Bauverträge im Tausch gegen Landanteile und Stadterneuerung
Grundstückstauschverträge gehören zu den am häufigsten verwendeten Vertragsarten bei städtebaulichen Umgestaltungsprozessen. Sie basieren auf dem Prinzip, dass Grundstückseigentümer, deren Gebäude als sanierungsbedürftig eingestuft wurden oder die ihre Altbauten modernisieren möchten, einen bestimmten Anteil ihres Grundstücks an einen Bauunternehmer abtreten. Im Gegenzug errichtet der Bauunternehmer das neue Gebäude und übergibt die vereinbarten Wohneinheiten an die Grundstückseigentümer.
Bei städtebaulichen Umgestaltungsprojekten ist ein Bauvertrag, der die Beteiligung am fertigen Gebäude vorsieht, weit mehr als nur eine Bauvereinbarung. Er ist ein äußerst wichtiges Rechtsdokument, das unmittelbar die Eigentumsrechte der Eigentümer, die Aufteilung der neuen Wohneinheiten, die Eigentumsübertragung, die Bauzeit, Mietzuschüsse, Vertragsstrafen, Garantien, Genehmigungen und Nutzungsgenehmigungen sowie Rechte aus unvollständiger oder mangelhafter Lieferung regelt.
In der Praxis unterzeichnen viele Immobilieneigentümer von Bauunternehmen erstellte Verträge, ohne diese gründlich zu prüfen, und erleiden dadurch erhebliche Rechtsverluste. Zu den häufigsten Streitpunkten zählen Bauverzögerungen, Bauabbrüche, vorzeitige Eigentumsübertragungen, unklare Aufteilung von Wohneinheiten, unzureichende Wohnfläche, mangelhafte Übergabe, fehlende Nutzungsgenehmigungen und die Nichtzahlung von Mietzuschüssen.
Bevor also ein Bauvertrag im Rahmen einer städtebaulichen Umgestaltung unterzeichnet wird, der den Eigentümern einen Anteil am fertigen Gebäude einbringt, muss der Vertrag eingehend aus rechtlicher Sicht geprüft und die Bestimmungen zum Schutz der Rechte der Eigentümer klar definiert werden.
Was ist ein Bauvertrag im Tausch gegen einen Grundstücksanteil?
Ein Bauvertrag im Austausch für einen Anteil am fertigen Gebäude ist eine Vereinbarung, in der der/die Grundstückseigentümer einen bestimmten Teil ihres Grundstücksanteils an einen Bauunternehmer übertragen und der Bauunternehmer sich verpflichtet, auf diesem Grundstück ein Gebäude zu errichten und dem/den Grundstückseigentümer(n) bestimmte unabhängige Wohneinheiten zu liefern.
Dieser Vertrag wird in der Praxis auch als „Bauvertrag gegen Grundstücksanteil“ bezeichnet. Bei Stadterneuerungsprojekten wird nach dem Abriss des alten Gebäudes ein Neubau auf dem Grundstück errichtet. Der Bauunternehmer finanziert und organisiert den Bau selbst. Im Gegenzug erhält er das Recht, die ihm im Neubau zugewiesenen Wohneinheiten zu verkaufen oder selbst zu nutzen.
Aus Sicht der Eigentümer besteht der Hauptzweck dieses Vertrags darin, das alte und sanierungsbedürftige Gebäude ohne oder mit geringeren zusätzlichen Baukosten zu sanieren. Da dem Auftragnehmer im Gegenzug jedoch bestimmte Grundstücksanteile oder separate Wohneinheiten zugeteilt werden, muss die Verteilung fair und transparent erfolgen.
