Darlehensvertrag
Darlehensvertrag
(Türkisches Obligationenrecht, Artikel 379 und nachfolgende Artikel)
1. Parteien
1.1. Kreditgeber:
Titel/Name-Nachname: []
Türkische Identifikationsnummer/Steuernummer: []
Adresse: [________]
Kontakt: [E-Mail] – [Mobiltelefon]
1.2. Kreditnehmer:
Titel/Name-Nachname: []
Türkische nationale Identifikationsnummer/Steueridentifikationsnummer: []
Adresse: [________]
Kontakt: [E-Mail] – [Mobiltelefon]
Die Parteien werden einzeln als „ Partei “ und gemeinsam als „ Parteien “ bezeichnet .
2. Vertragsgegenstand und Rechtsnatur des Vertrags
2.1 . Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Regelung der Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der vorübergehenden und spezifischen Nutzung der dem Darlehensgeber gehörenden Güter (siehe nachstehende Beschreibung) durch den Darlehensnehmer, unentgeltlich ( Türkisches Obligationenrecht, Artikel 379 ff.).
2.2. Leihgabe(n) („Güter“):
-
Typ/Marke/Modell: [________]
-
Seriennummer/Fahrgestellnummer/Kennzeichen/IMEI usw.: [________]
-
Hardware-/Zubehör-/Geräteliste: Siehe Lieferschein in Anhang 1.
-
Aktueller Zustand und kosmetische/technische Spezifikationen: Ermittelt anhand der in Anhang 2 enthaltenen Fotos/Inventarliste.
2.3. Diese Vereinbarung stellt ein Nutzungsleihgeschäft dar ; die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Nutzung unentgeltlich ist und dass das Eigentum nicht übertragen wird
3. Zweck, Umfang und Grenzen der Nutzung
3.1. Verwendungszweck: [z. B. „Feldvorführung/Test“, „vorübergehende administrative Nutzung“, „Veranstaltung/Dreharbeiten“]. Der Entleiher darf die Ware ausschließlich zu diesem Zweck und an den im Vertrag/Lieferschein angegebenen Orten .
3.2. Ort und Umfang: [________]. Die Verbringung der Güter außerhalb des festgelegten Ortes bedarf der schriftlichen Genehmigung des Kreditgebers
3.3. Verbot der Übertragung und Untervergabe: Der Darlehensnehmer die Nutzung des Darlehensgegenstands weder übertragen, vermieten noch untervergeben ; auch darf er den Besitz nicht übertragen (im Sinne und Geist von Artikel 381 des türkischen Obligationenrechts).
3.4. Sorgfaltspflicht : Der Entleiher ist verpflichtet, die Ware mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit gemäß ihrem vorgesehenen Zweck und im Rahmen des normalen Gebrauchs zu verwenden und die Anweisungen und Sicherheitsvorschriften einzuhalten
4. Zeitrahmen und Lieferung
4.1. Laufzeit: [Beginn: / /____ – Ende: / /____] oder [unbefristet]. Im Falle einer unbefristeten Laufzeit kann der Kreditgeber die Rückgabe innerhalb einer angemessenen Frist verlangen
4.2. Lieferung: Die Ware wurde dem Entleiher am [Datum/Uhrzeit/Adresse] in funktionsfähigem Zustand zusammen mit dem aufgeführten Zubehör geliefert , wie in der Lieferbestätigung in Anlage 1 dokumentiert
5. Kosten, Wartung und Reparatur
5.1. Die Kosten für den gewöhnlichen Gebrauch (Kraftstoff/Energie, Verbrauchsmaterialien, routinemäßige Reinigung usw.) der Kreditnehmer.
5.2. Notwendige und dringende Reparatur : Im Falle eines Mangels der Ware, der eine schwer feststellbare Gefahr darstellt, hat der Entleiher den Entleiher unverzüglich zu benachrichtigen. Der Entleiher kann die dringende und notwendige Reparatur mit minimalem Aufwand durchführen lassen und die Zahlung gegen Rechnung verlangen. Korrektur-/optionale Aufwendungen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung anfallen, begründen keinen Anspruch auf Erstattung.
5.3. Verbot unerlaubter Änderungen : Der Entleiher darf keine Änderungen, Modifikationen oder Teileaustausche an dem Gegenstand vornehmen; eine schriftliche Zustimmung ist auch in Ausnahmefällen erforderlich .
6. Risiko, Verlust und Schaden
6.1. Der Darlehensnehmer stellt den Darlehensnehmer von allen Schäden und Verlusten frei, die auf dessen eigenes Verschulden zurückzuführen sind. Trifft den Darlehensnehmer kein Verschulden, ist er verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen; die Beweislast für seine Unschuld trägt der Darlehensnehmer
6.2. Verlust/Diebstahl/Totalschaden: Melden Sie den Vorfall unverzüglich der Polizei und dem Kreditgeber; kooperieren Sie bei der Identifizierung/Meldung. Sofern eine Versicherung besteht, werden die Regress- und Entschädigungsverfahren gemäß den Anweisungen des Kreditgebers durchgeführt.
6.3. Schäden an Dritten: Im Falle von Schäden an Dritten, die durch die Nutzung der Ware entstehen, haftet der Entleiher nur im Umfang seines Verschuldens. Etwaige obligatorische Versicherungen bleiben vorbehalten.
7. Mängel- und Haftungsregime
7.1. Geringfügige Mängel, die bei Lieferung vorhanden sind und die normale Nutzung nicht beeinträchtigen, alle nach der Lieferung festgestellten wesentlichen Mängel unverzüglich ; andernfalls haftet er für alle daraus entstehenden Schäden.
