Der juristische Prozess im FIFA-Verfahren
Einleitung: Die Rolle der FIFA im globalen Fußballrecht und die Grundlage ihrer Zuständigkeit
Der internationale Fußball bildet ein riesiges Ökosystem mit einem eigenen Rechtsrahmen und eigenen Justizmechanismen. Im Zentrum dieses Ökosystems steht die Fédération Internationale de Football Association (FIFA), ein dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch unterstellter Verband. Die übergeordnete Gerichtsbarkeit der FIFA über alle Akteure im Fußball (Vereine, Spieler, Berater) beruht im Wesentlichen darauf, dass die nationalen Verbände, denen diese Akteure angehören, die FIFA-Statuten ebenfalls anerkannt haben. Diese sogenannte „föderative Hierarchie“ gewährleistet die Autonomie des Fußballrechts. Sobald sich ein Verein oder Spieler bei seinem nationalen Verband registriert, erkennt er implizit die FIFA-Statuten und damit die Autorität der FIFA-Justizorgane (FIFA-Disziplinarkommission, FIFA-Ethikkommission, FIFA-Spielerstatus- und Transferabteilung – DRC) an.
2. FIFA-Gerichtsorgane und ihre Zuständigkeitsbereiche
Die FIFA-Verfahren werden von Gremien mit unterschiedlichen Befugnissen durchgeführt. Jedes Gremium hat einen klar definierten Verantwortungsbereich:
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FIFA-Spielerstatuskammer: Diese Kammer ist das am häufigsten konsultierte Rechtsorgan im Fußball. Sie besteht aus zwei Teilen:
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Die Regulierungskammer befasst sich mit administrativen Angelegenheiten wie internationalen Transferzertifikaten (ITCs) für Spieler, dem Schutz von Jugendspielern und den Bankregeln.
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Die Streitschlichtungskammer (DRC) ist für die Beilegung finanzieller und vertraglicher Streitigkeiten zwischen Spielern, Vereinen und Beratern zuständig. Zu ihren typischen Aufgabenbereichen gehören Entschädigungsansprüche aufgrund von Vertragsauflösung, ausstehende Löhne und Prämien sowie Streitigkeiten über Beraterprovisionen. Die DRC arbeitet mit einem einzelnen Richter für einfache Streitigkeiten und mit einem Gremium bestehend aus einem Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl von Spieler- bzw. Vereinsvertretern für komplexere Fälle.
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Das FIFA-Disziplinarkomitee verhängt Disziplinarmaßnahmen bei von der FIFA organisierten Wettbewerben (Weltmeisterschaft, Klub-Weltmeisterschaft usw.) oder in anderen Fällen von Verstößen gegen den FIFA-Disziplinarkodex. Mannschaftssperren, Geisterspiele, Geldstrafen und Sanktionen gegen nationale Verbände fallen in die Zuständigkeit des Komitees.
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Die FIFA-Ethikkommission untersucht und ahndet Verstöße gegen die Ethikregeln (Bestechung, Wettskandale, Spielmanipulation, Machtmissbrauch) durch FIFA-Funktionäre, Führungskräfte und andere Akteure im Fußball. Die Kommission besteht aus zwei separaten Abteilungen: einer Untersuchungs- und einer Rechtsprechungsabteilung.
FIFA-Verfahrensordnung: Grundprinzipien und Verfahrensregeln
Die Verfahren der FIFA sind durch die allgemeinen Grundsätze des Schweizer Rechts und seine spezifischen Fußballregeln geprägt. Die grundlegenden Grundsätze lauten wie folgt:
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Rechtgemäßes Handeln (Ex aequo et bono): Die FIFA-Rechtsorgane, insbesondere die DRC, treffen Entscheidungen häufig nach dem Grundsatz „ex aequo et bono“ (Billigkeit und Wohlwollen). Dieser Grundsatz zielt darauf ab, eine flexible und faire Lösung zu finden, indem neben den strengen Rechtsvorschriften die Besonderheiten des Einzelfalls, die Redlichkeit der Parteien und die allgemeinen Interessen des Fußballs berücksichtigt werden. Beispielsweise findet dieser Grundsatz Anwendung, wenn ein Spieler seinen Vertrag aus berechtigtem Grund kündigt, die genaue Höhe der Entschädigung aber nicht feststeht.
