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Wie lässt sich Vertragssicherheit beim Kauf einer Luxusyacht gewährleisten?

Wie lässt sich Vertragssicherheit beim Kauf einer Luxusyacht gewährleisten?

Beim Kauf von Luxusyachten bedeutet Vertragssicherheitmehr als nur die Erstellung eines ordnungsgemäßen Kaufvertrags. Sie erfordert von Anfang an die Klärung der Eigentumsübertragung, die korrekte Feststellung des rechtlichen und technischen Zustands des Schiffes, die Absicherung gegen Risiken durch ausländische Flagge und Register, die sichere Zahlungs- und Lieferkette sowie die Zuständigkeit des Gerichts im Streitfall. Laut türkischem Obligationenrecht verpflichtet sich der Verkäufer im Kaufvertrag zur Übertragung von Besitz und Eigentum an der verkauften Sache, der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises. Das türkische Handelsgesetzbuch hingegen definiert Schiffe, die sich im Wasser fortbewegen müssen, Auftrieb besitzen und nicht besonders klein sind, als Schiffe. Daher unterliegen Yachtverkäufe einer strengeren rechtlichen Aufsicht als der Verkauf gewöhnlicher beweglicher Güter. (MGM Justice)

Bei Luxusyacht-Transaktionen steigt mit dem wirtschaftlichen Wert auch die Bedeutung der Vertragssicherheit exponentiell. Denn das Risiko beschränkt sich nicht allein auf den Kaufpreis. Liegeplatz- und Hafengebühren, Wartungskosten, Hypotheken in ausländischen Schiffsregistern, Maklerstruktur, ausländische Flagge, Übergabehafen, Klassifizierungs- und Gutachten, Versicherungsschutz und mitunter auch die Möglichkeit der kommerziellen Vercharterung – all dies findet sich in den Vertragsunterlagen wieder. Daher besteht das Hauptziel beim Kauf einer Luxusyacht nicht nur im „Abschluss des Kaufs“, sondern in der Schaffung einer Vertragsstruktur, die zukünftige Probleme wie Mängel, Verzögerungen, Belastungen, Falschdarstellungen oder Gerichtsstandsstreitigkeiten verhindert. Betrachtet man die türkischen Rechtsvorschriften zu Kauf, Schiffsregistrierung, internationalem Privatrecht und Verbraucherrecht zusammen, wird deutlich, dass die Vertragssicherheit vielschichtig ist. (MGM Justice)

Warum unterscheidet sich der Kauf einer Luxusyacht von einem herkömmlichen Verkauf?

Der Kauf einer Luxusyacht unterscheidet sich vom Kauf eines Autos oder gewöhnlicher Gebrauchtwaren, da es sich beim Kaufgegenstand häufig um ein Schiff handelt – ein wertvolles, technisch komplexes Seeschiff, das mitunter in einem ausländischen Register eingetragen ist und oft mehreren Rechtssystemen unterliegt. Das türkische Handelsgesetzbuch regelt das Schiffsregister als offenes Register und legt fest, dass die im Register eingetragene Person als Eigentümer gilt und die tatsächlichen Rechte am Schiff durch das Register offengelegt werden. Daher ist beim Kauf einer Luxusyacht nicht nur der tatsächliche Besitz des Verkäufers, sondern auch der offizielle Registrierungsstatus von Bedeutung. (MGM Justice)

Darüber hinaus sind Luxusyachten häufig unter ausländischer Flagge oder in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen. In diesem Fall kann das auf den Vertrag anwendbare Recht von dem Recht abweichen, das die dinglichen Rechte am Schiff regelt. Während Artikel 24 des türkischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht die Rechtswahl bei vertraglichen Verpflichtungen zulässt, knüpft Artikel 22 die dinglichen Rechte an Seeschiffen an das Recht des Ursprungslandes; das Ursprungsland ist in der Regel der Ort, an dem die dinglichen Rechte registriert sind. Daraus folgt, dass selbst bei Wahl türkischen Rechts für den Vertrag das Recht eines anderen Landes hinsichtlich des Eigentumsnachweises, der Schiffshypotheken oder der Eintragung in einem ausländischen Schiffsregister Anwendung finden kann. Daher hängt die Vertragssicherheit beim Kauf einer Luxusyacht nicht allein vom Kaufvertrag ab; sie erfordert auch die Schaffung einer korrekten rechtlichen Grundlage. (MGM Justice)

