Nutzung von Treuhandkonten und Zahlungssicherheit beim Yachtverkauf
Nutzung von Treuhandkonten und Zahlungssicherheit beim Yachtverkauf
Beim Yachtverkaufsind die Nutzung eines Treuhandkontos und die Absicherung der Zahlung entscheidende Aspekte der Transaktion, insbesondere bei hochpreisigen, international beteiligten oder registrierungsbezogenen Verkäufen. Denn das Hauptrisiko beim Yachtverkauf besteht oft nicht darin, das Schiff nicht auffinden zu können, sondern vielmehr darin, die Zahlung zum falschen Zeitpunkt, an die falsche Person oder mit unzureichenden Sicherheiten zu leisten. Nach türkischem Recht ist das Schiffsregister öffentlich zugänglich; jeder kann die Einträge einsehen und Kopien davon erhalten. Die im Register als Eigentümer eingetragene Person gilt als Eigentümer; auch die Person, zu deren Gunsten eine Schiffshypothek eingetragen ist, gilt als Inhaber dieses Rechts. Daher ist es unerlässlich, vor einer Zahlung den Eigentümer, etwaige Belastungen und den Status von Hypotheken/Pfandrechten am Schiff über das Register zu überprüfen.
Das türkische Recht kennt keine separate Institution namens „Treuhandkonto“ speziell für Yachtverkäufe. Artikel 26 des türkischen Obligationenrechts erlaubt den Parteien jedoch, den Vertragsinhalt innerhalb der gesetzlichen Grenzen frei zu bestimmen. Artikel 27 desselben Gesetzbuches besagt, dass Verträge, die gegen zwingende Bestimmungen oder die öffentliche Ordnung verstoßen oder deren Gegenstand unmöglich ist, nichtig sind. Daher treten Treuhandstrukturen in der Türkei häufig Mechanismus zur Abwicklung von Zahlungen oder zur Schließung von Sperrkonten im Rahmen der Vertragsfreiheit . Diese Strukturen können jedoch die zwingenden Formvorschriften für die Übertragung eines Schiffes nicht umgehen. Dies ist die rechtliche Schlussfolgerung aus der Lektüre der Artikel 26 und 27 des türkischen Obligationenrechts in Verbindung mit den Verfahren zur Schiffsübertragung.
Mit anderen Worten: Die Treuhandabwicklung in der Türkei ist keine „separate, gesetzlich begründete Verkaufsart“, ein vertragliches Abschlussverfahren zur Zahlungssicherung. Wird der Yachtverkauf im nationalen Schiffsregister eingetragen, muss die Übertragung schriftlich erfolgen und die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden. Bei Eintragung im Liegeplatzregister müssen Eigentumsübertragungen in Anwesenheit des Präsidenten oder eines Notars erfolgen; andernfalls sind sie ungültig. Der rechtliche Wert des Treuhandmechanismus beginnt genau hier: Er sichert den Geldfluss und diese formalen Übertragungsschritte gleichzeitig.
Was ist ein Treuhandkonto und wie wird es beim Yachtverkauf verwendet?
Vereinfacht ausgedrückt basiert ein Treuhandkonto auf dem Prinzip, dass der Kaufpreis sicher und unabhängig von den Vertragsparteien verwahrt und erst nach Erfüllung vorab festgelegter Abschlussbedingungen an den Verkäufer freigegeben wird . Im türkischen Recht wird dieser Mechanismus häufig vertraglich geregelt; die Bedingungen für die Zahlungsfreigabe, die Übergabe der Dokumente, die Aufhebung von Beschränkungen und die Erstellung der Übertragungsdokumente werden von den Parteien detailliert festgelegt. Artikel 26 des türkischen Obligationenrechts erlaubt dies; diese Regelung darf jedoch nicht über die obligatorischen Übertragungsverfahren hinausgehen.
Beim Yachtverkauf dient die Treuhandabwicklung primär wie „Geld wird freigegeben, aber das Boot nicht ordnungsgemäß übertragen“ oder „Boot wird übertragen, aber das Geld geht nicht ein “ zu minimieren. Insbesondere bei Verkäufen mit Hypotheken, Pfandrechten, ausländischer Flagge, ausländischen Verkäufern oder komplexen Dokumentenketten besteht zwischen den Parteien möglicherweise kein vollständiges Vertrauen. Die Treuhandabwicklung gewährleistet die Freigabe des Kaufpreises nach Vorlage beispielsweise des aktuellen Registrierungsnachweises, der Löschungsbewilligung der Hypothek, der Unterzeichnung des notariell beglaubigten Kaufvertrags, des Übergabeprotokolls und gegebenenfalls der Eintragung ins Liegeplatz- oder Schiffsregister. Dieses Ergebnis stellt eine praktische Verbindung der Grundsätze der Vertragsfreiheit und der Übertragungsbestimmungen im türkischen Recht dar.
