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Bau- und Nutzungsvereinbarung im Austausch für einen Grundstücksanteil

Dieser Vertrag über den Bau und die gemeinsame Nutzung von Immobilien wird zwischen ……………. wohnhaft unter der Adresse ……………. (nachfolgend „Eigentümer“ genannt) und ……………. wohnhaft unter der Adresse ……………. (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen geschlossen.


ARTIKEL 1 – GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

Gegenstand dieses Vertrags ist die Übertragung des im Eigentum des Grundstückseigentümers stehenden Grundstücks in der Provinz …………., Bezirk …………., Stadtteil …………., eingetragen im Grundbuch als …………. Block, …………. Parzelle, mit einer Fläche von …………. Quadratmetern, an den Auftragnehmer zum Bau eines Gebäudes mit insgesamt …………. Geschossen und zur Aufteilung der zu errichtenden Wohneinheiten gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Grundsätzen.


ARTIKEL 2 – ÜBERGABE DES GRUNDSTÜCKS

Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich, das betreffende Grundstück am …/…/… Datum frei von jeglichen rechtlichen oder tatsächlichen Hindernissen an den Auftragnehmer zu übergeben. Die Parteien werden den Zustand des Grundstücks bei der Übergabe prüfen, und es wird ein Übergabeprotokoll erstellt.


ARTIKEL 3 – PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

  1. Planungs- und Genehmigungsverfahren:
    Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Prüfung des aktuellen Zonenstatus des Grundstücks sowie für die Vorbereitung und Einholung der Genehmigung für alle notwendigen Pläne, Projekte und Baugenehmigungen.
  2. Offizielle Verfahren:
    Der Auftragnehmer hat alle notwendigen Verfahren mit der Gemeinde, dem Gouverneursamt und anderen offiziellen Stellen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben vollständig abzuschließen.
  3. Bauverfahren und Materialverwendung:
    Die Bauarbeiten hochwertigster Materialien und mit größter Sorgfalt ausgeführt. Die Material- und Ausführungsstandards entsprechen den in gegenseitiger Vereinbarung zwischen den Parteien erstellten technischen Spezifikationen.
  4. Genehmigung und Änderungen:
    Der Auftragnehmer muss vor Beginn des Projekts die schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers einholen. Auch für alle notwendigen Änderungen am Projekt ist die schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers erforderlich.

ARTIKEL 4 – BAUZEIT UND VERZÖGERUNGSSituation

  1. Bauzeit:
    Die Bauzeit wird als die Gesamtzahl der …………. Tage ab dem Datum der Übergabe der Baustelle an den Auftragnehmer berechnet.
  2. Verzugsstrafe:
    Im Falle einer Verlängerung der Bauzeit aus anderen Gründen als höherer Gewalt verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Grundstückseigentümer …………. TL für jeden Tag der Verzögerung zu zahlen.
  3. Zusätzliche Bestimmungen bei Bauverzögerungen:
    Überschreitet die Bauverzögerung …………. Tage, ist der Grundstückseigentümer berechtigt, die dem Auftragnehmer zugeteilten Wohneinheiten zu verkaufen und so die Bauarbeiten abzuschließen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Entschädigung oder sonstige Rechte.

ARTIKEL 5 – VERTEILUNG DER UNABHÄNGIGEN EINHEITEN

  1. Aufteilungsverhältnis:
    %…… der zu errichtenden unabhängigen Wohneinheiten gehören dem Grundstückseigentümer und %…… dem Auftragnehmer.
  2. Zusätzliche Einheiten:
    Im Falle einer Änderung der Zoneneinteilung oder der Möglichkeit zusätzlicher Bebauung werden die zusätzlichen unabhängigen Einheiten zu gleichen Teilen zwischen den Parteien aufgeteilt.
  3. Lieferzeitplan:
    • Die Abschnitte, die festgelegt werden, wenn die Fundamentebene des Baus fertiggestellt ist,
    • Die ausgewiesenen Abschnitte nach Abschluss der Rohbauarbeiten,
    • Nach Fertigstellung der Bauarbeiten werden alle verbleibenden Abschnitte im Grundbuch an den Auftragnehmer übertragen.

ARTIKEL 6 – TECHNISCHE BAUSTANDARDS

  1. Materialien und Verarbeitung:
    Alle während des Baus verwendeten Materialien müssen höchsten Qualitätsstandards entsprechen. Dazu gehören Langlebigkeit, Beständigkeit und die Einhaltung der technischen Spezifikationen.
  2. Einhaltung der Normen:
    Die Bauarbeiten werden gemäß den Normen des türkischen Normungsinstituts (TSE) durchgeführt.
  3. Inspektion und Qualitätskontrolle:
    Der Bauprozess wird regelmäßig vom Grundstückseigentümer oder einer von ihm beauftragten Person überwacht. Jede Bauphase wird mittels Fotos und Videos dokumentiert.

ARTIKEL 7 – FINANZIELLE VERANTWORTUNG

  1. Sämtliche Baukosten (Materialien, Arbeitskräfte, Genehmigungen, Steuern, Gebühren usw.) trägt der Auftragnehmer.
  2. Sollten dem Grundstückseigentümer zwingende Kosten entstehen, ist dieser Betrag vom Auftragnehmer unverzüglich zu zahlen.

ARTIKEL 8 – VERSICHERUNG UND SICHERHEIT

  1. Das Bauvorhaben wird gegen alle Arten von Risiken (Feuer, Erdbeben, Diebstahl usw.) mit einer Mindestdeckung von …………. TL versichert. Die Versicherungskosten trägt der Auftragnehmer.
  2. Die Sicherheit der Arbeiter auf der Baustelle wird gewährleistet, und es werden Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Arbeitsschutzgesetzen ergriffen.

ARTIKEL 9 – KÜNDIGUNG DES VERTRAGS UND STRAFKLAUSAGEN

  1. Der Grundstückseigentümer kann den Vertrag einseitig kündigen, wenn die Bauarbeiten nicht innerhalb des zugesagten Zeitraums abgeschlossen werden.
  2. Im Falle einer Kündigung verpflichtet sich der Auftragnehmer, dem Grundstückseigentümer eine Vertragsstrafe in Höhe von …………. TL zu zahlen.

ARTIKEL 10 – BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

Die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von …………… . sind für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag zuständig


ERKLÄRUNGEN DER PARTEIEN:
Die Parteien erklären, dass sie diese Vereinbarung vollständig gelesen und verstanden haben, dass sie sie gegenseitig annehmen und dass sie die darin enthaltenen Bedingungen einhalten werden. Diese Vereinbarung wurde am …/…/… in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet.

Name und Nachname des Eigentümers : Unterschrift:

Name und Nachname des Auftragnehmers : Unterschrift:

ANHÄNGE:

  • Technische Spezifikationen
  • Grundriss und Wohnungsskizze

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