Der erste Schritt zur Vertragssicherheit: die Überprüfung des Verkäufers und seiner Autorisierung

Die erste Sicherheitsmaßnahme beim Kauf einer Luxusyacht ist die Überprüfung, ob der Verkäufer tatsächlich der Eigentümer oder ein bevollmächtigter Vertreter ist. Laut türkischem Schiffsregister gilt die als Eigentümer eingetragene Person als Eigentümer; das Schiffsregister ist öffentlich zugänglich und kann eingesehen werden. Daher genügt es nicht, wenn der Verkäufer einfach behauptet: „Das Boot gehört mir.“ Es muss geprüft werden, wer im Register als Eigentümer eingetragen ist, wer die Befugnis zur Unterschrift hat, falls die Transaktion im Namen eines Unternehmens abgewickelt wird, und ob eine Vollmacht oder ein Unternehmensbeschluss vorliegt. Andernfalls kann trotz Zahlung keine rechtsgültige und eindeutige Eigentumsübertragung erfolgen. (MGM Justice)

Dies ist besonders wichtig bei Luxusyachtverkäufen, die über Offshore-Firmen, ausländische Eigner oder Makler abgewickelt werden. Besitzt die unterzeichnende Person keine rechtsverbindliche Vertretungsbefugnis für den Eigner, kann später der Einwand erhoben werden, der Verkauf sei ohne Autorisierung erfolgt. Daher müssen der Status der Vertragspartei, die Vertretungsdokumente und die Zeichnungsbefugnis im Vertrag klar dargelegt werden. Am sichersten ist es, sich nicht allein auf einen Reisepass oder eine Visitenkarte zu verlassen, sondern die Bevollmächtigung anhand von Firmendokumenten, einer Vollmacht, Unterschriftenlisten oder gleichwertigen Dokumenten ausländischer Unternehmen zu überprüfen. Dies ist die grundlegendste Regel für rechtssichere Transaktionen im Luxusyachthandel. (MGM Justice)

Die Identität und der Umfang der Yacht müssen im Vertrag vollständig beschrieben werden

Einer der größten Fehler bei Verträgen für Luxusyachten ist die alleinige Nennung von Marke und Modell. Ein rechtsgültiger Vertrag sollte jedoch den Namen der Yacht, die Rumpfnummer, das Baujahr, die Werft, die Angaben zu Marke, Modell und Seriennummer des Motors, die Betriebsstunden, die Flagge, die Registrierungs- oder Liegeplatzinformationen, die Hauptausrüstung, das Beiboot, Wasserspielzeug, elektronische Systeme, Ersatzteile und Zubehör, die im Kaufpreis enthalten sind, klar benennen. Dies ist gemäß Artikel 207 des türkischen Obligationenrechts unerlässlich für die Vertragserfüllung und den Nachweis des Kaufgegenstands. (MGM Justice)

Diese technische Beschreibung dient nicht nur Informationszwecken. Bei Luxusyachten hängt der Verkaufspreis oft nicht nur vom Rumpf ab, sondern auch von Ausstattungsmerkmalen wie Stabilisator, Generator, Navigationssystem, individueller Innenausstattung, Beiboot und sonstiger Schiffsausrüstung. Werden diese im Vertrag nicht aufgeführt, kann dies später zu Streitigkeiten darüber führen, ob bestimmte Ausrüstungsgegenstände im Kaufpreis enthalten waren. Daher empfiehlt es sich, eine detaillierte Ausrüstungsliste und ein Übergabeprotokoll in den Vertrag aufzunehmen. Vertragssicherheit bedeutet nicht den abstrakten „Yachtverkauf“, sondern die spezifizierte Übertragung einzelner Bestandteile. (MGM Justice)

