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Nichtzahlung der Entschädigung in der Lebensversicherung

Das Problem der Nichtzahlung in der Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die im Todesfall des Versicherten oder beim Eintritt eines im Vertrag festgelegten Ereignisses eine Zahlung an den Begünstigten oder die Erben garantiert. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass Versicherungsunternehmen aus verschiedenen Gründen die Auszahlung verweigern.

Insbesondere bei Lebensversicherungen, die an Darlehen gekoppelt sind, lehnen Versicherungsgesellschaften häufig Entschädigungsansprüche ab, was für die Erben erhebliche Härten mit sich bringt. Ist der Versicherungsvertrag jedoch gültig und der Schadenfall eingetreten, ist die Versicherungsgesellschaft zur Zahlung innerhalb der vereinbarten Versicherungssumme verpflichtet.


Warum weigern sich Versicherungen zu zahlen?

Die häufigsten Gründe für die Nichtauszahlung von Lebensversicherungsansprüchen sind folgende:

1️⃣ Vorbestehende Erkrankung (Verletzung der Offenlegungspflicht)

Versicherungsunternehmen könnten behaupten, der Versicherte habe bei Vertragsabschluss unvollständige oder unrichtige Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht. Entscheidend ist jedoch, ob die nicht angegebenen Informationen in direktem Zusammenhang mit dem Risiko stehen.

Gemäß dem türkischen Handelsgesetzbuch ist die Versicherungsgesellschaft verpflichtet nachzuweisen, dass die Offenlegungspflicht verletzt wurde und dass diese Verletzung ein Faktor für das Eintreten des Risikos war.

2️⃣ Selbstmordvorwurf

Manche Versicherungen schließen den Versicherungsschutz bei Suizid im ersten Jahr aus. Dies wird jedoch anhand der jeweiligen Versicherungsbedingungen geprüft und führt nicht automatisch in jedem Fall zur Ablehnung der Zahlung.

3️⃣ Behauptung, dass die Police nicht in Kraft ist

Die Einrede der verspäteten Prämienzahlung oder der Kündigung der Versicherung kann erhoben werden. Bei über Banken abgeschlossenen Restschuldversicherungen erfolgt der Prämieneinzug jedoch üblicherweise automatisch, weshalb diese Einrede oft nicht stichhaltig ist.


Die Rolle der Bank in der Kreditlebensversicherung

Bei Lebensversicherungen, die im Rahmen von Kreditanträgen abgeschlossen werden, ist die Bank oft nicht Vertragspartei; sie sichert sich jedoch ihren Anspruch als Begünstigte.

Im Todesfall des Versicherten:

  • Die Versicherung ist verpflichtet, das Darlehen zurückzuzahlen.

  • Nach Tilgung der Darlehensschuld wird der Restbetrag an die Erben ausgezahlt.

Wenn die Versicherung nicht zahlt, können rechtliche Schritte sowohl gegen die Versicherung als auch, je nach den Umständen, gegen die Bank eingeleitet werden.


Rechtlicher Antragsprozess

Das Verfahren zur Geltendmachung eines Lebensversicherungsanspruchs ist systematisch.

1️⃣ Schriftlicher Antrag

Die Begünstigten müssen zunächst einen schriftlichen Antrag bei der Versicherung einreichen. Dem Antrag sind die Sterbeurkunde, der Erbschein, die Versicherungspolice und alle weiteren erforderlichen Dokumente beizufügen.

Die Versicherung muss innerhalb von 15 Tagen antworten.

2️⃣ Versicherungsschiedskommission

Wenn die Versicherung die Zahlung verweigert oder nicht leistet, kann man sich an die Versicherungsschlichtungsstelle wenden. Das Schlichtungsverfahren bietet insbesondere bei Streitigkeiten im Bereich der Lebensversicherung eine schnelle Lösung.

3️⃣ Klage vor dem Handelsgericht erster Instanz

Zuständiges Gericht ist das Handelsgericht erster Instanz. Folgende Gegenstände können in diesem Fall geltend gemacht werden:

  • Policenkosten

  • aufgelaufene Zinsen

  • Gerichtskosten

  • Anwaltskosten


Beweislast und Haftung der Versicherungsgesellschaft

Bei Lebensversicherungsansprüchen ist die Versicherung verpflichtet, den Grund für die Nichtzahlung nachzuweisen. Insbesondere bei der Einrede der „Vorerkrankung“ muss sie einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Risiko und der Erkrankung darlegen.

Das Versäumnis des Versicherten, eine geringfügige Erkrankung anzugeben, führt nicht automatisch zur Ablehnung der Entschädigung. Die Versicherung ist verpflichtet, nach Treu und Glauben zu handeln.


Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Lebensversicherungen beträgt in der Regel zwei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt des Eintritts des Risikos.

Wird diese Frist versäumt, kann dies zum Verlust des Klagerechts führen. Daher sollte das Verfahren unverzüglich nach Erhalt einer Ablehnung eingeleitet werden.


Immaterielle Schäden in der Lebensversicherung

Bei Lebensversicherungsansprüchen steht in erster Linie die Versicherungssumme im Vordergrund. Hat das Versicherungsunternehmen jedoch eindeutig in böser Absicht und grob fahrlässig gehandelt, können auch Ansprüche auf immateriellen Schadenersatz entstehen.

Jeder Einzelfall sollte individuell bewertet werden.


Häufige Streitarten in der Praxis

  • Die Einrede der „vorbestehenden Erkrankung“ bei Todesfällen durch Herzinfarkt

  • Behauptung, dass die Krebserkrankung nicht angegeben wurde

  • Situationen, in denen die Versicherungspolice mit dem Darlehen verknüpft ist

  • Streitigkeiten über Begünstigtenwechsel

Diese Streitigkeiten erfordern eine technische Überprüfung.


Fazit: Wie werden Rechteinhaber geschützt?

Die Nichtauszahlung von Lebensversicherungsleistungen, insbesondere nach einem Todesfall, stürzt die Hinterbliebenen in eine schwierige wirtschaftliche Lage. Versicherungsverträge sind jedoch genau dazu da, vor diesem Risiko zu schützen.

Gegen die willkürlichen Ablehnungsentscheidungen der Versicherung:

1️⃣ Schriftlicher Antrag
2️⃣ Schiedsverfahren
3️⃣ Gerichtsverfahren

Die Methoden sind klar und effektiv.

Das Versicherungsrecht ist ein Spezialgebiet mit vielen technischen Details. Eine genaue Analyse der Versicherungsbedingungen und Gesundheitserklärungen beugt dem Verlust von Rechten vor.

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