Treuepflicht und Nebenpflichten in Transferverträgen
1. Einleitung
In der Welt des Profisports regeln Transferverträge nicht nur die wirtschaftliche Beziehung zwischen Spieler und Verein, sondern auch eine ethische und loyale . Zu den meistdiskutierten Aspekten des modernen Fußballs gehört das Verhalten von Spielern, die während der Vertragslaufzeit mit anderen Vereinen verhandeln, geheime Gespräche führen oder über die Medien Transferanträge stellen.
Das grundlegende Prinzip, das die rechtlichen Grenzen dieser Verhaltensweisen festlegt, ist die **„Treuepflicht“**. Diese Treuepflicht ergibt sich aus Artikel 2 (Grundsatz der Ehrlichkeit) und Artikel 396 (Treuepflicht im Arbeitsverhältnis) des türkischen Obligationenrechts ; in der Rechtsprechung des FIFA-Sicherheitsrates und des CAS wird sie als „ Treuepflicht “ bezeichnet
2. Rechtliche Natur des Übertragungsvertrags
Übertragungsvereinbarungen Artikel 26 des türkischen Obligationenrechts sind gemischte Verträge, die auf freiem Willen der Parteien beruhen.
Diese Verträge weisen im Allgemeinen folgende dreistufige Struktur auf:
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Art des Arbeitsvertrags – Der Spieler arbeitet für den Verein und erhält ein Gehalt.
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Das Element der Eigenverantwortung – Der Spieler handelt im besten Interesse des Vereins und unterliegt dessen Vertretungsbefugnis.
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Kommerzielles Element – Der wirtschaftliche Wert entsteht durch Transfergebühren, Lizenzgebühren, Werbeeinnahmen und Sponsoringeinnahmen.
Aufgrund dieser komplexen Struktur hat die Treuepflicht Dimensionen, die sowohl mit dem Vertragsrecht als auch mit der Sportdisziplin zusammenhängen.
3. Quelle und Umfang der Treuepflicht
3.1. Türkisches Obligationenrecht, Artikel 2 und 396
Türkisches Obligationenrecht, Artikel 2: „Jeder ist verpflichtet, bei der Ausübung seiner Rechte und der Erfüllung seiner Pflichten die Grundsätze der Ehrlichkeit zu beachten.“
Türkisches Obligationenrecht, Artikel 396: „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu wahren und jegliches Verhalten zu unterlassen, das direkt oder indirekt Schaden verursacht.“
Die Treuepflicht von Profifußballern gegenüber ihrem Verein erstreckt sich nicht nur auf das Spielfeld, sondern auch auf den Schutz des Vereinsrufs.
Pressemitteilungen, Beiträge in sozialen Medien, voreilige Verhandlungen mit Konkurrenzvereinen oder die Suche nach Angeboten über Berater können allesamt Verstöße gegen diese Pflicht darstellen.
Oberster Gerichtshof, 9. Zivilkammer, Fall Nr. 2018/10456, Entscheidung Nr. 2020/1732:
„Wenn ein Profisportler während der Laufzeit seines Vertrags Verhandlungen mit einem anderen Verein aufnimmt, stellt dies einen Verstoß gegen seine Treuepflicht dar und ist ein Grund für eine gerechtfertigte Kündigung.“
4. Anwendungsbereiche der Treuepflicht
4.1. Datenschutz und Pressedisziplin
Die Weitergabe technischer, finanzieller oder administrativer Informationen des Vereins an die Presse stellt einen Verstoß gegen die Vertraulichkeit dar.
Verträge enthalten üblicherweise eineVertraulichkeitsklauselmit entsprechenden Strafen bei Verstößen.
CAS 2016/A/4774 – Verein gegen Spieler:
„Die Äußerung des Spielers gegenüber der Presse bezüglich seines Transferwunsches stellt einen Verstoß gegen seine Treuepflicht dar; die Disziplinarmaßnahme des Vereins ist rechtmäßig.“
4.2. Persönliches Verhalten und Professionalität
Zur Treuepflicht gehört auch diszipliniertes Verhalten des Sportlers.
Verhaltensweisen wie Alkoholkonsum, Glücksspiel, illegale Wetten oder Vernachlässigung des Trainings gelten als Verstöße gegen diese Pflicht.
4.3. Management und Kontakte zu Dritten
Spielern untersagt, ohne die Zustimmung ihres Vereins mit Dritten über einen Transfer zu verhandeln, insbesondere Artikel 18/3 der FIFA-Regeln für Transfers und Taktiken (RSTP) .
Selbst wenn ein Berater diese Verhandlungen führt, unterliegt der Spieler weiterhin der „Informationspflicht“.
