Eine neue Ära bei der Entschädigung für Fahrzeugabschreibungen
Eine neue Ära bei der Entschädigung für Fahrzeugwertminderung: Verfassungsgerichtsentscheidungen und die Marktwertgrundlage
Selbst wenn die Schäden an einem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall repariert werden, bezeichnet man die Differenz zwischen dem Wiederverkaufswert vor dem Unfall und dem Wert nach dem Unfall (beschädigten Zustand) „Wertminderung “. Bis vor Kurzem wurden bestimmte, für Versicherungen vorteilhafte mathematische Formeln zur Berechnung dieser Differenz verwendet. Mehrere Aufhebungsentscheidungen des Verfassungsgerichtshofs (AYM) haben diese Berechnungsmethode jedoch grundlegend verändert und „tatsächlichen Schadens“ wieder eingeführt
1. Die Situation vor dem Verfassungsgericht: Entschädigung gefangen in Formeln
Bisher wurde der Wertverlust von Fahrzeugen anhand mathematischer Formeln aus dem Straßenverkehrsgesetz (KTK) und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kfz-Haftpflichtversicherung (ZMSS) berechnet. Diese Formeln berücksichtigten nur begrenzte Daten wie Kilometerstand, Alter und Teilewert des Fahrzeugs und bildeten den tatsächlichen Wertverlust nicht präzise ab. Dies führte dazu, dass Fahrzeughalter eine geringere Entschädigung erhielten, als ihnen tatsächlich entstanden war.
2. Revolutionäre Entscheidungen des Verfassungsgerichts
Das Verfassungsgericht hob mit Verweis auf das Eigentumsrecht und den Gleichheitsgrundsatz bestimmte Formulierungen in den Artikeln 90 und 92 des Verkehrsgesetzes auf.
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Kernpunkt: Das Verfassungsgericht urteilte, dass die Höhe der Entschädigung nicht durch Verwaltungsvorschriften (Formeln), sogenannte „Allgemeine Bedingungen“, bestimmt werden kann; die Entschädigung muss nach den allgemeinen Grundsätzen des Vertragsrechts, d. h. „vollständigen Entschädigung“ und des „tatsächlichen Schadens .
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Fazit: Die Ära, in der Versicherungsunternehmen zu wenig zahlten, indem sie einfach sagten: „So berechnet es die Formel“, ist rechtlich beendet.
3. Aktuelles Berechnungskriterium: Wie hoch ist der Marktpreis?
Nach den Entscheidungen des Verfassungsgerichts gilt nunmehr die Methode des Marktpreisvergleichs als etablierte Praxis des Kassationsgerichtshofs und der Versicherungsschiedskommission . Bei der Berechnung nach dieser Methode werden folgende Kriterien angewendet:
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Marktbedingungen: Die Differenz zwischen dem Wiederverkaufswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall und seinem Wiederverkaufswert nach dem Unfall (im beschädigten Zustand).
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Fahrzeugmarke und -modell: Die Attraktivität des Fahrzeugs auf dem Markt.
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Kilometerstand und Alter: Strenge Grenzwerte in den Formeln (wie z. B. eine Kilometerbegrenzung von 165.000 km) sind nicht mehr das einzige Hindernis; sie sind jedoch Faktoren, die sich auf die Höhe des Wertverlusts auswirken.
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Schadensumfang und Art der Reparatur: Welche Teile des Fahrzeugs wurden ersetzt (Kunststoff, mechanische Teile usw.) und wurde die Reparatur in einer autorisierten Werkstatt durchgeführt?
4. Verantwortung der Versicherungsgesellschaft und Antragsverfahren
Die Partei, die bei einem Verkehrsunfall unschuldig oder nur geringfügig schuldig ist, kann bei der obligatorischen Finanzhaftpflichtversicherung (Verkehrsversicherung) der unfallverursachenden Partei eine Entschädigung für die Wertminderung ihres Fahrzeugs beantragen .
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Verjährungsfrist: 2 Jahre ab dem Datum des Unfalls
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Antragsvoraussetzung: Vor Einleitung eines Gerichts- oder Schiedsverfahrens ist ein schriftlicher Antrag an die betreffende Versicherung zwingend erforderlich. Reagiert die Versicherung nicht innerhalb von 15 Tagen oder lehnt sie den Antrag ab, kann ein Verfahren vor der Versicherungsschiedskommission eingeleitet werden.
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Direkte Haftung: Die Versicherungsgesellschaft haftet gesamtschuldnerisch für den Wertverlust des Fahrzeugs im Rahmen der Versicherungssumme.
5. Die Bedeutung des Gutachtens
Ob die Berechnung den Marktpreisen entspricht, kann nur durch Sachverständige oder unabhängige Versicherungsgutachter festgestellt werden. Die von Versicherungsunternehmen mithilfe ihrer eigenen Software ermittelten Ergebnisse durch Vorlage technischer Berichte mit Marktdaten anzufechten, gehört zum Recht auf Wiedergutmachung.
Abschluss
Der Wertverlust von Fahrzeugen wird nicht länger anhand einer mathematischen Formel berechnet, sondern spiegelt die Realität des Marktes wider. Nach den Aufhebungsentscheidungen des Verfassungsgerichts wurde das Recht von Fahrzeughaltern auf Schadensersatz gestärkt. Um ihre Rechte nicht zu verlieren, ist es unerlässlich, dass die Berechnung auf dem Marktwert basiert und die rechtlichen Verfahren entsprechend ablaufen.