Einzelner Blogtitel

Dies ist eine einzelne Blog-Bildunterschrift

Folgen von Handlungen gegen Schiedsrichter und Offizielle bei Sportwettkämpfen

Folgen von Handlungen gegen Schiedsrichter und Offizielle bei Sportwettkämpfen

Welche Konsequenzen hat das Vorgehen gegen Schiedsrichter und Offizielle bei Sportveranstaltungen? Eine umfassende rechtliche Untersuchung von Beleidigung, Bedrohung, körperlicher Intervention, Eindringen in die Umkleidekabine, Spielsperre und Vereinshaftung gemäß Gesetz Nr. 6222, der Disziplinarordnung des türkischen Fußballverbands (TFF) und den Wettbewerbsbestimmungen. (LEXPERA)

 

Eingang

Im türkischen Sportrecht werden die Folgen von Handlungen gegen Schiedsrichter und Offizielle bei Sportveranstaltungen nicht allein als Frage der Fair Play betrachtet. Diese Handlungen können gemäß Gesetz Nr. 6222 Auswirkungen auf die öffentliche Ordnung und das Strafrecht haben und zudem zu schweren sportlichen Sanktionen innerhalb des Disziplinarregimes des türkischen Fußballverbands (TFF) führen. Insbesondere Beleidigungen, Drohungen, körperliche Angriffe, Verstöße gegen die Regeln in den Umkleidekabinen oder Äußerungen, die Druck auf Schiedsrichter, Beobachter, Vertreter, Platzkommissare und andere Spieloffizielle ausüben, gelten nicht als gewöhnliche Verstöße gegen das Sportrecht, sondern als schwerwiegende Handlungen, die die Unparteilichkeit und Sicherheit des Systems gefährden. (LEXPERA)

Die Bedeutung dieses Problems hängt mit der Rolle des Schiedsrichters und anderer Offizieller im Fußballsystem zusammen. Der Schiedsrichter leitet nicht nur das Spiel, sondern ist die zentrale Instanz, die dafür sorgt, dass die Partie regelkonform und unter Einhaltung der Spielregeln und des Grundsatzes des fairen Wettbewerbs abläuft. Offizielle wie Vertreter, Beobachter und Platzkommissare sind ebenfalls wesentliche Bestandteile des Systems in Bezug auf Sicherheit, Berichterstattung und Organisation. Angriffe oder Druckausübung gegen diese Personen richten sich nicht nur gegen Einzelpersonen, sondern untergraben unmittelbar die Integrität, die Sicherheit und die Ordnung des Verbandes während des Spiels. Daher sind die rechtlichen Konsequenzen schwerwiegender als bei gewöhnlichen Disziplinarverstößen. (LEXPERA)

Die geltende Gesetzgebung regelt diesen Bereich auf mehreren Ebenen. Gesetz Nr. 6222 stuft Schiedsrichter und bestimmte Offizielle im Hinblick auf Straftaten im Zusammenhang mit ihren Amtspflichten als Amtsträger ein. Die Disziplinarordnung des türkischen Fußballverbands (TFF) enthält separate Disziplinarbestimmungen für Beleidigungen, Bedrohungen, Angriffe auf die Persönlichkeitsrechte, Anspucken, körperliche Übergriffe und Verstöße gegen die Regeln in den Schiedsrichterkabinengängen gegenüber Spieloffiziellen. Die Wettbewerbsordnung sieht vor, dass der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen kann, wenn solche Handlungen dessen Beendigung unmöglich machen. Dies kann Konsequenzen wie Spielverlust, Punktabzug oder Ausschluss nach sich ziehen. Mit anderen Worten: Derselbe Vorfall kann gleichzeitig Auswirkungen auf den Einzelnen, den Verband und den Spielausgang haben. (LEXPERA)

Im Folgenden untersuche ich die Folgen von Handlungen gegen Schiedsrichter und Offizielle bei Sportveranstaltungen aus strafrechtlicher, disziplinarrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und beweisrechtlicher Perspektive. Die zentrale Frage dieser Analyse lautet: Warum wird eine Handlung gegen einen Schiedsrichter oder Spieloffiziellen nicht nur als kurzzeitiger Wutausbruch, sondern als schwerwiegender Rechtsverstoß mit weitreichenden Sanktionen für Vereine, Spieler, Trainer und Offizielle betrachtet? Die Antwort des Gesetzes ist eindeutig. (LEXPERA)

Warum genießen Schiedsrichter und bestimmte Offizielle besonderen Schutz?

