KONTOVERPFÄNDUNGSVEREINBARUNG
KONTOVERPFÄNDUNGSVEREINBARUNG
Vertragsdatum: [Tag/Monat/Jahr]
Vertragsnummer: [Nummer, falls vorhanden]
Dieser Kontopfandvertragzwischen den nachstehend aufgeführten Parteien des türkischen Obligationenrechts Nr. 6098, des türkischen Zivilgesetzbuches Nr. 4721 und des türkischen Bankengesetzes Nr. 5411 .
1. PARTEIEN
Verpfänder (Kunde):
- Name/Titel: [Kundenname]
- TR-Identifikationsnummer / Steuernummer: [XXXXXXXXXX]
- Adresse: [Kundenadresse]
- Telefon: [XXXXXXXXX]
- E-Mail: [XXXXXXXXX]
Pfandgläubiger (Bank oder Finanzinstitut):
- Titel: [Name der Bank / des Finanzinstituts]
- Steuernummer: [XXXXXXXXX]
- Adresse: [Bankadresse]
- Telefon: [XXXXXXXXX]
- E-Mail: [XXXXXXXXX]
in dieser Vereinbarung „Pledgor“ und „Pledgor“ .
2. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verpfändung des Bankkontos des Verpfänders als Sicherheit für bestehende oder zukünftige Schulden des Verpfänders gegenüber dem Pfandnehmer sowie die Festlegung der Bedingungen dieser Verpfändung.
3. VERPFLICHTETE KONTOINFORMATIONEN
Konto unterliegt Sicherheiten:
- Name der Bank: [Name der Bank]
- Filialname: [Filialname]
- Kontonummer: [XXXXXXXXX]
- IBAN: [TRXXXXXXXXXXXX]
- Kontoart: [Girokonto / Festgeldkonto / Fremdwährungskonto / Anlagekonto]
- Kontostand: [X TL oder Fremdwährung]
Die Sicherheiten decken alle aktuell auf dem Konto befindlichen Beträge sowie alle zukünftigen Einzahlungen ab.
4. Das Pfandrecht und sein Umfang
4.1 Geltungsbereich der Verpflichtung
- Die Sicherheiten decken den aktuellen Kontostand sowie alle zukünftigen Einzahlungen auf das Konto ab
- Zu den durch die Verpfändung erfassten Vermögenswerten gehören Forderungen, Zinserträge und alle anderen zusätzlichen Erträge
- Der Verpfänder kann nicht frei über das Konto verfügen; Transaktionen können nur mit Zustimmung des Pfandgläubigers durchgeführt werden.
4.2 Dauer der Verpflichtung
- Das Pfandrecht bis zur vollständigen Begleichung der Schulden bestehen
- Wenn die Schuld vollständig beglichen ist, verpflichtet sich der Pfandgläubiger, das Pfandrecht aufzuheben und den Pfandgläubiger schriftlich zu benachrichtigen.
5. Rechte und Pflichten des Verpfänders
5.1 Einzug von Forderungen und Nutzung des gesicherten Kontos
- der Verpfänder die Schuld nicht fristgerecht begleicht , ohne vorherige Ankündigung zur Eintreibung der Schuld verwenden
- Der Pfandgläubiger hat den Verpfänder vor Umwandlung des verpfändeten Betrags in Bargeld schriftlich zu benachrichtigen.
5.2 Verfügungsgewalt über das gesicherte Konto
- Der Pfandgläubiger hat das Recht, den Verpfänder während der gesamten Dauer des Pfandrechts daran zu hindern, die Gelder auf dem Konto abzuheben oder an Dritte zu überweisen.
- Der Pfandgläubiger kann seine Pfandrechte gegebenenfalls an einen anderen Gläubiger abtreten.
6. Rechte und Pflichten des Verpfänders
6.1 Tilgung der Schuld und Aufhebung des Pfandrechts
- der Verpfänder die Schuld zum Fälligkeitstermin oder durch vorzeitige Zahlung , erlischt das Pfandrecht automatisch.
- Wird die Schuld vorzeitig beglichen, verpflichtet sich der Pfandgläubiger, die Sperre der Sicherheiten aufzuheben.
6.2 Nichtübertragbarkeit des Pfandes
- Der Verpfänder darf das Pfandrecht nicht an einen anderen Gläubiger übertragen oder abtreten.
7. Zahlungsverzug und seine Folgen
7.1 Verwertung von verpfändeten Vermögenswerten im Falle der Nichtzahlung
- Zahlt der Verpfänder die Schuld nicht bis zum Fälligkeitstermin, kann er vorrangige Einziehungsrechte an dem Betrag auf dem Konto ausüben.
- Der Pfandgläubiger kann rechtliche Schritte einleiten und Verzugszinsen geltend machen,.
7.2 Verzugszinsen und Gebühren
- Im Falle einer Zahlungsverzögerung werden auf die gesamte Schuld Verzugszinsen in Höhe von X% erhoben.
- Rechtskosten und Auslagen trägt der Verpfänder.
8. Datenschutz und Schutz personenbezogener Daten
- Die Parteien dürfen die im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Informationen nicht an Dritte.
- Der Pfandgläubiger darf die Daten des Pfandgebers nur im Rahmen der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere des Gesetzes Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten (KVKK), verarbeiten
9. Beendigung des Vertrags und Streitigkeiten
9.1 Beendigung des Vertrags
- Die Parteien können den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen beenden.
- Das Pfandrecht erlischt automatisch, sobald die Schulden des Pfandgebers vollständig beglichen sind.
9.2 Streitbeilegung
- Etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien werden vorrangig durch Verhandlungen beigelegt.
- Bei Streitigkeiten, die nicht durch Verhandlungen beigelegt werden können, die [Stadt-]Gerichte und Vollstreckungsbehörden zuständig.
10. Schlussbestimmungen
- Diese Vereinbarung [X] Exemplaren und von den Parteien gelesen und unterzeichnet.
- Änderungen der Bestimmungen dieser Vereinbarung sind von keiner der Parteien ohne schriftliche Mitteilung zulässig.
- Die Parteien erklären, dass sie die Bedingungen dieser Vereinbarung akzeptieren.
- Die Bestimmungen dieses Vertrags unterliegen dem türkischen Obligationenrecht, dem türkischen Zivilgesetzbuch und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften
📌 Bürge (Kunde)
Name-Nachname / Titel: [Name des Kunden]
Unterschrift: __________
📌 Gläubiger der Verpfändung (Bank / Finanzinstitut)
Name/Vorname/Titel: [Name der Bank]
Bevollmächtigte Person: [Name der bevollmächtigten Person]
Unterschrift: __________