Rechtscharakter von Bauverträgen auf der Grundlage der Grundstücksanteile
Ein Bauvertrag, der im Austausch für einen Anteil am fertigen Gebäude erfolgt, ist ein Mischnutzungsvertrag. Einerseits handelt es sich um einen Werkvertrag, da sich der Auftragnehmer zur Errichtung eines bestimmten Gebäudes verpflichtet. Andererseits beinhaltet er Elemente einer Grundstücksübertragung oder eines Verkaufsversprechens, da er die Übertragung eines Teils des Grundstückseigentümeranteils an den Auftragnehmer umfasst.
Daher erfordern Bauverträge, die eine Beteiligung am fertiggestellten Gebäude vorsehen, besondere Aufmerksamkeit hinsichtlich Formvorschriften, Eigentumsübertragung, Vertragsbeendigung, Mängelbehandlung, Bauverzögerungen, Entschädigung und Weiterverkauf an Dritte. Die Verwendung eines einfachen schriftlichen Vertragsformulars kann später zu Problemen hinsichtlich Gültigkeit und Nachweis führen.
Bei städtebaulichen Umgestaltungsprojekten wird dieser Vertrag häufig notariell beglaubigt. Die notarielle Beglaubigung allein garantiert jedoch nicht, dass der Vertrag im besten Interesse des Bauherrn ist. Der Notar erfüllt zwar die formalen Anforderungen, kann aber nicht garantieren, dass die Vertragsbestimmungen tatsächlich im besten Interesse des Bauherrn liegen. Daher ist eine Prüfung durch einen Anwalt vor der notariellen Beglaubigung unerlässlich.
Die Bedeutung von Bauverträgen auf der Grundlage der Landanteile bei der Stadterneuerung
Bei städtebaulichen Sanierungsprojekten verlieren Eigentümer nach dem Abriss eines sanierungsbedürftigen Gebäudes die Möglichkeit, das Grundstück zu nutzen. Das alte Gebäude existiert nicht mehr, und die Rechte der Eigentümer hängen weitgehend vom zu unterzeichnenden Vertrag ab. Daher ist ein Bauvertrag, der ihnen einen Anteil am fertiggestellten Gebäude zusichert, die wichtigste Absicherung für die Eigentümer während des Sanierungsprozesses.
Im Vertrag sollte klar festgelegt werden, welche unabhängigen Einheiten den Eigentümern zugeteilt werden, welche Einheiten dem Bauunternehmer überlassen werden, wann die Bauarbeiten abgeschlossen sein werden, ob Mietbeihilfe gezahlt wird, was im Falle einer Verzögerung geschieht und in welcher Phase die Eigentumsübertragungen erfolgen.
Unklare Verträge können während des Umwandlungsprozesses zu erheblichen Streitigkeiten führen. Ist beispielsweise nicht eindeutig geklärt, welcher Eigentümer welche Wohnung erhält, kann es nach Fertigstellung des Baus zu Auseinandersetzungen über die Aufteilung des Eigentums kommen. Wird kein Übergabetermin festgelegt, kann sich der Bauunternehmer trotz Verzögerungen seiner Verantwortung entziehen. Wurde die Eigentumsübertragung bereits im Vorfeld vorgenommen, kann der Bauunternehmer seine Anteile vor Fertigstellung des Baus an Dritte veräußern.
Wer sind die Vertragsparteien?
Die Vertragsparteien eines Bauvertrags, der eine Beteiligung am fertiggestellten Gebäude vorsieht, sind die Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer und der Bauunternehmer. Bei städtebaulichen Umgestaltungsprojekten mit mehreren Eigentümern eines Grundstücks ist es entscheidend, genau festzustellen, welche Eigentümer den Vertrag unterzeichnet und welche am Entscheidungsprozess teilgenommen haben.
Die effektivste Methode ist die Beteiligung aller Grundstückseigentümer an der Vereinbarung. Gemäß der Gesetzgebung zur Stadtentwicklung wird die Situation derjenigen Grundstückseigentümer, die nicht an der Entscheidung teilgenommen haben, jedoch gesondert geprüft, wenn eine bestimmte Mehrheit den Beschluss fasst. Der Verkauf von Grundstücksanteilen, die Beteiligung an der Vereinbarung oder der Schutz der Rechte dieser Eigentümer unterliegen jeweils separaten rechtlichen Verfahren.