Artikel 20 des Gesetzes Nr. 6222 legt ausdrücklich fest, dass Schiedsrichter, Beobachter, Feldkommissare und Vertreter bei Sportwettkämpfen im Hinblick auf Straftaten, die gegen sie im Zusammenhang mit ihren Aufgaben begangen werden, als Amtsträger gelten. Diese Bestimmung verhindert, dass gegen diese Personen verübte Handlungen als gewöhnliche persönliche Feindseligkeiten oder vereinzelte Streitigkeiten eingestuft werden. Der Gesetzgeber schützt hier nicht die persönliche Existenz des Wettkampffunktionärs, sondern die von ihm ausgeübte öffentliche Funktion. (LEXPERA)

Die rechtlichen Konsequenzen dieser Regelung sind von erheblicher Bedeutung. Bei einem Angriff, einer Beleidigung oder einer Bedrohung im Zusammenhang mit der Ausübung des Amtes geht es nicht mehr allein um die Beschwerde des Opfers, sondern auch um den Schutz des öffentlichen Amtes. Dies führt zu einem qualitativen Unterschied, insbesondere bei der strafrechtlichen Beurteilung. Schiedsrichter und bestimmte Funktionäre als Amtsträger einzustufen, ist eine bewusste gesetzgeberische Entscheidung, die darauf abzielt, Unparteilichkeit und öffentliche Sicherheit im Sport zu gewährleisten. (LEXPERA)

Dieser besondere Schutz steht im Einklang mit den härteren Sanktionen im Disziplinarrecht. Die Disziplinarordnung des Fußballs zeigt, dass die Strafen für Handlungen gegen Spieloffizielle für Spieler, Trainer und andere Offizielle strenger ausfallen als für Handlungen gegen andere Personen. Somit nähern sich Strafrecht und Sportdisziplin einer gemeinsamen Achse an: Verstöße gegen Schiedsrichter und Offizielle werden als schwerwiegender angesehen als Verstöße gegen Privatpersonen. (Türkischer Fußballverband)

Warum wird der Begriff „Spieloffizieller“ so weit ausgelegt?

Gemäß den Statuten des Türkischen Fußballverbands (TFF) beschränkt sich der Begriff „Spieloffizielle“ nicht allein auf den Hauptschiedsrichter. Die Disziplinarordnung des Fußballverbands verwendet den Begriff „Spieloffizielle“, und in den Entscheidungen des Schiedsgerichts wird dieser Begriff so angewendet, dass er Schiedsrichter, Vertreter, Beobachter und anderes offizielles Personal in ihre Berichts- und Entscheidungsprozesse einbezieht. Artikel 19 der Wettbewerbsordnung des Fußballverbands legt zudem fest, dass der TFF-Vorstand bei Entscheidungen über Spiele, die aus Sicherheitsgründen nicht beendet werden können, die Berichte von Schiedsrichtern, Beobachtern, Vertretern, Mitgliedern des Zentralen Schiedsrichterausschusses und des Vertreterausschusses, Disziplinarinspektoren und anderen relevanten Parteien berücksichtigt. (Türkischer Fußballverband)

Dieser umfassende Rahmen erklärt, warum der rechtliche Schutzbereich nicht auf die Schiedsrichterbefugnisse auf dem Spielfeld beschränkt ist. Die sichere und ordnungsgemäße Durchführung des Fußballs hängt davon ab, dass zahlreiche Personen – vom Berichterstatter bis hin zu den Systemverantwortlichen für die Sicherheit der Schiedsrichterkabine – ihre Aufgaben ungehindert wahrnehmen können. Daher stellt eine Handlung gegen einen Offiziellen mitunter nicht direkt einen Angriff auf die Spielregeln dar, sondern auf die Organisation und die Sicherheitsstruktur des Wettbewerbs. Das Gesetz behandelt dies mit gleicher Ernsthaftigkeit. (Türkischer Fußballverband)