Technische Inspektion, Gutachten von Experten und Besichtigung sind unerlässliche Sicherheitsmaßnahmen beim Kauf einer Luxusyacht

Die Vertragssicherheit beim Kauf von Luxusyachten kann ohne eine technische Prüfung nicht gewährleistet werden. Artikel 219 des türkischen Obligationenrechts sieht vor, dass der Verkäufer für materielle, rechtliche und wirtschaftliche Mängel haftbar gemacht werden kann; Artikel 223 verpflichtet den Käufer, den Kaufgegenstand unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu melden. Dieses System zeigt, dass Gutachten und Sachverständigenbewertungen, insbesondere bei hochpreisigen und technisch komplexen Yachten, nahezu obligatorisch geworden sind. Denn die dem Käufer obliegende Prüfpflicht kann in den meisten Fällen durch ein technisches Gutachten eines Sachverständigen erfüllt werden. (MGM Justice)

Ein Gutachten ist nicht nur ein Verhandlungsinstrument, sondern eines der wichtigsten Rechtsinstrumente zur Dokumentation von Art und Zustand eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe. Eine fachmännische Begutachtung von Rumpf, Osmoseanlage, Maschinenraum, Generator, Elektroinstallation, Elektronik und Sicherheitsausrüstung identifiziert konkret, welche Mängel vor der Übergabe bestanden, welche deutlich sichtbar sind und welche als versteckte Mängel gelten. Der Kauf einer Luxusyacht ohne vorheriges Gutachten birgt nicht nur ein technisches Risiko, sondern schwächt auch die Beweiskraft in einem späteren Rechtsstreit. (MGM Justice)

Daher sollte eine separate Klausel zur Schiffsbesichtigung im Vertrag aufgenommen werden. Diese sollte klar festlegen, wer die Besichtigung durchführt, wer die Kosten trägt, ob ein Anlanden erforderlich ist, ob eine Probefahrt durchgeführt wird und welches Recht der Käufer hat, vom Vertrag zurückzutreten, eine Preisanpassung zu verlangen oder die Behebung bestimmter Mängel auf Grundlage der Besichtigungsergebnisse zu fordern. Ein wirksamer Vertrag beschränkt sich nicht nur auf die Aufnahme des technischen Gutachtens in die Akte; er knüpft auch rechtliche Konsequenzen an dieses Gutachten. (MGM Justice)

Ein sicherer Abschluss ist ohne die Löschung von Grundbucheinträgen, Hypotheken und Belastungen nicht möglich

Eine der wichtigsten Fragen beim Kauf einer Luxusyacht ist, ob das Schiff lastenfrei übertragen werden kann. Gemäß dem türkischen Handelsgesetzbuch ist das Schiffsregister öffentlich zugänglich; jeder kann die Registereinträge einsehen. Die im Register eingetragene Person gilt als Eigentümer, und die eingetragenen Eigentumsrechte sind ersichtlich. Auch eine Schiffshypothek wird durch eine Vereinbarung zwischen Eigentümer und Gläubiger und deren Eintragung im Register begründet. Diese Regelungen machen eine Prüfung der Eigentumsverhältnisse beim Verkauf von Luxusyachten zwingend erforderlich. (MGM Adalet)

Daher müssen vor Vertragsabschluss folgende Fragen eindeutig geklärt sein: Besteht eine Schiffshypothek auf dem Schiff? Bestehen Pfandrechte, Sicherungsrechte, Verpfändungen, Nießbrauchsrechte oder sonstige beschränkte dingliche Rechte? Ist eine Hypothek oder ein Pfandrecht in einem ausländischen Schiffsregister eingetragen? Gibt es Registrierungen im Zusammenhang mit Marinas, Werften, Wartung oder Finanzierung? Der Vertrag muss eine Klausel zur lastenfreien Übergabe enthalten, die anhand amtlicher Dokumente überprüft werden muss. Andernfalls kann der Käufer, selbst bei physischer Übergabe des Schiffes, ein rechtlich problematisches Objekt erworben haben. Beim Kauf von Luxusyachten ist die Vertragssicherheit ohne eine sorgfältige Prüfung des Eigentumsnachweises nicht vollständig. (MGM Justice)