Auf Seiten des Auftragnehmers sollten die juristischen und natürlichen Personen des Unternehmens, das den Vertrag unterzeichnet, sorgfältig geprüft werden. Firmenname, Bevollmächtigter, Unterschriftsbefugnis, finanzielle Lage und Unterzeichnungsbefugnis des Auftragnehmers sind zu überprüfen. Von nicht autorisierten Personen unterzeichnete Verträge können später schwerwiegende Probleme verursachen.
Die Objektinformationen müssen im Vertrag klar angegeben werden
Bei einem Bauvertrag, der den Erwerb eines Anteils am fertigen Gebäude vorsieht, müssen folgende Angaben klar gemacht werden: Block, Parzelle, Lageplan, vollständige Adresse, Angaben aus dem Grundbuch, Grundstücksfläche, bestehende unabhängige Wohneinheiten und die Grundstücksanteile der Eigentümer.
Bei städtebaulichen Umgestaltungsprojekten gewinnen Grundstücksanteile und Eigentumsrechte durch den Abriss des alten Gebäudes noch mehr an Bedeutung. Der Vertrag muss klar festlegen, welchem Grundstückseigentümer welcher Grundstücksanteil gehört, welche separate Wohneinheit er im Neubau erhält und auf welcher Grundlage die Aufteilung des Eigentums erfolgt.
Abweichungen zwischen den Angaben im Grundbuch und den Angaben im Vertrag können bei zukünftigen Weitergabe-, Lizenzierungs-, Eigentumsübertragungs- und Rechtsstreitigkeiten Probleme verursachen. Daher müssen die aktuellen Grundbuchdaten als Grundlage für die Vertragserstellung verwendet werden.
Wie sollte die Aufteilung in unabhängige Wohneinheiten organisiert werden?
Bei einem Bauvertrag, der auf einer Beteiligung am fertigen Gebäude basiert, ist die Aufteilung in unabhängige Einheiten eine der wichtigsten Bestimmungen. Die den Eigentümern und dem Auftragnehmer zugeteilten unabhängigen Einheiten müssen klar, präzise und unmissverständlich festgelegt werden.
Der Vertrag muss genau festlegen, welchem Eigentümer welches Stockwerk, welche Fassade, welche Wohnungsnummer, welche Netto- und Bruttofläche sowie welche Park-, Lager- oder Nebengebäuderechte zustehen. Ebenso müssen die dem Auftragnehmer zugewiesenen Wohnungen bestimmt werden.
Der Nutzungsplan, der Grundriss, die Liste der separaten Wohneinheiten und die Preisliste für die Premium-Einheiten sollten dem Vertrag beigefügt werden. Verträge ohne diese Anlagen können nach Fertigstellung des Baus zu erheblichen Streitigkeiten über die Wohnnutzung führen.
Firmenwert und Wertunterschiede sollten reguliert werden
Bei städtebaulichen Umgestaltungsprojekten kann der Wert der einzelnen Wohneinheiten im Neubau stark variieren. Etage, Fassade, Aussicht, Wohnfläche, gewerbliche Nutzung, Garten, Terrasse, Parkplatz und Abstellraum beeinflussen den Wert einer Wohneinheit. Daher sollte im Bauvertrag eine Goodwill-Klausel enthalten sein, die eine Beteiligung am fertigen Gebäude vorsieht.
Erfolgt die Verteilung ohne Berücksichtigung des Immobilienwerts, erhalten manche Eigentümer möglicherweise wertvollere, andere hingegen weniger wertvolle Einheiten. Dies kann zu Streitigkeiten zwischen den Eigentümern und dem Bauunternehmer führen.