Beleidigung, Bedrohung und Angriff auf persönliche Rechte

Artikel 41 der Disziplinarordnung des türkischen Fußballverbands (TFF) legt fest, dass Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen, Angriffe auf die Persönlichkeitsrechte und Anspucken gegen den TFF oder seine Mitglieder, Spieloffizielle, Spieler, Trainer oder andere beteiligte Vereine und Personen spezifische Disziplinarverstöße darstellen. Derselbe Artikel umfasst auch Handlungen, die über Presse, Medien oder soziale Medien begangen werden. In diesem Zusammenhang beschränken sich Angriffe gegen Schiedsrichter oder Offizielle nicht auf mündliche Angriffe; auch digitale und mediale Angriffe fallen unter die Disziplinarmaßnahmen. (Türkischer Fußballverband)

Gemäß Artikel 41 drohen Fußballern, die Spieloffizielle beleidigen, bedrohen oder deren Persönlichkeitsrechte verletzen, Sperren von drei bis sieben Spielen. Für Vereinsfunktionäre zieht dasselbe Vergehen eine Sperre von 75 bis 150 Tagen und hohe Geldstrafen nach sich, deren Höhe von der Liga abhängt. Offizielle und andere Personen erhalten ein Verbot, die Umkleidekabine und die Ersatzbank für drei bis sieben Spiele zu betreten, oder eine Sperre von 21 bis 50 Tagen, gegebenenfalls ergänzt durch eine Geldstrafe. Diese Sanktionsstruktur zeigt, dass die Strafe vom Status des Täters abhängt, aber in jedem Fall schwerwiegender ausfällt, wenn ein Spieloffizieller betroffen ist. (Türkischer Fußballverband)

Die Entscheidungen des Schiedsgerichts belegen eindeutig die Anwendung dieser Bestimmung. Anonymisierte Entscheidungen zeigen, dass ein Spieler gemäß Artikel 41/1-a der Fußballdisziplinarordnung wegen Beleidigung des Schiedsrichters gesperrt wird, während ein Vereinsfunktionär oder Offizieller gemäß Artikel 41/1-b und 41/1-c der Fußballdisziplinarordnung wegen Beleidigung des Schiedsrichters disqualifiziert und mit einer Geldstrafe belegt wird. Das Schiedsgericht hält Einwände wie „Es war nicht klar, wer es gesagt hat“ oder „Es war nicht gegen jemanden gerichtet“ in solchen Fällen, die in Berichten dokumentiert werden, oft nicht für ausreichend.

Die rechtliche Begründung lautet wie folgt: Beleidigungen und Drohungen gegen einen Schiedsrichter oder Spieloffiziellen verursachen nicht nur persönliches Leid, sondern können auch Druck auf den Entscheidungsträger ausüben und die Unparteilichkeit des Spiels beeinträchtigen. Daher wertet das Disziplinarrecht des türkischen Fußballverbands (TFF)solche

Tatsächliches Eingreifen und physischer Kontakt

Eine der schwerwiegendsten Verstöße gegen Schiedsrichter und Offizielle ist körperliche Gewalt. Artikel 36 Absatz 5 der Disziplinarordnung des türkischen Fußballverbands (TFF) sieht für unsportliches oder unmoralisches Verhalten gegenüber TFF-Mitgliedern oder Spieloffiziellen, das körperliche Gewalt beinhaltet, folgende Strafen vor: eine Sperre von drei bis sechs Spielen für Spieler; eine Sperre von 75 bis 150 Tagen und eine empfindliche Geldstrafe für Vereinsfunktionäre; und für andere Offizielle ein Verbot des Betretens der Umkleidekabine und der Ersatzbank für drei bis sechs Spiele oder eine Sperre von 21 bis 50 Tagen und gegebenenfalls eine Geldstrafe. (Türkischer Fußballverband)

Diese Bestimmung ist wichtig, da nicht jeder Körperkontakt gemäß Artikel 41 der Fußballdisziplinarordnung wegen Beleidigung oder Bedrohung geahndet wird, sondern vielmehr unter die Regelungen zu unsportlichem Verhalten fällt, die mitunter auch körperliche Eingriffe beinhalten. In einer anonymisierten Entscheidung des Schiedsgerichts ist ersichtlich, dass der Fußballspieler gemäß Artikel 36/5-a und 35/4 der Fußballdisziplinarordnung wegen „unsportlichen Verhaltens mit körperlicher Intervention“ gegenüber dem Schiedsrichter mit einer Sperre von drei Spielen und einer Geldstrafe belegt wurde. Diese Strafe wurde bestätigt. Diese Entscheidung ist ein konkretes Beispiel dafür, dass körperliches Verhalten gegenüber einem Schiedsrichter unmittelbar zu strengen sportlichen Sanktionen führt.

