Wie gründet man ein Energieunternehmen in der Türkei? (Rechtlicher Leitfaden + Genehmigungsverfahren)
Wie gründet man ein Energieunternehmen in der Türkei? (Rechtlicher Leitfaden + Genehmigungsverfahren)
In der Türkei lässt sich die Gründung eines Energieunternehmens nicht auf ein einziges Modell reduzieren. Der Energiesektor umfasst viele verschiedene Tätigkeitsfelder, darunter Stromerzeugung , Stromversorgung und -verkauf , Groß- und Einzelhandel , Betrieb von Ladenetzen , Erdgasaktivitäten und die Entwicklung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien . Diese Unterscheidung ist entscheidend: Für einige Tätigkeiten genügt die bloße Unternehmensgründung nicht ; zusätzlich ist eine Genehmigung der Regulierungsbehörde erforderlich. In der Türkei werden die Regulierungs- und Genehmigungsverfahren für die Strom- und Erdgasmärkte im Wesentlichen durch die Gesetzgebung der EPDK (Energiemarktregulierungsbehörde) geregelt .
1) Zunächst die richtige Frage: „Welche Energieaktivität werden Sie durchführen?“
Bevor Sie ein Energieunternehmen gründen, sollten Sie Ihr Geschäftsmodell klären. Jedes Modell Unternehmensstruktur, Genehmigungen, technische Fähigkeiten und Vertragsgestaltung .
A) Stromerzeugung (Solar/Wind/Wasserkraft/Biomasse/Geothermie usw.)
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In den meisten Fällen kommen während der Investitionsphase eine Produktionslizenz und eine vorläufige Lizenz zum Einsatz
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Zu den projektspezifischen Prozessen gehören auch die Zoneneinteilung , die Land-/Eigentumsfragen , der Netzanschluss und die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
B) Stromversorgung / Einzelhandelsverkäufe (Verkäufe an berechtigte Verbraucher usw.)
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Lizenzen wie beispielsweise Lieferlizenzen stehen im Zusammenhang mit der Tätigkeit ; Anträge und Verfahren werden im Rahmen der Vorschriften der EPDK (Energiemarktregulierungsbehörde) durchgeführt
C) Betrieb des Ladenetzes für Elektrofahrzeuge
Der Markt für Ladedienstleistungen verfügt über ein Lizenzsystem, das über die Lizenz für Ladenetzbetreiber und das elektronische Antragssystem der Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) funktioniert
D) Aktivitäten auf dem Erdgasmarkt (Großhandel, Lagerung, LNG usw.)
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Im Erdgasmarkt werden Lizenzarten und Antragsverfahren ebenfalls gesondert geregelt.
Praktische Regel: Wenn Ihre Tätigkeit als „Markttätigkeit“ einzustufen ist, EPDK-Lizenz (Energy Market Regulatory Authority) zu schwerwiegenden Verwaltungsstrafen und vertraglichen Risiken.
2) Wahl der Unternehmensform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaft?
Energieinvestitionen sind in der Regel in Form einer Aktiengesellschaft (AG) flexibler , da Finanzierungs-, Partnerschafts- und Garantiemechanismen dies ermöglichen . Für bestimmte Geschäftsmodelle (z. B. Projektentwicklung im kleinen Maßstab, Beratung, EPC-/Installationsdienstleistungen) kann jedoch auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH ) die bessere Wahl sein.
Es gibt hier keine „eindeutige richtige Antwort“; Entscheidungen bei Energieprojekten werden jedoch auf der Grundlage der folgenden Kriterien getroffen:
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Anzahl der Partner und Umfang der Investition
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Aktienübertragungs-/Gemeinschaftsbeteiligungsplan (Investorenübernahme, -ausstieg)
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Bankfinanzierung/ Sicherheitenanforderungen
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Corporate Governance (Aufsichtsratsstruktur, Zeichnungsbefugnisse)
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Für die Lizenzierungs-/Genehmigungsverfahren erforderliche Dokumente der juristischen Person
3) Unternehmensgründung: MERSIS + Handelsregister + Steuern (Grundlegende Gründungsschritte)
In der Türkei wird der Kern des Unternehmensgründungsprozesses über MERSİS gesteuert . Vertragsentwurf, Antragstellung und Registrierung erfolgen alle über MERSİS
Einrichtung, Schritt für Schritt:
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Titel und Umfang der Tätigkeit werden festgelegt (die korrekte Klassifizierung der Energieaktivität ist von entscheidender Bedeutung).
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Die Satzung wird erstellt (insbesondere der NACE-Code, der Tätigkeitsbereich, das Kapital und die Aktienstruktur).
