Franchisevertragsmuster
Franchisevertrag
PARTEIEN Dieser
Franchisevertrag wird zwischen den Parteien, einerseits …………………………… wohnhaft in …………………………… Adresse, eingetragen im …………………………… Handelsregister unter der Nummer ……………, tätig beim …………………………… Finanzamt unter der Steuernummer …………………………… („FRANCHISER“ – GEBRÄUCHER),
und andererseits …………………………… wohnhaft in …………………………… Adresse, eingetragen im …………………………… Handelsregister unter der Nummer ……………, tätig beim …………………………… Finanzamt unter der Steuernummer …………………………… („FRANCHISEE“ – EMPFÄNGER),
unter den folgenden Bedingungen geschlossen.
ARTIKEL 1 – GEGENSTAND DER VEREINBARUNG
Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einräumung des Rechts des Franchisenehmers, dessen Marke, Geschäftsmodell, Know-how, Produkt-/Servicestandards und Betriebssystem gegen eine festgelegte Gebühr zu nutzen.
ARTIKEL 2 – ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DES FRANCHISEGEBERS
2.1. Der Franchisegeber räumt dem Franchisenehmer das Recht ein, die Marke und das Geschäftssystem für die Dauer dieses Vertrags zu nutzen.
2.2. Der Franchisegeber stellt dem Franchisenehmer die erforderlichen Schulungen, Unterstützung bei der Geschäftsentwicklung sowie Werbe- und Marketingmaterialien zur Verfügung.
2.3. Der Franchisegeber behält sich das Recht vor, die Geschäftstätigkeit des Franchisenehmers zu überwachen, um sicherzustellen, dass sie mit dem Markenimage übereinstimmt.
2.4. Der Franchisegeber verpflichtet sich, keine Aktivitäten auszuüben, die dem Franchisenetzwerk schaden könnten, und keine weiteren Franchises im selben Gebiet so zu vergeben, dass unlauterer Wettbewerb entsteht.
ARTIKEL 3 – ZUSICHERUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN DES FRANCHISE-NEHMERS
3.1. Der Franchisenehmer ist verpflichtet, das Geschäft gemäß den vom Franchisegeber festgelegten Markenstandards zu führen.
3.2. Der Franchisenehmer darf das Geschäftskonzept nicht ändern oder andere Produkte oder Dienstleistungen anbieten, ohne die schriftliche Zustimmung des Franchisegebers.
3.3. Der Franchisenehmer hat an den vom Franchisegeber festgelegten Schulungen teilzunehmen und die vorgegebenen Qualitätsstandards einzuhalten.
3.4. Der Franchisenehmer verpflichtet sich, die Franchisegebühr und die laufenden Lizenzgebühren fristgerecht zu entrichten.
3.5. Der Franchisenehmer darf keine Aktivitäten ausüben, die dem Markenimage des Franchisegebers schaden könnten.
ARTIKEL 4 – FRANCHISEGEBÜHREN UND ZAHLUNGEN
4.1. Mit Unterzeichnung dieses Vertrags zahlt der Franchisenehmer dem Franchisegeber eine Franchiseeintrittsgebühr in Höhe von ……………… TL (……………… Türkische Lira) . 4.2. Der Franchisenehmer zahlt eine Lizenzgebühr in Höhe von %…… seines monatlichen Bruttoumsatzes . 4.3. Für den Werbe- und Marketingfonds ist ein monatlicher Beitrag in Höhe von ………… TL zu entrichten. 4.4. Zahlungen erfolgen gegen Rechnung auf das vom Franchisegeber angegebene Bankkonto.
ARTIKEL 5 – DAUER UND BEENDIGUNG
5.1. Dieser Vertrag gilt für einen Zeitraum von ……… Jahren und kann im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien verlängert werden.
5.2. Verstößt eine der Parteien gegen die Bestimmungen dieses Vertrags, ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen.
5.3. Begeht der Franchisenehmer schwerwiegende Verstöße, die dem Ruf der Marke schaden, kann der Franchisegeber den Vertrag fristlos kündigen.
5.4. Im Falle der Kündigung hat der Franchisenehmer die Nutzung der Marken und Warenzeichen des Franchisegebers unverzüglich einzustellen und sämtliche Schilder, Verpackungen und Werbematerialien zu entfernen.
ARTIKEL 6 – VERTRAULICHKEIT UND WETTBEWERBSVERBOT
6.1. Der Franchisenehmer darf das vom Franchisegeber erworbene Know-how, die Geschäftsgeheimnisse und die Geschäftsmethoden nicht an Dritte weitergeben.
6.2. Der Franchisenehmer ………… Jahre nicht selbstständig im selben Sektor tätig sein
6.3. Die Geheimhaltungspflicht besteht unbefristet fort.
ARTIKEL 7 – INSPEKTION
7.1. Der Franchisegeber kann die Geschäftstätigkeit des Franchisenehmers regelmäßig überprüfen.
7.2. Festgestellte Unregelmäßigkeiten sind vom Franchisenehmer innerhalb von maximal ………… Tagen .
7.3. Bei wiederholten Unregelmäßigkeiten behält sich der Franchisegeber das Recht vor, den Vertrag zu kündigen.
ARTIKEL 8 – VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
8.1. Diese Vereinbarung ist auch für die Rechtsnachfolger, Erben und Abtretungsempfänger der Parteien verbindlich.
8.2. Versäumt eine Partei, der anderen eine Adressänderung schriftlich mitzuteilen, so gelten Mitteilungen an die in dieser Vereinbarung angegebenen Adressen als wirksam. 8.3.
Diese Vereinbarung ist ohne die gegenseitige schriftliche Zustimmung der Parteien nicht übertragbar.
ARTIKEL 9 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt türkisches Recht , und die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von ……………………… sind zuständig
Franchisegeber Franchisenehmer
Name – Unterschrift Name – Unterschrift
YAĞMUR YORULMAZ, STUDENT DER RECHTSFAKULTÄT
