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WAS IST DIE WARTEZEIT (IDDAH)?

Wie lange ist die Wartezeit (iddet)?

Die Wartezeit (Iddah) ist der Zeitraum, den eine Frau vor einer Wiederheirat einhalten muss. Die Frage der Wartezeit stellt sich im Falle einer Scheidung oder des Todes des Ehepartners.

Warum ist es notwendig, die Wartezeit (Iddah) einzuhalten?

Der Grund dafür ist, Verwirrung bezüglich der Abstammung des Kindes zu vermeiden. Heiraten eine Frau vor Ablauf der Wartezeit (Iddet) erneut und wird in ihrer neuen Ehe ein Kind geboren, entsteht Unklarheit darüber, ob der biologische Vater ihr ehemaliger oder ihr jetziger Ehepartner ist. Dies könnte zu Situationen wie der Anfechtung der Vaterschaft oder der Korrektur einer fehlerhaften Abstammung führen. Um diese Probleme zu vermeiden, ist das Abwarten der Wartezeit zwingend erforderlich. Das Wohl des Kindes steht dabei im Vordergrund.

Wie lange hat dieser Zeitraum gedauert?

Die Wartezeit beträgt 300 Tage. Sie beginnt mit dem Tag der endgültigen Scheidung oder, im Falle des Todes des Ehepartners, mit dessen Tod. In manchen Fällen gilt der Ehepartner als vermisst. In diesem Fall kann die Frau ohne Ablauf der Wartezeit wieder heiraten, da die Frist für einen Antrag auf Wiederheirat die Wartezeit überschreitet.

Muss die Frau die Wartezeit (Iddah) einhalten?

In einigen Fällen muss eine Frau die Wartezeit (Iddah) nicht einhalten. Beispiele hierfür sind, wenn die Frau sich mit ihrem geschiedenen Ehemann versöhnen und wieder heiraten möchte, wenn sie innerhalb der 300-tägigen Wartezeit ein Kind zur Welt bringt oder wenn sie durch einen Schwangerschaftstest und ein ärztliches Attest nachweist, dass sie nicht schwanger ist. Trifft keiner dieser Fälle zu, muss die Frau die Wartezeit einhalten. Nach deren Ablauf kann sie wieder heiraten.

Argumente für die Abschaffung der Wartezeit

Eine Frau, die die vorgeschriebene Wartezeit nicht einhalten möchte, kann beim Familiengericht einen Antrag stellen. Sie kann ein ärztliches Attest, das ihre Nichtschwangerschaft belegt, einen Schwangerschaftstest, die Sterbeurkunde ihres verstorbenen Ehepartners oder, im Falle einer Scheidung, das Scheidungsurteil vorlegen. Nach Durchführung der erforderlichen Prüfungen entscheidet das Gericht über die Aufhebung der Wartezeit. Wird die Wartezeit nicht aufgehoben, muss die Frau bis zum Ablauf dieser Frist warten.

Dilek Aydın, Jurastudentin im zweiten Jahr

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