Die Zahlungs- und Abschlussstruktur sollte professionell gestaltet sein

Gemäß Artikel 207 des türkischen Obligationenrechts (TBK) gilt beim Kauf der Grundsatz, dass die Parteien ihre Verpflichtungen gleichzeitig erfüllen. Artikel 208 des TBK regelt zudem, dass beim Verkauf beweglicher Sachen Nutzen und Risiko bis zur Übergabe des Besitzes beim Verkäufer verbleiben. Beim Kauf von Luxusyachten erfordern diese Regelungen die Einrichtung einer sicheren Zahlungs- und Lieferkette. Denn die Vorgehensweise „Wir überweisen erst den vollen Betrag, die Dokumente folgen später“ birgt ein erhebliches Risiko. (MGM Adalet)

Ein sicheres Abwicklungsmodell nutzt typischerweise folgende Strukturen: eine Anzahlung oder Reservierungsgebühr, Verhandlung des Restbetrags nach der Begutachtung, Zahlung des Restbetrags am Abschlusstag gegen Übergabe der Eigentumsdokumente und Übertragungspapiere, gegebenenfalls ein Treuhandkonto, keine Freigabe der Gelder ohne Löschung der Hypothek und Risikoübertragung durch eine Lieferbestätigung. Sind diese Schritte im Vertrag nicht klar definiert, verfolgt jede Partei ihren eigenen Interessen, und die Transaktion mit hohem Wert gerät ins Chaos. Bei Luxusyachtverträgen ist ein sicheres Zahlungsmodell ebenso wichtig wie die technische Prüfung. (MGM Justice)

Bei Luxusyachten unter ausländischer Flagge muss die Wahl des Rechts und des Gerichts gesondert festgelegt werden

Bei internationalen Luxusyachtverkäufen können die Parteien gemäß Artikel 24 des türkischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht das auf die vertragliche Verpflichtung anwendbare Recht wählen. Haben die Parteien kein Recht vereinbart, findet das dem Vertrag am nächsten stehende Recht Anwendung. Artikel 40 des türkischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht bestimmt die internationale Zuständigkeit türkischer Gerichte nach den territorialen Zuständigkeitsregeln des türkischen Rechts. Artikel 6 der türkischen Zivilprozessordnung legt die allgemeine Zuständigkeit am Wohnsitz des Beklagten fest, Artikel 10 am Erfüllungsort. Sind die Parteien Kaufleute, können sie zudem eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß den Artikeln 17 und 18 der türkischen Zivilprozessordnung treffen. Artikel 47 des türkischen Gesetzes über das Internationale Privatrecht ermöglicht die Wahl eines ausländischen Gerichts in bestimmten Fällen mit Auslandsbezug. (MGM Justice)

Die praktischen Auswirkungen dieser Regeln sind folgende: In Verträgen für Luxusyachten müssen Klauseln wie „Es gilt türkisches Recht“ und „Gerichtsstand ist Istanbul“ gesondert und bewusst formuliert werden. Bei im Ausland registrierten Yachten kann jedoch auch das Recht des Registrierungslandes hinsichtlich der Eigentumsrechte Anwendung finden. Die Rechtswahl regelt daher lediglich das Schuldverhältnis; sie klärt nicht immer allein eigentumsrechtliche Fragen wie Registrierung und Hypotheken. Zur Gewährleistung der Vertragssicherheit sollten Rechtswahl, Gerichtsstand und Eigentums-/Registrierungsprüfung gemeinsam erfolgen. (MGM Justice)

Die Möglichkeit, den Verbraucheraspekt zu berücksichtigen, sollte nicht völlig außer Acht gelassen werden

