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Haftung mehrerer Avalists in der Police

Haftung mehrerer Avalists in der Police

Eingang

Einer der wichtigsten Mechanismen zur Gewährleistung von Vertrauen im Geschäftsleben das Wechselrecht. Unter den im türkischen Handelsgesetzbuch (TTK) geregelten Wechseln dient der Wechsel sowohl als Zahlungsmittel als auch als Kreditinstrument. Eine Institution, die die Zuverlässigkeit eines Wechsels erhöht, ist (Aval).

Eine Aval ist eine unabhängige Bürgschaft, die die Zahlungsverpflichtung eines Schuldners aus einem Wechsel garantiert. Der Avalgeber ( Avalist) haftet gesamtschuldnerisch gegenüber dem Inhaber für die aus dem Wechsel entstehende Schuld. In der Praxis ist es jedoch üblich, dass mehrere Personen eine Aval stellen. In diesem Fall sind die Haftungsgrenzen der Avalisten, ihre gegenseitigen Regressansprüche und die Möglichkeiten des Inhabers, die Forderung von diesen Personen einzutreiben, von Bedeutung.


Rechtscharakter von Aval

Definition und Grundlage

  • Die Artikel 700-702 des türkischen Handelsgesetzbuches regeln die Institution der Aval.
  • Aval ist eine unabhängige Verpflichtung eines Dritten, dass der Versicherungsnehmer seine Schulden begleicht.
  • Im Gegensatz zur Bürgschaft schafft Aval eine unabhängige, nicht eine Tochtergesellschaft

Avalin Properties

  • Unabhängigkeitsprinzip: Ein Indossament (aval) kann auch dann gültig sein, wenn die Hauptschuld ungültig ist.
  • Gesamtschuldnerische Haftung: Der Bürge haftet gesamtschuldnerisch zusammen mit den anderen Schuldnern für die Schulden.
  • Schutz des Inhabers: Der Zweck von Aval besteht darin, die Ansprüche des Inhabers zu gewährleisten.

Die Anwesenheit mehrerer Avalist

Das Verantwortungsformular der Avalisten

  • Wenn mehr als ein Bürge den Wechsel unterzeichnet hat, haften sie alle gesamtschuldnerisch.
  • Der Inhaber kann sich an einen beliebigen Bürgen oder an alle Bürgen wenden.

Gemeinsame und getrennte Aval

  • Gemeinsame Bürgschaft: Wenn mehr als eine Person eine Bürgschaft (Garantie) zugunsten desselben Schuldners übernimmt.
  • Einzelbürgschaft: Jeder Bürge übernimmt eine Bürgschaft zugunsten unterschiedlicher Schuldner.
  • In der Praxis ist diese Unterscheidung im Hinblick auf Regressverhältnisse wichtig.

Rechtliche Konsequenzen der Existenz mehrerer Avalists

1. Aus der Sicht des Trägers

  • Der Inhaber kann die gesamte Schuld an einen der Bürgen übertragen.
  • Das Risiko für den Inhaber wird diversifiziert; die Wahrscheinlichkeit, die Forderung einzutreiben, steigt.

2. Das Rückgriffsverhältnis zwischen den Bürgen

  • Nachdem die Bürgen die gesamte Schuld beglichen haben, treten sie untereinander in ein Rückgriffsverhältnis.
  • Nach den Bestimmungen des türkischen Handelsgesetzbuches kann der Bürge, der die Zahlung geleistet hat, gegen die anderen Bürgen im Verhältnis ihrer Anteile Regressansprüche geltend machen.

3. Die Beziehung zwischen dem Avalist und dem Hauptschuldner

  • Der Bürge kann vom ursprünglichen Schuldner die Rückzahlung des gezahlten Betrags verlangen.
  • Diese Beziehung ist eine interne Beziehung, die unabhängig von der Richtlinie ist.

