Was ist Selbstverteidigung?
Selbstverteidigungist definiert als die Verteidigung einer Person gegen einen ungerechtfertigten Angriff, der sich gegen sie selbst oder eine andere Person richtet, mit dem Ziel, den Angriff zu stoppen. 25 des türkischen Strafgesetzbuches (TCK) Recht ist eine der Grundlagen für die Rechtmäßigkeit der Selbstverteidigung. Mit anderen Worten: Handlungen in Selbstverteidigung stellen keine Straftat dar. Selbstverteidigung ist ein gesetzlich anerkanntes „Naturrecht auf Verteidigung“ zum Schutz von Leben und Eigentum.
1. Die rechtliche Grundlage der Selbstverteidigung
Gemäß Artikel 25/1 des türkischen Strafgesetzbuches:
„Der Täter darf nicht bestraft werden für Handlungen, die er aus Notwendigkeit zur Abwehr eines andauernden rechtswidrigen Angriffs auf ein ihm selbst oder einem anderen zustehendes Recht begangen hat.“
Diese Regelung räumt der angegriffenen Person das Recht ein, Gewalt anzuwenden, soweit dies zur Abwehr des Angriffs erforderlich ist. Entscheidend ist dabei, dass der Angriff rechtswidrig, plötzlich und andauernd sein muss.
2. Elemente der Selbstverteidigung
a) Rechtswidriger Angriff
Selbstverteidigung setzt einen rechtswidrigen Angriff voraus.
-
Dieser Angriff kann nicht nur physische Gewalt umfassen, sondern jede Handlung, die sich gegen die körperliche Unversehrtheit oder das Eigentum einer Person richtet.
-
Beispielsweise gelten Vorfälle wie das Ziehen einer Waffe und der Versuch, zu schießen, oder das Eindringen eines Einbrechers in ein Haus als rechtswidrige Angriffe.
b) Andauernder Angriff
Der Angriff muss andauern. Handlungen, die aus Rache für einen zurückliegenden Angriff unternommen werden, stellen keine Selbstverteidigung dar.
Beispiel: Die Reaktion auf einen Angreifer, nachdem der Angriff beendet ist, gilt als „vorsätzliche Körperverletzung“ oder „vorsätzliche Tötung“, nicht als „Selbstverteidigung“.
c) Die Notwendigkeit der Verteidigung
Selbstverteidigung muss, sofern sie rechtmäßig erfolgt, notwendig sein, um den Angriff zu stoppen.
-
Das Bedürfnis nach Selbstverteidigung kann verschwinden, wenn die Möglichkeit zur Flucht oder zur Unterstützung durch die Strafverfolgungsbehörden besteht.
-
Wenn eine Person jedoch keine angemessene Möglichkeit hat, den Angriff zu verhindern, entsteht das Recht auf Selbstverteidigung.
d) Verhältnismäßigkeit
Zwischen Verteidigung und Angriff muss ein angemessenes Verhältnis bestehen.
-
Eine übertriebene Reaktion auf einen geringfügigen Angriff stellt eine Überschreitung der Grenzen legitimer Selbstverteidigung dar.
-
Beispielsweise gilt der Einsatz einer tödlichen Waffe gegen einen einfachen Schubser als unverhältnismäßig.
3. Die Grenzen der Selbstverteidigung überschreiten
Artikel 27/2 des türkischen Strafgesetzbuches sieht vor, dass die Strafe des Täters reduziert werden kann, wenn die Grenzen der legitimen Selbstverteidigung überschritten werden.
-
Insbesondere bei plötzlichen Ereignissen kann eine unverhältnismäßige Verteidigung aufgrund von Angst und Aufregung ein Grund für die „Minderung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“ sein.
-
Das Berufungsgericht beurteilt, ob die Grenze überschritten wurde, indem es den Verlauf des Geschehens und den psychischen Zustand des Täters berücksichtigt.
4. Selbstverteidigung im Lichte der Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs
Die 1. Strafkammer des Kassationsgerichtshofs stellte im Fall Nr. 2019/4856, Entscheidung Nr. 2020/2134, fest:
„Die Verteidigung des Angeklagten mit einem Messer gegen einen Einbrecher, der gewaltsam in sein Haus eingedrungen war, war notwendig, um den Angriff abzuwehren, und sollte als Notwehr angesehen werden.“
Die Strafkammer des Obersten Gerichtshofs, Fall Nr. 2017/371, Entscheidung Nr. 2018/295, stellte fest:
„Der Einsatz einer tödlichen Waffe als Reaktion auf einen einfachen Schlag stellt eine Überschreitung der Grenzen der Selbstverteidigung dar. Aufgrund der Plötzlichkeit des Vorfalls ist jedoch Artikel 27/2 des türkischen Strafgesetzbuches zugunsten des Angeklagten anzuwenden.“
Die 3. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichtshofs stellte im Fall Nr. 2016/1254, Entscheidung Nr. 2017/874, fest:
„Eine Handlung, die als Reaktion auf einen nicht andauernden Angriff erfolgt, kann nicht als Notwehr angesehen werden. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Täters bleibt bestehen.“
5. Die Perspektive des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
EGMR) befasst sich mit dem Konzept der Selbstverteidigung, insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung von Gewalt durch staatliche Beamte. Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)regelt zwar das Recht auf Leben, erkennt aber die Selbstverteidigung als Ausnahme an.