Im Vertrag sollte klar festgelegt werden, wie die Wertdifferenz berechnet wird, welches Gutachten als Grundlage dient, wer die Differenz zu zahlen hat und wie im Falle eines Einspruchs vorzugehen ist.
Die Lieferzeit muss angegeben werden
Bei einem Bauvertrag, der auf einer Beteiligung am fertigen Gebäude basiert, muss die Lieferzeit klar definiert sein. Es sollte explizit angegeben werden, wann der Bauunternehmer mit dem Bau beginnt, wann er die Genehmigungen einholt, wie lange die Bauzeit beträgt und wann er die Immobilie an die Eigentümer übergibt.
Der Lieferbeginn kann als „nach Erhalt der Genehmigung“, „nach Baubeginn“ oder „nach Übergabe des Geländes“ festgelegt werden. Diese Starttermine sollten jedoch präzise formuliert sein. Beispielsweise sollte der Zeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer die Genehmigung einholen muss, separat angegeben werden.
Wird der Liefertermin nicht festgelegt, kann es für Grundstückseigentümer schwierig sein, im Falle von Verzögerungen durch den Auftragnehmer Schadensersatz zu fordern. Daher sollte der Vertrag die Frist für die Einholung der Baugenehmigung, den Baubeginn und den genauen Liefertermin enthalten.
Verspätungsgebühr und Strafklausel
Wenn der Auftragnehmer die Bauarbeiten nicht fristgerecht abschließt, entstehen den Grundstückseigentümern Verluste. Sie müssen möglicherweise weiterhin Miete zahlen, können ihre Immobilien nicht nutzen, erleiden wirtschaftliche Einbußen oder ihre Geschäftstätigkeit wird beeinträchtigt. Daher muss eine Vertragsstrafe für Verzögerungen klar im Vertrag definiert sein.
Die Höhe der Strafe, der Zeitpunkt ihres Beginns, ob sie für jeden Eigentümer oder jede einzelne Wohneinheit gilt und ob sie zusammen mit der Mietbeihilfe geltend gemacht werden kann, müssen klar angegeben werden.
Die Vertragsstrafe muss abschreckend wirken. Eine zu niedrige Vertragsstrafe stellt keine wirksame Sanktion für den Auftragnehmer dar. Im Gegensatz dazu erleichtert eine durchsetzbare und klar definierte Vertragsstrafe den Grundstückseigentümern die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Mietbeihilfe und Umzugskosten
Wird ein Gebäude im Zuge einer städtebaulichen Umgestaltung geräumt, verlieren die Eigentümer die Möglichkeit, ihre Wohn- oder Gewerbeimmobilien zu nutzen. Daher kann vereinbart werden, dass der Auftragnehmer Mietzuschüsse oder Umzugskosten übernimmt.
Der Vertrag muss die Höhe des Mietzuschusses, den Zahlungstermin, den Beginn, die Laufzeit und etwaige Vertragsstrafen bei Verzögerungen klar festlegen. Er sollte außerdem regeln, ob der Mietzuschuss bei Bauverzögerungen weitergezahlt wird.
Darüber hinaus unterscheiden sich offizielle Anträge auf Mietbeihilfe und vertragliche Mietbeihilfen von Auftragnehmern. Immobilieneigentümer sollten prüfen, welche Art von Beihilfe für sie in Frage kommt, und dabei sowohl die vertraglichen als auch die administrativen Antragsverfahren berücksichtigen.
Übertragung der Eigentumsurkunde und Übertragung des Grundstücksanteils
Bei einem Bauvertrag, der auf einer Beteiligung am fertigen Gebäude basiert, stellt die Übertragung der Eigentumsurkunden einen der risikoreichsten Aspekte dar. Der Bauunternehmer kann von den Eigentümern eine frühzeitige Übertragung der Eigentumsurkunden verlangen, um die Finanzierung zu sichern oder den Verkauf zu erleichtern. Die Übertragung der vollständigen Eigentumsurkunde an den Bauunternehmer vor Fertigstellung des Baus birgt jedoch ein erhebliches Risiko für den Eigentümer.
