Wie erstellt man eine Lebensversicherungspolice?
0) Kurzinformation: Was ist eine Lebensversicherung? Wie kann man sich darauf vorbereiten?
Definition: Eine Lebensversicherung ist ein Vertrag, der Schutz gegen die Risiken des Todes des Versicherten innerhalb eines bestimmten Zeitraums, des Überlebens über einen bestimmten Zeitraum hinaus oder einer Kombination aus Tod und Überleben bietet.
Vorbereitungsschritte (praktische Checkliste):
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Produktauswahl: ☐ Todesfall ☐ Ansammlungs-/Überlebensversicherung ☐ Gemischt ☐ Beitragsfinanziert/Rentenähnlich ☐ Zusatzdeckungen (Schwere Krankheit, Invalidität usw.)
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Identifizierung der Parteien: Versicherungsnehmer, Versicherungsnehmer, Begünstigter(n) und ihre jeweiligen Anteile.
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Medizinische Risikobewertung: Gesundheitserklärung und, falls erforderlich, medizinische Untersuchungen/Berichte.
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Deckungssumme & Dauer: Versicherungswert (₺/€), Laufzeit der Police (Jahre), Beginn- und Endzeitpunkt.
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Premium & Zahlungsplan: Bar-/Ratenzahlung, Fälligkeitstermine, Zahlungsverzug und Kündigungsbedingungen.
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Begünstigtenbezeichnung: Name/Nachname/Türkische nationale Identifikationsnummer/Anteilsverhältnisse, Bedingungen für Änderungen.
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Ausnahmen und Wartezeiten: Krieg, Atomkatastrophe, Selbstmord, AIDS/Atomkatastrophe usw.
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Darlehensablösung durch Kauf: Nach wie vielen Jahren, nach welcher Formel und zu welchem Zinssatz?
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Datenschutzgesetz (KVKK) und Informationsweitergabe: Informationstext und Einholung einer ausdrücklichen Einwilligung (falls erforderlich).
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Lieferung & Wirksamkeit: Annahme des Angebots, Eingang der ersten Prämie, Wirksamkeitsdatum.
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Entschädigungsverfahren: Kündigungsfrist, Dokumentenliste, Zahlungsfrist, Streitbeilegung/Beschwerdeverfahren.
Hinweis: Bitte präzisieren Sie im folgenden Entwurf Felder wie „(… Tage/Jahr)“, „(… Satz)“, „(… Stunden)“ entsprechend den Gepflogenheiten Ihrer Organisation und den Produktanforderungen.
1) Zusammenfassung der Richtlinien (Abschnitt auszufüllen)
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Versicherer (Unternehmen): [Titel, MERSIS/Kontakt]
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Versicherungsnehmer: [Name-Nachname/Titel, Türkische nationale Identifikationsnummer/Steueridentifikationsnummer, Adresse]
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Versicherte Person: [Name-Nachname, türkische nationale Identifikationsnummer, Geburtsdatum]
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Begünstigter(e) & Anteil: [Name-Nachname/TR-ID-Nummer, %…]
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Versicherungsart: ☐ Tod ☐ Überleben ☐ Gemischt ☐ Zusätzliche Deckung(en): [……]
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Versicherungssumme (Hauptdeckung): [₺/€ …………]
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Dauer: […… Jahre]; Beginn: [……/……/…… 12:00] – Ende: [……/……/…… 12:00]
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Prämie: [Gesamtbetrag ₺/€ ………], ☐ Barzahlung ☐ … Raten; Fälligkeitstermine: [……]
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Währung/Index: ☐ TL ☐ Fremdwährung (… Währung) ☐ Indexiert (… Index)
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Steuern/Ausgaben: [Aufschlüsselung, falls vorhanden]
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Zusätzliche/Technische Dokumente: ☐ Gesundheitserklärung ☐ Ärztlicher Bericht ☐ Testergebnisse ☐ Informationshinweis
2) Definitionen
Versicherter: Die Person, deren Leben versichert ist.
Versicherungsnehmer: Die Person, die die Interessen des Versicherten durch Zahlung der Prämie beim Versicherer absichert.
Begünstigter: Die Person(en), die nicht Vertragspartei sind, aber im Schadensfall Anspruch auf Entschädigung haben.
Risiko: Das durch den Vertrag abgedeckte Ereignis (Tod/Überleben/Zusatzdeckung).
