LEBENSLANGE PFLEGEVEREINBARUNG
LEBENSLANGE PFLEGEVEREINBARUNG
Vertragsdatum: [Tag/Monat/Jahr]
Vertragsnummer: [Nummer, falls vorhanden]
Dieser Pflegevertragzwischen den nachstehend aufgeführten Parteien gemäß den einschlägigen Artikeln des türkischen Obligationenrechts Nr. 6098auf der Grundlage der Übertragung eines bestimmten Vermögenswerts oder Vorteils im Austausch für die Pflege und Unterstützung einer der Parteien bis zu deren Tod geschlossen.
1. PARTEIEN
Betreuer (Vormund):
- Name/Titel: [Name des Ministers oder Firmenname]
- TR-Identifikationsnummer / Steuernummer: [XXXXXXXXXX]
- Adresse: [Anschrift des Ministers]
- Telefon: [XXXXXXXXX]
- E-Mail: [XXXXXXXXX]
Zu betreuende Person (Pflegebedürftig – Betreut):
- Vorname/Nachname: [Name der angezeigten Person]
- Türkische Republik-Identifikationsnummer: [XXXXXXXXX]
- Adresse: [Adresse der angezeigten Person]
- Telefon: [XXXXXXXXX]
- E-Mail: [Falls zutreffend]
in dieser Vereinbarung „Pflegeperson“ und „Pflegebedürftige Person“ .
2. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Bei diesem Vertrag handelt es sich um eine Betreuungsvereinbarung, in der die Betreuungsperson die Betreuung und Aufsicht über die pflegebedürftige Person bis zu deren Tod übernimmt, im Gegenzug für die Übertragung bestimmter Vermögenswerte durch die pflegebedürftige Person an die Betreuungsperson.
- Wartungsumfang:
- Deckung der täglichen Lebensbedürfnisse (Nahrung, Hygiene, Körperpflege)
- Gesundheitsüberwachung und gegebenenfalls Krankenhausbehandlungen
- Bereitstellung von Schutz und einem sicheren Wohnraum
- Emotionale und soziale Unterstützung
- Durchführung von rechtlichen und administrativen Verfahren (falls vorhanden)
- Zu übertragende Vermögenswerte im Austausch für die Instandhaltung:
- [Immobilieninformationen (Grundbuchauszug) / Bewegliches Vermögen / Bankkonto / Monatliche Barzahlung]
- Zeitpunkt der Übergabe: [Unmittelbar / Nach dem Tod der betreuten Person]
- Art der Eigentumsübertragung: [Verkauf / Schenkung / Testament usw.]
Die zu betreuende Person verpflichtet sich, das im Vertrag genannte bewegliche oder unbewegliche Vermögen zu übertragen, vorausgesetzt, die Betreuungsperson erbringt die Pflege gemäß den Vertragsbedingungen.
3. VERANTWORTLICHKEITEN DER BETREUUNGSPERSON
3.1 Wartung und Support
- Die Betreuungsperson verpflichtet sich, dem Kind in jeder Hinsicht eine vollständige und umfassende Betreuung zukommen zu lassen.
- Die Pflegeperson wird die Pflege so durchführen, dass die körperliche, geistige und psychische Gesundheit der zu pflegenden Person geschützt wird.
- Die Pflegeperson ist verantwortlich für die Überwachung des Gesundheitszustands der zu betreuenden Person und die Organisation aller notwendigen medizinischen Maßnahmen.
3.2 Wohn- und Lebensbedingungen
- Der Tierpfleger ist dafür verantwortlich, dass das betreute Tier in einer sicheren und hygienischen Umgebung lebt.
- Die zu betreuende Person entweder in ihrer derzeitigen Wohnung bleiben oder wird in eine geeignete Unterkunft verlegt .
3.3 Rechtliche und finanzielle Verantwortlichkeiten
- Die Pflegeperson darf das Vermögen der zu betreuenden Person nicht zu ihrem eigenen Vorteil nutzen oder sich an ungesetzlichen Aktivitäten beteiligen.
- Die Pflegeperson darf ohne Zustimmung der betreuten Person weder deren Vermögen übertragen noch verpfänden .
4. Pflichten und Rechte der untersuchten Person
4.1 Übertragung und Schutz von Vermögenswerten
- die im Vertrag vereinbarten Vermögenswerte an die Betreuungsperson zu übertragen.
- Die Vermögensübertragung erfolgt nach dem Tod der betreffenden Person oder zu einem bestimmten Stichtag.
4.2 Überwachung der Instandhaltung
- Die zu betreuende Person kann sich in Anwesenheit eines Dritten oder eines Notars davon überzeugen, ob die Betreuungsperson ihren Pflichten nachkommt .
- Wenn die Pflegeperson ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die zu pflegende Person den Vertrag einseitig kündigen.
5. DAUER UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS
5.1 Vertragsdauer
- Der Vertrag gilt für die Lebenszeit und erlischt mit dessen Tod.
- Die Pflegeperson nicht einseitig kündigen,.
5.2 Kündigungsbedingungen
- die Pflegeperson ihren Pflegepflichten nicht nachkommt, kann die zu pflegende Person den Vertrag kündigen.
- die betreffende Partei den Vertrag freiwillig , findet keine Vermögensübertragung statt.
- die Pflegeleistung rechtswidrig, kann die zu pflegende Person den Vertrag fristlos kündigen.
5.3 Gültigkeit im Todesfall
- Nach dem Tod der zu betreuenden Person kann die Pflegeperson die Übertragung von Vermögenswerten gemäß den Vertragsbedingungen beantragen.
- Hat die Pflegeperson den Vertrag vor dem Tod der zu pflegenden Person gebrochen, können die Erben die Übertragung des Eigentums verhindern.
6. Vertraulichkeit und rechtliche Verantwortlichkeiten
6.1 Datenschutz
- Die Parteien dürfen die im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen persönlichen und finanziellen Informationen nicht an Dritte.
6.2 Rechtsstreitigkeiten
- Etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien werden vorrangig durch Versöhnung und Mediation beigelegt.
- Die Parteien vereinbaren, dass die Gerichte und Vollstreckungsbehörden der Stadt im Streitfall zuständig sind .
7. Schlussbestimmungen
- Diese Vereinbarung [X] Exemplaren und von den Parteien gelesen und unterzeichnet.
- Änderungen der Bestimmungen dieser Vereinbarung sind von keiner der Parteien ohne schriftliche Mitteilung zulässig.
- Die Parteien erklären, dass sie die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptieren.
📌 PFLEGEKRAFT (Verantwortlicher Partner für die Pflege)
Name/Nachname / Titel: [Name der Pflegekraft]
Unterschrift: __________
📌 Name und Vorname der pflegebedürftigen Person : [Name der pflegebedürftigen Person] Unterschrift: __________