7.2. Außer bei Mängeln, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Darlehensgebers zurückzuführen sind, ist die Haftung des Darlehensgebers aufgrund der Unentgeltlichkeit des Darlehens beschränkt. (Gemäß Artikel 379 des türkischen Obligationenrechts über die Unentgeltlichkeit des Darlehens und die allgemeinen Haftungsgrundsätze)
8. Rückgabeverpflichtung
8.1. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit oder im Falle einer berechtigten Kündigung sind die Waren in gleicher Qualität und Menge, normale Abnutzung ausgenommen den Lieferortund gemäß der Liste in Anhang 1 zurückzugeben
8.2. Rückgabe fehlender/beschädigter Gegenstände : Fehlende Ausrüstung/Teile und Beschädigungen werden in einem Bericht dokumentiert; die Kosten hierfür werden vom Entleiher innerhalb von [7] Tagen auf Grundlage der Rechnung/des Gutachtens/des Marktpreises bezahlt
8.3. Zahlungsverzug: Im Falle eines Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Kreditnehmer, [___ TL] und alle durch den Verzug entstandenen zusätzlichen Schäden zu ersetzen. (Die Höhe der Verzugsgebühr ist nach dem Grundsatz der Angemessenheit festzulegen.)
9. Prüfung und Berichterstattung
9.1. Der Kreditgeber kann eine Vor-Ort -Besichtigung der Ware durchführen , indem er dem Kreditgeber eine angemessene Vorankündigung [innerhalb eines Werktages] gibt
9.2. Vorfälle wie Unfälle, Funktionsstörungen, Verluste, Diebstähle, Schäden an Dritten und administrative Maßnahmen unverzüglich und schriftlich ; Aufzeichnungen und Dokumente sind auszutauschen.
10. Versicherung (falls vorhanden/optional)
10.1. [Option A] Die Ware ist beim Darlehensgeber [Versicherungsnummer/Versicherungsgesellschaft] ; es gelten die Versicherungsbedingungen. Selbstbeteiligungen und Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, trägt der Darlehensnehmer.
10.2. [Option B] Es besteht keine Versicherung. Der Darlehensnehmer haftet für Schäden, die durch sein Verschulden entstehen.
11. Kündigung
11.1. Sofortige Kündigung aus wichtigem Grund:
a) Zweckwidrige Verwendung/mangelhafte Verwendung,
b) Verstoß gegen das Verbot der Weitergabe/des Austauschs,
c) Verstoß gegen die Rückgabepflicht,
d) Verhalten, das die Gefahr einer ernsthaften Beschädigung der Ware birgt.
11.2. unbefristeten Vertrag kann der Darlehensgeber den Vertrag mit angemessener Frist kündigen; der Darlehensnehmer ist verpflichtet, die Rückzahlung des Darlehens unverzüglich zu leisten.
12. Datenschutz und personenbezogene Daten
12.1. Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen dieses Vertrags erlangten Geschäftsgeheimnisse und technischen Informationen vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben.
12.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten (KVKK) und den einschlägigen Rechtsvorschriften, jedoch ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung.
13. Benachrichtigung
13.1. Die ursprünglich angegebenen Adressen ausschließlich für offizielle Mitteilungen bestimmt. Änderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich mitgeteilt werden. KEP-/E-Mail-Benachrichtigungen sind nur mit der schriftlichen Zustimmung der Parteien gültig.
14. Steuern und Gebühren
14.1. Die Stempelsteuer und sonstige gesetzliche Verpflichtungen aus dem Vertrag werden von den Parteien [Kreditnehmer / Kreditgeber] zu gleichen Teilen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen getragen .
15. Streitbeilegung
15.1. Die Parteien vereinbaren, ein Mediationsverfahren durchzuführen, sofern die Angelegenheit unter die obligatorische Mediation fällt
15.2. Zuständige Gerichte und Vollstreckungsbehörden: von [Istanbul Central / dem von Ihnen im Vertrag angegebenen Ort] sind zuständig und befugt.
16. Verschiedene Bestimmungen
16.1. Diese Vereinbarung der freien Nutzung ; die Bestimmungen sind gemäß Artikel 379 und nachfolgenden Artikeln des türkischen Obligationenrechts auszulegen.
16.2. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
16.3. Änderungen bedürfen der Schriftform .
16.4. Die Anhänge sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
Diese Vereinbarung wurde am //____ in [__] Ausfertigungen unterzeichnet.
Name des Kreditgebers/
Kreditnehmers: [] Name/Unterschrift: []
Anhang 1: Musterlieferung und Rücksendeschein
LIEFERBELEG (Beginn)
Datum/Uhrzeit: [__ / __ / ____ – :]
Ort: [________]
Gelieferte Waren:
-
[Typ/Modell/Seriennummer]
-
Zubehör-/Teileliste: []
Prüfung des physischen Zustands und der Funktionsfähigkeit: [funktionsfähig/keine fehlenden Teile/kosmetische Gebrauchsspuren etc.]
Erklärungen der Parteien: []
Kreditgeber (Unterschrift) – Kreditnehmer (Unterschrift)
RÜCKGABEBELEG (Ende)
Datum/Uhrzeit: [__ / __ / ____ – :]
Ort: [____]
Zurückgegebene Waren und Zubehör: [____]
Zustandsbewertung: [Keine üblichen Gebrauchsspuren/Beschädigungen | Schadensbewertung: _]
Menge der fehlenden/beschädigten Teile (falls vorhanden): []
Erklärungen der Parteien: [__]
Verleiher (Unterschrift) – Entleiher (Unterschrift)
Anhang 2: Foto- und Inventarliste
-
Fotos, die zum Zeitpunkt der Auslieferung aufgenommen wurden (Seriennummer/Ausrüstung sind sichtbar)
-
Fotos vom Rückkehrmoment
-
Fachgutachten/Serviceberichte, falls vorhanden