Versicherungssumme: Der im Schadensfall zu zahlende Betrag.
Mathematische Rücklage: Die nach technischen Grundsätzen in kumulativen Verträgen gebildete mathematische Rücklage.
Police: Das schriftliche Dokument des Versicherungsvertrags.
3) Versicherungsumfang
3.1. Versicherungsgegenstand: Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für (i) den Tod des Versicherten, (ii) das Überleben nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer („Überlebensversicherung“) und (iii) beide Möglichkeiten (Kombinationsversicherung) innerhalb der im Vertrag vereinbarten Frist und Bedingungen. 3.2. Minderjährige/Geschäftsunfähige/Mangelnde Geschäftsfähigkeit: Eine Versicherung, die auf den Tod des Versicherten angewiesen ist, ist ungültig; es kann jedoch eine Lebensversicherung abgeschlossen werden. In diesen Fällen wird im Todesfall die zum Zeitpunkt des Todes geltende Versicherungssumme (sowie ein etwaiger Gewinnanteil) ausgezahlt. 3.3. Geografischer Geltungsbereich: Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt die Versicherung weltweit . 3.4. Beginn und Ende: Die Versicherung beginnt und endet jeweils um 12:00 Uhr türkischer Zeit an den im Vertrag angegebenen Daten (sofern nichts anderes vereinbart ist). Der Versicherungsschutz endet mit Eintritt des Risikos. 3.5. Erhöhung der Versicherungssumme: Auf Antrag des Versicherten und mit Zustimmung des Versicherers wird gegebenenfalls eine neue Gesundheitserklärung/ein neuer Gesundheitsbericht eingeholt
4) AUSSCHLÜSSE VOM VERSICHERUNGSSCHUTZ
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind folgende Gegenstände vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
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Luftfahrt: Stirbt der Versicherte bei einem Flug, der kein kommerzieller Passagierflug ist (Pilot, Besatzung, Fallschirm, Segelflugzeug usw.), wird nur die mathematische Rückstellung ausgezahlt
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Selbstmord: Im Falle eines Selbstmords des Versicherten (unabhängig vom psychischen Gesundheitszustand) wird , wenn der Tod innerhalb von (… Jahren) eintritt, die Vorsorgeleistung gezahlt ; tritt der Tod nach (… Jahren) ununterbrochener Gültigkeit ein, wird die volle Versicherungsleistung gezahlt
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Verschulden des Begünstigten: Wenn der Begünstigte den Versicherten tötet oder an dessen Tötung beteiligt ist, verliert der Begünstigte den Anspruch auf die Versicherungssumme; die Versicherungssumme an die Erben .
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Krieg/Militäroperation: Im Falle des Todes während eines Krieges oder infolge einer Militäroperation die Rückstellungszinsen zuzüglich der bis zum Zahlungstermin geltenden technischen Zinsen gezahlt (sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist).
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Nuklear/AIDS: Außer bei Zahlungen für therapeutische Zwecke werden im Falle des Todes durch nukleare Gefahren oder AIDS vorsorgliche Zahlungen geleistet (sofern nicht anders angegeben).
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Der Einsatz von Atom-, Chemie- oder Biowaffen (sofern nicht ausdrücklich anders garantiert).
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Der Tod tritt im Zuge einer Straftat ein (sofern nicht unter bestimmten Bedingungen etwas anderes garantiert ist).
Hinweis: Ausnahmen und Wartezeiten sollten für jedes Produkt einzeln geklärt werden.
5) PRÄMIE – HAFTUNGSBEGINN – VERZUG
5.1. Erstprämie & Wirksamkeit: Die Erstprämie/Rate ist bei Aushändigung der Police fällig . Wird das Angebot nicht innerhalb von (… Tagen) nach Eingang in den Unternehmensunterlagen abgelehnt und ist die Erstprämie eingegangen , gilt der Vertrag als abgeschlossen. Tritt der Tod vor Zahlung der Erstprämie ein, ist der Vertrag nichtig. 5.2. Langfristige Policen (> 1 Jahr): Bei nicht fristgerechter Prämienzahlung sendet der Versicherer eine eingeschriebene/notariell beglaubigte Mahnung an die angegebene Adresse mit einer Frist von (1 Monat) . Bei Nichtzahlung erlischt die Police . 5.3. Kurzfristige Policen (≤ 1 Jahr): Bei nicht fristgerechter Prämienzahlung tritt ein Zahlungsverzug ein. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von (… Tagen) nach Zahlungsverzug, wird der Versicherungsschutz für (… Tage) ausgesetzt . Erfolgt die Zahlung auch nach Ablauf dieser Frist nicht, erlischt die Police fristlos . 5.4. Zahlungsbelege: Von der PTT/anderen Inkassostellen erhaltene Belege gelten, sofern sie in der Police aufgeführt sind, als Quittungen . 5.5. Rücktritt/Vorzeitige Kündigung: Sofern nichts anderes vereinbart ist, kann der Versicherungsnehmer, wenn er vor Ablauf von (… Jahren) zurücktritt oder seinen Verpflichtungen nicht nachkommt , die gezahlte Prämie nicht zurückfordern (siehe Vorkaufsrechtsbestimmungen für kumulative Produkte).