Warum sollte man ein Treuhandkonto anstelle einer direkten Banküberweisung in Betracht ziehen?
Bei einem Direktzahlungsmodell trägt der Käufer im Allgemeinen zwei wesentliche Risiken. Erstens: Selbst wenn das Geld auf das Konto des Verkäufers überwiesen wurde, sind Hypotheken, Pfandrechte oder sonstige Belastungen des Schiffes möglicherweise noch nicht gelöscht. Gemäß dem türkischen Handelsgesetzbuch ist das Schiffsregister öffentlich zugänglich, und es gelten starke Vermutungen zugunsten der als Eigentümer oder Inhaber von Hypothekenrechten eingetragenen Personen. Darüber hinaus geht das Rechtssystem davon aus, dass ein eingetragenes Recht so lange besteht, bis es aus dem Register gelöscht ist. Daher bieten Aussagen des Verkäufers wie „Die Schulden sind beglichen“, „Das Bankschreiben ist unterwegs“ oder „Die Aufhebung des Pfandrechts steht unmittelbar bevor“ allein keine ausreichende Sicherheit.
Das zweite Risiko besteht in der unvollständigen oder fehlerhaften Durchführung des Übertragungsverfahrens. Bei im Schiffsregister eingetragenen Schiffen muss die Übertragung schriftlich erfolgen und die Unterschriften müssen notariell beglaubigt sein; bei im Liegeplatzregister eingetragenen Schiffen ist die Anwesenheit eines Notars oder des Vorstandsvorsitzenden zwingend erforderlich. Eine Zahlung ohne Erfüllung dieser formalen Anforderungen schafft eine Lücke: Der Käufer hat das Geld zwar faktisch freigegeben, aber noch keine Rechtssicherheit erlangt. Genau diese Lücke schließt ein Treuhandkonto: Das Geld wird zunächst sicher hinterlegt und freigegeben, sobald die formalen Übertragungsbedingungen erfüllt sind.
Ein weiteres praktisches Risiko beim Yachtverkauf sind Unstimmigkeiten in den Unterlagen. Das Umurbey-System des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur verwaltet Schiffsregistrierungen und Liegeplatzdaten über ein elektronisches Antrags- und Terminvergabesystem. Dies bedeutet, dass Verkaufs- und Übertragungsvorgänge heute deutlich dokumentenintensiver und prozessorientierter sind. Wird die Reihenfolge der auszufüllenden Dokumente nicht vor Einrichtung des Treuhandkontos festgelegt, kann sich der Abschluss verzögern, selbst wenn der Kaufpreis bereits bezahlt ist.
Bei welchen Yachten ist ein Treuhandkonto besonders wichtig?
Die Treuhandabwicklung ist bei vier Arten von Verkäufen besonders wichtig. Die erste Gruppe registrierte Yachten, die möglicherweise belastet sind. Denn Hypotheken, Pfandrechte oder Eigentumsbeschränkungen im Schiffsregister beeinflussen unmittelbar den Erwerb des uneingeschränkten Eigentums durch den Käufer. Artikel 1014 des türkischen Handelsgesetzbuches legt fest, dass eine Schiffshypothek auf ein Schiff bestellt werden kann und dass vertragliche Pfandrechte an registrierten Schiffen nur durch eine Schiffshypothek gesichert werden können. Daher ist die Treuhandabwicklung bei Yachten, die über Finanzierungen erworben oder durch Kredite besichert werden, nahezu eine Standard-Sicherheitsmaßnahme.
Die zweite Gruppe Schiffe, die im Liegeplatzregister eingetragen sind, aber einenVermerk über ein Pfandrecht, eine Sicherungsmaßnahme oder eine Vorsorgemaßnahme tragen können. Gemäß Artikel 10 der Durchführungsverordnung zum Liegeplatzregister werden Pfandrechte, Sicherungsmaßnahmen, vorläufige Sicherungsmaßnahmen oder Sicherungsanordnungen im Liegeplatzregister eingetragen. Artikel 14 derselben Verordnung schreibt vor, dass dem Erwerber bei Übertragungen vor einem Notar oder der Präsidium eine aktuelle Kopie des Registers vorgelegt werden muss. Diese Regelung erfordert die rechtliche Gleichzeitigkeit von Zahlung und Übertragung, selbst bei im Liegeplatzregister eingetragenen Yachten.