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Die MERSİS-Registrierung ist abgeschlossen und der Antrag wurde erstellt.
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Ein Unternehmen erlangt seine Rechtspersönlichkeit mit der Eintragung in das Handelsregister
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die Registrierung beim Finanzamt, die elektronische Benachrichtigung, die Registrierung bei der Sozialversicherung, die Beglaubigungen der Geschäftsbücher und die Unterschriftenrundschreiben/elektronischen Signaturen sind abgeschlossen.
Ein entscheidender Punkt für Energieunternehmen: Die Geschäftsbeschreibung in der Satzung muss so gestaltet sein, dass bei zukünftigen Lizenzanträgen oder Bank-/Sicherheitenverfahren kein Risiko einer „Geschäftsungleichheit“ entsteht.
4) Die wichtigste Aufgabe des Energieunternehmens nach der Gründung: Aufbau der Lizenz- und Genehmigungsarchitektur
Nach der Gründung eines Unternehmens weist der Energiesektor typischerweise eine dreistufige Struktur auf:
(i) Regulierungs- und Lizenzierungsebene (EPDK)
Auf dem Strommarkt basieren die Genehmigungsverfahren und -rahmen auf einer von der Energiemarktregulierungsbehörde
(ii) Projektgenehmigungsebene (Landnutzungsplanung-Umweltverträglichkeitsprüfung-Bau)
Insbesondere bei Produktionsprojekten sind Umwelt- und Baugenehmigungen entscheidend für die Realisierung der Investition. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgt im Rahmen der geltenden UVP-Verordnung. Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel
(iii) Netzwerk-/Verbindungs- und Marktbetriebsschicht (TEİAŞ/Vertriebsgesellschaft/EPİAŞ)
Bei Produktionsprojekten spielen Konnektivität und Systemnutzung eine Rolle ; bei Liefer- und Handelsmodellen sind Marktteilnahme und -abwicklung entscheidende Faktoren. Die Verfahren und Grundsätze bezüglich Konnektivität und Systemnutzung sind gesondert geregelt
5) Gründung eines Stromerzeugungsunternehmens (Solar-/Windkraftwerk usw.) – Rechtliches Verfahren
Der typische rechtliche Prozess für ein Projekt im Bereich erneuerbarer Energien läuft folgendermaßen ab:
1) Projektentwicklungsdatei
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Grundstücks-/Dienstbarkeits-/Pacht-/Oberflächenrecht
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Zonenstatus und Plankonformität
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Technische Machbarkeit (installierte Kapazität, Anschlusspunkt, Transformator, Leitung)
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Finanzierungsmodell (Eigenkapital/Darlehen/Investor)
2) Associate-Abschluss und Produktionslizenz (falls das Investitionsmodell lizenzpflichtig ist)
Bei Produktionslizenzierungsverfahren (für die Investitionsphase) kommen zunächst die Vorlizenzierungsphase und anschließend die Produktionslizenzierungsphase zum Tragen
3) Netzwerkverbindung und Systemnutzung
Die Verbindung und die Systemnutzung erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die die Anschluss- und Nutzungsregeln für das Übertragungs- oder Verteilungsnetz regeln. An diesem Punkt greifen die Prozesse von TEİAŞ und/oder des jeweiligen Verteilungsunternehmens (abhängig vom Anschlussniveau des Projekts)
4) Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltgenehmigungen
Energieprojekte können je nach Art und Kapazität des Projekts dem Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen; sie werden im Rahmen der UVP-Verordnung und ihrer Anhänge bewertet.
5) Bau, Abnahme, Inbetriebnahme und Marktbetrieb
Technische Genehmigungen, Mess-/SCADA-Anforderungen und Marktbenachrichtigungsverfahren werden je nach Projekttyp während der Inbetriebnahmephase geplant.
Anwendungshinweis: Der häufigste Fehler bei Bauprojekten ist die unzusammenhängende Durchführung von Grundstückserwerb, Zoneneinteilung, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Anschlussverfahren . Der richtige Ansatz besteht darin, diese Prozesse parallel in einem einzigen Harmonisierungsplan zu steuern.
4) Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltgenehmigungen
Energieprojekte können je nach Art und Kapazität des Projekts dem Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen; sie werden im Rahmen der UVP-Verordnung und ihrer Anhänge bewertet.
5) Bau, Abnahme, Inbetriebnahme und Marktbetrieb
Technische Genehmigungen, Mess-/SCADA-Anforderungen und Marktbenachrichtigungsverfahren werden je nach Projekttyp während der Inbetriebnahmephase geplant.