Die rechtliche Bedeutung körperlicher Eingriffe ergibt sich nicht allein aus dem Kontakt selbst. Körperliche Angriffe auf einen Schiedsrichter gelten als direkter Angriff auf die Unparteilichkeit des Spiels und die offizielle Autorität. Daher fallen die Strafen oft deutlich höher aus als bei gewöhnlichen Schlägereien zwischen Spielern. Gemäß Artikel 35/4 der Disziplinarordnung des türkischen Fußballverbands kann zusätzlich zu den in den entsprechenden Artikeln festgelegten Strafen auch eine Geldstrafe verhängt werden. Körperliche Eingriffe können somit sowohl eine Sperre als auch eine Geldstrafe nach sich ziehen. (Türkischer Fußballverband)

Vorgänge in der Schiedsrichterkabine und auf den Gängen

Eine separate Unterkategorie von Maßnahmen gegen Schiedsrichter und Offizielle betrifft die Sicherheit in Umkleidekabinen und Gängen. Artikel 39 der Disziplinarordnung des türkischen Fußballverbands (FDT) sieht eine Sperre von 30 bis 60 Tagen für nicht akkreditierte Vereinsfunktionäre vor, die die Gänge der Schiedsrichterumkleidekabine betreten. Absatz 2 desselben Artikels besagt, dass Personen – mit Ausnahme von Spielern und Trainern –, die sich in der Schiedsrichterumkleidekabine oder auf den Gängen unsportlich verhalten, jemanden angreifen, beleidigen, bedrohen oder anspucken, mit einer Sperre von mindestens drei Monaten belegt werden; zudem sind hohe Geldstrafen für Offizielle vorgesehen. (Türkischer Fußballverband)

Diese Regelung zeigt, dass je nachdem, ob die Handlung gegen den Schiedsrichter auf dem Spielfeld oder in der Umkleidekabine begangen wird, eine unterschiedliche Beurteilung erfolgt. Der Umkleidekabinengang ist der sichere Bereich des Schiedsrichters vor und nach dem Spiel. Ein Verstoß gegen diesen Bereich beeinträchtigt nicht nur die körperliche Unversehrtheit des Schiedsrichters, sondern auch seine Fähigkeit, unabhängige Entscheidungen zu treffen. Daher bestraft dertürkische Fußballverband)

Darüber hinaus heißt es im fünften Absatz des Artikels, dass bei einem gleichzeitigen Verstoß gegen die Akkreditierungsbestimmungen eine separate Strafe verhängt wird. Mit anderen Worten: In manchen Fällen kann eine einzelne Handlung vielschichtige Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen, die einen Verstoß gegen den Schiedsrichterkorridor, eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und einen Verstoß gegen die Akkreditierungsregeln umfassen. Dies zeigt, dass das Sportrecht die Sicherheit der Schiedsrichter nicht nur verbal, sondern auch räumlich und organisatorisch schützt. (Türkischer Fußballverband)

Unangemessener Kontakt mit Schiedsrichtern und vorherige Druckausübung

Die Risiken für Schiedsrichter und Offizielle beschränken sich nicht auf Angriffe oder Beleidigungen während eines Spiels. Artikel 36 Absatz 3 der Disziplinarordnung des türkischen Fußballverbands verbietet es Fußballern, Vereinsfunktionären, Mitarbeitern und anderen Personen, Spielschiedsrichter in unsportlicher oder unmoralischer Weise über jegliche Kommunikationsmittel, einschließlich sozialer Medien, Presse oder anderer Kanäle, zu kontaktieren. Dieser Verstoß zieht Strafen nach sich, darunter eine mindestens einjährige Spielsperre für Fußballer, eine mindestens einjährige Sperre und hohe Geldstrafen für Offizielle sowie ein mindestens einjähriges Verbot des Betretens der Umkleidekabine und der Auswechselbank oder die vollständige Disqualifizierung für Mitarbeiter und andere Personen. (Türkischer Fußballverband)

Der vierte Absatz desselben Artikels legt fest, dass Spieloffizielle, insbesondere Schiedsrichter, Beobachter, Vertreter und Platzkommissare, verpflichtet sind, dem türkischen Fußballverband (TFF) unverzüglich jeden Kontakt zu melden, der gegen die Sportlichkeit und die sportliche Ethik verstößt. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, muss mit einer Spielsperre oder einem Ausschluss von der WM-Qualifikation für ein bis drei Jahre rechnen. Dies zeigt, dass das System nicht nur externen Druck, sondern auch internes Schweigen als Risiko betrachtet. (Türkischer Fußballverband)