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CAS als obligatorischer Rechtsweg: Die einzige Berufungsinstanz gegen Entscheidungen der FIFA-Gremien ist der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne. Die Parteien können sich direkt an den CAS wenden, ohne zuvor innerhalb der FIFA Berufung einzulegen. Der CAS überprüft FIFA-Entscheidungen sowohl im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen als auch auf sein Ermessen.
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Verjährungsfristen: Auch für FIFA-Verfahren gelten spezifische Verjährungsfristen. Beispielsweise muss ein Spieler, der Ansprüche auf ausstehende Gehaltszahlungen gegen einen Verein geltend machen möchte, dies innerhalb von zwei Jahren nach dem Fälligkeitsdatum des Anspruchs tun.
Konkrete Beispiele I: Petitionsentwürfe und Entscheidungsanalysen
Beispiel 1: Forderung eines Spielers auf ausstehende Lohnzahlungen (vor der Demokratischen Republik Kongo)
Gegenstand des Falles: Verein (X) hat Spieler (Y) sein Gehalt für vier Monate sowie die aufgelaufenen Prämien für die Saison 2022/23 nicht ausgezahlt. Der Spieler hat dem Verein eine formelle Mitteilung zukommen lassen, jedoch keine Antwort erhalten.
Parteien:
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Kläger: (Y) Spieler (Vertreter: Rechtsanwalt [Name des Rechtsanwalts])
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Beklagter: (X) Club
Erforderlich:
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Die Summe der ausstehenden Gehälter für 4 Monate beträgt 400.000 Euro.
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Nicht ausgezahlte Leistungsprämien: 100.000 €.
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Gesetzliche Zinsen (5 % gemäß Schweizer Recht).
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Der Angeklagte ist für die Übernahme aller im Rahmen des Verfahrens anfallenden Kosten und Anwaltsgebühren verantwortlich.
Petitionsentwurf (Zusammenfassung):
„An den hochgeschätzten Leiter der FIFA-Abteilung für Spielerstatus und Transfers,
Betreff: Streitigkeit zwischen Spieler (Y) und Verein (X) über nicht gezahlte Löhne und Prämien.
1. Erläuterungen:
Der Kläger (Y), ein Spieler, unterzeichnete am 01.07.2021 einen Dreijahresvertrag als Profifußballer mit dem beklagten Verein (X). Gemäß Artikel 5 des Vertrags beträgt sein monatliches Nettogehalt 100.000 Euro. Gemäß Artikel 7 des Vertrags erhält er zudem für jeden Ligasieg der Mannschaft eine Prämie von 25.000 Euro.
Allerdings hat der beklagte Verein dem Angestellten das Gehalt für die vier Monate zwischen dem 1. September 2022 und dem 31. Dezember 2022 (insgesamt 400.000 €) sowie die Prämien für die vier in diesem Zeitraum erzielten Siege (insgesamt 100.000 €) nicht gezahlt.
Der Kläger sandte dem beklagten Verein am 15. Januar 2023 eine Zahlungsaufforderung mit der Aufforderung, die Schulden innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. Trotz dieser Aufforderung erfolgte keine Zahlung.
2. Rechtliche Gründe:
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FIFA-Spielerstatus- und Transferbestimmungen Artikel 12: Die Vereine sind verpflichtet, den Spielern ihre vertraglich vereinbarten Gehälter pünktlich auszuzahlen.