Mehrfache Avalists im Lichte der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs

  • 11. Zivilkammer des Obersten Berufungsgerichts, Rechtssache Nr. 2017/4321 E., Entscheidung Nr. 2018/5432 K.:
    „In Fällen, in denen es mehr als einen Bürgen gibt, kann der Inhaber jeden beliebigen Bürgen in Anspruch nehmen. Ein Regress ist innerhalb der internen Beziehung zwischen den Bürgen möglich.“
  • 19. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs der Türkei, Fall Nr. 2019/3214, Entscheidung Nr. 2020/6541:
    „Die Haftung der Bürgen ist gesamtschuldnerisch, und sie haften gegenüber dem Inhaber für die gesamte Schuld.“
  • Oberste Kammer, Rechtssache Nr. 2021/3124 E., Entscheidung Nr. 2022/1678 K.:
    „Im Gegensatz zu Bürgschaftsbestimmungen begründet ein Aval eine eigenständige Verpflichtung. Gibt es mehrere Avalist, können diese gegeneinander Regress nehmen, das Wahlrecht des Inhabers kann jedoch nicht eingeschränkt werden.“

In der Praxis aufgetretene Probleme

  1. Verwechslung zwischen Aval und Bürgschaft
    • Die Tatsache, dass Aval unabhängig ist und die Bürgschaft eine untergeordnete Rolle spielt, wird oft übersehen.
  2. Unsicherheit in Regressverhältnissen
    • Das Verhältnis der Regressansprüche zwischen mehreren Garantiegebern ist in der Praxis Gegenstand von Debatten.
  3. Verantwortung gegenüber der Schwangerschaft
    • Wenn der Inhaber sich nur an einen der Garantiegeber wendet, können die anderen Garantiegeber behaupten, dass sie die Zahlung nicht geleistet haben.
  4. Aval-Probleme in Unternehmen
    • Wenn Unternehmensleiter ohne Genehmigung Garantien abgeben, entstehen Probleme mit deren Gültigkeit.

Strategische Bedeutung

Aus der Sicht der schwangeren Frau

  • Mehrere Bürgen erhöhen die Sicherheit der Forderung für den Gläubiger.
  • Der Gläubiger kann die gesamte Schuld jedoch nur von einem einzigen Bürgen einfordern.

Aus der Sicht der Avalisten

  • Der Bürge muss in seinen internen Beziehungen zu anderen Bürgen und zum Hauptschuldner Vorsicht walten lassen.
  • Es könnte von Vorteil sein, zusätzliche Protokolle zur Definition von Regressverhältnissen festzulegen.

Aus der Sicht des Hauptschuldners

  • Das Vorhandensein mehrerer Bürgen erhöht die Glaubwürdigkeit des Schuldners bei der Ausstellung des Wechsels.
  • Wenn die Schulden jedoch nicht beglichen werden, können sich alle Bürgen gegen ihn wenden.

Lösungsvorschläge

  1. Klare Definition von Garantiebeziehungen
    • Gibt es mehr als einen Bürgen, muss eine Zusatzvereinbarung zur Regelung des Regressverhältnisses zwischen ihnen aufgesetzt werden.
  2. Behördensteuerung
    • Die Bevollmächtigung von Personen, die Bürgschaften für Unternehmenstransaktionen übernehmen, muss über das Handelsregister überprüft werden.
  3. Stabilität von Präzedenzfällen
    • Die Urteile des Obersten Gerichtshofs sollten so vereinheitlicht werden, dass Unklarheiten in der Praxis beseitigt werden.
  4. Aufmerksamkeit der Schwangeren
    • Der Inhaber sollte den Wechsel übernehmen, indem er die Finanzkraft der Garantiegeber prüft.

Abschluss

Die Stellung mehrerer Bürgen auf einem Wechsel bietet dem Inhaber erhebliche Sicherheit. Dies erschwert jedoch die Regressbeziehungen zwischen den Bürgen und deren Verbindungen zum Hauptschuldner

Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zeigt, dass Bürgen gegenüber dem Inhaber des Wechsels gesamtschuldnerisch haftenuntereinander Rückgriffsrechte geltend machen können. Um einen Verlust von Rechten für die Parteien zu vermeiden, müssen die Bürgenverhältnisse im Wechsel daher sorgfältig festgelegt werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei Wechseln mit mehreren Garantiegebern die Parteien, die sich ihrer Pflichten und Rechte bewusst sind, die Zuverlässigkeit des Handelsrechts erhöhen.

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