Anwendungshinweis: Der häufigste Fehler bei Bauprojekten ist die unzusammenhängende Durchführung von Grundstückserwerb, Zoneneinteilung, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Anschlussverfahren . Der richtige Ansatz besteht darin, diese Prozesse parallel in einem einzigen Harmonisierungsplan zu steuern.
6) Gründung eines Stromversorgungsunternehmens – Lizenzierung, Verträge und Einhaltung der Vorschriften
Die Stromversorgung zu gewährleisten, ist nicht einfach eine Frage der Unternehmensgründung. Typischerweise gilt:
Die Lizenzierungsanforderungen und Antragsverfahren sind in den Vorschriften der EPDK (Energy Market Regulatory Authority) geregelt.
Zu den Compliance-Verantwortlichkeiten des Lieferantenunternehmens gehören Kundenverträge , Rechnungs-/Streit-/Beschwerdemanagement , Gewährleistungs- und Risikomanagement , Mediation und Marktverpflichtungen
In diesem Modell sind die wichtigsten Dokumente für einen Anwalt:
Kundenverträge (kostenlose Verbraucherverträge)
Sicherheits-/Garantiestrukturen
Inkasso und Forderungsmanagement (Mahnung, Durchsetzung, Prozessstrategie)
Datenschutzgesetz (KVKK) und Verbraucherbeschwerdeverfahren
7) Gründung eines Betreibers eines Ladeinfrastrukturnetzes – (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge) Lizenzmodell
Bei Ladedienstleistungen für Elektrofahrzeuge ist es unerlässlich , eine Ladenetzbetreiberlizenz im Rahmen der Vorgaben der Energiemarktregulierungsbehörde (EPDK) zu erhalten und die Anträge elektronisch einzureichen
Was nach der Unternehmensgründung in diesem Bereich zu beachten ist:
Vertraglicher Rahmen für das Installations- und Betriebsmodell von Ladenetzen/Ladestationen (Kooperationen mit Grundstücken/Einkaufszentren/Parkplätzen)
Serviceverträge, Preisgestaltung, Verbraucherinformationen
Technische Normen und Konformitätsprozesse
8) Gründung eines Unternehmens für Erdgasförderung – Lizenzierungsplan
Die Aktivitäten auf dem Erdgasmarkt (Import, Großhandel, Lagerung, LNG usw.) unterliegen einem besonderen Lizenzregime; der Rahmen für Lizenz- und Zertifikatsanträge ist in den Ressourcen der EPDK (Energy Market Regulatory Authority) detailliert beschrieben.
Insbesondere in diesem Bereich:
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Wenn Investitionen in eine Anlage (Lagerung/LNG) anfallen, öffentliche Genehmigungen und Umweltverfahren erforderlich sind,
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Langfristige Handelsverträge und Klauseln zur Lieferqualitätsmessung,
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Sicherheiten- und Risikomanagement
müssen sorgfältig strukturiert sein.
9) Wie stelle ich einen Antrag bei der EPDK (Energiemarktregulierungsbehörde)? (Elektronisches Antragsverfahren)
Die Nutzung elektronischer Systeme ist für Anträge bei der EPDK (Energiemarktregulierungsbehörde) unerlässlich. Das EPDK-Antragssystem bietet Anmeldeoptionen über E-Government, mobile Signatur oder elektronische Signatur.
Daher die Signaturberechtigungen, die Infrastruktur für elektronische Signaturen und Autorisierungsstruktur von Anfang an, bereits in der Gründungsphase des Unternehmens, korrekt eingerichtet werden.
10) Die 10 häufigsten rechtlichen Fehler bei der Gründung eines Energieunternehmens
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Die Geschäftstätigkeit in der Satzung als „allgemein“ aufgeführt, was zu Unstimmigkeiten im Lizenzierungsverfahren führte.
