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ÜBERTRAGUNG EINES GESCHÄFTSUNTERNEHMENS

Ein Handelsunternehmen ist gemäß Artikel 11 des türkischen Handelsgesetzbuches ein Unternehmen, das seine Tätigkeit kontinuierlich und selbstständig mit dem Ziel ausübt, Einkünfte zu erzielen, die die für Kleinunternehmen festgelegte Grenze überschreiten. Damit ein Unternehmen nach dem Gesetz als Handelsunternehmen gilt, muss es daher folgende Kriterien erfüllen:

  • Einkommenserzielung, die über das Niveau eines Kleinunternehmens hinausgeht,
  • Kontinuität,
  • Unabhängigkeit,
  • Ziel ist es, Einnahmen zu generieren.

Die Übertragung von Handelsunternehmen ist im türkischen Handelsgesetzbuch (TTK) geregelt. Artikel 202 des TTK definiert die Übertragung eines Handelsunternehmens als den Erwerb einer juristischen Person mit ihren Aktiva und Passiva.

Formale Anforderungen für die Übertragung eines Handelsunternehmens

  • Voraussetzung für die Übertragung eines Handelsunternehmens ist, dass der Vertrag, der die Übertragung des Handelsunternehmens vorsieht, besteht und gültig ist.
  • Ein Übertragungsvertrag für die Übertragung eines Handelsunternehmens muss schriftlich erfolgen.

Formale Anforderungen des Vertrags bei der Übertragung eines Handelsunternehmens

Der für die Übertragung eines Handelsunternehmens aufzusetzende Vertrag muss folgende Punkte enthalten:

  • Der vollständige Name oder Titel der Parteien und ihre Adresse für die amtliche Zustellung.
  • Ausnahmen vom Vertrag in Bezug auf das Handelsunternehmen.
  • Eine bedingungslose Erklärung, dass das Wirtschaftsunternehmen als Ganzes und in einer Weise übertragen wird, die seine Kontinuität gewährleistet.
  • Verkaufspreis und Zahlungsbedingungen des Unternehmens.

Folgen der Unternehmensübertragung

  • Gemäß dem türkischen Handelsgesetzbuch ergeben sich bei der Übertragung eines Handelsunternehmens folgende Konsequenzen:
  • Wer ein Handelsunternehmen überträgt und kein anderes Handelsunternehmen besitzt, verliert seinen Status als „Kaufmann“
  • Bei der Übertragung eines Wirtschaftsunternehmens werden alle dem Unternehmen dauerhaft zugeordneten Elemente auf den Erwerber übertragen
  • Der Erwerber haftet gegenüber den Gläubigern für die im Zusammenhang mit dem Vermögen oder dem Unternehmen entstandenen Schulden ab dem Zeitpunkt, an dem die Übertragung des Unternehmens den Gläubigern mitgeteilt oder durch eine Bekanntmachung im Handelsregisterblatt für Handelsunternehmen oder in einer der in der ganzen Türkei verbreiteten Zeitungen für andere Unternehmen bekannt gegeben wird.
  • Die Verbindlichkeiten des Unternehmens werden ohne Zustimmung der Gläubiger auf den Erwerber übertragen.

 

Welche Folgen hat die Übertragung eines Unternehmens? Welche formalen Anforderungen stellt das türkische Handelsgesetzbuch für die Übertragung eines Unternehmens? Wie sollte ein Vertrag für die Übertragung eines Unternehmens aufgesetzt werden? Welche formalen Anforderungen sind für die Gültigkeit des Vertrags und die Wahrung der Interessen der Vertragsparteien notwendig? Wie lange dauert die Übertragung eines Unternehmens? Wie hilfreich ist erfahrene juristische Unterstützung in diesen Prozessen? Für weitere Informationen zu ähnlichen Fragen können Sie die Beratungsleistungen unserer erfahrenen Anwälte für Handelsrecht in Anspruch nehmen.

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