Sicherheitsmängel bei Sportveranstaltungen
Einleitung: Sicherheit bei Sportveranstaltungen ist eine gesetzliche Verpflichtung
Sportveranstaltungen zählen aufgrund der großen Menschenmengen, der intensiven Emotionen und des Wettkampfcharakters zu den Organisationen mit den höchsten Sicherheitsrisiken. Verletzungen, Übergriffe, Gedränge, Tribüneneinstürze, Sachschäden oder Massenpaniken von Fans in Stadien, Arenen oder Sportanlagen auf dem Campus können für Vereine, Verbände und Veranstalter gleichermaßen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Sicherheit ist daher nicht nur eine technische Maßnahme, sondern ein Verantwortungsbereich, der unter die gesetzliche Sorgfaltspflicht fällt
Das türkische Recht regelt die Sicherheitsverantwortung bei Sportveranstaltungen umfassend durch Gesetz Nr. 6222, das türkische Obligationenrecht, das türkische Strafgesetzbuch und die Statuten des türkischen Fußballverbands (TFF). Vereine, Veranstalter, Sicherheitsfirmen und Verbände haften in diesem Zusammenhang aus administrativer, rechtlicher und strafrechtlicher Sicht.
1. Sicherheitsverpflichtungen von Vereinen und Organisationen: Sorgfalts- und Aufsichtspflicht
Sportvereine sind als Veranstalter von Wettkämpfen verpflichtet, Leben und Eigentum der Fans zu schützen. Diese Verpflichtung fällt unter die Kategorie der „Schutz- und Aufsichtspflicht“ gemäß den Artikeln 417 und 49 des türkischen Obligationenrechts.
Grundlegende Sicherheitsmaßnahmen, die Vereine gewährleisten müssen:
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Ausreichende Anzahl an Sicherheitspersonal,
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Kameraüberwachungssystem,
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Drehkreuzsteuerung und Ticketabgleich,
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Die physische Haltbarkeit der Tribünen,
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Sicherheitsbarrieren auf und neben dem Spielfeld,
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Notausgangspläne,
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Sicherheit von Behinderten-Fanbereichen.
Schäden, die durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen entstehen, begründen die Haftung des Vereins wegen Fahrlässigkeit .
2. Verantwortung von Vereinen und Organisationen gemäß Gesetz Nr. 6222
Gesetz Nr. 6222 legt Vereinen spezifische Sicherheitsverpflichtungen auf:
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Elektronisches Ticketing- und Identitätsprüfungssystem,
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Speichern von Kameraaufnahmen,
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Kontrolle der Ein- und Ausgänge der Haupttribüne,
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Verhinderung des Eindringens illegaler Substanzen in das Stadion,
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Die Spaltung der Fangruppen,
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Notfallteams sollten in Bereitschaft gehalten werden.
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen gelten für die Vereine folgende Bestimmungen:
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Verwaltungsstrafe,
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Tribünenschließung,
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Umsatzrückgang,
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Punktabzug,
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die Schließung der Einrichtung
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3. Schäden, die Fans erleiden: Unter welchen Umständen wird der Verein zur Verantwortung gezogen?
Nicht jeder Schaden, der Fans entsteht, begründet eine direkte Haftung des Vereins. Für eine Haftung ist das Vorliegen einer „Sicherheitslücke“ erforderlich.
Beispiele für Vorfälle, für die der Verein verantwortlich gemacht werden könnte:
A. Einsturz der Tribüne oder physische Unzulänglichkeit
Verletzungen, die durch mangelhafte Instandhaltung der Einrichtung, unzureichende Materialverwendung oder Überbelegung entstehen.
B. Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen bei Fan-Schlägereien
Unzureichendes Personal, fehlende Risikoanalyse und unzureichende Sitzplatzkapazität auf den Tribünen.
C. Werfen von Fremdkörpern auf das Spielfeld
Ein Fan wurde aufgrund unzureichender Sicherheitskontrollen verletzt.
D. Blockierte Fluchtwege
Quetschgefahr oder Einschlussgefahr durch verschlossene Notausgangstüren.
E. Mangelnde Sicherheit in Bereichen für behinderte oder kinderfreundliche Fans
Verletzung der besonderen Schutzpflicht.
F. Organisationsfehler
Unzureichende Beleuchtung, mangelnde Sicherheit im Treppenhaus und in den Fluren, fehlende Beschilderung.
In diesen Fällen haftet der Verein für den entstandenen Schadenersatz .