5. Sekundäre Verpflichtungen
Transferverträge enthalten häufig neben der Hauptverpflichtung (Spielleistungen) auch „Nebenverpflichtungen“.
Diese stellen eine direkte Anwendung der Treuepflicht dar:
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Teilnahme an Werbe- und Verkaufsförderungsaktivitäten (Unterstützung von Vereinssponsoren),
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Weiterbildung und berufliche Vorbereitung fortsetzen,
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Fans mit Respekt behandeln,
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Einhaltung der ethischen Richtlinien für soziale Medien,
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Teilnahme an Gesundheitschecks und Bereitstellung korrekter Informationen.
Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen kann zur Kündigung des Vertrags und zur Haftung für Schäden führen.
6. FIFA RSTP- und CAS-Antrag
FIFA-Regularien über den Status und Transfer von Spielern (RSTP) M. 13–17:
„Ein Vertrag kann nur dann vor seinem Ablaufdatum gekündigt werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt.“
Ein Treuebruch kann einen gerechtfertigten Grund darstellen. Der CAS wendet jedoch in jedem Einzelfall den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit an
CAS 2018/A/5909 – Verein X vs. Spieler Y:
„Falsche Aussagen gegenüber der Presse allein sind kein Kündigungsgrund; wenn das Verhalten jedoch anhaltend und vorsätzlich ist, stellt es einen gerechtfertigten Kündigungsgrund dar.“
CAS 2019/A/6211 – Spieler gegen Verein:
„Im Falle einer Vertragsbeendigung aufgrund eines Treuebruchs hat der Spieler keinen Anspruch auf Gehalt für den verbleibenden Zeitraum.“
7. Anwendung türkischen Rechts und der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
7.1. Gerechtfertigte Kündigung und Entschädigung
Der Oberste Gerichtshof räumt Vereinen das Recht ein, Verträge aus berechtigten Gründen bei Treuebruch zu kündigen.
Ist die Kündigung jedoch unverhältnismäßig (z. B. bei einem geringfügigen Disziplinarverstoß), kann der Verein zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet werden.
Oberster Gerichtshof, 9. Zivilkammer, Fall Nr. 2020/7153, Entscheidung Nr. 2021/4173:
„Die Kündigung des Vertrags durch den Verein ohne vorherige Warnung stellt eine unverhältnismäßige Sanktion für einen Treuebruch dar.“
7.2. Strafklausel und Rabatt
Sind die Strafbeträge für Treuebrüche übermäßig hoch, so nimmt der Richter eine Reduzierung gemäß Artikel 182/3 des türkischen Obligationenrechts vor.
Oberster Gerichtshof, 13. Zivilkammer, Fall Nr. 2019/2412, Entscheidung Nr. 2020/1645:
„Die gegen den Sportler verhängte Geldstrafe von 100.000 € für die Teilnahme an Transferverhandlungen ist ungerecht; sie sollte reduziert werden.“
8. Beispiel einer Vertragsklausel
Artikel X – Treue- und Verhaltenspflichten
Der Spieler verpflichtet sich, während der gesamten Vertragslaufzeit im besten Interesse des Vereins zu handeln und ohne vorherige schriftliche Genehmigung nicht mit Konkurrenzvereinen oder Dritten zu verhandeln.
Der Spieler darf keine mündlichen oder schriftlichen Äußerungen tätigen, die dem Ruf des Vereins schaden.
Andernfalls ist der Verein berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100.000 TL zu verhängen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
Damit diese Bestimmung Gültigkeit hat, müssen die Grenzen der „Ehrlichkeit und Verhältnismäßigkeit“ gemäß Artikel 27 des türkischen Obligationenrechts eingehalten werden.
9. Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Verletzung der Treuepflicht
Schwere Verstöße gegen die Loyalitätspflicht können auch strafrechtliche Konsequenzen haben.
Beispielsweise kann die Weitergabe interner Vereinsgeheimnisse an einen rivalisierenden Verein gemäß Artikel 239 des türkischen Strafgesetzbuches (Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen) oder Artikel 155 (Vertrauensbruch) .
10. Schlussfolgerung und Bewertung
Die Treuepflicht ist nicht nur ein ethisches Prinzip, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung bei Übertragungsverträgen.
Im Lichte der türkischen und internationalen Rechtsprechung lässt sich dieses Prinzip wie folgt zusammenfassen:
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Von einem Sportler wird erwartet, dass er seinem Verein gegenüber ehrlich, loyal und beschützend ist
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Der Verein muss auch die persönlichen Rechte des Spielers respektieren
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Bei Streitigkeiten sollten Verwarnungen und verhältnismäßige Sanktionen der primäre Ansatz sein, nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Solange dieses Gleichgewicht gewahrt bleibt, bleiben Transferbeziehungen sowohl rechtlich als auch ethisch tragfähig.