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FIFA-Spielerstatus- und Transferbestimmungen Artikel 14: Die Nichtzahlung des Gehalts durch einen Verein stellt einen gültigen Grund für einen Spieler dar, den Vertrag zu kündigen. (In diesem Fall hat der Spieler den Vertrag nicht gekündigt, sondern lediglich die Zahlung seines Gehalts gefordert.).
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Schweizerisches Obligationenrecht, Artikel 102: Ein Gläubiger kann von einem säumigen Schuldner gesetzliche Zinsen verlangen.
3. Beweise:
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Anhang 1: Vertrag eines Profifußballspielers (mit englischer Übersetzung).
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Anhang 2: Mitteilung und Empfangsbestätigung vom 15.01.2023.
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Anhang 3: Offizielle Dokumente, die die Ergebnisse der Ligaspiele und die Siege des Vereins belegen.
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Anhang 4: Dokument über das letzte Spiel des Spielers im Verein (zum Nachweis des Datums, an dem die Zahlungen eingestellt wurden).
4. Schlussfolgerung und Antrag:
Aus den oben genannten Gründen beantragen wir, dass die FIFA DRK Anklage gegen den beklagten Verein (X) erhebt;
a) ein Gehalt von 400.000 Euro zu erhalten,
b) einen Bonus von 100.000 Euro zu erhalten,
c) auf diese Beträge ab dem 15. Januar 2023 5% gesetzliche Zinsen zu zahlen,
d) die Rechts- und Übersetzungskosten des Klägers in Höhe von CHF 5.000 zu decken,
e) die Gerichtsgebühren der FIFA in Höhe von CHF 2.500 zu zahlen.
Wir bitten höflichst darum, dass er verurteilt wird. …“
Entscheidungsanalyse (Prognose):
Wenn die DRC einen solchen Fall prüft, entscheidet sie in der Regel zugunsten des Spielers, sofern die vorgelegten Beweise stichhaltig sind. Bei der Entscheidung werden folgende Aspekte berücksichtigt:
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Die Gültigkeit des Vertrags und das Bestehen der Verpflichtungen werden bestätigt.
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Die Mitteilung gilt als ordnungsgemäß erfolgt.
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Die beantragten Hauptbeträge werden akzeptiert.
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Die Zinsen werden im Allgemeinen ab dem Datum der Mitteilung oder ab dem Datum der Klageerhebung berechnet.
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Die Anwalts- und Gerichtskosten werden in der Regel ganz oder teilweise vom unterlegenen Beklagten getragen.
Beispiel 2: Schadensersatzforderung des Vereins gegen den Spieler (wegen nicht vertragsgemäßer Kündigung)
Gegenstand des Falles: Spieler A hat seinen Vertrag mit Verein B aus einem unberechtigten Grund, wie beispielsweise sportlichem Misserfolg oder Meinungsverschiedenheiten mit dem Trainer, gekündigt und ist zu Verein C gewechselt. Verein B fordert nun eine Entschädigung vom Spieler und seinem neuen Verein C.
Parteien:
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Kläger: Club (B)
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Beklagte: (A) Spieler und (C) Verein (gesamtschuldnerisch haftbar)
Erforderlich:
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Entschädigung bei nichtvertraglicher Beendigung (nach den Berechnungskriterien der FIFA).
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Antrag auf vorübergehende oder dauerhafte Sperre (sowohl für den Spieler als auch für den Verein).
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Kosten und Zinsen.
Petitionsentwurf:
„… Erläuterungen:
Der klagende Verein schloss mit Spieler (A) einen Fünfjahresvertrag ab und zahlte ihm eine Ablösesumme von 5 Millionen Euro. Im zweiten Vertragsjahr erschien der Spieler ohne Angabe von Gründen und ohne den Verein zu informieren nicht zum Training. Eine Woche später wurde sein Wechsel zu Verein (C) bekanntgegeben. Dies stellt eine ‚unberechtigte Kündigung‘ gemäß Artikel 17 der FIFA-Spielerstatus- und Transferbestimmungen dar.“
Rechtliche Gründe:
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FIFA-Spielerstatus- und Transferbestimmungen, Artikel 17: Die Partei, die den Vertrag ohne triftigen Grund kündigt, ist zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet. Der neue Arbeitgeberverein, Verein (C), trägt diese Verantwortung ebenfalls gesamtschuldnerisch.