Der Bauunternehmer kann die ihm übertragenen Wohneinheiten an Dritte veräußern. Wird das Bauvorhaben nicht abgeschlossen oder geht der Bauunternehmer in Konkurs, gestalten sich die Eigentumsübertragung und die Entschädigungsregelung für die Eigentümer kompliziert. Daher sollte die Eigentumsübertragung etappenweise erfolgen.
Das Übertragungssystem, das auf Phasen wie der Einholung von Genehmigungen, der Fundamentlegung, dem Rohbau, der Fertigstellung der Bauarbeiten und der Erteilung der Nutzungsgenehmigung basiert, gewährleistet den Schutz der Grundstückseigentümer. Der Auftragnehmer sollte Rechte erst dann erwerben, wenn er seine Verpflichtungen erfüllt hat.
Einholen einer Garantie vom Auftragnehmer
Bei einem Bauvertrag, der auf einer Beteiligung am fertigen Gebäude basiert, ist die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung beim Bauunternehmer eine der wichtigsten Absicherungen für Bauherren. Diese Sicherheit dient dazu, Verluste der Bauherren abzudecken, falls der Bauunternehmer den Vertrag bricht, die Arbeiten vorzeitig abbricht oder das Projekt verzögert.
Als Sicherheit kann beispielsweise eine Bankgarantie, eine Hypothek, eine Bürgschaft, ein Schuldschein oder die Hinterlegung einer Immobilie dienen. Die Sicherheit muss jedoch echt, einbringlich und von ausreichendem Wert sein.
Art, Höhe, Laufzeit, Bedingungen für die Auszahlung der Kaution und der Rückzahlungstermin müssen im Vertrag klar festgelegt sein. Unklare Kautionsbestimmungen bieten Immobilieneigentümern nicht den erwarteten Schutz.
Lizenzierungs- und Belegungspflicht
Es genügt nicht, dass der Bauunternehmer das Gebäude lediglich errichtet. Das neue Gebäude benötigt eine Baugenehmigung, muss gemäß dem Bauvorhaben errichtet werden und eine Nutzungsgenehmigung erhalten. Lieferungen ohne Nutzungsgenehmigung können zukünftig Probleme hinsichtlich Versorgungsanschlüssen, Eigentumsurkunden, Verkäufen und Nutzung verursachen.
Im Vertrag sollten klar die Dauer der Lizenzierung, die Verantwortlichkeit für die Lizenzkosten, die Vorgehensweise bei Projektänderungen und die Verpflichtung zur Einholung einer Nutzungsgenehmigung festgelegt werden.
Die Bestimmung, dass die Lieferung erst nach Erhalt der Nutzungsgenehmigung als abgeschlossen gilt, ist für den Eigentümer von großer Bedeutung. Andernfalls könnte der Auftragnehmer versuchen, das Gebäude physisch zu liefern und sich so der Verantwortung für die Einholung der Nutzungsgenehmigung zu entziehen.
Technische Spezifikationen und Materialqualität
Einer der wichtigsten Anhänge zu einem Bauvertrag, der eine Beteiligung am fertigen Gebäude vorsieht, sind die technischen Spezifikationen. Diese Spezifikationen sollten detailliert die zu verwendenden Materialien, die Ausführungsqualität, Marken oder Qualitätsstufen, die Ausstattung der Gemeinschaftsbereiche, die Dämmung, Aufzüge, Sanitärinstallationen, Bodenbeläge, Küche, Bad und die Fassadengestaltung beschreiben.
Allgemeine Formulierungen wie „erstklassige Materialien“, „luxuriöse Bauweise“ oder „hochwertige Verarbeitung“ reichen nicht aus. Die Qualität, die Spezifikationen und die Standards der verwendeten Materialien müssen klar angegeben werden.
