Mediationsantrag (aus dem Arbeitsrecht)
... AN DAS MEDIATIONSBÜRO DES GERICHTS
(Dies ist ein obligatorischer Mediationsantrag im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten)
Antragsteller:
Name und Vorname (Türkische Personalausweisnummer: …)
Adresse
Rechtsanwalt:
Name und Nachname des Anwalts,
Adresse
Gegenpartei:
… Ltd. Co.
Adresse
BETREFF:
Dies ist ein Antrag auf Mediation, eine Voraussetzung für ein Gerichtsverfahren im Arbeitsrecht, gemäß Artikel 3 des Gesetzes Nr. 7036 über Arbeitsgerichte.
ERKLÄRUNGEN:
- Die Klägerin war viele Jahre im Rahmen eines Arbeitsvertrags für das Unternehmen der anderen Partei tätig und hatte sich dort stets treu engagiert. Der Arbeitsvertrag wurde jedoch ungerechtfertigt und ohne Vorwarnung gekündigt, wodurch der Klägerin sowohl finanzieller als auch emotionaler Schaden entstand.
- Nach der Kündigung reichte die Klägerin beim Arbeitsgericht Klage ein, um ihre Rechte im Zusammenhang mit der ungerechtfertigten Entlassung geltend zu machen. Das Gericht entschied, dass die Kündigung unrechtmäßig war, und ordnete die Wiedereinstellung der Klägerin an oder, falls dies nicht möglich sei, die Höhe der zu zahlenden Entschädigung.
- Obwohl das Gerichtsurteil rechtskräftig geworden war, kam die Gegenpartei der Anordnung nicht nach und stellte den Antragsteller nicht wieder ein. Daher war der Antragsteller gezwungen, ein Vollstreckungsverfahren einzuleiten, um die im Gerichtsurteil genannten geschuldeten Beträge einzutreiben, darunter Lohn für die Zeit der Arbeitslosigkeit, Entschädigung für die unterlassene Wiedereinstellung, Abfindung, Kündigungsentschädigung und Urlaubsgeld.
- Die Gegenpartei zielte mit ihren Einwänden gegen die Zuständigkeit, die Höhe der Forderung, den Zinssatz und die Nebenkosten im eingeleiteten Vollstreckungsverfahren einzig und allein darauf ab, die Rechte des Gläubigers zu verzögern. Diese Einwände sind jedoch völlig ungerechtfertigt und unbegründet.
- Gemäß Artikel 67 des Vollstreckungs- und Insolvenzgesetzes hat der Gläubiger bei unabdingbaren und feststehenden Forderungen auf eine Entschädigung für die Abweisung der Vollstreckung in Höhe von mindestens 20 % des . Da die Forderungen des Antragstellers klar und begründet sind, ist die Gewährung einer Entschädigung für die Abweisung der Vollstreckung gerechtfertigt.
- Gemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs entsteht ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein Schuldner die Beitreibung einer Forderung in böser Absicht verzögert. Wie in der einschlägigen Entscheidung der 13. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs festgestellt wurde: „Der Einspruch des Schuldners gegen die Forderung ist böswillig, und die Forderung ist fällig.“ In diesem Zusammenhang ist ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verweigerung der Vollstreckung notwendig geworden, um die Rechte des Antragstellers zu schützen.
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANFRAGE:
Aus den oben genannten Gründen;
- Die Einwände der Gegenseite werden vollständig zurückgewiesen
- Der Antragsteller verlangt die vollständige Zahlung aller Schulden, die Gegenstand von Vollstreckungsverfahren sind
- Wegen der böswilligen Einwände des Schuldners eine Entschädigung für die erfolglose Vollstreckung in Höhe von mindestens 20 % zugesprochen wird.
- Wird im Zuge der Mediationsgespräche eine Einigung erzielt, so ist das Protokoll zu formalisieren
Ich bitte und fordere im Namen meines Mandanten höflichst, dass eine Entscheidung getroffen wird.
Datum: …/…/… Name und Nachname des Anwalts des Antragstellers Unterschrift