4. Arten der Haftung für Schäden
Entschädigung, die für fanbezogene Schäden geltend gemacht werden kann:
A. Geldentschädigung
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Behandlungskosten,
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Verlust von Arbeitskräften
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Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit
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Ausgaben für Kindermädchen,
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Straßen- und Instandhaltungskosten.
B. Immaterieller Schaden
Entschädigungszahlungen an die Fans für die Angst, den Schmerz und die Belastung, die sie erlitten haben.
C. Entschädigung für den Verlust des Unterhalts
Entschädigung, die Angehörige im Todesfall beanspruchen können.
5. Verantwortung von Sicherheitsunternehmen und Dritten
Clubs beauftragen üblicherweise private Sicherheitsfirmen. Jedoch:
Auch wenn die Sicherheitsdienste ausgelagert werden, bleibt die organisatorische Verantwortung beim Verein.
Das private Sicherheitsunternehmen haftet ebenfalls im Umfang seines Verschuldens. Darüber hinaus:
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Das Unternehmen, das das Stadion betreibt,
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Ticketanbietersystem,
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Lieferanten
Dies kann auch zu einer gemeinsamen Verantwortung führen.
6. Die Auswirkungen des eigenen Verschuldens des Fans
Die Fans:
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Unberechenbares Verhalten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss,
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einen Streit anfangen
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Transport verbotener Substanzen
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Gefährliches Verhalten auf den Tribünen
Es kann die Ausfallrate erhöhen und die Entschädigungshöhe verringern.
Dieser Rabatt ist jedoch eingeschränkt, wenn der Club grundlegende Sicherheitsvorkehrungen nicht trifft.
7. Strafrechtlicher Aspekt: Verursachung von Verletzungen oder Tod durch fahrlässiges Verhalten
Clubmanager oder Organisatoren sind für schwerwiegende Sicherheitsverstöße verantwortlich:
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Verletzung durch Fahrlässigkeit (Türkisches Strafgesetzbuch Artikel 89),
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Fahrlässige Tötung (Türkisches Strafgesetzbuch Artikel 85),
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Amtsmissbrauchs durch Fahrlässigkeit
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Die Haftung ist in Fällen mit Todesfolge besonders weit gefasst.
8. Kameraaufzeichnungen, elektronische Ticketvergabe und Beweismittel
Stadionkameras sind als Beweismittel von entscheidender Bedeutung:
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Die Entwicklung der Veranstaltung,
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Fahrlässigkeit des Sicherheitspersonals
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Fanverhalten
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Ob die Türen geschlossen waren oder nicht,
lässt sich anhand der Aufzeichnungen beweisen.
Die Vereine sind verpflichtet, die Videoaufnahmen aufzubewahren; andernfalls erhöht sich die Beweislast.
9. Sanktionen des Verbandes und Schiedsverfahren
Der türkische Fußballverband (TFF) und andere Verbände werden bei Sicherheitsverstößen folgende Sanktionen verhängen:
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Schließung der Tribüne
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Bußgeld,
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Zuschauern den Zutritt zum Stadion verweigern,
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Punktabzug
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Entzug von Rechten.
Der Verein kann gegen diese Entscheidungen Schiedsgericht; allerdings ist es schwierig, Entscheidungen aufzuheben, wenn ein Sicherheitsverstoß eindeutig nachgewiesen wurde.
10. Erhöhte organisatorische Verantwortung: Neue Trends
Verbände in der aktuellen Praxis:
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Digitale Sicherheit,
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KI-Kameraanalyse,
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von Fanprofilen
erfordert mittlerweile technische Maßnahmen wie die Risikobewertung.
Die Vereine müssen ihre Sicherheitskonzepte professionalisieren.
Fazit: Sicherheitslücken sind nicht nur ein organisatorisches Problem, sondern auch ein rechtliches Risikofeld
Schäden bei Sportveranstaltungen sind oft vorhersehbar und können verhindert werden, wenn die Vereine die notwendigen Vorkehrungen treffen. Daher:
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Die Sicherheitsplanung sollte professionell erfolgen
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Die physische Sicherheit der Einrichtung muss gewährleistet sein
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Private Sicherheitsteams sollten geschult werden
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Das Verhalten der Lüfter sollte überwacht werden
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Die Notfallmanagementsysteme müssen vollständig eingerichtet sein.
Die Sicherheit der Fans ist ein Grundprinzip des Sportrechts, und die Vereine legen in dieser Hinsicht größten Wert auf Sorgfalt.