Nicht jeder Verkauf einer Luxusyacht ist ein Handelsgeschäft. Gesetz Nr. 6502 definiert einen Verbraucher als eine Person, die zu nichtkommerziellen oder nichtberuflichen Zwecken handelt; ein Verbrauchergeschäft ist demnach ein Rechtsgeschäft zwischen einer Person, die zu beruflichen oder kommerziellen Zwecken handelt, und einem Verbraucher. Dasselbe Gesetz legt außerdem fest, dass bestehende Regelungen in anderen Gesetzen nicht ausschließen, dass ein Geschäft als Verbrauchergeschäft gilt. Daher kann es bei manchen Luxusyachtverkäufen über professionelle Händler, Vertriebspartner oder Makler je nach den Umständen des Einzelfalls zu Streitigkeiten nach Verbraucherrecht kommen. (https://ticaret.gov.tr)

Diese Möglichkeit gewinnt insbesondere in Fällen an Bedeutung, die Standardvertragsbedingungen, unberechtigte Haftungsklauseln, falsche oder unvollständige Angaben sowie Ansprüche wegen mangelhafter Leistung betreffen. Mit anderen Worten: Allein die Tatsache, dass es sich um einen Luxusartikel mit hohem Preis handelt, führt nicht automatisch dazu, dass jede Geschäftsbeziehung als „Seehandel zwischen Kaufleuten“ eingestuft wird. Der Status der Parteien und der Zweck der Transaktion müssen sorgfältig geprüft werden. Beim Kauf von Luxusyachten sollte die Vertragssicherheit flexibel gestaltet werden und gegebenenfalls die Perspektive des Verbrauchers berücksichtigen. (https://ticaret.gov.tr)

Auch Makler-, Provisions- und versteckte Maklerrisiken sollten im Vertrag geregelt werden

Der Einsatz von Maklern ist beim Verkauf von Luxusyachten weit verbreitet. Ist die Rolle des Maklers jedoch nicht klar definiert, entstehen Streitigkeiten über Vertretung, Provision und Haftung. Ist der Makler lediglich ein Vermittler, ein Verhandlungspartner oder ein Vertreter mit der Befugnis, verbindliche Aussagen zu treffen? Zahlt der Verkäufer, der Käufer oder besteht eine Mischform ähnlich der „Doppelvertretung“? Unbeantwortete Fragen können nach Vertragsabschluss zu schwerwiegenden Streitigkeiten führen. Dies ist eine natürliche Folge der Logik von Vertretung und Transaktion im türkischen Vertragsrecht. (MGM Justice)

Daher müssen die Rolle des Vermittlers, der Zeitpunkt des Entstehens des Provisionsanspruchs, das Verbot versteckter Provisionen, die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben und die Vertretungsbefugnis im Kaufvertrag oder einem separaten Maklervertrag klar festgelegt werden. Insbesondere sollten die Angaben des Verkäufers oder Maklers zur technischen Historie der Yacht im Vertrag festgehalten werden. Beim Kauf von Luxusyachten beschränkt sich die Vertragssicherheit nicht auf die Beziehung zwischen Verkäufer und Käufer; auch die Rollen der beteiligten professionellen Akteure müssen transparent sein. (MGM Justice)

Die Lieferung, der Risikoübergang und die Dokumentensätze müssen vollständig ausgefüllt werden

Die Übergabe einer Luxusyacht erfordert mehr als nur die Schlüsselübergabe; ein wesentlich umfassenderes Übergabepaket ist notwendig. Dieses sollte das Übergabedokument, Registrierungs- und Flaggenpapiere, Motor- und Wartungsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Schlüssel, elektronische Zugangsdaten, Versicherungsinformationen, eine Liste aller vorhandenen Schäden und Mängel, Hafenkarten und die technische Dokumentation enthalten. Angesichts der Regelungen zu Nutzen und Schaden gemäß Artikel 208 des türkischen Obligationenrechts muss dies vor der Übergabe geklärt werden. (MGM Justice)

