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Fahrzeugabschreibung

Fahrzeugabschreibung

ALLGEMEINE FAHRZEUGWERTSTEUER

Wird ein Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall beschädigt und zur Reparatur in eine Werkstatt gebracht, gilt es als Gebrauchtwagen. Diese Umklassifizierung erschwert den Verkauf und mindert seinen Wert und Preis. Um die dadurch entstehenden Nachteile für Fahrzeughalter zu lindern, wird eine Entschädigung für den Wertverlust gewährt. Voraussetzung für den Erhalt dieser Entschädigung ist, dass der Fahrzeughalter keine Schuld am Verkehrsunfall trägt. Zweck dieser Entschädigung ist es, den Verursacher für den Schaden zu entschädigen und so die Belastung für den Geschädigten zu mindern.

FAKTOREN, DIE BEI ​​DER BERECHNUNG DES FAHRZEUGWERTSWERTS BERÜCKSICHTIGT WERDEN

Die Berechnung erfolgt durch Prüfung der Marke und des Modells des am Unfall beteiligten Fahrzeugs, des Herstellungsjahres, des Datums der Erstzulassung, des Kilometerstands zum Zeitpunkt des Unfalls, des Marktwerts ähnlicher Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Unfalls, ob das Fahrzeug vor diesem Datum beschädigt war und, falls ja, der Art dieser Beschädigung, und schließlich durch Überprüfung etwaiger vorheriger Lackierarbeiten und ausgetauschter Teile.

FAHRZEUGE, FÜR DIE DER FAHRZEUGWERTVERLUST NICHT ENTSCHÄDIGT WERDEN KANN

Schäden an Rad- und gepanzerten Einsatzfahrzeugen der Bereitschaftspolizei, Stadtbussen (öffentlichen Verkehrsmitteln), Spezialfahrzeugen zur Straßenreinigung und Feuerwehrfahrzeugen sind nicht durch Wertminderungsersatz abgedeckt. Auch Fahrzeughalter mit ausländischen Kennzeichen, die bei einem Verkehrsunfall in der Türkei beschädigt werden, haben keinen Anspruch auf Entschädigung für die Wertminderung ihres Fahrzeugs.

Bedingungen für die Fahrzeugabschreibung

1. Es muss sich um einen Unfall mit zwei Fahrzeugen handeln. Beispielsweise kann ein Fahrzeug, das gegen eine Mauer fährt, nicht den Marktwert des Fahrzeugs geltend machen.

2 – Eine weitere Voraussetzung dafür, dass ein in einen Verkehrsunfall verwickeltes Fahrzeug eine Entschädigung für Wertminderung geltend machen kann, ist, dass es nicht zu 100 % die Schuld an dem Unfall trägt.

3 – Das Fahrzeug muss durch einen Verkehrsunfall beschädigt worden sein. Dieser Schaden muss repariert oder wiederhergestellt werden müssen.

4 – Die letzte Voraussetzung für die Geltendmachung der Fahrzeugabschreibung ist, dass die reparierten Teile nicht aufgrund eines früheren Verkehrsunfalls repariert worden sein dürfen.

Ein wichtiger Punkt, der nicht vergessen werden sollte, ist die Verjährungsfrist. Für die Beantragung einer Entschädigung für Fahrzeugwertverluste gilt eine Frist von zwei Jahren; wird der Antrag nicht innerhalb dieser Frist gestellt, verliert der Antragsteller seinen Anspruch.

PERSONEN, AN DIE EINE ENTSCHÄDIGUNG FÜR DEN FAHRZEUGWERTVERLUST BEFRAGT WIRD

Der Halter des anderen am Unfall beteiligten Fahrzeugs, die Versicherung, die die Haftpflichtversicherung ausgestellt hat, und der Fahrer des unfallverursachenden Fahrzeugs haften gesamtschuldnerisch. Der Geschädigte hat Anspruch auf Schadensersatz von allen dreien. Sollten der Fahrzeughalter und der Fahrer zur Zahlung dieses Betrags verpflichtet sein, können sie ihre jeweiligen Versicherungen in Anspruch nehmen.

TAYYIP TASKAN/HUSEIN DOGAN

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