6) Offenlegungspflicht
6.1. Bei Vertragsschluss: Der Versicherungsnehmer/Versicherte/Vertreter ist verpflichtet, genaue und vollständige Angaben zu allen Umständen zu machen, die den Vertragsschluss verhindern oder zu einem ungünstigeren Vertragsschluss führen könnten. 6.2. Im Falle eines Vertragsbruchs: Der Versicherer kann innerhalb von (… Monaten) nach Kenntnis des Vertragsbruchs vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb von (… Tagen) eine Prämiendifferenz verlangen . Bei Vorliegen einer solchen Absicht bleibt das Recht zum Rücktritt und zur Geltendmachung einer Prämiendifferenz auch dann bestehen, wenn der Schadenfall bereits eingetreten ist. 6.3. Tritt der Schadenfall vor Kenntnis des Vertragsbruchs oder innerhalb der Rücktritts-/Prämiendifferenzfrist ein: Die Entschädigung wird anteilig nach der gezahlten/fälligen Prämie gezahlt (sofern keine solche Absicht vorliegt). 6.4. Dauerhafte Gültigkeit: Besteht der Vertrag ununterbrochen seit (… Jahren), ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Der Versicherer kann jedoch innerhalb von (… Tagen) eine Prämiendifferenz verlangen . Lehnt der Versicherungsnehmer diese ab, erfolgt eine anteilige Zahlung . 6.5. Rückerstattung zu viel gezahlter Prämien: Falls unvollständige/falsche Angaben zu zu viel gezahlten Prämien geführt haben, werden die zu viel gezahlten Prämien tageweise zurückerstattet .
7) Benachrichtigungspflicht während der Vertragslaufzeit
Änderungen, die das Risiko beeinflussen (wie z. B. ein Berufswechsel, ein risikoreiches Hobby oder eine Änderung des Rauchverhaltens), müssen innerhalb von (… Tagen) ohne Zustimmung des Versicherers gemeldet werden
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Erschwerende Umstände: Der Versicherer 8 Tagen oder eine Prämiendifferenz ; wird diese nicht akzeptiert, erfolgt die Kündigung. Bei Versäumnis von Fristen erlöschen die Rechte.
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Änderungsvorschlag: Prämienrückerstattungen werden ab dem Datum der Rückerstattung bis zum Ende des Zeitraums tageweise berechnet .