-
McCann und andere / Vereinigtes Königreich (1995): Es wurde betont, dass der Einsatz tödlicher Gewalt durch die Sicherheitskräfte „notwendig und verhältnismäßig“ sein müsse.
-
Nachova und andere / Bulgarien (2005): Die Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt wurde als ein Akt betrachtet, der die Grenzen der Selbstverteidigung überschreitet.
-
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellt fest, dass das Recht des Einzelnen auf Selbstverteidigung nicht unbegrenzt ist und dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in allen Fällen gewahrt werden muss.
6. Selbstverteidigung und strafrechtliche Verantwortlichkeit
Im Falle der Notwehr stellt die Handlung des Täters keine Straftat dar und wird nicht bestraft. Jedoch:
-
Der Täter wird zur Verantwortung gezogen, wenn der Angriff beendet ist oder die Verteidigung unnötige Gewalt beinhaltete.
-
Werden die Grenzen der legitimen Selbstverteidigung aus Angst, Panik oder Aufregung überschritten, erfolgt eine Strafmilderung gemäß Artikel 27/2 des türkischen Strafgesetzbuches.
7. Selbstverteidigung und die Verteidigung Dritter
Artikel 25/1 des türkischen Strafgesetzbuches umfasst nicht nur die Verteidigung der eigenen Rechte, sondern auch die Verteidigung gegen einen ungerechtfertigten Angriff, der sich gegen eine andere Person richtet.
-
Wer beispielsweise eingreift, um jemanden zu schützen, der angegriffen wird, übt sein Recht auf Selbstverteidigung aus.
8. Der Unterschied zwischen Selbstverteidigung und Notstand
Unter legitimer Selbstverteidigung versteht man die Verteidigung gegen einen ungerechtfertigten Angriff, während Notstand (türkisches Strafgesetzbuch Artikel 25/2) die Situation beschreibt, in der man die Rechte eines anderen verletzt, um eine Gefahr abzuwenden.
-
Wenn ein Angreifer beispielsweise ein Messer zieht, stellt das Selbstverteidigung dar.
-
Das Aufbrechen fremder Türen bei der Flucht vor einem Feuer wird als Notwehr betrachtet.
9. In der Praxis aufgetretene Probleme
-
Verhältnismäßigkeitsprüfung: Ob Verteidigung und Angriff im Gleichgewicht stehen, ist immer diskutabel.
-
Ob der Angriff andauerte: Der Verlauf des Geschehens und die Zeugenaussagen schaffen oft Unsicherheit.
-
Angst- und Panikfaktoren: Die Ermittlung des psychischen Zustands des Täters ist ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung durch das Gericht.
10. Gemeinsamkeiten in den Entscheidungen des EGMR und des Kassationsgerichtshofs
-
Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit sind die grundlegenden Kriterien.
-
Das Recht auf Selbstverteidigung muss in dem Umfang ausgeübt werden, wie es zur Abwehr eines Angriffs erforderlich ist.
-
Der Oberste Gerichtshof der Türkei und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben festgestellt, dass „reflexive Selbstverteidigung bei plötzlichen Angriffen“ im Rahmen der legitimen Selbstverteidigung zulässig sein kann.
11. Soziale und rechtliche Bedeutung
Selbstverteidigung garantiert das Recht jedes Einzelnen, sich selbst und seine Angehörigen zu schützen. Ein gutes Verständnis der rechtlichen Grenzen dieses Rechts bewahrt Einzelpersonen vor unnötiger rechtlicher Verantwortung und stellt sicher, dass Angreifer bestraft werden. Darüber hinaus ist das Konzept der Selbstverteidigung ein wichtiger Bestandteil der Wahrung des sozialen Friedens; denn in einem System, in dem das Recht auf Selbstverteidigung nicht anerkannt wird, schwindet das Sicherheitsgefühl.
12. Schlussfolgerung und Empfehlungen
Selbstverteidigung ist eine der grundlegendsten Rechtsgrundlagen, die es Einzelpersonen ermöglichen, ihre Rechte zu verteidigen. Sowohl das türkische Strafgesetzbuch als auch das Völkerrecht definieren die Grenzen dieses Rechts.
-
Verhältnismäßige Verteidigungist der Schlüssel zum Rechtsschutz.
-
Die Urteile des Obersten Gerichtshofs und die Rechtsprechung des EGMR liefern wichtige Leitlinien, um den Missbrauch dieses Rechts zu verhindern und Ungerechtigkeiten zu vermeiden.
Vorschläge:
-
Die Bedingungen für die Selbstverteidigung sollten der Öffentlichkeit klarer erläutert werden.
-
Die Strafverfolgungsbehörden müssen sowohl die psychologischen als auch die faktischen Aspekte des Vorfalls sorgfältig berücksichtigen.
-
Die Kriterien der Verhältnismäßigkeit und die Frage, ob der Angriff andauerte, müssen durch konkrete Beweise untermauert werden.
Gozdenur Turna