Die rechtliche Bedeutung dieser Bestimmungen ist eindeutig: Der türkische Fußballverband (TFF) schützt nicht nur die körperliche Unversehrtheit der Schiedsrichter und Offiziellen, sondern auch deren Entscheidungsfreiheit. Telefonanrufe, Nachrichten, soziale Medien oder andere Kommunikationsmittel, die darauf abzielen, vor oder während der Saison Druck auszuüben, werden als ebenso schwerwiegend wie körperlicher Kontakt eingestuft. Daher sind die rechtlichen Konsequenzen erheblich. Diese Konsequenz ergibt sich aus dem eindeutigen Wortlaut der Norm. (Türkischer Fußballverband)

Die Autorität der Schiedsrichter durch Äußerungen und Beiträge untergraben

Artikel 38 der Disziplinarordnung des türkischen Fußballverbands (TFF) sieht empfindliche Geldstrafen und Sperren für Manager, Funktionäre, Spieler und Vereine vor, deren Äußerungen, Erklärungen und Beiträge zu Gewalt und Unruhen im Sport anstiften oder die Gesellschaft spalten und polarisieren. Absatz 4 desselben Artikels besagt, dass sich die Strafen halbieren, wenn diese Verstöße vor oder während eines Spiels in einer Weise erfolgen, die die Unparteilichkeit der Spieloffiziellen oder TFF-Mitglieder beeinträchtigt und/oder die Ausübung ihrer Pflichten gefährdet. (Türkischer Fußballverband)

Diese Regelung verdeutlicht, dass Maßnahmen gegen Schiedsrichter nicht auf direkte Angriffe oder verbale Beleidigungen beschränkt sind. Auch Äußerungen, die die Unparteilichkeit des Schiedsrichters infrage stellen, öffentlichen Druck erzeugen oder die Ausübung seiner Pflichten beeinflussen sollen, gelten als schwere Verstöße gegen das Disziplinarrecht. Dieser Bereich ist besonders heikel, vor allem bei Äußerungen von Managern und Vereinsfunktionären, da institutionelle Äußerungen das Verhalten der Fans und die Spielatmosphäre unmittelbar beeinflussen können. (Türkischer Fußballverband)

Daher ist es bei der Untersuchung der Folgen von Handlungen gegen Schiedsrichter und Offizielle unzulässig, künstlich zwischen körperlicher Gewalt und verbalem Druck zu unterscheiden. Das moderne Sportrecht betrachtet beides als Eingriff in die Unparteilichkeit des Systems; lediglich der Schweregrad unterscheidet sich. (Türkischer Fußballverband)

Das Spiel wurde abgebrochen und das Ergebnis wurde durch Nichterscheinen des Gegners ermittelt

Eine der schwerwiegendsten Folgen von Übergriffen auf Schiedsrichter und Offizielle kann der Abbruch des Spiels sein. Gemäß Artikel 19 der Fußballwettbewerbsordnung kann der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen, wenn ein Spieler, Manager, Trainer oder andere Personen eines Vereins, einzeln oder gemeinsam, den Schiedsrichter oder Spieler und Mitglieder der gegnerischen Mannschaft körperlich angreifen und dadurch eine Schlägerei oder einen Zwischenfall auf dem Spielfeld verursachen, wodurch die Fortsetzung des Spiels verhindert wird. Derselbe Artikel sieht auch vor, dass der Schiedsrichter das Spiel unterbrechen kann, wenn Vereinsfunktionäre sich unsportlich verhalten, die Persönlichkeitsrechte des Schiedsrichters verletzen, ihn beleidigen, bedrohen, anspucken oder ähnliche Handlungen gegenüber dem Schiedsrichter begehen, sei es auf oder neben dem Spielfeld. (Türkischer Fußballverband)

In einem solchen Fall kann der Vorstand des türkischen Fußballverbands (TFF) beschließen, eine oder beide Mannschaften, die den Verstoß begangen haben, des Spiels zu schuldig zu erklären. Darüber hinaus können die Disziplinarkommissionen je nach Schwere des Verstoßes Punkte in Höhe der für einen Sieg vergebenen Punkte abziehen. In K.o.-Wettbewerben ist der Ausschluss der Mannschaft vom Turnier möglich. Sollte die Mannschaft aus diesem Grund mehr als einmal in derselben Saison ein Spiel nicht bestreiten können, sind schwerwiegendere Konsequenzen bis hin zum Abstieg aus der Liga denkbar. Das türkische Fußballreglement FMT 19/9 legt zudem ausdrücklich fest, dass diese Sanktionen Strafen wie Stadionschließung und Geisterspiele nicht ausschließen. (Türkischer Fußballverband)

