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FOLGEN DES ILLEGALEN AUFENTHALTS IN BELGIEN

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Folgen eines irregulären Aufenthalts in Belgien: Abschiebungspflicht, Abschiebung und Wiedereinreiseverbot

In Belgien ist illegaler Aufenthalt nicht auf wenige Tage beschränkt, wie etwa die Überschreitung der Visumgültigkeitsdauer. Die belgische Einwanderungsbehörde definiert illegalen Aufenthalt als einen weit gefassten Begriff, der verschiedene Situationen umfasst. Dazu gehören beispielsweise das Verbleiben im Land nach Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer, das Überschreiten von 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums bei visumfreier Einreise, die Nichtausreise innerhalb der nach einem abgelehnten Antrag auf internationalen Schutz gewährten Frist, die Nichtrückkehr nach Abschluss des Studiums oder allgemein der Aufenthalt im Land ohne Erfüllung der erforderlichen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen. Daher beschränkt sich der Begriff „illegaler Aufenthalt“ im belgischen Recht nicht nur auf Personen, die illegal über die Grenze einreisen; er umfasst auch diejenigen, die zunächst legal eingereist sind und anschließend ihren Status verloren haben. (dofi.ibz.be)

Die Folgen dieses Systems sind ebenfalls schleichend. In der Regel besteht der erste Schritt darin, der betroffenen Person eine Ausreiseverfügung zuzustellen. Die belgischen Behörden betonen ausdrücklich, dass sie die freiwillige Rückkehr als Lösung priorisieren; kommt die Person dieser Aufforderung jedoch nicht nach, können polizeiliche Festnahme, Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung und erzwungene Rückführung erfolgen. In manchen Fällen kann der Ausreiseverfügung zudem ein Wiedereinreiseverbot hinzugefügt werden. Die Konsequenz eines unerlaubten Aufenthalts in Belgien ist daher nicht eine einzelne Verwaltungsmaßnahme, sondern ein gestaffeltes System von Sanktionen, das gleichzeitig eine Ausreisepflicht, eine Kooperationspflicht, eine Abschiebung und das Risiko eines befristeten Einreiseverbots für den Schengen-Raum zur Folge haben kann. (dofi.ibz.be)

Dieser Artikel untersucht die rechtlichen Folgen eines unerlaubten Aufenthalts in Belgien, insbesondere im Hinblick auf drei Hauptaspekte: die Ausreisepflicht, das Risiko einer erzwungenen Ausweisung oder Abschiebung und das Wiedereinreiseverbot. Er behandelt außerdem die Voraussetzungen für einen Einspruch, ob ein Einspruch die Vollstreckung der Anordnung stets aufschiebt und welche Verhaltensweisen den Fall verschärfen. Die praktische Relevanz des Themas ist beträchtlich, da viele Menschen in Belgien den Fehler nicht bei der eigentlichen Verletzung der Ausreisepflicht begehen, sondern erst im Umgang mit den weiteren Schritten nach Erhalt der Ausreiseverfügung. (dofi.ibz.be)

1. Wann beginnt nach belgischem Recht ein unrechtmäßiger Aufenthalt?

Laut der belgischen Einwanderungsbehörde gilt ein Aufenthalt im Land nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis oder des Visums als typisches Beispiel für illegalen Aufenthalt. Ebenso wird ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen als illegal angesehen, wenn die Visumbefreiung gilt. Auch das Verbleiben im Land nach Ablauf der Frist nach Ablehnung eines Asylantrags oder die Nichtrückkehr nach Studienabschluss werden in offiziellen Quellen ausdrücklich als Beispiele für illegalen Aufenthalt genannt. Diese Definition ist wichtig, da viele Antragsteller denken: „Ich bin legal eingereist, daher kann ich nicht als illegaler Einwanderer gelten.“ Das belgische System prüft jedoch nicht die Einreise, sondern den aktuellen Aufenthalt. (dofi.ibz.be)

Der Beginn eines irregulären Aufenthalts kann in manchen Fällen mit der Mitteilung einer ablehnenden Aufenthaltsentscheidung zusammenhängen. Wird ein Aufenthaltsantrag in Belgien abgelehnt oder läuft das bestehende Aufenthaltsrecht ab, verliert die betreffende Person in der Regel ihren rechtmäßigen Aufenthaltsstatus und muss das Land verlassen. Allerdings hat nicht jede ablehnende Entscheidung automatisch die gleichen rechtlichen Konsequenzen. Beispielsweise kann die Gemeinde in einigen Fällen der Familienzusammenführung im Zusammenhang mit dem EU-Freizügigkeitsrecht den Antrag ablehnen und die Person aus dem Ausländerregister streichen; in manchen Fällen geht dies mit einer Ausreiseverfügung einher, in anderen nicht. Daher sollten bei der Beurteilung eines irregulären Aufenthalts die Art der Entscheidung, die beigefügten Anlagen und eine etwaige zusätzliche Ausreiseverpflichtung sorgfältig geprüft werden. (dofi.ibz.be)

