Rechtliche Ansprüche ausländischer Investoren bei Stadterneuerungsprojekten
Eingang
In der Türkei haben Stadterneuerungsprojekte , insbesondere in Großstädten wie Istanbul, Ankara und Izmir, an Dynamik gewonnen. Ziel ist die Sanierung von Katastrophengebieten und die Förderung moderner Urbanisierung . Dieser Prozess erfolgt im Rahmen des Gesetzes Nr. 6306 – Gesetz zur Umgestaltung von Katastrophengebieten – und bietet sowohl inländischen als auch ausländischen Investoren erhebliche Chancen. Ausländische Investoren können beispielsweise in Immobilienerwerb, Projektpartnerschaften, Bauverträge und Gewinnbeteiligungen investieren , müssen dabei jedoch bestimmte rechtliche Bestimmungen und Verfahren einhalten.
1. Rechtsstatus ausländischer Investoren in der Türkei
1.1 Grundlegender Rechtsrahmen
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Gesetz Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen: Gewährt ausländischen Investoren die gleichen Rechte wie türkischen Investoren (unabhängig vom Grundsatz der Gegenseitigkeit).
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Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644: Beim Erwerb von unbeweglichem Vermögen durch Ausländer sind die nationale Sicherheit und bestimmte Beschränkungen zu beachten.
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Gesetz Nr. 6306: Definiert die Verfahren und Grundsätze für städtische Transformationsprojekte.
1.2 Bedingungen für den Erwerb von Immobilien
Ausländische natürliche Personen:
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In der Türkei können Sie maximal 30 Hektar Land erwerben.
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Sie dürfen keine Immobilien in militärisch gesperrten Gebieten erwerben, und der Projektstandort muss zudem eine Sicherheitsgenehmigung erhalten.
Unternehmen mit ausländischem Kapital:
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Ihre Satzung muss Bestimmungen für den Erwerb von Immobilien enthalten.
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Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Ministerrats oder des zuständigen Ministeriums erforderlich.
2. Methoden der Beteiligung an städtischen Transformationsprojekten
2.1 Direkter Immobilienerwerb
Investoren können sich an dem Projekt beteiligen, indem sie Immobilien erwerben, die sich in risikoreichen Gebieten befinden oder als Hochrisikogebäude eingestuft sind.
2.2 Joint Venture / Projektpartnerschaft
Es kann Projekte durch den Abschluss von Joint-Venture -Vereinbarungen mit türkischen Bauunternehmen entwickeln
2.3 Umsatzbeteiligung und Bauleistungen im Austausch für Landanteil
Das Unternehmen finanziert das Projekt durch den Abschluss von Verträgen mit Grundstückseigentümern und erhält einen Anteil am Verkaufserlös.
3. Rechte ausländischer Investoren
3.1 Grundsatz der Gleichbehandlung
Gemäß Gesetz Nr. 4875 haben ausländische Investoren die gleichen Rechte und Pflichten wie inländische Investoren.
3.2 Recht auf Übertragung von Eigentum und Gewinn
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Erträge, Gewinne, Verkaufserlöse und Entschädigungen aus einer Investition können frei ins Ausland transferiert werden.
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Devisentransfers dem Beschluss zum Schutz des Wertes der türkischen Währung und der MASAK ( Behörde zur Untersuchung von Finanzkriminalität) durchgeführt werden.
3.3 Schiedsverfahren und Streitbeilegung
Ausländische Investoren internationale Schiedsverfahren oder die ICC, LCIA und ISTAC wählen
4. Mögliche rechtliche Probleme
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Änderungen des Bebauungsplans: Die Genehmigungsverfahren für Projekte können sich verlängern.
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Enteignung und Dienstbarkeitsrechte: Eine Enteignung kann aus Gründen des öffentlichen Interesses erfolgen.
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Vertragliche Streitigkeiten: Diese können zwischen Grundstückseigentümern, Auftragnehmern und Investoren entstehen.
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Genehmigung für ausländische Investitionen: Für einige Projekte können zusätzliche Genehmigungen und Zulassungen erforderlich sein.
5. Strategische Empfehlungen für Investoren
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sowohl türkischem Recht als auch internationalem Investitionsrecht prüfen
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Prüfen Sie sorgfältig die Grundbucheinträge, die Bebauungspläne und die Risikobewertungsberichte
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Informieren Sie sich über die Möglichkeiten von Freizonen oder Investitionsanreizzertifikaten, um von Steuervorteilen zu profitieren
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Fügen Sie Verträgen explizite Schiedsklauseln zur Streitbeilegung hinzu.
Abschluss
Stadtentwicklungsprojekte in der Türkei bieten ausländischen Investoren ein hohes Renditepotenzial. Die vollständige Einhaltung aller Vorschriften, eine fundierte Rechtsberatung und eine sorgfältige Risikoanalyse sind jedoch entscheidend für den Erfolg des Investitionsprozesses.
Ausländische Investoren müssen daher eine umfassende Prüfung sowohl des türkischen Rechts als auch der rechtlichen Bestimmungen ihrer Heimatländer durchführen.