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Guten Tag, ich habe eine Frage. Angenommen, unser Vater hat einen Schuldschein für eine erhaltene Leistung unterschrieben und ist vor dem Fälligkeitstermin verstorben. Kann der Gläubiger die Schulden nach dem Fälligkeitstermin von seinen Kindern einfordern? Seine Frau ist Witwe und bezieht seine Rente, und er besaß keine Immobilien

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