Geldstrafen

STRAFEN

Dieser Artikel behandelt Geldstrafen, die zu den Sanktionen gehören, die im Straf- und Verwaltungsrecht für Straftaten und Vergehen verhängt werden. Geldstrafen werden in zwei Kategorien unterteilt: gerichtliche und verwaltungsrechtliche Geldstrafen.

Verwaltungsstrafe

Bei Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz werden Bußgelder verhängt. Diese werden von staatlichen Verwaltungsbehörden vollstreckt. Laut Ordnungswidrigkeitengesetz werden Bußgelder nicht gegen Kinder unter 15 Jahren verhängt, die zum Zeitpunkt der Tatbegehung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Da es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt, werden Bußgelder nicht im Strafregister eingetragen.

Einspruch gegen Verwaltungsstrafe

Gemäß Gesetz Nr. 5326 über Ordnungswidrigkeiten kann gegen eine Geldbuße oder eine Verwaltungssanktion im Zusammenhang mit der Übertragung von öffentlichem Eigentum innerhalb von spätestens fünfzehn Tagen nach deren Zustellung oder Verkündung beim Amtsgericht Berufung eingelegt werden. Wird innerhalb dieser Frist keine Berufung eingelegt, wird die Verwaltungssanktion rechtskräftig.

Zahlung von Verwaltungsstrafen

Verwaltungsstrafen können an die Finanzämter entrichtet werden. Einige von bestimmten Institutionen verhängte Verwaltungsstrafen werden jedoch direkt von diesen Institutionen eingezogen. Laut Gesetz muss der Betroffene bei Verhängung einer Verwaltungsstrafe darüber informiert werden, wo diese zu entrichten ist. Bei Vorauszahlung wird ein Rabatt von 25 % gewährt. Wer vorzeitig zahlen möchte, muss die Strafe innerhalb von 15 Tagen an die zuständige Institution entrichten.

Gerichtsstrafe

Eine gerichtliche Geldstrafe ist eine von einem Gericht gegen eine Person verhängte Strafe, die wegen einer Straftat oder eines Vergehens verurteilt wurde und die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags vorsieht. Gerichtliche Geldstrafen unterscheiden sich von Verwaltungsstrafen. Sie werden von den Gerichten verhängt und können, wenn sie nicht bezahlt werden, in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden.

Berechnung der gerichtlichen Geldstrafe

Gemäß dem türkischen Strafgesetzbuch reichen die gerichtlichen Geldstrafen von mindestens 5 Tagen bis maximal 730 Tagen, wobei die täglichen Geldstrafen zwischen mindestens 20 TL und maximal 100 TL liegen. Die Höhe der Strafe liegt im Ermessen des Richters und richtet sich nach den Tatbestandsmerkmalen und der Art des Verbrechens. Der Richter kann nur innerhalb dieser Grenzen und unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Verbrechens eine Strafe verhängen.

Aufschub der gerichtlichen Geldstrafe und Eintragung im Strafregister

Die Möglichkeit der Aussetzung von Freiheitsstrafen gilt nicht für Geldstrafen. Darüber hinaus erfolgt keine Aussetzung der Strafe bei Umwandlung von Freiheitsstrafen in Geldstrafen.

Die Geldstrafe wird im Strafregister vermerkt. Wird die Geldstrafe vollständig oder in Raten bezahlt, gilt sie mit der letzten Ratenzahlung als verbüßt ​​und wird automatisch aus dem Strafregister gelöscht.

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Rechtsreferendar Burak Bilmez

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