aussagen gemacht, die darauf abzielen, Vermögenswerte zu verschleiern, und es gibt Anzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit.
      Daher eine einstweilige Pfändung erforderlich.
  5. Gerichtsstand und Zuständigkeit:
    Da es sich bei unserer Forderung um eine Handelssache handelt, ist das Handelsgericht erster Instanz zuständig. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf die Gerichte am Wohnsitz des Schuldners, am Erfüllungs- bzw. Lieferort des Vertrages und am Ort der Klageerhebung. (Artikel 257 und 258 des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes; Artikel 4 des türkischen Handelsgesetzbuches; Artikel 6 der Zivilprozessordnung und die Gerichtsstandsklausel im Vertrag.)
  6. Die Frage der Sicherheit (Artikel 259 des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes): Grundsätzlich muss der Antragsteller einer einstweiligen Pfändung Sicherheit leisten . Der Oberste Gerichtshof erkennt jedoch an, dass in Fällen, in denen die Forderung durch stichhaltige Beweismittel wie einen Wechsel, eine beglaubigte Rechnung/einen Lieferschein und einen bestätigten Kontoauszug belegt ist, die Sicherheit auf ein Minimum beschränkt werden sollte ( und eine Entscheidung gegebenenfalls sogar ohne Sicherheit getroffen werden kann ). Im konkreten Fall ist die Forderung durch einen Schuldschein und eine Rechnung begründet, und der Schuldner hat keine Einwände gegen die Unterschrift/Schuld im Zusammenhang mit den Instrumenten erhoben . Daher wird beantragt , die Sicherheit auf das niedrigste Niveau zu beschränken oder eine Entscheidung ohne Sicherheit zu treffen
  7. Umfang und Anwendung der Beschlagnahme:
    Damit die Forderung gesichert werden kann, muss der Schuldner:

    • Bankeinzahlungen, gesperrte POS-Konten und Scheck-/Rechnungseinzugskonten,
    • Bei der MKK (Zentralverwahrstelle für Wertpapiere) verwahrte Kapitalmarktvermögen,
    • Nutzfahrzeuge und -geräte (Verkehrszulassung),
    • Warenbestände befinden sich in Lagerhäusern, Geschäften und Produktionsstätten,
    • Immobilien im Grundbuch,
    • Es wäre angemessen, eine Sicherungspfändung auf Forderungen Dritter vorzunehmen , die vom Online-Marktplatz, den Vertriebsunternehmen und den Hauptkunden (JKL Holding, MNO Market, PQR Logistics usw.) gehalten werden . (Artikel 261–263 des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes)
  8. Die Bedeutung von Verfahrensablauf und -geschwindigkeit:
    Eine Sicherungspfändung ohne Anhörung der Gegenpartei erlassen werden das Risiko der Vermögensverschleierung durch den Schuldner konkret ist. Nach Vollstreckung des Beschlusses werden innerhalb der gesetzlichen Frist Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet , und die Vollstreckung des Beschlusses unverzüglich .

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Artikel 257–268, türkisches Handelsgesetzbuch Artikel 4, 18, Zivilprozessordnung Artikel 389 ff., allgemeine Bestimmungen des türkischen Obligationenrechts; etablierte Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (Liquidität bei Geldforderungen, Vorliegen von Voraussetzungen für die vorläufige Pfändung bei Forderungen aus Wertpapieren; Berücksichtigung von Verfügungen, die das Vermögen des Schuldners mindern, als „starker Hinweis“; Bewertung von Sicherheiten; die Möglichkeit der Pfändung von Rechten und Forderungen Dritter) und andere einschlägige Rechtsvorschriften.


RECHTSBEWEIS

  1. Ursprüngliche Anleihen (... TL-Wert, fällig am 30.05.2024 und 30.06.2024) – Protestvermerk ,
  2. Vertrag (01.02.2024), Rechnungen und Lieferscheine, Warenlieferungsaufzeichnungen,
  3. Einschreiben per E-Mail/Notarbeglaubigung und Zustellungsnachweise,
  4. Handelsregistereintragungen /Änderungsdokumente, Abtretungs- und Verpfändungsvermerke,
  5. Bankdokumente, Kontoauszüge von Kassensystemen/Online-Marktplätzen, Girokontoauszüge,
  6. Korrespondenz mit Dritten (JKL Holding, Bestätigungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des MNO-Marktes),
  7. Zeugenaussagen, gegebenenfalls Sachverständigengutachten, Vor-Ort-Untersuchungen und alle Arten von rechtlich zulässigen Beweismitteln.

ERGEBNISSE UND NACHFRAGE

oben genannten Gründen, die Ihr Gericht von Amts wegen berücksichtigen wird ;

  1. ... hinsichtlich unserer fälligen und liquiden Barforderung in Höhe von TL wird gemäß Artikel 257 des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes eine vorsorgliche Pfändung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens der Schuldnerin DEF Otomasyon Sistemleri Ltd. Şti. sowie aller ihrer Rechte und Forderungen gegenüber Dritten ohne Anhörung der anderen Partei vorgenommen .
  2. Die Pfändung wird unverzüglich auf die Einlagen-/POS-/Sicherheitenkonten des Schuldners bei Banken, Zahlungsinstituten und E-Geld-Instituten , Forderungen aus Online-Marktplätzen , Fahrzeugzulassungen , Vermögenswerte der Zentralverwahrstelle (MKK) , im Grundbuch eingetragene Immobilien und sonstige Drittschuldner vollstreckt; zu diesem Zweck wird den betroffenen Institutionen und Personen ein Memorandum gemäß Artikel 261 des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes zugestellt .
  3. Die Sicherheitsleistung ist auf dem niedrigstmöglichen Niveau festzusetzen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Forderung durch einen Wechsel und eine Rechnung (oder gegebenenfalls einen unbesicherten Zahlungsbeschluss) ausreichend belegt ist
  4. nach Durchführung der Sicherungsmaßnahme Vollstreckungsverfahren eingeleitet werden und die Gerichtskosten sowie die Anwaltsgebühren vom Schuldner zu tragen .

Wir bitten im Namen unseres Mandanten höflichst um eine Entscheidung . 13.10.2025

Gläubigervertreter Rechtsanwalt
Yağmur YUMLU
(Unterschrift)


TEAM:

  1. 1) Originale Schuldscheine (2 Exemplare), 2) Musterrechnungen/Lieferscheine, 3) Vertrag, 4) Protest- und notariell beglaubigte Mitteilungen, 5) Handelsregistereintragungs-/Änderungsdokumente, 6) Bank-/POS-Kontoauszüge und Quittungen, 7) Bestätigungen von Forderungen Dritter

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