Hallo,
Ich habe nach einem Verkehrsunfall Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet. Falls ein Verfahren eröffnet wird, ist meine Mitwirkung verpflichtend und benötige ich einen Strafverteidiger?
Danke
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Obwohl Sie nicht verpflichtet sind, als Partei am Strafverfahren teilzunehmen, müssen Sie zur Ausübung bestimmter Rechte, wie beispielsweise des Rechts auf Berufung, anwesend sein. Es empfiehlt sich, hierfür einen Anwalt hinzuzuziehen. Für detailliertere Informationen können Sie uns kontaktieren.
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