Ohne dieses Paket ist die Nutzungs- und Übergabesicherheit selbst dann nicht gewährleistet, wenn der Käufer das Boot bereits physisch in Besitz genommen hat. Werden beispielsweise Passwörter für elektronische Systeme nicht ausgehändigt, Wartungsnachweise nicht bereitgestellt oder der Hafenvertrag nicht übertragen, wird die praktische Nutzung beeinträchtigt. Daher sollte die Vertragssicherheit beim Kauf von Luxusyachten neben der rechtlichen auch die operative Dokumentensicherheit umfassen. Ein ordnungsgemäßer Abschluss gewährleistet, dass die tatsächliche Übergabe des Bootes auf dem Wasser zusammen mit der Übergabe der Dokumente und der Kontrolle erfolgt. (MGM Justice)

Ausfall-, Kündigungs- und Entschädigungsklauseln müssen klar formuliert sein

Beim Kauf von Luxusyachten ist ein sicherer Vertrag nicht nur eine Garantie für einen reibungslosen Ablauf, sondern auch ein Vertrag, der die Folgen von Problemen regelt. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Vertragsverletzungs- und Kaufbestimmungen des türkischen Obligationenrechts muss der Vertrag die Konsequenzen bei verspäteter Lieferung, fehlender Eigentumsklärung, fehlenden Abschlussdokumenten, schwerwiegenden Mängeln nach der Besichtigung oder verspäteter Zahlung klar festlegen. Das Rücktrittsrecht des Käufers, der Verbleib der Anzahlung, die Möglichkeit einer Fristverlängerung bei Verzögerung, der Anspruch auf Schadensersatz und die Vertragsstrafe sollten eindeutig formuliert sein. (MGM Justice)

Insbesondere bei hochpreisigen Yachten, wenn Klauseln zu Vertragsbruch und Kündigung allgemein gehalten sind, ist es notwendig, für jeden einzelnen Verstoß die Auslegung durch das Gericht abzuwarten. Ein sicherer Vertrag hingegen enthält konkrete Mechanismen, wie beispielsweise: „Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei der Besichtigung ein baulicher Mangel oberhalb einer bestimmten Schwelle festgestellt wird“ oder „Der Käufer kann die Zahlungen aussetzen, wenn die Freigabe der Hypothek zum Abschlusstermin nicht vorgelegt wird“. Beim Kauf von Luxusyachten wird die Vertragssicherheit durch konkrete Auslöser und nicht durch abstrakte Prinzipien gewährleistet. (MGM Justice)

Abschluss

wie man beim Kauf von Luxusyachten vertragliche Sicherheit gewährleistet, lautet: Sicherheit wird nicht durch eine einzelne starke Klausel geboten, sondern durch zahlreiche miteinander verbundene Schutzmaßnahmen. Die Befugnis des Verkäufers und des Maklers muss überprüft, die technische und rechtliche Identität des Schiffes geklärt, das Recht auf Besichtigung und Probefahrt im Vertrag verankert, Eigentums- und Hypothekenprüfungen Voraussetzung für den Vertragsabschluss sein, Zahlung und Dokumentenübergabe müssen gleichzeitig und sicher erfolgen, die Wahl des Rechts und des Gerichtsstands in Bezug auf ausländische Flaggen und Registrierung muss bewusst getroffen werden, und das Übergabepaket muss vollständig sein. Das türkische Obligationenrecht, das türkische Handelsgesetzbuch, das Gesetz über Internationales Privatrecht und, falls im Einzelfall erforderlich, das Verbraucherrecht bilden das rechtliche Fundament dieser Struktur. (MGM Justice)

Kurz gesagt: Wahre Sicherheit beim Kauf einer Luxusyacht beruht nicht auf der Annahme eines „gutgläubigen Verkäufers“, sondern auf einer dokumentierten technischen Prüfung, einer einwandfreien Akte, einer ordnungsgemäßen Abwicklung und einem eindeutigen Vertrag. Je wertvoller die Yacht, desto detaillierter sollte der Vertrag ausgestaltet sein. Andernfalls erwirbt der Käufer nicht nur eine Luxusyacht, sondern auch unvorhergesehene rechtliche Risiken. Ein starker Vertrag hingegen wandelt den Wert der Yacht in Rechtssicherheit um. (MGM Justice)

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