Die dritte Gruppe grenzüberschreitende Transaktionen mit ausländischen Verkäufern oder Käufern. Hierbei spielen neben der Eigentumsübertragung auch Aspekte wie Dokumentenzustellung, Apostille/Übersetzung, Wechselkursdifferenzen, Überweisungsdauer, Bankgebühren und die Bestätigung des Zahlungsempfängers eine wichtige Rolle. Im türkischen Recht werden Zahlungsdienste und Zahlungsinstitute durch das Gesetz Nr. 6493 geregelt. Dieses Gesetz definiert den Tätigkeitsbereich von Zahlungsdiensten und E-Geld-Instituten und enthält spezielle Bestimmungen zum Schutz von Zahlungsgeldern. Daher ist es bei grenzüberschreitenden Yachtverkäufen besonders wichtig, dass der Zahlungsfluss über eine regulierte und beaufsichtigte institutionelle Infrastruktur abgewickelt wird.
Die vierte Gruppe hochpreisige Verkäufe mit technischen Abschlussbedingungen. Beispielsweise ist es technisch schwierig, diese Bedingungen mit einer Zahlung am selben Tag zu vereinbaren, wenn der Verkauf von einem positiven Abschlussgutachten, der Übergabe von Klassifizierungs-/Zertifizierungsdokumenten, der Begleichung von Instandhaltungs- oder Hafengebühren, der Löschung von Belastungen im Grundbuch oder der Übertragung bestimmter elektronischer Zugriffsrechte abhängt. In diesen Fällen wird die Treuhandabwicklung nicht nur zu einem rechtlichen, sondern auch zu einem operativen Abschlussinstrument. Diese Einschätzung ist das praktische Ergebnis der gemeinsamen Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit und der Regelungen zur Übertragung und Registrierung im türkischen Obligationenrecht.
Welche Modelle können zur Strukturierung von Treuhandkonten nach türkischem Recht verwendet werden?
Im türkischen Recht gibt es kein einheitliches Treuhandmodell für die Zahlungssicherheit beim Yachtverkauf. Am häufigsten eine Sperr- bzw. Treuhandzahlung bei einer Bank vereinbart. Die Parteien können festlegen, dass der Kaufpreis auf einem bestimmten Konto verwahrt und erst nach Vorlage der im Vertrag festgelegten Dokumente oder bei gleichzeitiger Übergabe an den Verkäufer überwiesen wird. Diese Regelung basiert auf der Vertragsfreiheit gemäß Artikel 26 des türkischen Obligationenrechts. Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über eine regulierte Bank oder eine entsprechend autorisierte Institution erhöht jedoch die Sicherheit. Das Gesetz Nr. 6493 regelt zudem Zahlungsinstitute und den Schutz von Kundengeldern und unterstreicht damit die Bedeutung einer regulierten Zahlungskette.
Das zweite Modell die Treuhandzahlung über einen Anwalt/Notar/unabhängigen Abwicklungsagenten . Im türkischen Recht ist dies nicht ausdrücklich als „Treuhandrecht“ definiert; die Parteien können jedoch in einem detaillierten Vertrag festlegen, welche Dokumente der Treuhänder vor der Freigabe des Geldes vorlegen muss. Entscheidend ist hierbei, den Ermessensspielraum des Treuhänders nicht zu vernachlässigen und die Freigabebedingungen an objektive Dokumente zu knüpfen. Andernfalls verliert die Treuhand ihre Funktion als Sicherheitsinstrument und wird zu einer neuen Streitquelle. Dies ist eine logische Anwendung der Artikel 26 und 27 des türkischen Obligationenrechts.
Das dritte Modell das Auszahlungs- und Restzahlungsmodell . Insbesondere bei verpfändeten Yachten wird ein Teil des Verkaufspreises direkt an den Hypothekengeber gezahlt, der Restbetrag nach Tilgung der Belastungen an den Verkäufer. In diesem Modell fungiert das Treuhandkonto als eine Art „Zahlungsablauf“, der die Reihenfolge der Geldverteilung sichert. Denn gemäß Artikel 974 des türkischen Handelsgesetzbuches gilt die Person, zu deren Gunsten die Hypothek eingetragen ist, als rechtmäßiger Eigentümer. Wird das eingetragene Recht aus dem Register gelöscht, erlischt es. Daher erfordert ein sicherer Abschluss die Verknüpfung der Löschung aus dem Register mit dem Zahlungsfluss.
