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„Mediation in Handelsstreitigkeiten: Rückerstattung von Anzahlungen und Feststellung des Partnerschaftsverhältnisses“

Antragsformular für Mediation – Beispielentwurf (fiktiv)

An das Mediationsbüro des …………… Gerichtsgebäudes
(Dies ist ein obligatorischer Mediationsantrag im Zusammenhang mit Handelsstreitigkeiten)

Antragsteller:
Name/Nachname: … (Türkische Personalausweisnummer: …)
Adresse: …
Tel.-Nr.: …
Vertreter: Rechtsanwalt … – Adresse: …
E-Mail: …
Tel.-Nr.: …

Gegenpartei:
Firmenname: … Holding Inc.
Steuernummer: …
Adresse: …
Telefonnummer: …

BETREFF:
Dies ist ein Antrag auf obligatorische Mediation gemäß türkischem Handelsgesetzbuch Nr. 6102 aufgrund einer Handelsstreitigkeit über die Rückzahlung von Einlagen, die mein Mandant an das Unternehmen geleistet hat, und die Feststellung, dass zwischen ihnen kein Partnerschaftsverhältnis besteht.


EREIGNISSE:
Mein Mandant übergab, den Anweisungen von Mitarbeitern der Gegenseite folgend, die „hohe Renditen und die Möglichkeit der jederzeitigen Kapitalrückzahlung“ versprochen hatten, insgesamt … Euro an die Gegenseite gegen eine Quittung. Diese Übergabe erfolgte während der Geschäftstätigkeit der Gegenseite in Deutschland, und mein Mandant erhielt ein Dokument mit dem Titel „Partnerschaftszertifikat“, das seine Berechtigung bescheinigte.

Es wurde jedoch entschieden, dass diese auf den Namen des Kunden ausgestellten Dokumente rechtlich kein gültiges Partnerschaftsverhältnis begründen, der Handelsgerichte erster Instanz und der 11. Zivilkammer des Kassationsgerichts , und dass Personen, die solche Gelder zur Verfügung stellen, nicht als Gesellschafter des Unternehmens gelten und der gegebene Betrag zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden muss.

Beispielhafte Rechtsprechung:

  • Die 11. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs stellte in ihrem Urteil vom 21. Mai 2018 mit dem Aktenzeichen 2017/5295 E. 2018/3739 K. fest: „Quittungen und ähnliche Dokumente, die zur Gründung einer Gesellschaftspartnerschaft ausgestellt werden, begründen kein Partnerschaftsverhältnis im Sinne der Artikel 339 ff. des türkischen Handelsgesetzbuches. In die Kasse der Gesellschaft eingezahlte Beträge sind zurückzuerstatten, wenn ihnen eine Rechtsgrundlage fehlt.“

  • Die 11. Zivilkammer des Obersten Gerichtshofs der Türkei, Rechtssache Nr. 2017/1149 E., Entscheidung Nr. 2018/7767 K., 10. Dezember 2018: „Die Behauptung, dass im Austausch für die von der Gesellschaft eingenommenen Gelder ein Partnerschaftsverhältnis begründet wurde, ist nur dann gültig, wenn die Satzung der Gesellschaft dies ausdrücklich vorsieht. Das Geld muss zurückerstattet werden.“

Mein Mandant forderte die Zahlung der Schuld von der anderen Partei mit einer Mitteilung vom …/…/… mit der Registrierungsnummer … des Notars … , jedoch ist von der anderen Partei keine Zahlung erfolgt


SCHLUSSFOLGERUNG UND ANTRAG: Aus den oben genannten Gründen beantragen wir, dass ein Mediator aus der Mediatorliste der Justizkommission Ankara bestellt wird, um die Streitigkeit über die Rückzahlung der Forderung unseres Mandanten in Höhe von … Euro zuzüglich der ab dem …/…/… Datum aufgelaufenen Vorschusszinsen durch Mediation beizulegen.

…/…/… Anwalt des Antragstellers … Unterschrift


                                                                                                            YAĞMUR YORULMAZ, STUDENT DER RECHTSFAKULTÄT

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