Einzelner Blogtitel

Dies ist eine einzelne Blog-Bildunterschrift

Vertragliches Vorkaufsrecht (Shuf'a)-Abkommen

Vereinbarung über vertragliche Vorkaufsrechte

Datum: [//__]
Ort: [_____________ Notar / [Stadt-Bezirk]]
Vertragsnummer: [/]


1. PARTEIEN

1.1. Rechteinhaber (Eigentümer):
Name/Titel: []
Türkische Republik-Identifikationsnummer/Steuernummer: []
Adresse: [_____________________________________________]

1.2. Begünstigter des Vorkaufsrechts:
Name/Titel: []
Türkische Republik-Identifikationsnummer/Steuernummer: []
Adresse: [_____________________________________________]

Die Parteien werden gemeinsam als „ die Parteien “ und jede einzelne als „ eine Partei “ bezeichnet .


2. Definitionen

Vorkaufsrecht (Shuf'a): Ein beschränktes persönliches Recht vertraglicher Natur , das dem Begünstigten das Recht einräumt, den Kauf der diesem Vertrag unterliegenden Immobilie zum gleichen Preis und zu den gleichen Bedingungen zu verlangen, falls der Rechteveräußerer die Immobilie an einen Dritten veräußern möchte . Verkaufsmitteilung: Die schriftliche Mitteilung, die der Rechteveräußerer dem Begünstigten notariell beglaubigt zukommen lässt , sobald die Verkaufsabsicht an einen Dritten entsteht. Diese Mitteilung enthält den Verkaufspreis, den Zahlungsplan und weitere Bedingungen . Eintragung im Grundbuch: Die Eintragung dieses Rechts im Grundbuch gemäß den Bestimmungen des türkischen Zivilgesetzbuches und des türkischen Obligationenrechts.


3. GEGENSTAND UND GRUNDLAGE DER VEREINBARUNG

3.1. Diese Vereinbarung betrifft die Begründung eines vertraglichen Vorkaufsrechts zugunsten des Begünstigten an der in [Provinz], [Bezirk], [Stadtteil/Dorf] [ ], [Insel/Grundstück/BB-Nr.:] [ ____ ] gelegenen Immobilie mit den Eigenschaften [Grundstück/Wohnimmobilie/Arbeitsplatz/Sonstiges] und einer Fläche von [ __ m²] (nachfolgend „ die Immobilie “ genannt ) . 3.2. Rechtsgrundlage sind vor allem die Bestimmungen des türkischen Obligationenrechts über Kauf-, Rückkauf- und Vorkaufsverträge sowie die gesetzlichen Vorkaufsrechtsbestimmungen des türkischen Zivilgesetzbuches bei Miteigentum (Artikel 732 ff.). Dieses vertragliche Vorkaufsrecht tritt den gesetzlichen Vorkaufsrechtsbestimmungen nicht vor , sondern gilt parallel zu ihnen ; im Falle eines Widerspruchs haben die Bestimmungen dieser Vereinbarung Vorrang vor dem vertraglichen Vorkaufsrecht.


4. Art, Dauer und Eintragung des Rechts im Grundbuch

4.1. Der Rechteveräußerer erklärt sich hiermit einverstanden und verpflichtet sich, dass, sobald der Rechteveräußerer beabsichtigt, die Immobilie (ganz oder teilweise an den [Anteilsprozentsatz ]) an einen Dritten zu veräußern (einschließlich aller Arten von Verkäufen, Verkaufsversprechen, Tauschgeschäften mit Verkaufskomponente und Eigentumsübertragungsverträgen), das Kaufangebot des Begünstigten zum gleichen Preis und zu den gleichen Bedingungen als angenommen gilt; und dass dem Begünstigten in diesem Zusammenhang Vorrang eingeräumt wird . 4.2. Das Vorkaufsrecht gilt für einen Zeitraum von **[ ] Jahren** ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung . (Hinweis: Die maximale Dauer für ein vertragliches Vorkaufsrecht, das zugunsten der Immobilie eingetragen werden kann, beträgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen 10 Jahre ; nach Ablauf der Eintragungsfrist müssen die Parteien einen neuen Vertrag abschließen und die Eintragungsverfahren erneut durchführen, um die Eintragung zu verlängern.) 4.3. Die Parteien vereinbaren, dass sie gemeinsam die förmliche Erstellung dieses Vertrags und die Eintragung der Vermerke im Erklärungsabschnitt der Eigentumsurkunde beantragen werden und dass die Kosten der Eintragung von [Partei/Prozentsatz] getragen werden