Daher beschränkt sich eine Handlung gegen einen Schiedsrichter oder Offiziellen nicht allein auf die persönliche Bestrafung des betreffenden Spielers oder Trainers. Ist der Vorfall so schwerwiegend, dass ein sicheres Weiterspielen unmöglich ist, kann der Verein das Spielergebnis, Punkte oder sogar die Teilnahme am Turnier verlieren. Aus sportrechtlicher Sicht zählt dies zu den gravierendsten Folgen. (Türkischer Fußballverband)

Beweisverfahren: Berichte, Bilder und das Schiedsverfahren

Gemäß Artikel 75 der Disziplinarordnung des Fußballs sind in Disziplinarverfahren unter anderem folgende Beweismittel zulässig: Berichte der Spieloffiziellen, Aussagen von Beteiligten und Zeugen, physische Beweismittel, Sachverständigengutachten sowie Audio- und Videoaufnahmen. Artikel 76 legt jedoch fest, dass die Angaben in den Berichten der Spieloffiziellen als wahr gelten, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird. Bei Widersprüchen zwischen den Berichten ist der Schiedsrichterbericht für das Geschehen auf dem Spielfeld und der Bericht des Vertreters für das Geschehen außerhalb des Spielfelds maßgebend.

Dieses System wird auch in den Entscheidungen des Schiedsgerichts bestätigt. Das Schiedsgericht stellte fest, dass Spielberichte als Beweismittel grundsätzlich gelten, dass für den Beweis des Gegenteils ebenso starke Beweise erforderlich sind und dass solche starken Beweise beispielsweise zuverlässige Videoaufnahmen sein können. In derselben Entscheidung wurde betont, dass Zeugenaussagen allein in den meisten Fällen nicht als ausreichend angesehen werden. Dies verdeutlicht, warum die Kombination aus Berichten und Videomaterial in Fällen, die Klagen gegen Schiedsrichter oder Offizielle betreffen, entscheidend ist.

Daher wird das Vorliegen eines Verstoßes gegen einen Schiedsrichter oder Offiziellen in der Praxis häufig durch den Schiedsrichterbericht, den Bericht des Vertreters, den Bericht des Sicherheitsbeauftragten und, falls vorhanden, durch Videoaufnahmen belegt. Verteidigungsstrategien wie „Ich habe mit mir selbst gesprochen“, „Ich habe niemanden berührt“ oder „Es war nicht klar, wer das gesagt hat“ werden angesichts dieser aussagekräftigen Berichte und Aufzeichnungen oft als unzureichend erachtet. Die Entscheidung des Schiedsgerichts aus dem Jahr 2022 folgte genau diesem Ansatz und akzeptierte, dass die Berichte nicht widerlegt werden konnten.

Ergebnisse für Vereine und Trainer

Aktionen gegen Schiedsrichter oder Offizielle beschränken sich oft nicht auf den einzelnen Täter, sondern betreffen auch den Verein. Artikel 6 der Disziplinarordnung des Fußballs (FDT) legt fest, dass Vereine objektiv für alle Vorfälle verantwortlich sind, die vor, während und nach einem Spiel auftreten, sowie für Verstöße ihrer Manager, Offiziellen, privaten Sicherheitskräfte und Fans. Daher kann eine Beleidigung eines Schiedsrichters durch einen Vereinsmanager oder ein aggressives Verhalten eines Vereinsfunktionärs gegenüber Schiedsrichtern weitreichende disziplinarische und sicherheitsrelevante Konsequenzen für den gesamten Verein haben, nicht nur für die betreffende Person.