Ohne technische Spezifikationen kann der Auftragnehmer minderwertige Materialien verwenden, was es den Grundstückseigentümern erschwert, ihre Einwände zu beweisen. Daher sollten technische Spezifikationen integraler Bestandteil des Vertrags sein.
Unvollständige und mangelhafte Arbeiten
Die vom Auftragnehmer gelieferten einzelnen Wohneinheiten oder Gemeinschaftsbereiche können unvollständig oder mangelhaft ausgeführt sein. Beispiele für Mängel sind fehlende Abdichtung, Probleme mit der Sanitärinstallation, minderwertige Materialien, unzureichende Wohnfläche, ungenügende Parkmöglichkeiten, unvollständige Gemeinschaftsbereiche oder Abweichungen von den Projektspezifikationen.
Im Vertrag sollte festgelegt werden, wie mangelhafte oder unvollständige Arbeiten identifiziert werden, welche Frist dem Auftragnehmer zur Behebung des Mangels eingeräumt wird und welche Rechte die Eigentümer haben, wenn die Mängel nicht behoben werden.
Bei der Lieferung muss ein Protokoll geführt werden, etwaige Mängel sind schriftlich zu dokumentieren, und gegebenenfalls sind Beweise beim Gericht anzufordern. Andernfalls kann es später schwierig werden, die Mängelrüge geltend zu machen.
Beendigung des Vertrags
Verstößt der Auftragnehmer gegen den Vertrag, beginnt er nicht mit dem Bau, kann er keine Genehmigung erhalten, lässt er die Arbeiten unvollendet oder überschreitet er den Liefertermin erheblich, haben die Grundstückseigentümer möglicherweise das Recht, den Vertrag zu kündigen.
Die Kündigungsgründe müssen im Vertrag klar definiert sein. Er sollte die Umstände festlegen, unter denen eine Abmahnung erfolgt, die dem Auftragnehmer eingeräumte Frist, die Art und Weise der Vertragsbeendigung nach Ablauf dieser Frist und die Vorgehensweise zur Rückforderung etwaiger Eigentumsurkunden.
Wird der Kündigungsprozess fehlerhaft durchgeführt, können sich Immobilieneigentümer trotz ihrer Rechtmäßigkeit im Unrecht wiederfinden. Daher muss eine Vertragsbeendigung stets mit rechtlicher Unterstützung erfolgen.
Insolvenz oder Erklärung der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers
Bei städtebaulichen Sanierungsprojekten stellt ein Bauunternehmer, der in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, Konkurs anmeldet oder Insolvenz anmeldet, ein erhebliches Risiko dar. Bauarbeiten könnten unvollendet bleiben, dem Bauunternehmer übertragene Wohneinheiten könnten an Dritte verkauft werden, oder die Eigentümer könnten ihre Forderungen nicht eintreiben.
Daher sollte der Vertrag die Rechte der Grundstückseigentümer klar definieren, falls der Auftragnehmer Konkurs anmeldet, Insolvenz anmeldet, in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder das Projekt aufgibt.
Die Erhebung von Sicherheitsleistungen, die etappenweise Eigentumsübertragung und der Verzicht auf eine unbeschränkte Verkaufsbefugnis für den Auftragnehmer reduzieren diese Risiken. Die finanzielle Situation des Auftragnehmers muss vor Vertragsunterzeichnung gründlich geprüft werden.
Risiko des Verkaufs an Dritte
Der Bauunternehmer könnte die ihm zugeteilten Wohneinheiten vor Fertigstellung des Baus an Dritte verkaufen wollen. Dies kann die Rechte der Eigentümer beeinträchtigen. Insbesondere wenn der Bauunternehmer die Eigentumsurkunde vorzeitig erhalten und die Einheiten vor Bauabschluss verkauft hat, können neue Streitigkeiten mit Dritten entstehen.