5. VERKAUFSINFORMATION UND VERWENDUNGSVERFAHREN

5.1. Der Rechteveräußerer ist verpflichtet, dem Begünstigten vor Abschluss eines verbindlichen Kaufvertrags mit einem Dritten eine Verkaufsmitteilung zu übermitteln . Diese Mitteilung muss den Verkaufspreis, den Zahlungsplan (Barzahlung/Ratenzahlung), die Bedingungen, Garantien, den Übertragungstermin und alle weiteren kaufmännischen/rechtlichen Bedingungen detailliert enthalten . 5.2. Die Verkaufsmitteilung ist notariell beglaubigen zu lassen . Der Begünstigte muss dem Rechteveräußerer innerhalb von [30] Tagen nach Zustellung der Mitteilung schriftlich mitteilen , ob er sein Vorkaufsrecht ausübt . 5.3. Nach einer Bestätigung des Begünstigten innerhalb der angegebenen Frist unterzeichnen die Parteien den Kaufvertrag zu den gleichen Bedingungen innerhalb von [___] Tagen und schließen die Registrierung ab. Gibt der Begünstigte eine ablehnende Erklärung ab oder reagiert er nicht innerhalb der angegebenen Frist, kann der Rechteveräußerer zu den genannten Bedingungen an den Dritten veräußern . 5.4. Der Rechteveräußerer darf nicht zu günstigeren Bedingungen (niedrigerer Preis, günstigere Konditionen usw.) an den Dritten veräußern als in der Verkaufsmitteilung angegeben . Andernfalls hat der Begünstigte das Recht, sein Recht zu denselben günstigen Bedingungen unverzüglich auszuüben und/oder Schadensersatz wegen Vertragsbruchs zu verlangen . 5.5. Die Bestimmungen bezüglich Zahlungsverzug und Erfüllung im Zusammenhang mit der Ausübung des Rechts unterliegen dem türkischen Obligationenrecht. Der Begünstigte ist verpflichtet, den Preis zu zahlen und die erforderlichen Unterlagen zur Registrierung nach seiner Erklärung der Rechtsausübung einzureichen.




6. PREIS, ZAHLUNG UND GARANTIEN

6.1. Der Verkaufspreis, der der Ausübung des Vorkaufsrechts unterliegt, entspricht exakt dem im Verkaufsangebot genannten Verkaufspreis an Dritte. 6.2. Zahlungsmodalitäten, -bedingungen, Sicherheiten (Hypothek, Bankgarantie, Anzahlung, Akkreditiv usw.) und sonstige Bedingungen entsprechen exakt dem Verkaufsangebot . 6.3. Die Parteien können außerdem die Sperrung der Zahlung auf einem Treuhandkonto oder deren Abwicklung über einen Notar/Anwalt/Treuhänder vereinbaren .


7. AUSGABEN, STEUERN UND GEBÜHREN

7.1. Die Gebühren für die Eigentumsübertragung, die Stempelsteuer, die Notargebühren und sonstige Nebenkosten werden zwischen den Parteien gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der üblichen Praxis aufgeteilt.
7.2. die Eintragung und Verlängerung des Vorkaufsrechts im Grundbuch trägt der/die [Rechtegeber/Begünstigte/%].


8. VERFAHREN UND VERSTÖSSE BEIM VERKAUF DRITTER

8.1. Der Rechteveräußerer ist verpflichtet, die in der Verkaufsmitteilung genannten Bedingungen strikt einzuhalten. 8.2. Der Verkauf an Dritte ohne Verkaufsmitteilung, der Verkauf unter Verstoß gegen die Bedingungen der Verkaufsmitteilung oder der Verkauf zu günstigeren Bedingungen stellt einen Vertragsbruch dar. 8.3. In diesem Fall kann der Begünstigte (i) die Eintragung zu denselben Bedingungen , (ii) Schadensersatz und/oder (iii) die Anwendung einer Vertragsstrafe verlangen . 8.4. Vertragsstrafe (optional): Bei einem Verstoß gegen Ziffer 8.2 durch den Rechteveräußerer zahlt dieser dem Begünstigten eine Vertragsstrafe in Höhe von [% des Verkaufspreises] . Die Vertragsstrafe gilt zusätzlich zu den Ansprüchen des Begünstigten auf Schadensersatz und Vertragserfüllung und kann nicht aufgerechnet werden.