2. Die erste und wichtigste Konsequenz: die Aufforderung, das Land zu verlassen

Die wichtigste administrative Folge eines illegalen Aufenthalts in Belgien ist eine Ausreiseverfügung. Das Ausländeramt erklärt, dass Personen, die sich illegal im Land aufhalten, in der Regel mit dieser Verfügung konfrontiert werden. Sie verpflichtet sie, Belgien und gegebenenfalls den Schengen-Raum innerhalb einer bestimmten Frist zu verlassen. Die Verfügung gibt das späteste Ausreisedatum klar an. Es handelt sich also nicht nur um eine Empfehlung, sondern um eine verbindliche Ausreiseverfügung, die unmittelbar befolgt werden muss. (dofi.ibz.be)

Auf der offiziellen belgischen Informationsseite heißt es, dass insbesondere bei Ablehnung oder Entzug des Aufenthaltsrechts von EU-Bürgern und ihren Familienangehörigen gegebenenfalls in Verbindung mit Anhang 20 oder Anhang 21 eine Ausreiseverfügung erlassen werden kann. Dieses Dokument legt die Ausreisefrist klar fest, die – außer in Notfällen – mindestens 30 Tage betragen muss. Dieser Punkt ist entscheidend, da solche Entscheidungen im allgemeinen Sprachgebrauch oft direkt als „Abschiebungsverfügungen“ bezeichnet werden. In der belgischen Praxis besteht der erste Schritt jedoch häufig in der Verpflichtung zur Ausreise, wobei eine freiwillige Ausreisefrist eingeräumt wird. Eine Zwangsabschiebung erfolgt in der Regel erst, wenn diese Frist nicht ausgeschöpft wurde oder bei konkreten Risiken. (ibz.be)

Wer zur Ausreise aufgefordert wird, ist grundsätzlich verpflichtet, das Land auf eigene Faust zu verlassen. Die belgischen Behörden geben an, dass die Rückkehr ins Herkunftsland die naheliegendste Option sei; die Person kann jedoch auch in ein anderes Land reisen, sofern sie über gültige Einreisedokumente für dieses Land verfügt. Mit anderen Worten: Die bloße Absicht, Belgien zu verlassen und in ein anderes Land zu reisen, reicht ohne Einreisegenehmigung für das Zielland nicht aus. Die Ausreiseverfügung beinhaltet nicht nur das Verlassen der belgischen Grenze, sondern auch die legale Einreise in das Zielland. (dofi.ibz.be)

3. Warum priorisiert Belgien die freiwillige Rückkehr?

Belgiens Umgang mit irregulären Aufenthalten setzt auf die freiwillige Rückkehr. Die Ausländerbehörde erklärt ausdrücklich, dass Ausländer, die zur Ausreise aufgefordert werden, zunächst den Weg der freiwilligen Rückkehr wählen sollen und dass ihnen bei Bedarf Unterstützung angeboten wird. Über die Programme Fedasil und die freiwillige Rückkehr können Rückflugtickets, Reisevorbereitungen und in manchen Fällen auch Unterstützung bei der Wiedereingliederung bereitgestellt werden. Dies zeigt, dass der belgische Staat nicht in erster Linie Zwang anwendet, sondern sicherstellen will, dass die betroffene Person das Land aus freiem Willen verlässt. (dofi.ibz.be)

Eine weitere wichtige Folge dieser freiwilligen Ausreise ist, dass nicht jede Rückkehrentscheidung automatisch ein Wiedereinreiseverbot nach sich zieht. Laut der Webseite der Ausländerbehörde zum Thema Einreiseverbot kann eine Person, die aus eigenem Antrieb ausreist, in der Regel nach Belgien zurückkehren, sofern sie die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen anschließend wieder erfüllt. Wurden die Kosten der erzwungenen Ausweisung jedoch vom belgischen Staat getragen, kann eine Erstattung beantragt werden. Daher beugt die freiwillige Rückkehr sowohl einem erhöhten Verwaltungsaufwand vor als auch kann zu weniger schwerwiegenden Konsequenzen führen, die zukünftige Visa- und Aufenthaltspläne nicht vollständig zunichtemachen. (dofi.ibz.be)