Klauseln, die in einem Treuhandvertrag enthalten sein müssen
Soll für Yachtverkäufe ein Treuhandkonto eingerichtet werden, ist es von größter Bedeutung, dass die Freigabebedingungen eindeutig formuliert sind. Zunächst muss klar festgelegt werden, unter welchen Umständen das Geld freigegeben wird. Beispiele hierfür sind: das Fehlen jeglicher Hypotheken oder Pfandrechte im aktuellen Registereintrag, die Unterzeichnung eines notariell beglaubigten Kaufvertrags, die Übergabe des Besitzes, die Aushändigung der Klassifizierungs-/Zertifikatsunterlagen, die Vorlage eines Dokuments, das die Schuldenfreiheit gegenüber dem Yachthafen bestätigt, oder die Übergabe der Schlüssel und der elektronischen Zugangskontrolle. Die objektive und dokumentenbasierte Festlegung dieser Klauseln gewährleistet die Vertragsfreiheit.
Zweitens ein endgültiger Abschlusstermin festgelegt werden. Es sollte klar sein, ob eine Rückerstattung erfolgt, eine Teilzahlung gewährt wird oder ob eine der Parteien vom Vertrag zurücktreten kann, wenn die Bedingungen bis zum festgelegten Datum nicht erfüllt sind. Gemäß Artikel 27 des türkischen Obligationenrechts sind Verträge, die gegen zwingende Vorschriften verstoßen oder deren Inhalt unmöglich ist, nichtig. Daher ist ein unsicheres und endlos blockiertes Zahlungssystem nicht zielführend. Ein Treuhandkonto sollte ein Mechanismus sein, der den Abschluss ordnungsgemäß regelt und die Parteien nicht auf unbestimmte Zeit an sich bindet.
Drittens die Gebühren- und Zinsregelung festgelegt werden. Es sollte genau definiert sein, wer die Rendite des Geldes auf dem Treuhandkonto erhält, wer die Bankgebühren trägt und wer die Gebühren für Währungsumtausch und Überweisung einbehält. Im türkischen Recht ergeben sich diese Kosten nicht automatisch aus dem Gesetz, sondern werden vertraglich geregelt. Daher ist die Formulierung „Die Zahlung wird auf ein Treuhandkonto eingezahlt“ allein nicht ausreichend. Die in Artikel 26 des türkischen Obligationenrechts gewährte Freiheit verpflichtet zudem zu einer detaillierteren Ausgestaltung.
Viertens ein Streitbeilegungsmechanismus schriftlich festgehalten werden. Wie verwahrt der Treuhänder oder die Bank das Geld, wenn eine der Parteien Einspruch erhebt? Ist eine gemeinsame schriftliche Anweisung beider Parteien erforderlich? Wird die Freigabe erst nach einem Gerichts- oder Schiedsspruch erteilt? Dieser Punkt ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Yachtverkäufen von entscheidender Bedeutung. Andernfalls schafft die Treuhand, anstatt die Zahlungssicherheit zu gewährleisten, einen zweiten Streitfall, in dem das Geld weiterhin blockiert bleibt. Diese Regelung ist auch eine praktische Konsequenz des Grundsatzes der Vertragsfreiheit im türkischen Obligationenrecht.
Die Treuhandabwicklung ersetzt nicht die formellen Regeln für den Schiffstransfer
Der gefährlichste Irrglaube beim Yachtverkauf ist die Annahme, dass die Nutzung eines Treuhandkontos das formale Übertragungsverfahren zweitrangig mache. Artikel 1001 des türkischen Handelsgesetzbuches ist jedoch in Bezug auf registrierte Schiffe eindeutig: Die Vereinbarung über die Eigentumsübertragung muss schriftlich erfolgen, die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden, und auch die Übergabe des Besitzes ist erforderlich. Für im Liegeplatzregister eingetragene Schiffe erklärt Artikel 14 der Verordnung Übertragungen für ungültig, die nicht von der Präsidiumsstelle oder einem Notar durchgeführt werden. Daher ist ein Treuhandkonto keine Alternative zur Übertragung, sondern eine zusätzliche Zahlungssicherung, die diese ergänzt.