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Tritt das Risiko während der Kündigungs-/Kündigungsfrist ein, wird eine anteilige Entschädigung gezahlt
8) EINTRETEN DES RISIKO-ENTSCHÄDIGUNGSPROZESSES
8.1. Benachrichtigung: Die Begünstigten müssen den Versicherer innerhalb von (… Tagen) nach Kenntnis des Risikos benachrichtigen . 8.2. Erforderliche Unterlagen: a) Versicherungspolice (bei Verlust eine unterschriebene Erklärung), b) Beglaubigter Auszug aus dem Melderegister (vom Einwohnermeldeamt), c) Todesursache: Ärztliches Attest/Bestattungsgenehmigung , d) Abwesenheitsbescheinigung : Gerichtsbeschluss, e) Erbschein , falls kein Begünstigter benannt ist , f) Krankenakte/Krankenhausbericht, falls vom Versicherer als notwendig erachtet . 8.3. Auszahlungszeitraum: Nach Einreichung aller Unterlagen und endgültiger Feststellung der Entschädigung zahlt der Versicherer innerhalb von (… Tagen) aus. Der Begünstigte/Versicherte erhält eine Quittung . 8.4. Auszahlung nach Ablauf des Zeitraums: Am Ende des Zeitraums genügen die Versicherungspolice und der beglaubigte Auszug aus dem Melderegister
9) Wiederbelebung der Politik – Reduzierung – Kauf – Darlehen
9.1. Wiederaufnahme: Nach Beendigung/Kürzung aufgrund von Prämienrückständen wird der Versicherungsschutz wieder aktiviert , wenn die aufgelaufenen Prämien zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen innerhalb von (… Monaten) nach Fälligkeit der ersten nicht gezahlten Prämie vollständig entrichtet werden . Nach Ablauf dieser Frist kann der Versicherer eine erneute Prüfung verlangen . Der Versicherungsnehmer muss zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme leben . 9.2. Prämienfreie Versicherung (Kürzung): Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird die Police in eine prämienfreie Versicherung umgewandelt , wenn mindestens (… Jahre) Prämien gezahlt wurden und das Rückkaufsrecht nicht ausgeübt wurde. Die Versicherungssumme wird entsprechend den tariflichen Grundsätzen reduziert. 9.3. Rückkauf (Kürzung): Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird eine Police mit mindestens (… Jahren) gezahlten Prämien auf Antrag des Versicherungsnehmers und gegen Rückgabe der Police zum Rückkaufswert zurückgekauft (Formeln/Tabellen im Anhang …). 9.4. Darlehen: Ein Darlehen kann gegen eine Versicherung mit mindestens drei Jahren gezahlter Prämien gewährt werden . Zinsen (…/Jahr) ; bei nicht fristgerechter Zahlung wird eine Kündigungsfrist von (… Monaten) fällig . Geht die Zahlung weiterhin nicht ein , wird die Versicherung automatisch zurückgekauft ; der Restbetrag wird dem Versicherungsnehmer zurückerstattet.
10) ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN, WECHSEL DES BEGÜNSTIGTEN
10.1. Übertragung: Die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können übertragen werden. 10.2. Benennung/Änderung des Begünstigten: Der Versicherungsnehmer kann den Begünstigten anfänglich oder später benennen oder ändern. Dies ist jedoch nicht möglich , wenn auf das Recht zur Änderung verzichtet und die Versicherungspolice dem Begünstigten ausgehändigt wurde .
11) Verlust der Police
Im Schadensfall dienen die Unternehmensunterlagen und das vom Versicherungsnehmer unterzeichnete Schadensformular als Grundlage; eine zweite Ausfertigung wird erstellt (die Kosten trägt der Versicherungsnehmer).
12) BENACHRICHTIGUNG/MELDUNG – ADRESSÄNDERUNG
Die Mitteilung über den Versicherungsnehmerstatus erfolgt an die Firmenzentrale Notar oder Einschreiben . Mitteilungen an den Versicherer werden auf demselben Weg an die in der Police angegebene Adresse gesendet. einer Adressänderung, haftet er. Eine persönliche Mitteilung mit Unterschrift oder per Telegramm gilt als einer Mitteilung per Einschreiben .
13) DSGVO – DATENSCHUTZ
Der Versicherer und die in seinem Auftrag Handelnden personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnisse. Eine Datenschutzerklärung und (gegebenenfalls) eine ausdrückliche Einwilligung werden eingeholt; Datenverarbeitung und -übermittlung im Einklang mit den geltenden Gesetzen .
14) Streitigkeit – Gerichtsstand – Anwendbares Recht
In Klagen gegen die Versicherung am Sitz der Versicherung oder am Wohnsitz des Versicherungsnehmers; in Klagen der Versicherung am Wohnsitz des Beklagten Es gilt türkisches Recht.
(Optional) ☐ Eine Schieds-/Mediationsklausel (z. B. Versicherungsschiedskommission) kann hinzugefügt werden.
15) Verjährungsfrist
Ansprüche aus Versicherungsverträgen (… Jahren) . (Bitte präzisieren Sie den Zeitraum je nach Produkt und Gesetzgebung.)
16) BESONDERE BEDINGUNGEN (Produkt-/Unternehmensbezogen)
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Automatische Deckungserhöhung: ☐ Verbraucherpreisindex/Erzeugerpreisindex ☐ Fester Prozentsatz… ☐ Keine
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Wartezeiten: [Bei schwerer Krankheit, Suizid, AIDS usw. … Monate/Jahre]
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Währung/Wechselkurs: [Wechselkurs/Quelle für Abrechnung/Zahlung]
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Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz: [Hochrisikosportarten, berufsbedingte Risiken usw.]