Die anonymisierte Entscheidung des Schiedsgerichts enthüllt, dass ein Vereinsfunktionär wegen Beleidigung des Schiedsrichters während eines Süper-Lig-Spiels gesperrt und mit einer Geldstrafe belegt wurde; ein weiterer Vereinsmitarbeiter wurde separat bestraft, weil er die Schiedsrichter beleidigt und sich in einem nicht akkreditierten Bereich aufgehalten hatte. Im selben Fall wurde der Verein auch wegen von seinen Fans verursachter Vorfälle auf dem Spielfeld und wegen des Zutritts unbefugter Zuschauer ins Stadion bestraft. Dies zeigt, dass Maßnahmen gegen Schiedsrichter und Offizielle häufig mit anderen Sicherheitsverstößen einhergehen und somit den Verantwortungsbereich des Vereins erweitern.

strafrechtlicher Aspekt

Gemäß Artikel 20 des Gesetzes Nr. 6222 gelten Schiedsrichter, Beobachter, Feldkommissare und Vertreter bei Sportwettkämpfen als Amtsträger im Hinblick auf Straftaten, die gegen sie im Zusammenhang mit ihren dienstlichen Pflichten begangen werden. Diese Bestimmung ist aus strafrechtlicher Sicht besonders wichtig, da sie einen qualitativen Unterschied zwischen ein und derselben Handlung gegen eine Privatperson und gegen einen Amtsträger aufgrund seiner dienstlichen Pflichten schaffen kann. Daher können körperliche Angriffe, Bedrohungen oder schwere Beleidigungen gegen einen Schiedsrichter oder den betreffenden Amtsträger nicht nur ein Disziplinarverfahren des türkischen Fußballverbands (TFF) bleiben, sondern auch Gegenstand gerichtlicher Ermittlungen und Strafverfolgung sein. (LEXPERA)

Darüber hinaus legt Artikel 19 des Gesetzes Nr. 6222 über die Unabhängigkeit der Verbandssanktionen fest, dass die Verhängung einer Strafe nach diesem Gesetz die Befugnis des Verbandes zur Verhängung von Sanktionen nicht aufhebt. Daher können sowohl ein strafrechtliches Gerichtsverfahren als auch ein Disziplinarverfahren des TFF für denselben Vorfall eingeleitet werden. Mit anderen Worten: Die Handlung gegen den Schiedsrichter führt nicht zu einem Ergebnis wie „Ich habe eine Disziplinarstrafe erhalten, die Sache ist erledigt“; Strafrecht und Sportrecht schließen sich nicht gegenseitig aus. (LEXPERA)

Abschluss

Die Folgen von Handlungen gegen Schiedsrichter und Offizielle bei Sportveranstaltungen sind nach türkischem Sportrecht äußerst schwerwiegend und vielschichtig. Gesetz Nr. 6222 gewährt besonderen Schutz auf strafrechtlicher Ebene, indem es Schiedsrichter, Beobachter, Platzkommissare und Vertreter im Hinblick auf Straftaten, die sie im Zusammenhang mit ihren Aufgaben begehen, als Amtsträger einstuft. Die Disziplinarordnung des türkischen Fußballverbands (TFF) sieht strenge Sperren, Disqualifikationen, Stadionverbote und Geldstrafen für Spieler, Trainer, Offizielle und andere Beteiligte bei Vergehen wie Beleidigung, Bedrohung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte, Spucken, körperliche Einmischung, unangemessenem Körperkontakt und Verstößen in der Umkleidekabine/im Flur vor. Die Wettbewerbsordnung legt zudem fest, dass solche Handlungen, die den Abschluss des Spiels unmöglich machen, Konsequenzen wie Sperre, Spielverlust, Punktabzug und Ausschluss nach sich ziehen können. (LEXPERA)

Diese Tabelle zeigt, dass eine Handlung gegen einen Schiedsrichter oder Spieloffiziellen im Sportrecht nicht als einfacher Streit, kurzzeitiger Ärger oder geringfügiger Ausbruch gilt. Es handelt sich vielmehr um einen schwerwiegenden Eingriff in die Unparteilichkeit, Sicherheit und Integrität des Spiels. Die Folgen beschränken sich daher nicht auf individuelle Strafen; sie können eine Kette von Sanktionen nach sich ziehen, die den Verein, das Spielergebnis, die Tabelle und sogar die folgenden Spielzeiten beeinträchtigen können. Die klare Botschaft des türkischen Sportrechts lautet: Die Sicherheit von Schiedsrichtern und Offiziellen ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Fußballsystems; jeder Angriff auf diesen Bereich wird als Angriff auf das gesamte System betrachtet und hat daher schwerwiegende Konsequenzen. (LEXPERA)

Antwort hinterlassen

Jetzt anrufen-Button