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Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie und Zugangsbeschränkungen

Kinderpornografiezählt zu den schwerstbestraften Straftaten gemäß Artikel 226 des türkischen Strafgesetzbuches, der sich mit Obszönität befasst. Die Herstellung, der Besitz, die Weitergabe oder die Verbreitung obszöner Inhalte mit Kindern ziehen nicht nur strafrechtliche Sanktionen nach sich, sondern auch internetrechtliche und administrative Maßnahmen, .


Dimension des türkischen Strafgesetzbuches: Obszönität gegenüber einem Kind

Artikel 226/3 des türkischen Strafgesetzbuches definiert die Herstellung und den Vertrieb von kinderpornografischen Produkten als Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren und einer Geldstrafe geahndet wird. Der zweite Satz desselben Artikels regelt den Besitz, die Einfuhr, den Verkauf, die Vervielfältigung, den Transport und die Lagerung dieser Produkte. All diese Handlungen gelten als verschiedene Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern.


Kinderpornografie im Internet

Heutzutage kursiert der Großteil kinderpornografischer Inhalte im Internet. Daher kommen neben strafrechtlichen Verfolgung auch Zugangssperren und Maßnahmen zur Inhaltsentfernung zum Einsatz. In der Türkei ist das Gesetz Nr. 5651 zur Regelung von Veröffentlichungen im Internet die wichtigste Rechtsgrundlage .


Zugangssperre gemäß Gesetz Nr. 5651

Artikel 8 des Gesetzes Nr. 5651 führt Kindesmissbrauch und Obszönitätsdelikte im Straftatbestand auf. Demnach:

  • Zugangssperrverfügungenwerden vom Amtsgericht erlassen.

  • In Fällen, in denen eine Verzögerung nachteilig wäre, der Präsident der Informations- und Kommunikationstechnologiebehörde (BTK) eine Entscheidung zur Sperrung des Zugangs treffen, und diese Entscheidung muss innerhalb von 24 Stunden einem Richter zur Genehmigung vorgelegt werden.

  • Wird kinderpornografisches Material entdeckt, wird ein direkter Zugriffsbeschluss erlassen; gegebenenfalls kann auch die Entfernung des Materials beantragt werden

  • Die Entscheidung kann sich gegen den Inhaltsanbieter, den Hosting-Anbieter oder den Zugangsanbieter richten.


Unterscheidung zwischen Zugriffssperre und Inhaltsentfernung

In der Praxis erfolgt die Zugriffssperre meist URL-basiert . Das bedeutet, dass nur der Zugriff auf Seiten oder Dateien mit Kinderpornografie gesperrt wird. Befindet sich der Inhaltsserver jedoch in der Türkei, kann der Inhaltsanbieter direkt zur Entfernung der Inhalte . Der Unterschied zwischen diesen beiden Maßnahmen ist wichtig:

  • Die Zugangssperreverhindert Verbindungen aus der Türkei.

  • Das Entfernen der Inhalteführt dazu, dass die Quelle weltweit offline genommen wird.


Die Wirksamkeit von Zugangssperren und internationaler Zusammenarbeit

Aufgrund der rasanten Verbreitung von Kinderpornografie reicht die reine Zugangssperre nicht aus. Daher kooperiert die Türkei mit INTERPOL , Europol und dem internationalen Netzwerk InHope, um Webseiten mit Kinderpornografie zu identifizieren und diese umgehend auf Sperrlisten zu setzen

Der Oberste Gerichtshof hat in seinen Urteilen betont, dass die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet eine Straftat gemäß den Artikeln 226/3 und 226/5 des türkischen Strafgesetzbuches darstellt, und hat akzeptiert, dass die Sperrung des Zugangs eine Schutzmaßnahme ist


Anmerkungen zur Verteidigung und zur Vertretung der beteiligten Partei

  • Aus Verteidigungssichtist es fraglich, ob Entscheidungen zur Zugangssperrung dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Inhalte, die auf dem persönlichen Gerät des Täters gespeichert sind, werden anders bewertet als Inhalte, die im öffentlichen Internet veröffentlicht wurden.

  • Aus Sicht der Rechtsvertretung der beteiligten Partei : Es sollte gefordert werden, dass die Zugangsbeschränkungen im besten Interesse des Kindes schnell und umfassend umgesetzt werden; außerdem sollte darauf hingewiesen werden, dass Klagen auf materiellen und immateriellen Schaden gegen die Inhaltsanbieter erhoben werden können .


Abschluss

Kinderpornografie ist ein Verbrechen, das nicht nur mit hohen Haftstrafen und Geldstrafen, sondern auch Internetzugangsbeschränkungen und Anordnungen zur Entfernung von Inhalten bekämpft wird. Dank der Befugnisse, die der Informations- und Kommunikationstechnologiebehörde (BTK) und den Amtsgerichten durch das Gesetz Nr. 5651 eingeräumt wurden, werden Anstrengungen unternommen, die Verbreitung von sexuellem Kindesmissbrauch auf Online-Plattformen zu verhindern. Kontinuierliche Zusammenarbeit und rasche technische Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene sind hierfür jedoch unerlässlich.

                                                                                                                                             Ada Ceren KENDİGELEN

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