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WIEDEREINSTELLUNGSFALL

WAS IST EINE WIEDEREINSTUFUNGSKLAGE?

Eine Wiedereinstellungsklage ist ein Rechtsstreit, der von einem Arbeitnehmer angestrengt wird, dessen Arbeitsvertrag ohne triftigen Grund beendet wurde, mit dem Ziel, an seinen Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Zweck einer solchen Klage ist es, ungerechtfertigte Entlassungen zu verhindern, sicherzustellen, dass der Arbeitgeber nicht willkürlich handelt, und eine finanzielle Entschädigung für den dem Arbeitnehmer entstandenen Schaden zu erlangen, selbst wenn der Arbeitgeber ihn nicht wieder einstellt.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE EINREICHUNG EINER WIEDEREINSTIEGSKLAGE

Ein Arbeitnehmer, der eine Wiedereinstellungsklage einreichen möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Erstens muss er unter das türkische Arbeitsgesetz Nr. 4857 fallen. Beispielsweise unterliegen Personen, die in der Schifffahrt oder Luftfahrt arbeiten, sowie Sportler dem Seearbeitsgesetz bzw. dem türkischen Obligationenrecht. Der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers muss unbefristet sein. Bei befristeten Verträgen kann nach Beendigung des Vertrags keine Wiedereinstellungsklage erhoben werden. Die Beendigung muss vom Arbeitgeber ohne triftigen Grund erfolgen. Eine Wiedereinstellungsklage ist ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer freiwillig kündigt oder der Arbeitgeber einen triftigen Grund hat. Der Betrieb muss mindestens 30 Beschäftigte haben, und der Arbeitnehmer muss dort mindestens sechs Monate gearbeitet haben. Hat der Arbeitnehmer an verschiedenen Standorten desselben Arbeitgebers gearbeitet, wird die gesamte Beschäftigungsdauer berücksichtigt. Die Probezeit wird in die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit eingerechnet. Diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit wird jedoch nicht für Beschäftigte in unterirdischen Anlagen angerechnet. Kündigt der Arbeitgeber den Vertrag in böswilliger Absicht wenige Tage vor Ablauf der 6-monatigen Frist, so kann die Tatsache, dass die Frist noch nicht abgelaufen ist, außer Acht gelassen werden, und die Klage kann zugelassen werden.

Mediations- und Gerichtsverfahren zur Wiedereingliederung in den Beruf

In Wiedereinstellungsverfahren ist eine Mediation obligatorisch. Daher kann keine Klage eingereicht werden, ohne zuvor einen Mediator zu kontaktieren. Gerichte weisen Klagen ohne vorherige Mediation aus formalen Gründen ab. Die Frist für die Kontaktaufnahme mit einem Mediator beträgt einen Monat ab dem Datum der Kündigung. Das Mediationsverfahren dauert drei Wochen und kann in Ausnahmefällen um eine weitere Woche verlängert werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können während des Mediationsverfahrens eine Einigung erzielen. Im Falle einer Einigung wird ein Mediationsbericht erstellt. Dieser Bericht enthält das Datum der Arbeitsaufnahme, die Höhe der Entschädigung für die Zeit der Arbeitslosigkeit, die Bedingungen der Beschäftigung, die Entschädigung, falls eine Wiedereinstellung nicht möglich ist, sowie alle weiteren Punkte, die die Parteien gemeinsam im Bericht festhalten möchten. Kommt es im Mediationsverfahren zu keiner Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, kann der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Arbeitsgericht Klage einreichen und den Abschlussbericht mit dem Vermerk über das Scheitern der Einigung vorlegen.

Im Rahmen des Rechtsstreits versucht der Arbeitgeber, die Rechtmäßigkeit des Kündigungsgrundes zu beweisen, während der Arbeitnehmer dessen Ungültigkeit oder einen anderen wahren Grund darlegen will. Selbst wenn der Arbeitgeber einen triftigen Grund hat, den Arbeitnehmer aber ohne die notwendige Abmahnung entlässt, kann dies dazu führen, dass der Arbeitnehmer im Wiedereinstellungsverfahren obsiegt. In solchen Fällen sollte der Arbeitgeber die erforderlichen Abmahnungen aussprechen und Inspektionen durchführen. Darüber hinaus sollte eine Kündigung nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden. Kündigt ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus einem triftigen Grund, muss er dies dokumentieren können. Beispielsweise muss ein Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer wegen mangelnder Leistung kündigt, diese konkret gemessen und den Unterschied zwischen dem betroffenen Arbeitnehmer und den anderen Mitarbeitern aufzeigen können. Andernfalls kann die Wiedereinstellungsklage, selbst bei einer Kündigung aus triftigem Grund, Erfolg haben.

Wenn das Gericht die Wiedereinstellung anordnet, muss der Arbeitnehmer innerhalb von zehn Tagen einen Antrag beim Arbeitgeber stellen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitnehmer innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags wieder einzustellen. Der Arbeitnehmer muss in seiner vorherigen oder einer vergleichbaren Position weiterbeschäftigt werden. Es kann nicht erwartet werden, dass er eine Tätigkeit ausübt, die nicht mit seiner vorherigen Tätigkeit zusammenhängt. Versäumt der Arbeitgeber die Wiedereinstellung innerhalb eines Monats, ist er zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, die mindestens vier und höchstens acht Monatsgehälter beträgt. Die Höhe der Entschädigung wird im Falle der Nichteinhaltung der Wiedereinstellungspflicht durch den Arbeitgeber im Gerichtsurteil festgelegt. Wird die Wiedereinstellung angeordnet, zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Entschädigung für den Verdienstausfall. Diese Entschädigung kann bis zu vier Monatsgehälter betragen und deckt den Zeitraum von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zum Datum des Gerichtsurteils ab.

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