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TAUSCHVEREINBARUNG

TAUSCHVEREINBARUNG

Vertragsdatum: [Tag/Monat/Jahr]
Vertragsnummer: [Nummer, falls vorhanden]

Dieser Tauschhandelsvertragzwischen den nachstehend aufgeführten Parteien dem türkischen Obligationenrecht Nr. 6098 und den dazugehörigen Rechtsvorschriften auf der Grundlage des Prinzips des gegenseitigen Austauschs von Waren oder Rechten geschlossen.


1. PARTEIEN

Seite 1:

  • Name/Titel: [Name der Partei 1]
  • TR-Identifikationsnummer / Steuernummer: [XXXXXXXXXX]
  • Adresse: [Adresse von Partei 1]
  • Telefon: [XXXXXXXXX]
  • E-Mail: [XXXXXXXXX]

Seite 2:

  • Name/Titel: [Name der zweiten Partei]
  • TR-Identifikationsnummer / Steuernummer: [XXXXXXXXXX]
  • Adresse: [Adresse der Partei 2]
  • Telefon: [XXXXXXXXX]
  • E-Mail: [XXXXXXXXX]

in dieser Vereinbarung „Partei 1“ und „Partei 2“ .


2. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

Diese Vereinbarung definiert die Bedingungen einer Tauschtransaktion zwischen den Parteien auf der Grundlage des gegenseitigen Austauschs von Waren oder Rechten

  • Von Partei 1 ausgetauschtes Eigentum/Recht: [Zum Beispiel Automobil, Grundstück, elektronisches Gerät usw.]
  • Marke / Modell / Typ: [Gegebenenfalls Details angeben]
  • Wert: [Ungefährer Marktwert x TL]
  • Zustand: [Neu, gebraucht, unbeschädigt, mit Garantie usw.]
  • Von Partei 2 ausgetauschtes Eigentum/Recht: [Zum Beispiel Grundstücke, Immobilien, Handelswaren usw.]
  • Marke / Modell / Typ: [Gegebenenfalls Details angeben]
  • Wert: [Ungefährer Marktwert x TL]
  • Zustand: [Neu, gebraucht, unbeschädigt, mit Garantie usw.]

Die Parteien haben vereinbart, dass die auszutauschenden Waren von gleichem Wert sein müssen oder durch Zahlung der Preisdifferenz vervollständigt werden müssen


3. Abschluss des Tauschs und der zusätzlichen Zahlung

3.1 Liefer- und Übertragungsmethode der Börse

  • Die Parteien werden die gegeneinander auszutauschenden Waren am [Tag/Monat/Jahr] an der [Angegebenen Adresse] übergeben
  • Die Parteien vereinbaren, dass die Waren oder Rechte vollständig, in gutem Zustand und wie versprochen geliefert werden
  • Wenn es sich bei dem Tausch um Vermögenswerte wie Immobilien oder Kraftfahrzeuge handelt, sind Eigentumsübertragungs- oder notarielle Beglaubigungsverfahren erforderlich

3.2 Zahlung der Differenz zwischen den Tauschwerten

  • Besteht ein Wertunterschied zwischen den zwischen den Parteien ausgetauschten Waren, so wird die Differenz wie folgt ausgezahlt:
    • Falls Partei 1 eine zusätzliche Zahlung leisten muss: Sie zahlt [X TL].
    • Falls Partei 2 eine zusätzliche Zahlung leisten muss: Sie zahlt [X TL].
    • Zahlungsmethode: [Barzahlung / Banküberweisung / Elektronische Überweisung / Scheck usw.]
    • Zahlungsdatum: [Tag/Monat/Jahr]

4. Rechte und Pflichten der Parteien

4.1 Pflichten der Partei 1

  • Die Partei erklärt , dass der ausgetauschte Gegenstand ihr gehört und frei von jeglichen Pfandrechten, Hypotheken oder Belastungen ist
  • Der Verkäufer garantiert, dass die Ware gemäß den im Vertrag festgelegten Spezifikationen und Bedingungen geliefert wird
  • Das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für etwaige versteckte Mängel , die nach der Lieferung der Ware auftreten können

4.2 Pflichten der Partei 2

  • Die Partei erklärt , dass der ausgetauschte Gegenstand ihr gehört und frei von jeglichen Pfandrechten, Hypotheken oder Belastungen ist
  • Der Verkäufer garantiert, dass die Ware gemäß den im Vertrag festgelegten Spezifikationen und Bedingungen geliefert wird
  • Das Unternehmen übernimmt die Verantwortung für etwaige versteckte Mängel , die nach der Lieferung der Ware auftreten können

5. GARANTIE UND FEHLERHAFTE PRODUKTE

  • Die Parteien garantieren , dass die ausgetauschten Waren zum Verkauf geeignet sind und dass kein Dritter Rechte daran geltend machen kann
  • Wenn die Ware versteckte Mängel aufweist, muss die andere Vertragspartei innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung des Mangels benachrichtigt werden
  • Im Falle eines Produktfehlers vereinbaren die Parteien die Rückgabe des Produkts oder eine Entschädigung durch zusätzliche Zahlung .

6. Beendigung des Vertrags und Widerrufsrecht

  • Die Parteien können den Vertrag durch gegenseitige schriftliche Erklärung vor dem Austausch der Transaktion kündigen.
  • Verhält sich eine Partei entgegen den Vertragsbedingungen, hat die andere Partei das Recht, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu verlangen.
  • Die Parteien vereinbaren , dass nach der Lieferung der Ware kein Widerrufsrecht besteht

7. Beilegung von Streitigkeiten

  • Etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien werden zunächst durch Verhandlungen beigelegt werden.
  • Bei Streitigkeiten, die nicht durch Verhandlungen beigelegt werden können, die [Stadt-]Gerichte und Vollstreckungsbehörden zuständig.

8. Schlussbestimmungen

  • Diese Vereinbarung [X] Exemplaren und von den Parteien gelesen und unterzeichnet.
  • Änderungen der Bestimmungen dieser Vereinbarung sind von keiner der Parteien ohne schriftliche Mitteilung zulässig.
  • Die Parteien erklären, dass sie die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptieren.
  • Die Bestimmungen dieses Vertrags unterliegen dem türkischen Obligationenrecht und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften

Partei 1
Name/Titel: [Name der Partei 1]
Unterschrift: __________

Partei 2
Name/Titel: [Name der Partei 2]
Unterschrift: __________

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