„Rückerstattung von Zahlungen, die als Vorschuss auf Erbanteile geleistet wurden“
AN DAS PFLICHTIGE PRIMÄRE ZIVILGERICHT
……………
Kläger:
Name und Vorname – (Türkische Identitätsnummer: …) – Adresse
Rechtsanwalt:
Name und Nachname des Anwalts – Adresse
ANGEKLAGTER:
Name und Nachname – Adresse
BETREFF:
Unser Antrag auf Rückerstattung der als Vorauszahlung auf Erbanteile geleisteten Zahlungen an den Nachlass.
Wert der Forderung:
… TL
ERKLÄRUNGEN:
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Der verstorbene Vater des Mandanten, ... , leistete eine Zahlung in Höhe von ... TL an den Beklagten, einen seiner Söhne, unter der Bedingung, dass dieser „…auf einen Erbteil verzichtet “. Die Zahlung erfolgte im Beisein von Familienmitgliedern, und der Beklagte nahm sie ausdrücklich an mit den Worten: „Ich erhalte dieses Geld im Austausch für meinen Erbteil.“
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Nach dem Tod unseres Vaters wurde das Erbe eröffnet und ein Erbschein ausgestellt. Der Beklagte ignorierte jedoch ... Türkischen Lira und forderte stattdessen einen gleichen Anteil am Nachlass. Dies in Artikel 669 des türkischen Zivilgesetzbuches geregelte „Rückerstattung bei Erbschaft“ .
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Artikel 669 des türkischen Zivilgesetzbuches müssen Zahlungen, die der Erblasser zu Lebzeiten eines Erben geleistet hat und die als „Abzüge vom Erbteil“ akzeptiert wurden, bei der Verteilung des Nachlasses zurückerstattet werden, um die Gleichbehandlung der Erben zu gewährleisten.
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Die Behauptung des Beklagten, diese Zahlung sei eine Schenkung gewesen, stellt einen Rechtsmissbrauch dar. Unser Vater leistete diese Zahlung zu Lebzeiten im Rahmen einer Vereinbarung, in der der Beklagte erklärte, keinen Erbanspruch zu erheben.
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Die 3. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs hat in ihrem Urteil vom 20. September 2018 (Rechtssache Nr. 2017/2157 E., 2018/4531 K.) ausdrücklich festgestellt, dass „Zahlungen, die als Vorauszahlung auf Erbanteile geleistet werden, im Rahmen des Ausgleichs (der Restitution) bei der Verteilung des Nachlasses zu berücksichtigen sind.“
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Die 1. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs entschied in ihrem Urteil mit den Nummern 2015/879 E., 2016/3123 K., dass „hochwertige Zahlungen, die der Erblasser zu Lebzeiten eines Erben geleistet hat, gemäß dem Grundsatz des Ausgleichs im Erbfall an den Nachlass zurückzuzahlen sind“.
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Aus all diesen Gründen ist es notwendig geworden, diese Klage einzureichen, um eine Entscheidung zu erwirken, die die Rückgabe (Erstattung) des Betrags von … TL anordnet, den der Beklagte aus der Erbschaft erhalten hat
BEWEIS:
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Bevölkerungsregister,
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Erbschaftsurkunde,
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Zeugenaussagen,
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Kontoauszüge und Zahlungsbelege,
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Beispiele für Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs,
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Andere rechtliche Beweismittel.
ZEUGEN:
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Name und Vorname – (Türkische Identitätsnummer: …) – Adresse
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Name und Vorname – (Türkische Identitätsnummer: …) – Adresse
RECHTLICHE GRUNDLAGEN:
Artikel 669, 675, 676 des türkischen Zivilgesetzbuches und zugehörige Rechtsvorschriften.
SCHLUSSFOLGERUNG UND ANFRAGE:
Aus den oben genannten und erläuterten Gründen;
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an den Beklagten als Vorauszahlung auf seinen Erbteil geleistete … TL wird an den Nachlass zurückerstattet.
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Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren sind vom Beklagten zu tragen
Wir bitten höflichst darum, dass eine Entscheidung getroffen wird. …/…/…
Anwalt des Klägers
: Name und Nachname
Unterschrift
YAĞMUR YORULMAZ, STUDENT DER RECHTSFAKULTÄT