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Zusätzliche Versicherungsanforderungen: [Definitionen und Dokumente im Zusammenhang mit Behinderung, schwerer Krankheit, Unfalltod usw.]
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Technische Beteiligung/Gewinnbeteiligung: [Verteilungsrichtlinien, Berechnungsmethode, Berichterstattung, falls vorhanden]
17) Grundsätze der Vergütungszahlung – Dokumentation und Kontrolle
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Vervollständigung der Dokumente: Der Versicherer wird sicherstellen, dass alle erforderlichen und angemessenen Dokumente unverzüglich angefordert werden; der Grund für jede zusätzliche Anforderung wird schriftlich angegeben
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Prüfungszeitraum & Zahlung: Die Entschädigung wird innerhalb von (… Tagen) gezahlt, sobald die Unterlagen vollständig und ausreichend sind .
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Zinsen: Für nicht fristgerecht gezahlte Entschädigungen (gesetzlich/vertraglich) werden jährliche Zinsen ( in Höhe von (...)) erhoben
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Zahlungsmethode: An den/die Begünstigten; Verteilung; falls kein einzelner Begünstigter vorhanden ist, an die Erben des Nachlasses.
18) Widerrufsrecht (bei Installation an einem entfernten/externen Standort)
Der Versicherungsnehmer, der als Verbraucher handelt, hat das Recht, innerhalb von (… Tagen) ohne Angabe von Gründen von Fernabsatzverträgen oder Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, zurückzutreten . Im Falle des Rücktritts wird der Restbetrag nach Abzug der Risikoprämie für den verstrichenen Zeitraum zuzüglich der Kosten zurückerstattet . (Bitte klären Sie die Frist/Bedingungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.)
19) UNTERSCHRIFT & ZUSTELLUNG
Die Parteien erklären, dass sie die Richtlinien, die allgemeinen und spezifischen Geschäftsbedingungen, den Informationshinweis und (falls zutreffend) den Text der ausdrücklichen Einwilligung gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
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Versicherungsnehmer: ……………………… / Unterschrift – Datum
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Versicherungsnehmer (falls separat): ………………… / Unterschrift – Datum
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Versicherer (Bevollmächtigter Vertreter): ………………… / Unterschrift – Datum
ANHÄNGE
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Anhang 1: Produktbroschüre & Beispielabbildung (Erläuterung der Dividendenannahmen/technischer Zinssatz).
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Anhang 2: zu Kauf-/Reduzierungs-/ Darlehenswerten (nach Jahr).
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Anhang 3: Gesundheitserklärungsformular (klare und verständliche Fragen; wichtige Fragen sind fett hervorgehoben).
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Anhang 4: Informationshinweis (Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlagen, Übermittlung, Speicherung, Rechte).
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Anhang 5: Checkliste für Entschädigungsdokumente (basierend auf Todesfall-/Überlebens-/Zusatzdeckung).
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Anhang 6: Formular zur Benennung/Änderung des Begünstigten (mit Anteilsprozentsätzen).
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Anhang 7: Formular zur Änderung der Adresse/Kontaktinformationen.
Anwendungshinweise (Praktisch)
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Dauer und Kennzahlen (z. B. Suizidbefreiung 1–3 Jahre, Kündigungsfrist 10–30 Tage, Zahlungsfrist 10–15 Werktage) werden je nach Produkt und Risikobereitschaft festgelegt; die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen sollte überprüft werden.
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bezüglich der Meldepflicht sollten einfach und verständlich formuliert sein; „wichtige Umstände“ sollten aufgeführt werden.
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Bei mehreren Begünstigten sollte ein prozentualer Anteil angegeben werden; das Änderungsverfahren sollte klar sein.
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Die Berechnungen für Darlehen/Käufe sollten transparent in einer zusätzlichen Tabelle dargestellt werden ; Kostenabzüge für vorzeitige Auszahlungen sollten klar angegeben werden.
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Gemäß dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK) gelten medizinische Daten als Daten besonderer Kategorie ; es müssen entsprechende Rechtsgrundlagen und technische/administrative Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
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Die Möglichkeit, Streitigkeiten über die Versicherungsschiedskommission beizulegen, ist oft im Hinblick auf die Geschwindigkeit von Vorteil.