Der Vertrag sollte festlegen, dass die Verkaufsmöglichkeit des Auftragnehmers an Dritte an bestimmte Baumeilensteine geknüpft ist. Der Auftragnehmer sollte daran gehindert werden, ohne ein System für Abschlagszahlungen zu verkaufen.
Darüber hinaus sollten bei Verkäufen an Dritte Bestimmungen aufgenommen werden, die die Rechte der Eigentümer nicht verletzen.
Was Sie bei der Erteilung einer Vollmacht beachten sollten
Im Rahmen von Stadterneuerungsmaßnahmen können Bauunternehmen von Grundstückseigentümern eine Vollmacht für kommunale Verfahren, Grundbuchauszüge und Genehmigungsverfahren anfordern. Der Umfang der Vollmacht muss jedoch genau definiert werden.
Dem Auftragnehmer oder seinem Vertreter sollte keine weitreichende Befugnis zum Verkauf, zur Übertragung, zur Verpfändung, zur Vertragsänderung oder zum Handeln gegen den Eigentümer eingeräumt werden. Die Vollmacht sollte sich ausschließlich auf notwendige administrative und technische Verfahren beschränken.
Dauer, Umfang und die Transaktionen, für die die Vollmacht verwendet werden darf, müssen klar definiert sein. Immobilieneigentümer sollten keine Vollmachten unterzeichnen, deren Inhalt sie nicht verstehen.
Rechtliche Unterstützung bei Bauverträgen auf der Grundlage von Grundstücksbeteiligungsvereinbarungen
Der Grundstückskaufvertrag ist das wichtigste Rechtsdokument im Stadtentwicklungsprozess. Ist dieser Vertrag unvollständig oder zugunsten des Bauunternehmers formuliert, kann dies für Grundstückseigentümer zu jahrelangen Rechtsverlusten führen.
Der Anwalt prüft die formalen Anforderungen des Vertrags, die Aufteilung in unabhängige Abschnitte, die Bestimmungen zur Eigentumsübertragung, die Lieferfrist, die Vertragsstrafenklausel, die Kaution, die Mietbeihilfe, die technischen Spezifikationen, die Kündigungsbestimmungen und das Klagerecht der Eigentümer.
Die Einholung rechtlicher Beratung vor Vertragsunterzeichnung bietet einen weitaus effektiveren Schutz als eine spätere Klage. Denn der stärkste Rechtsschutz bei Stadtentwicklungsprojekten ist ein ordnungsgemäß aufgesetzter Vertrag.
Abschluss
Ein Bauvertrag, der die Eigentumsrechte von Grundstückseigentümern bei städtebaulichen Umgestaltungsprojekten regelt, ist eine grundlegende Vereinbarung. Gemäß diesem Vertrag verpflichtet sich der Bauunternehmer zum Bau des neuen Gebäudes, während die Grundstückseigentümer bestimmte Grundstücksanteile oder separate Wohneinheiten an den Bauunternehmer abtreten.
Der Vertrag sollte die Aufteilung unabhängiger Einheiten, den Firmenwert, die Lieferzeit, die Vertragsstrafe, die Mietbeihilfe, den Eigentumsübergang, die Kaution, die Genehmigungen, die Nutzungsgenehmigungen, die technischen Spezifikationen, unvollständige und mangelhafte Arbeiten, die Kündigung und die Haftung des Auftragnehmers klar regeln.
Immobilieneigentümer sollten von Bauunternehmen erstellte Verträge nicht ohne vorherige rechtliche Prüfung unterzeichnen. Selbst notariell beglaubigte Verträge können für den Immobilieneigentümer nachteilige Klauseln enthalten. Bei städtebaulichen Umgestaltungsprojekten ist die Beratung durch einen erfahrenen Anwalt vor Abschluss eines Bauvertrags, der eine Beteiligung am fertigen Gebäude vorsieht, unerlässlich, um die Rechte und wirtschaftlichen Interessen der Immobilieneigentümer zu schützen.