9. ÜBERTRAGUNG, ABTRETUNG UND AUSWIRKUNGEN AUF DEN NEUEN EIGENTÜMER

9.1. Der Begünstigte darf das aus diesem Vertrag entstehende Vorkaufsrecht ohne die schriftliche Zustimmung des Veräußerers nicht an Dritte übertragen oder abtreten; eine direkte oder indirekte Kontrolländerung durch den Begünstigten kann jedoch eine Ausnahme von diesem Verbot darstellen (sofern die Parteien dies zuvor schriftlich vereinbaren).
9.2. Wird das Recht im Grundbuch eingetragen , der Dritte, der die Immobilie erwirbt, als über die Eintragung informiert , und die Bestimmungen dieses Vertrags können während der Eintragungsfrist gegenüber dem neuen Eigentümer geltend gemacht werden.


10. Rechtliche Vorrangregelung (Information)

10.1. Besteht Miteigentum, bleiben die gesetzlichen Vorkaufsrechte (türkisches Zivilgesetzbuch, Art. 732 ff.) vorbehalten. Die Parteien bestätigen, dass ihnen bekannt ist, dass ein Miteigentümer, der von der Veräußerung Kenntnis erlangt, sein gesetzliches Vorkaufsrecht innerhalb von drei Monaten nach notarieller Bekanntmachung und in jedem Fall innerhalb von zwei Jahren nach der Übertragung gerichtlich geltend machen kann . (Diese Klausel dient lediglich der Information .)


11. BENACHRICHTIGUNG

11.1. Die oben genannten Adressen der Parteien sind ihre Zustellungsadressen. Sofern Adressänderungen der anderen Partei nicht notariell , gelten Benachrichtigungen an die alte Adresse wirksam .
11.2. Benachrichtigungen erfolgen gemäß Gesetz Nr. 7201 über Benachrichtigungen und den dazugehörigen Rechtsvorschriften.


12. Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, das Bestehen und den Inhalt dieser Vereinbarung sowie die in der Verkaufsmitteilung enthaltenen kommerziellen und finanziellen Bedingungen vertraulich zu behandeln und sie Dritten nicht offenzulegen, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.


13. Höhere Gewalt

die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und vorübergehend unmöglich machen (Naturkatastrophen, Krieg, Streik/Aussperrung, großflächiger IT-Ausfall usw.), gelten als höhere Gewalt. Im Falle höherer Gewalt verlängern sich die Fristen angemessen ; die Situation unverzüglich schriftlich mitgeteilt.


14. Streitbeilegung und anwendbares Recht

14.1. Dieser Vertrag unterliegt türkischem Recht.
14.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist
14.3. Die Parteien eine gütliche Einigung/Mediation anstreben werden


15. Verschiedene Bestimmungen

15.1. Dieser Vertrag unterliegt formalen Anforderungen und ist notariell zu beurkunden. 15.2. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 15.3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrags . 15.4. Die Parteien erklären , dass sie diesen Vertrag freiwillig und rechtsfähig abgeschlossen haben



16. GÜLTIGKEITSDATUM

16.1. Diese Vereinbarung//____] zwei Ausfertigungen und nach Lektüre und Verständnis unterzeichnet
16.2. Die Parteien verpflichten sich, alle erforderlichen Dokumente vorzulegen und den Antrag auf Eintragung des Eigentumstitels [__] Tagen .


17. ANHÄNGE

  • Anhang 1: Muster des Eigentumsnachweises für das Grundstück.
  • Anhang 2: Informationen zu Zoneneinteilung und Beschränkungen
  • Anhang 3: Identitäts- und Autorisierungsdokumente
  • Anhang 4: Musterantrag auf Eintragung ins Grundbuch.
  • Anhang 5: Vorlage für Verkaufsbenachrichtigungen

18. UNTERSCHRIFT

des Eigentümers
: _______________________
Unterschrift/Siegel: ___________________________

Begünstigter des Vorkaufsrechts (Inhaber des Vorkaufsrechts)
Name/Titel: _______________________
Unterschrift/Siegel: ___________________________

Notarieller Vermerk: Diese Vereinbarung wurde am [Datum] um [Uhrzeit] im Notariat [____] in [Stadt/Bezirk] erstellt , und die Identität und Rechtsfähigkeit der Parteien wurden bestätigt. Die Vereinbarung wurde gelesen, verstanden und unterzeichnet . Notar: __________________ Siegel/Unterschrift: ______________


Antwort hinterlassen

Jetzt anrufen-Button