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist folgender: Die Parteien hinterlegen das Geld auf einem Treuhandkonto, versäumen es aber, den Kaufvertrag mit den Unterlagen für die Zulassung/das Grundbuch abzustimmen. Dadurch steht das Geld zwar bereit, der Abschluss verzögert sich jedoch aufgrund fehlender Notartermine, Vorabprüfungen im Umurbey-System, Gebührenquittungen, Zulassungsbescheinigungen oder Löschungsbescheinigungen. Die Tatsache, dass das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur angekündigt hat, dass Zulassungs- und Grundbuchtransaktionen elektronisch über das Umurbey-System abgewickelt werden, unterstreicht die Wichtigkeit einer sorgfältigen Prozessplanung. Für eine erfolgreiche Treuhandabwicklung müssen sowohl der Dokumenten- als auch der Zahlungsplan festgelegt werden.
Wie sollte ein Treuhandkonto strukturiert sein, wenn eine Pfändung, eine Hypothek oder eine einstweilige Verfügung vorliegt?
Besteht eine Hypothek auf der Yacht, so ist zunächst der aktuelle Registereintrag zu prüfen und vom Hypothekengeber eine schriftliche Bestätigung über die Ablösung bzw. Löschung der Hypothek einzuholen. Gemäß Artikel 974 des türkischen Handelsgesetzbuches gilt derjenige, zu dessen Gunsten die Hypothek eingetragen ist, als rechtmäßiger Eigentümer. Das Risiko für den Käufer besteht fort, bis dieses Recht aus dem Register gelöscht ist. Daher ist die sicherste Treuhandabwicklung beim Verkauf einer hypothekenbelasteten Yacht ein Modell, bei dem der zur Tilgung der Hypothek benötigte Teil des Kaufpreises direkt an den Gläubiger überwiesen wird und der Restbetrag nach Bestätigung der Löschung an den Verkäufer verbleibt.
Pfandrechte, Sicherungsmaßnahmen, vorläufige Beschlagnahmungen oder Beschlagnahmebeschlüsse für im Schiffsregister eingetragene Schiffe werden ebenfalls erfasst. Artikel 10 der Verordnung legt dies ausdrücklich fest. Daher sollten Treuhandvereinbarungen, die bei bestehenden Beschränkungen im Schiffsregister getroffen werden, nicht allein auf dem Prinzip „Wir vertrauen dem Verkäufer nicht“ beruhen, sondern auch die Zustimmung des Gläubigers, eine Löschungsbewilligung, eine notarielle Beurkundung und die ordnungsgemäße Abwicklung der Registerfreigabe umfassen. Die bloße Sperrung von Geldern löst das Problem der Beschränkungen nicht.
Bei einer Sicherungsmaßnahme oder Pfändung sollte der Treuhandvertrag der tatsächlichen Löschung des Eintrags und nicht auf der Vorlage des Dokuments . Denn ein im Grundbuch oder Pfändungsregister verbleibender Eintrag kann den Käufer rechtlich daran hindern, uneingeschränktes Eigentum zu erwerben oder zumindest ein erhebliches Risiko darstellen. Daher sollte die Freigabe des Kaufpreises nicht an zwischenzeitliche Klauseln wie „das Gericht hat einen Löschungsbeschluss erlassen“, sondern an die Abwesenheit der Belastung im aktuellen Grundbucheintrag geknüpft sein. Dieser Vorschlag ist ein Schutzansatz, der sich aus den Annahmen des Grundbuchamts und der Logik des Grundbuchsystems ergibt.
Sind Treuhandkonten und Sperrkonten dasselbe?
Nicht immer. Der Begriff „gesperrtes Konto“ bedeutet in der Praxis, dass Geld bei der Bank erst nach Erfüllung bestimmter Bedingungen transferiert wird; „Treuhandkonto“ hingegen ist ein umfassenderes Abwicklungsverfahren. Bei einem Treuhandkonto werden nicht nur das Geld selbst, sondern auch der nach Vorlage eines bestimmten Dokuments freizugebende Betrag, die Reihenfolge der Zahlungsabwicklung, die Vorgehensweise bei Streitigkeiten und die Rolle des Treuhänders festgelegt. Im türkischen Recht ist diese Unterscheidung zwar nicht explizit im Gesetz definiert, doch der Inhalt des gemäß Artikel 26 des türkischen Obligationenrechts abzuschließenden Vertrags schafft diese Unterscheidung faktisch. Daher ist nicht jede gesperrte Zahlung automatisch eine zulässige Treuhandtransaktion.
