Ist die unlizenzierte Nutzung von CAM-Software eine Straftat?
1. Einleitung: Was ist CAM? Seine Bedeutung in der Industrie
CAM-Software wird in computergestützten Fertigungssystemen eingesetzt, um Werkzeugwege für CNC-Maschinen zu generieren und digitale Fertigungsprozesse zu optimieren. Diese Software findet breite Anwendung in vielen Branchen, darunter Zerspanung, Formenbau, Automobilindustrie, Luft- und Raumfahrt sowie Verteidigungsindustrie, und steigert die Produktionsgeschwindigkeit und -präzision.
Wichtige CAM-Softwareprogramme:
- Mastercam
- PowerMILL (Autodesk)
- HyperMILL (OpenMind)
- EdgeCAM (Hexagon)
- CimatronE (3D Systems)
- Esprit CAM
- GibbsCAM
- Fusion 360 CAM (Autodesk)
- CAMWorks (mit SolidWorks-Plugin)
- SprutCAM
Diese Softwarelizenzen werden im Allgemeinen zu hohen Preisen verkauft und sind meist benutzerbasierte oder Netzwerklizenzen .
2. Wie wird die unlizenzierte Nutzung erkannt?
Um die hohen Lizenzkosten zu umgehen, greifen Nutzer zu verschiedenen Methoden, um diese Software ohne Genehmigung zu verwenden:
- Verwendung gecrackter Installationsdateien
- Mehrere Installationen ohne Netzwerklizenz
- Nutzung einer Studentenlizenz für kommerzielle Zwecke
- Gefälschte Emulation deaktivierter Lizenzserver
- Unrechtmäßige Nutzung der Lizenzinformationen einer anderen Person
Alle diese Methoden sind illegal und ziehen sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach sich.
3. Bewertung aus der Perspektive des Gesetzes über geistige und künstlerische Werke (FSEK)
Artikel 2/b des Gesetzes über geistige und künstlerische Werke:
Computerprogramme gelten als Werke der Wissenschaft und Literatur.
Artikel 71 des Gesetzes über geistige und künstlerische Werke:
Die Vervielfältigung, Verwendung oder Verbreitung von Software ohne die Erlaubnis des Eigentümers einer Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren und einer Geldstrafe .
Beispiel:
Wird festgestellt, dass in einer Werkstatt jahrelang eine gecrackte Version der Mastercam-Software verwendet wurde, drohen dem Benutzer, dem Administrator und dem Geschäftsinhaber jeweils strafrechtliche Konsequenzen.
4. Bewertung aus der Perspektive des türkischen Strafgesetzbuches (TCK)
CAM-Software benötigt häufig einen Internetzugang zur Lizenzverifizierung. Daher fallen alle Eingriffe in den Systembetrieb unter die folgenden Bestimmungen:
Türkischer Strafgesetzbuch Artikel 244/4:
„Wer die Funktionsfähigkeit eines Informationssystems behindert oder stört, einer Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren .“
Türkisches Strafgesetzbuch Artikel 245/2:
„Die Erlangung eines unlauteren Vorteils durch die Nutzung des Zugangsgeräts einer anderen Person“ ist eine Straftat.
Wer beispielsweise einen Crack-Server für die Autodesk PowerMILL-Software einrichtet, begeht ein Cyberverbrechen, weil er die Funktionsweise des Systems illegal manipuliert
5. Schadensersatzansprüche und Lizenzverpflichtungen
Softwarehersteller oder -vertreiber in der Türkei werden gegen jede von ihnen festgestellte unautorisierte Nutzung vorgehen:
- Das Zwei- bis Fünffache der Softwarekosten
- Der Verlust wird pro Nutzer auf Basis der Nutzungsdauer berechnet
- Schadensersatz für immaterielle Schäden aufgrund von Markenrechtsverletzungen
- Die Strafen werden gemäß den Lizenzvereinbarungen festgelegt
Sie können eine Zivilklage mit Forderungen wie diesen einreichen .
Anmerkung: Insbesondere Unternehmen wie Autodesk, OpenMind und Hexagon führen in der Türkei Lizenzprüfungen durch und ergreifen rechtliche Schritte.
6. Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs
7. Strafkammer des Obersten Berufungsgerichts, Fall Nr. 2019/15234 E., Entscheidung Nr. 2020/11320 K.:
„Die Verwendung nicht lizenzierter CNC-Bearbeitungssoftware (CAM) durch den Angeklagten an seinem Arbeitsplatz stellt eine Vervielfältigung und einen Betrieb ohne die Erlaubnis des Softwareinhabers dar.“
Oberster Gerichtshof, Große Kammer, Fall Nr. 2015/1010, Entscheidung Nr. 2017/1401:
„Die unlizenzierte Nutzung urheberrechtlich geschützter Software stellt für jeden Benutzer eine eigenständige Straftat dar.“
7. Wer ist verantwortlich?
- Der Bediener oder Ingenieur, der die Software verwendet
- Der IT-Manager des Unternehmens
- Geschäftsführer oder Inhaber
- Vorstandsmitglieder (sofern sie mit der technischen Leitung in Verbindung stehen)
Artikel 71/3 des Gesetzes über geistige und künstlerische Werke:
Personen in leitenden Positionen werden auch dann für Fahrlässigkeit haftbar gemacht, wenn sie nicht direkt an der Straftat beteiligt waren.
8. Wie sieht der Prüf- und Erkennungsprozess aus?
- Beschwerdemechanismus der BSA (Business Software Alliance)
- Händleraudits (z. B. Autodesk Türkiye)
- forensische Computeranalyse
- Berichte von ehemaligen Mitarbeitern oder Konkurrenzunternehmen
- Externe Audits wie KVKK (Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten) – ISO 27001
Nach Feststellung des Verbrechens wird ein Antrag an die Staatsanwaltschaft gestellt, Beweismittel werden gesammelt, eine Sachverständigenbegutachtung durchgeführt und anschließend das Gerichtsverfahren eingeleitet.
9. Die Schäden für Unternehmen durch unlizenzierte Nutzung
- Risiko eines Strafverfahrens und eines Strafregistereintrags
- Entschädigungsklagen und hohe Kosten
- Beendigung von Arbeitsverträgen / Entfernung von Auftragnehmern aus dem Projekt
- Risiko des Ausschlusses von der Ausschreibung
- Schädigung des Markenrufs
- Eintragung eines Schuldscheins im Handelsregister (insbesondere für große Unternehmen)
10. Empfehlungen für die rechtmäßige Nutzung
- Offizieller und dokumentierter Kauf von CAM-Software.
- Überprüfung des Lizenztyps: Handelt es sich um eine nutzerbasierte Lizenz oder eine Netzwerklizenz?
- Die Studentenlizenz darf nur zu akademischen Zwecken verwendet werden
- Führen eines Softwarelizenzverzeichnisses bzw. einer Lizenzliste
- IT-Inventarprüfung in Anwesenheit eines Anwalts durchgeführt
Fazit: Die unlizenzierte Nutzung von CAM-Software kann schwerwiegende Folgen haben
CAM-Software ist nicht nur ein technisches Werkzeug, sondern auch ein durch geistige Eigentumsrechte geschütztes digitales Produkt. Die unerlaubte Nutzung dieser Produkte dem Strafrecht, dem IT-Rechtund dem Urheberrecht .
Daher ist die Verhinderung der unlizenzierten Nutzung nicht nur eine ethische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung.
Auszubildender Ausbilder Esmanur AKTAŞ
