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UNFALLBERICHT

UNFALLBERICHT

Wenn ein Verkehrsunfall Sachschäden an den beteiligten Fahrzeugen verursacht, sind die Fahrzeughalter verpflichtet, einen Schadensbericht auszufüllen. Zweck dieses Berichts ist es, dass die Unfallbeteiligten den Unfallhergang in ihren eigenen Worten schildern und dies dokumentiert wird.

Bis zum 1. April 2008 waren ausschließlich Verkehrspolizisten für das Ausfüllen von Unfallberichten zuständig. Seit dem 1. April 2008 müssen Verkehrspolizisten jedoch nicht mehr vor Ort sein und Unfallberichte ausfüllen. Die Unfallbeteiligten können den Unfallort fotografieren, den Unfallbericht ausfüllen und anschließend den Ort verlassen.

Die wichtigsten Aspekte bei der Erstellung eines Unfallberichts sind das Fotografieren oder Zeichnen des Unfallortes nach dem Unfall. Diese Details müssen im Unfallbericht enthalten sein.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Unfallberichts ist, dass jeder Fahrer seine Beobachtungen beim Ausfüllen des Berichts beschreiben muss. Diese Beschreibungen müssen protokolliert werden. Der Unfallbericht muss in zweifacher Ausfertigung erstellt und von beiden Fahrern unterschrieben werden. Fehlt die Unterschrift, ist der Bericht ungültig und wird nicht akzeptiert.

Nach einem Verkehrsunfall werden der Unfallbericht, eine Fotokopie der Versicherungspolice, am Unfallort aufgenommene Fotos sowie die Führerscheine und Fahrzeugpapiere der beteiligten Fahrzeuge eingesammelt und den Versicherungsgesellschaften übermittelt, bei denen die Unfallbeteiligten ihre obligatorische Verkehrsversicherung abgeschlossen haben.

In manchen Fällen ist es nicht möglich, einen Verkehrsunfallbericht für Sachschäden auszufüllen. Dies gilt beispielsweise, wenn einer der Fahrer keinen Führerschein besitzt, wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss steht oder Zweifel an seiner geistigen Gesundheit bestehen, wenn einer der Fahrer minderjährig ist, wenn mindestens eines der beteiligten Fahrzeuge einer öffentlichen Einrichtung gehört, wenn der Verkehrsunfall Sachschäden Dritter verursacht hat, wenn eines oder mehrere der beteiligten Fahrzeuge nicht verkehrssicher sind oder wenn der Verkehrsunfall zu Todesfällen oder Verletzungen geführt hat.

In solchen Fällen wird kein Verkehrsunfallbericht erstellt. Stattdessen wird der Unfallbericht direkt am Unfallort angefertigt, ohne den Zustand oder die Position des Fahrzeugs zu verändern. Bei Trunkenheit am Steuer wird ein Verkehrspolizist für einen Alkoholtest und die Erstellung eines Berichts hinzugezogen. Ereignete sich der Unfall jedoch im Zuständigkeitsbereich der Gendarmerie, muss diese verständigt und die Aussagen der beteiligten Fahrer aufgenommen werden, um einen Untersuchungsbericht vor Ort zu erstellen.

WELCHE DOKUMENTE SIND IM UNFALLBERICHT ERFORDERLICH?

Der nach einem Verkehrsunfall erstellte Unfallbericht ist ein Dokument, das die Fahrer der am Unfall beteiligten Fahrzeuge selbst erstellt haben, ohne die Hilfe ihrer Versicherungsgesellschaften oder der Polizei in Anspruch nehmen zu müssen.

Für einen Unfallbericht, der infolge eines Verkehrsunfalls erstellt wird, werden folgende Dokumente benötigt:

  • Fotokopie der Richtlinie
  • Verkehrsunfallbericht mit Dokumentation des Sachschadens
  • Sofern vorhanden, alle am Unfallort aufgenommenen Fotos
  • Fotokopien des Führerscheins und der Fahrzeugzulassungsbescheinigung

HINWEISE ZUM AUSFÜLLEN DES UNFALLBERICHTSFORMULARS NACH EINEM VERKEHRSUNFALL

Nach dem Unfall sollten Fotos der Schäden aus verschiedenen Winkeln angefertigt werden, ohne die Fahrzeuge zu bewegen. Außerdem sollten Kopien der Fahrzeugpapiere und Führerscheine der Unfallbeteiligten besorgt werden.

Nur die am Unfall Beteiligten dürfen den Bericht ausfüllen. Die Fahrer müssen nicht die Fahrzeughalter sein.

Die am Unfall Beteiligten müssen das Dokument unterschreiben. Auch wenn Fotokopien des Unfallberichts angefertigt werden, müssen sie diese ebenfalls unterschreiben. Fehlt auch nur eine Unterschrift, ist der Bericht ungültig.

Die Angaben auf dem Formular müssen ordnungsgemäß und sorgfältig ausgefüllt werden.

Die Versicherungsnummern und Versicherungsgesellschaften der am Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeuge müssen ebenfalls notiert werden. Andernfalls kann die Versicherung nicht identifiziert werden, und der Bericht ist ungültig.

Die Umstände des Unfalls müssen genau dokumentiert werden. Dies hat einen wichtigen Grund: Es hilft, die Schuldanteile zu ermitteln und Probleme bei weiteren Untersuchungen zu vermeiden.

Es ist wichtig, dass dieser Bericht innerhalb seiner Gültigkeitsdauer verwendet wird. Die allgemeinen Verjährungsfristen von zwei bzw. zehn Jahren gemäß türkischem Obligationenrecht gelten auch hier. In Entschädigungsfällen beträgt die Gültigkeitsdauer von Unfallberichten, die infolge von Verkehrsunfällen erstellt wurden, zwei Jahre.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass Fahrer verpflichtet sind, ein Unfallberichtformular in ihrem Fahrzeug mitzuführen. Aufgrund der Umstände des Vorfalls kann es vorkommen, dass Fahrer das Formular fehlerhaft ausfüllen. In solchen Fällen dürfen die falschen Angaben nicht durchgestrichen und die korrekten Angaben eingetragen werden; es muss ein neuer Bericht erstellt werden. Denn Versicherungen akzeptieren mitunter keine durchgestrichenen Berichte, da sie einen Verdacht auf Betrug oder ein anderes verdächtiges Verhalten hegen könnten.

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