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Schiffschartervertrag (Chartervertrag)

Schiffschartervertrag (Chartervertrag)

PARTEIEN
Auf der einen Seite …………………………… (nachfolgend „der Reeder“ ),
Auf der anderen Seite …………………………… (nachfolgend „der Charterer“ ).


ARTIKEL 1 – GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

Diese Vereinbarung betrifft die Charterung des Schiffes mit dem Namen ………… und einer Bruttoraumzahl von …………, das im Eigentum der Donatan steht, an den Charterer für einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Reise zum Zweck des Transports der Ladung ………………… vom Hafen …………… zum Hafen …………….


ARTIKEL 2 – ART DER VEREINBARUNG

2.1. Bei diesem Vertrag handelt es sich um eine Zeitcharter/Reisecharter. Die Parteien verpflichten sich, die mit dieser Vertragsart verbundenen Pflichten zu erfüllen.
2.2. Die Charterdauer beträgt … Tage/Reisen. Verlängerungen sind mit schriftlicher Vereinbarung der Parteien möglich.


ARTIKEL 3 – PFLICHTEN DES REISEEIGENTÜMERS

3.1. Das Schiff ist seetüchtig, reisetauglich und für die Beförderung von Ladung geeignet zu übergeben.
3.2. Der Reeder ist für die Navigation, die Arbeit der Besatzung und die technische Instandhaltung des Schiffes verantwortlich.
3.3. Der Reeder hat alle Rechtsdokumente und Versicherungen des Schiffes vollständig und gültig zu halten.
3.4. Der Reeder ist verpflichtet, die notwendigen Vorkehrungen für die sichere Beförderung der Ladung zu treffen.


ARTIKEL 4 – VERPFLICHTUNGEN DER CHARTA

4.1. Die zu transportierende Ladung termingerecht und in der vertraglich vereinbarten Menge und Qualität zu liefern.
4.2. Die Kosten für das Be- und Entladen zu tragen (sofern nichts anderes vereinbart ist).
4.3. Die Frachtkosten in der vertraglich vereinbarten Weise und innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen.
4.4. Keine Gefahrgüter zu verladen, deren Transport ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Reeders verboten ist.


ARTIKEL 5 – FRACHTKOSTEN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1. Der Charterer verpflichtet sich, gemäß diesem Vertrag ………… USD/EUR als Fracht zu zahlen.
5.2. Die Zahlung erfolgt im Voraus im Ladehafen; der Restbetrag ist im Entladehafen fällig.
5.3. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von ………… erhoben.


ARTIKEL 6 – BELADEN UND ENTLADEN

6.1. Die Be- und Entladehäfen sind wie folgt gekennzeichnet: …………….
6.2. Die Liegezeit beträgt ………… Stunden/Tag. Bei Überschreitung dieser Zeit fallen Überliegegebühren an.
6.3. Für Be- und Entladungen, die innerhalb der Liegezeit abgeschlossen sind, werden Dispositionsgebühren erhoben.


ARTIKEL 7 – VERSICHERUNG UND RISIKEN

7.1. Der Reeder ist für die Versicherung des Schiffes und seiner Besatzung verantwortlich.
7.2. Der Charterer ist für die Versicherung der Ladung verantwortlich.
7.3. Bei Risiken aufgrund höherer Gewalt tragen die Parteien die Beweislast für ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten.


ARTIKEL 8 – KÜNDIGUNG

8.1. Verstößt eine der Parteien gegen den Vertrag, kann die andere Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung kündigen.
8.2. Die Nichtzahlung der Frachtkosten ist ein Kündigungsgrund.


ARTIKEL 9 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Im Falle von Streitigkeiten aus diesem Vertrag gelten die Bestimmungen des türkischen Handelsgesetzbuchs und des türkischen Seehandelsgesetzbuchs . Zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten sind die Seegerichte von …………… und das Istanbuler Schiedsgerichtszentrum (ISTAC).


des Absenders       
Unterschrift Name – Unterschrift

                                                                           YAĞMUR YORULMAZ, STUDENT DER RECHTSFAKULTÄT

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