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Berechnung der Entschädigung: Die Entschädigung wird nach dem Grundsatz „ex aequo et bono“ (gleiche Gegenleistung und Gegenwert) berechnet. Dabei werden die Restlaufzeit des Vertrags, das Alter des Spielers, der Kündigungsgrund und die Investitionen des Vereins in den Spieler (Ablösesumme, Gehalt etc.) berücksichtigt. Unter Berücksichtigung der verbleibenden drei Vertragsjahre, der gezahlten Ablösesumme und des Wertverlusts des Spielers wird eine Entschädigung in Höhe von acht Millionen Euro gefordert.
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Sportliche Sanktion: Gemäß dem FIFA-Disziplinarkodex wird eine Transfersperre von 4 Monaten für den Spieler und eine Transfersperre von zwei Transferperioden für seinen neuen Verein beantragt (C).
… Schlussfolgerung und Antrag:
Es wird beantragt, dass die Demokratische Republik Kongo die Beklagten zur gesamtschuldnerischen Zahlung von 8 Millionen Euro Schadensersatz verurteilt und dass gegen Spieler (A) eine viermonatige Transfersperre und gegen Verein (C) eine ununterbrochene Sperre für zwei Transferperioden verhängt wird.“
Entscheidungsanalyse:
Die DRC geht in solchen Fällen sehr sorgfältig vor. Zunächst wird geprüft, ob der Spieler einen triftigen Grund für die Kündigung vorbringen konnte. Situationen wie ausbleibende Gehaltszahlungen oder schwere Schikanen seitens des Vereins könnten einen solchen triftigen Grund darstellen. In diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass kein solcher Grund vorliegt.
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Entschädigung: Die Demokratische Republik Kongo (DRK) wird die geforderten 8 Millionen Euro möglicherweise nicht vollständig anerkennen. Sie kann die Kriterien prüfen und eine Summe zwischen 4 und 6 Millionen Euro zusprechen. Die objektiven Kriterien der FIFA werden zunehmend auch bei der Berechnung der Entschädigung herangezogen.
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Sperre: Sperren werden in der Regel nicht auf Antrag verhängt. Je nach Schwere des Vorfalls kann die DRC den Spieler für zwei bis drei Monate sperren und den neuen Verein für ein Transferfenster sperren. Ob der neue Verein (in gutem Glauben) keine Kenntnis von der Situation des Spielers hatte, beeinflusst diese Entscheidung.
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Fazit: Die Effektivität der FIFA-Schiedsgerichtsbarkeit und der CAS-Überprüfung
Die FIFA-Rechtsorgane spielen eine entscheidende Rolle für die Stabilität und Vorhersehbarkeit des Weltfußballs. Das Verfahren ist im Vergleich zu staatlichen Gerichten in der Regel schneller und kostengünstiger. Die Tatsache, dass die Entscheidungen für die Parteien bindend sind und ihre Nichtbeachtung zu schwerwiegenden sportlichen Sanktionen (z. B. internationalen Transfersperren) führt, gewährleistet die Effektivität dieses Systems. Der CAS als höchstes Rechtsorgan dient als Kontrollmechanismus, der Willkür bei FIFA-Entscheidungen verhindert und die Rechtssicherheit stärkt. Folglich stellt die FIFA-Schiedsgerichtsbarkeit mit ihren einzigartigen Regeln, Prinzipien und Sanktionen einen der dynamischsten und aktivsten Bereiche des internationalen Sportrechts dar.