Ebenso wenig gilt jedes Drittanbieterkonto automatisch als sicheres Treuhandkonto. Der institutionelle und regulatorische Rahmen wird deutlicher, wenn Zahlungstransaktionen über Banken oder regulierte Dienstleister gemäß Gesetz Nr. 6493 abgewickelt werden. Die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 6493 zum Umfang und Schutz von Geldern schaffen ein spezifisches Schutz- und Regulierungssystem für Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute. Daher sollten bei Verkäufen von hochwertigen Yachten regulierte Infrastrukturen und eindeutige schriftliche Anweisungen „Bekanntenkonten“, „Privatkonten von Vermittlern“ oder unklaren Drittanbieterstrukturen vorgezogen werden.
Ein praktischer Abschlussplan zur Sicherstellung der Zahlungsabwicklung beim Yachtverkauf
Ein sicherer Abschlussprozess sollte wie folgt ablaufen: Zunächst wird der aktuelle Grundbuchauszug eingeholt und der Eigentums-, Hypotheken- und Belastungsstatus geklärt. Anschließend werden die erforderlichen notariellen/präsidialen Dokumente gemäß dem Übertragungsverfahren erstellt. Danach wird ein Treuhandvertrag unterzeichnet und der Kaufpreis auf das angegebene Konto eingezahlt. Bei bestehenden Hypotheken oder anderen Belastungen wird ein Zahlungsverteilungsplan erstellt. Abschließend werden die Übertragungsdokumente unterzeichnet, ein Übergabeprotokoll erstellt, die Grundbuchbereinigung bestätigt und erst dann der Kaufpreis an den Verkäufer oder die jeweiligen Gläubiger freigegeben. Dieses Verfahren stellt ein Zahlungssicherheitsmodell dar, das vollständig mit dem türkischen Handelsgesetzbuch und den Vorschriften für die Eigentumsübertragung übereinstimmt.
Dieser Plan sollte auch die technischen Übergabeelemente umfassen. Schlüssel, elektronische Zugangsgeräte, Klassifizierungs- und Wartungsunterlagen, eine Bescheinigung über die Schuldenfreiheit des Yachthafens, die Funklizenz, Versicherungsdokumente und gegebenenfalls die Übertragung von Service-/Laufverträgen können ebenfalls Teil der Liste der freizugebenden Zahlungsbestandteile sein. Das türkische Recht verbietet dies nicht ausdrücklich; im Gegenteil, Artikel 26 des türkischen Obligationenrechts erlaubt die vertragliche Festlegung solcher Übergabebedingungen. Es ist jedoch zu beachten, dass diese Bedingungen die zwingenden Übergaberegeln nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen.
Abschluss
die Nutzung von Treuhandkonten beim Yachtverkauf und zur Zahlungssicherungim türkischen Recht nicht als eigenständiger Vertrag geregelt ist, kann sie dank der Vertragsfreiheit im türkischen Obligationenrecht als wirksamer und funktionaler Abschlussmechanismus etabliert werden. Dieser Mechanismus muss jedoch in Verbindung mit den zwingenden Vorschriften zur Schiffsübertragung betrachtet werden. Für im Schiffsregister eingetragene Schiffe sind eine notariell beglaubigte schriftliche Übertragung und der Besitzübergang obligatorisch; für im Liegeplatzregister eingetragene Schiffe muss die Übertragung in Anwesenheit eines Notars oder des Leiters des Schiffsregisters erfolgen. Aufgrund der Transparenz des Schiffsregisters und der Vermutung von Hypotheken/Belastungen sollte die Zahlungssicherung nicht nur an die Erklärung des Verkäufers, sondern auch an den aktuellen Registrierungs- und Löschungsprozess gekoppelt sein.
Kurz gesagt, muss ein ordnungsgemäßes Treuhandmodell beim Yachtverkauf drei Dinge gleichzeitig gewährleisten: die Sicherheit des Geldes, die Gültigkeit der Übertragung und die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen. Fehlt einer dieser Aspekte, ist der Abschluss nicht sicher. Insbesondere bei Hypotheken, Belastungen, ausländischen Beteiligten oder Transaktionen mit hohem Wert ist es ratsam, die Zahlung nicht direkt zu leisten, sondern sie kontrolliert zu verwahren, bis die Übertragungsbedingungen erfüllt sind, und die Abwicklungsregeln im Voraus schriftlich festzuhalten. Im Yachtrecht beginnt wahre Sicherheit nicht nur mit der Seetüchtigkeit des Schiffes, sondern auch mit der Gewährleistung der Rechtssicherheit der Zahlung.