SPEZIFISCHE GRÜNDE FÜR EINE SCHEIDUNG
Scheidung bedeutet die Auflösung einer Ehe und erfolgt laut türkischem Zivilgesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen durch einen Gerichtsbeschluss. Scheidungsgründe werden in allgemeine und besondere Gründe unterteilt. Besondere Scheidungsgründe liegen vor, wenn die Ehegatten aufgrund eines bestimmten Verhaltens oder Ereignisses nicht in der Lage sind, ihre Ehe fortzuführen.
1. Ehebruch (Türkisches Zivilgesetzbuch Artikel 161)
Ehebruch ist definiert als der Geschlechtsverkehr eines Ehepartners mit einer Person des anderen Geschlechts. Gemäß Artikel 161 des türkischen Zivilgesetzbuches gilt Ehebruch als Scheidungsgrund. Um die Scheidung wegen Ehebruchs einzureichen, muss dieser durch glaubwürdige Beweise belegt werden. Der Bruch der Treuepflicht durch einen Ehepartner wird als eine Situation angesehen, die die Ehe grundlegend untergräbt.
Der Ehepartner, der von einem Treuebruch des Partners erfährt, muss innerhalb von sechs Monaten nach Kenntniserlangung Klage erheben. Die Verjährungsfrist für die Klageerhebung beträgt fünf Jahre ab dem Datum des Ehebruchs. Bei wiederholtem Treuebruch gilt das Datum des letzten Ehebruchs als Grundlage für die Klageerhebung. Versäumt der klagende Ehepartner die Klageerhebung innerhalb dieser Fristen, erlischt sein Recht auf Scheidung wegen Ehebruchs. Der Ehepartner, der dem Ehebrecher verzeiht, hat hingegen kein Klagerecht.
2. Versuchter Mord, besonders schlechtes oder unehrenhaftes Verhalten (Artikel 162 des türkischen Zivilgesetzbuches)
Ein versuchter Mord liegt vor, wenn ein Ehepartner vorsätzlich Handlungen vornimmt, die darauf abzielen, das Leben des anderen zu beenden. Schreckliches oder erniedrigendes Verhalten hingegen bezeichnet die Anwendung physischer oder psychischer Gewalt durch einen Ehepartner gegenüber dem anderen, dessen Demütigung oder das Verhalten, das dessen Würde verletzt.
Eine Scheidungsklage aus diesem Grund unterliegt ebenfalls einer Verjährungsfrist von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Kläger von dem Grund Kenntnis erlangt hat, und in jedem Fall fünf Jahren ab dem Datum des Ereignisses. Die verzeihende Partei ist nicht klageberechtigt.
3. Begehen von Straftaten und Führen eines unehrenhaften Lebens (Türkisches Zivilgesetzbuch Artikel 163)
Begeht ein Ehepartner eine schändliche Straftat oder führt er ein unehrenhaftes Leben, kann dies das Zusammenleben für den anderen Ehepartner unerträglich machen. In diesem Fall hat der andere Ehepartner das Recht, die Scheidung einzureichen. Die Straftat oder das unehrenhafte Leben muss die Ehe gefährden. Das Gesetz nennt keine bestimmten Straftatbestände, berücksichtigt aber die Art der Straftat und ihre gesellschaftliche Wahrnehmung. Ein Scheidungsantrag aus diesem Grund kann jederzeit gestellt werden.
4. Aufgabe (Artikel 164 des türkischen Zivilgesetzbuches)
Ehebruch liegt vor, wenn ein Ehepartner den anderen mit der Absicht verlässt, seinen ehelichen Pflichten nicht nachzukommen, oder ohne triftigen Grund nicht in die gemeinsame Wohnung zurückkehrt. Damit eine Scheidungsklage wegen Ehebruchs eingereicht werden kann, muss dieser mindestens sechs Monate andauern. Nach Ablauf dieser Frist muss der verlassene Ehepartner dem verlassenden Ehepartner eine notariell beglaubigte Aufforderung zur Rückkehr zukommen lassen. Kehrt der Ehepartner nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieser Aufforderung zurück, kann die Scheidungsklage wegen Ehebruchs eingereicht werden.
Eine Verwarnung kann bereits im vierten Monat des sechsmonatigen Zeitraums ausgesprochen werden. In diesem Fall kann Klage erhoben werden, nachdem man beim Gericht einen Antrag auf Verwarnung gestellt und diese erhalten hat, ohne innerhalb von zwei Monaten darauf zu reagieren.
5. Psychische Krankheit (Türkisches Zivilgesetzbuch Artikel 165)
Leidet ein Ehepartner an einer dauerhaften und nicht nur vorübergehenden psychischen Erkrankung, kann das Zusammenleben für den anderen Ehepartner unerträglich werden. In diesem Fall hat der andere Ehepartner das Recht, die Scheidung einzureichen. Für eine Scheidung muss jedoch durch ein ärztliches Gutachten bestätigt werden, dass die psychische Erkrankung dauerhaft und nicht vorübergehend ist. Dieses Gutachten muss bestätigen, dass die Erkrankung anhaltend ist und für den anderen Ehepartner eine unerträgliche Situation darstellt.
Gemeinsame Merkmale besonderer Gründe
Das wichtigste gemeinsame Merkmal der einzelnen Scheidungsgründe ist, dass jeder einzelne Grund die Ehe schwerwiegend beeinträchtigt und somit untragbar gemacht hat. Darüber hinaus ist der Nachweis der Gründe Voraussetzung für eine Scheidung.
Beweislast und Beweismittel
Bei Scheidungen aus bestimmten Gründen liegt die Beweislast beim Kläger. Dieser muss die Scheidungsgründe darlegen und dem Gericht nachweisen, dass die Ehe aufgrund dieser Gründe unerträglich geworden ist. Das Gericht prüft die vorgelegten Beweise und trifft eine Entscheidung.
Schlussfolgerungç
Bestimmte Scheidungsgründe sind im türkischen Zivilgesetzbuch klar definiert als Situationen, die die Ehe grundlegend zerstören und ihre Fortsetzung unmöglich machen. Bei Vorliegen dieser Gründe kann die Scheidung eingereicht werden. Kurz gesagt, die Scheidungsgründe sind im türkischen Zivilgesetzbuch detailliert geregelt und gelten als legitime Gründe für die Auflösung einer Ehe. Ein besonders wichtiger Aspekt in diesem Prozess ist die Einhaltung der gesetzlichen Fristen und die Beweislastverteilung.
Praktikantin Nisa Anbar