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Abschluss von Grundstücks-/Ausrüstungsverträgen ohne Klärung, ob das Projekt „lizenzpflichtig oder nicht lizenzpflichtig“ sein wird
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Investitionen an einen Zeitplan binden, ohne die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Risiken der Zoneneinteilung zu bewerten
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Um die Verbindungsprozesse unabhängig von Machbarkeitsstudien durchzuführen
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Den Namen der Projektgesellschaft in den Sicherheitendarlehensverträgen leer lassen
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Die Partnerschaftsstruktur soll so gestaltet sein, dass ein "Ein- und Ausstieg von Investoren" nicht möglich ist
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Abschwächung der Klauseln zur Gewährleistung bei Verzögerungen in EPC-/Installationsverträgen
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Unzureichende Inkasso- und Garantiemechanismen in Lieferverträgen
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EPDK-Antragsunterlagen in letzter Minute erstellen und unvollständige/widersprüchliche Unterlagen einreichen
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Vernachlässigung der DSGVO/Compliance-Prozesse (Kundendaten, Zählerdaten, Plattformmitgliedschaften)
11) Praktische Checkliste für die Einrichtung (Kurzfassung)
A) Unternehmensgründung
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Titel + NACE + Entwurf der Satzung
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Kapital-/Eigentümerstruktur
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MERSIS-Antrag und -Registrierung
B) Lizenzierungs-/Genehmigungsstrategie
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Art der Tätigkeit → Lizenzpflicht (Strom/Erdgas/Laden)
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Vorbereitungen für das EPDK-Anwendungssystem (elektronische Signatur, Autorisierung)
C) Projektbezogene Genehmigungen (falls eine Produktion beteiligt ist)
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Landrechte
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Zoneneinteilungs- und Genehmigungsverfahren
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Umweltverträglichkeitsprüfung
- Verbindungsprozess und Systemnutzungsprozess
12) Die rote Linie „Unternehmenstyp“ in Energiemodellen, die Lizenzen erfordern
Strommarkt (Associate-/Bachelor-Abschluss)
Die Verordnung sieht vor, dass private juristische Personen, die eine vorläufige Lizenz/eine Lizenz für die Marktteilnahme beantragen, als Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet sein müssen.
Folge: In den meisten Fällen ist es von vornherein ausgeschlossen, über eine Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Genossenschaft, offene Handelsgesellschaft oder ein Einzelunternehmen eine Marktzulassung zu erlangen.Ladenetzwerkmanagement (Elektrofahrzeuge)
Regulierungsbehörde für den Energiemarkt (EPDK) teilt mit, dass Anträge auf Lizenzen für Ladenetzbetreiber elektronisch entgegengenommen werden und die entsprechenden Verfahren und Grundsätze veröffentlicht wurden.
In der Praxis sind Kriterien wie die Rechtsform der Ladenetzbetreiber (Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und Mindestkapitalanforderungen in den Vorschriften enthalten (die jeweils geltenden Anforderungen sollten für konkrete Anträge geprüft werden).13) Welcher Unternehmenstyp eignet sich für welches Energie-Geschäftsmodell?
1) Lizenzierte Stromerzeugung/-versorgung/-handel:
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Die sicherste Option: Aktiengesellschaft (A.Ş.).
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Praktische Alternative: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
2) Verwaltung des Ladenetzwerks:
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Aktiengesellschaft (A.Ş.) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd.) (die Antragsunterlagen werden auf ihren aktuellen Status hin überprüft).
3) Nebentätigkeiten, die keiner Lizenz bedürfen (EPC, Wartung, Beratung, Projektentwicklung):
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Einzelunternehmen (klein)
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Ltd. (falls ein Wachstumsziel besteht)
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Eine offene Handelsgesellschaft (vorläufiges Joint Venture), aber der Vertrag muss solide sein
4) Lokale Modelle auf Gemeinschafts-/Mitgliedschaftsbasis:
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Kooperativ (die Einhaltung regulatorischer Vorgaben durch das Modell wird gesondert untersucht).
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Energieaktivitäten abzielen, die eine Lizenz erfordern (Stromerzeugung, -versorgung, -handel, Betrieb von Ladenetzen, Erdgasaktivitäten), die vorteilhafteste und sicherste Unternehmensformeine Aktiengesellschaft (A.Ş.).
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Der Ein- und Ausstieg für Investoren ist unkompliziert
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Banken sind in Finanzierungs- und Sicherheitenprozessen stärker
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Die Unternehmensstruktur und die Aktienübertragung sind flexibel
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Es handelt sich um die am besten mit den EPDK-Lizenzierungsverfahren kompatible Struktur
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Für kleinere Unternehmen, die einen schnellen Start und eine Struktur mit wenigen Partnern anstreben , ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) praktisch und ausreichend. Sollten jedoch später Investoren hinzukommen, kann eine Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (AG) erforderlich sein.
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Einzelunternehmen, offene Handelsgesellschaften, Kollektive und sind nicht berechtigt, eine Lizenz als Marktteilnehmer im Energiesektor zu erhalten. Sie können jedoch für Nebentätigkeiten wie Beratung, EPC (Energiebeschaffung, Bau) und Instandhaltung genutzt werden.
Wenn Sie für Ihre Energieinvestition eine „langfristige, skalierbare und finanziell tragfähige“ Struktur wünschen, ist eine Aktiengesellschaft (A.Ş. ) die richtige Wahl; wenn Sie einen „kleinen und kontrollierten Start“ bevorzugen, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Ltd.) vorzuziehen
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