WER KANN NACH VERKEHRSUNFÄLLEN EINE KLAGE EINREICHEN?
Verkehrsunfälle sind leider allgegenwärtig. Jeder Mensch begegnet im Alltag Fußgängern oder Fahrzeugen. Jedes Mal, wenn wir uns im Straßenverkehr aufhalten, riskieren wir, einen Unfall zu verursachen oder selbst Opfer zu werden. Obwohl die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden an den von uns verursachten Schäden abdeckt, können die zu zahlenden Beträge die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen übersteigen. Ebenso können deutlich höhere Entschädigungszahlungen anfallen, wenn uns eine grobe Schuld nachgewiesen wird. Selbst wenn wir keine Schuld tragen, erhalten wir unter Umständen eine geringere Entschädigung als üblich, wenn uns eine Mitschuld am Unfall oder an der Verschärfung der Folgen nachgewiesen wird. Je nach den verschiedenen Umständen ergeben sich unterschiedliche Folgen. Die Verantwortlichkeiten für den Unfall – ob fahrlässig oder unverschuldet – können je nach Unfallursache variieren. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass uns je nach den entstandenen Schäden ein Anspruch auf materiellen und immateriellen Schadensersatz zusteht. Diese Schäden sind durch die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Die hier erwähnte Versicherung ist eine Garantie, die den Geschädigten für seine Verluste entschädigt, wenn wir an einem Unfall die Schuld tragen. Bei Verkehrsunfällen, an denen wir schuld sind, deckt unsere Verkehrsversicherung die Verluste des Geschädigten in Ihrem Namen bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe ab. Das Recht des Geschädigten und seiner Angehörigen, bei Verkehrsunfällen Schadensersatz zu fordern, ist ein gesetzlich anerkanntes Recht. Je nachdem, ob der Verkehrsunfall zu Verletzungen oder zum Tod geführt hat, können das Geschädigte oder seine Angehörigen Schadensersatz beanspruchen. Erstens: Wurde unser Fahrzeug bei dem Verkehrsunfall beschädigt, können wir von der Versicherung des Unfallgegners Schadensersatz für diesen Sachschaden fordern. Zweitens: Liegt infolge des Verkehrsunfalls eine Verletzung vor, können wir Schadensersatz für den Verdienstausfall während der verletzungsbedingten Arbeitsunfähigkeit sowie für die Behandlungskosten geltend machen. Es ist auch möglich, Schadensersatz für die erlittenen seelischen Belastungen und Leiden zu fordern. Bei Verkehrsunfällen mit Verletzungen kann grundsätzlich nur das Geschädigte selbst Schadensersatz fordern. Die Angehörigen des Geschädigten haben keinen Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt jedoch nicht in jedem Fall. Bei Unfällen mit schweren Körperverletzungen oder Organverlust können die Angehörigen des Opfers Schmerzensgeld für die erlittene Trauer und den Schmerz beanspruchen. Ebenso kann das Opfer selbst bei schweren Körperverletzungen oder Organverlust materielle Entschädigung für den Verdienstausfall, abhängig vom Grad der Behinderung und den Behandlungskosten, sowie immaterielle Entschädigung für die erlittenen Schmerzen und Leiden geltend machen. Führt ein Verkehrsunfall zum Tod, können verschiedene Personen unterschiedliche Entschädigungsansprüche geltend machen. Da der Verstorbene bei tödlichen Verkehrsunfällen keine Entschädigung beanspruchen kann, können die Angehörigen sowohl materielle als auch immaterielle Entschädigung fordern. Bevor wir auf diese Entschädigungsansprüche eingehen, ist es angebracht, den oben erwähnten Begriff „Angehörige“ zu klären. Unter Angehörigen des Verstorbenen sind nicht nur Blutsverwandte zu verstehen. Denn diese Entschädigungsansprüche können sich nicht nur auf Blutsverwandte, sondern auch auf Personen erstrecken, die eine emotionale Beziehung zum Verstorbenen hatten. Die Eltern, der Ehepartner, die Kinder und die Geschwister des Verstorbenen können Entschädigung fordern, ebenso wie dessen Verlobter/in, Partner/in und Freunde, die immateriellen Schadenersatz für den erlittenen Schmerz und die Trauer geltend machen können. Darüber hinaus können die Angehörigen des Verstorbenen bei tödlichen Verkehrsunfällen auch materielle Entschädigung beanspruchen. Sie haben Anspruch auf Erstattung der Bestattungskosten und, falls der Tod nach einer Krankenhausbehandlung eintrat, der Krankenhauskosten. Es wäre falsch, die Höhe der Entschädigung, die das Opfer und seine Angehörigen bei Verkehrsunfällen erhalten, pauschal anzugeben, da diese Berechnungen von Experten auf diesem Gebiet vorgenommen werden. Die Berechnungen berücksichtigen das Alter des Verstorbenen, seinen Beitrag zum Familieneinkommen und die Anzahl der Hinterbliebenen. Die wirtschaftliche Situation sowohl des Verstorbenen als auch des Unfallopfers sowie die genaue Ermittlung des entstandenen Schadens sind für die Berechnung der Entschädigung entscheidend. Werden diese Faktoren nicht berücksichtigt, kann die zugesprochene Entschädigung deutlich niedriger ausfallen als angemessen. Auch die Umstände des Unfalls und der Grad des Verschuldens der Beteiligten sind wichtige Faktoren für die Festlegung der Entschädigung.
FURKAN YILDIRIM