Belgien verpflichtet auch Personen, die Behörden zu benachrichtigen, wenn sie das Land eigenständig verlassen. Laut der offiziellen Website müssen sie das Original des entsprechenden Formulars bei der Bundespolizei beim Grenzübertritt vorlegen. Erfolgt die Ausreise nicht über einen regulären Grenzübergang, müssen sie einen Ausreisenachweis, beispielsweise den Ausreisestempel im Reisepass, an die zuständige Behörde senden. Dieser Punkt sollte in der Praxis nicht unterschätzt werden. Der Nachweis, dass belgisches Territorium rechtzeitig und ordnungsgemäß verlassen wurde, ist entscheidend für die spätere Aufhebung eines Wiedereinreiseverbots oder den Nachweis der Einhaltung einer früheren Entscheidung in einem neuen Antrag. Der letzte Satz in diesem Absatz ist eine rechtliche Konsequenz, die sich aus der Logik des offiziellen Systems ergibt. (dofi.ibz.be)

4. Was geschieht, wenn die Ausstiegsverpflichtung nicht erfüllt wird?

In Belgien treten die schwerwiegendsten Konsequenzen ein, wenn sich eine Person trotz eines Haftbefehls weigert, das Land zu verlassen. Laut offizieller Mitteilung der Ausländerbehörde kann eine Person, die nicht freiwillig oder auf eigene Faust ausreist, von der Polizei festgenommen werden. Die Ausländerbehörde kann die Person dann in einer geschlossenen Einrichtung oder einer dafür vorgesehenen Unterkunft festhalten, bis ihre Rückführung in ihr Herkunftsland oder ein anderes Land, in dem sie aufgenommen wird, organisiert ist. Diese Phase markiert den Übergang von der freiwilligen zur erzwungenen Rückkehr (dofi.ibz.be)

Die offizielle belgische Website erklärt, dass die Verwaltungshaft in geschlossenen Einrichtungen in die Zuständigkeit der Ausländerbehörde fällt und eine dem Ausländerrecht spezifische Form der Inhaftierung darstellt, die sich von strafrechtlichen Sanktionen unterscheidet. Ziel ist es, die schnellstmögliche Rückkehr oder, falls gesetzlich vorgeschrieben, die Einreise nach Belgien zu ermöglichen. Es handelt sich also nicht um eine klassische Haftstrafe, sondern um Verwaltungshaft zur Ermöglichung der Ausweisung. Die Folgen für den Betroffenen sind jedoch äußerst schwerwiegend: Seine Freiheit wird faktisch eingeschränkt, seine Reise wird vom Staat geplant, und sein Fall wird einer strengeren Prüfung unterzogen. (dofi.ibz.be)

Nach belgischem Recht kann die Nichtkooperation diesen Prozess beschleunigen. Das Ausländeramt gibt an, dass jeder ohne legales Aufenthaltsrecht verpflichtet ist, mit den zuständigen Behörden für die effektive Durchführung des Rückführungs-, Abschiebungs-, Überstellungs- oder Ausweisungsverfahrens zusammenzuarbeiten. Diese Zusammenarbeit umfasst die Angabe von Identitäts- und Staatsangehörigkeitsdaten, den Besuch von Botschaften zur Beantragung von Reisedokumenten, die Angabe einer korrekten Adresse und Kontaktdaten, die Wahrnehmung von Terminen, die Bereitstellung angeforderter Informationen, die gegebenenfalls erforderliche Abgabe von Identitäts- und Reisedokumenten sowie die Unterwerfung unter medizinische Untersuchungen. Daher besteht die Strafe für einen irregulären Aufenthalt in Belgien nicht in passivem Abwarten; von der betroffenen Person wird aktive Mitwirkung erwartet. (dofi.ibz.be)

Verweigerung der Kooperation kann schwerwiegendere Folgen haben. Laut offiziellen Angaben kann sie zu Präventivmaßnahmen wegen Fluchtgefahr, Verwaltungshaft und, im Falle eines Einreiseverbots, zu dessen Berücksichtigung bei der Festlegung der Dauer führen. Der gravierendste Fehler in der Praxis ist daher das Untertauchen nach Erhalt einer Ausreiseverfügung, die Verweigerung der Angabe einer Adresse oder die Behinderung der Identifizierung. Das belgische Rechtssystem betrachtet dies nicht nur als Verfahrensfehler, sondern auch als strafverschärfenden Umstand. (dofi.ibz.be)

5. Wann tritt das Wiedereinreiseverbot in Kraft?

In Belgien ist eine der am meisten gefürchteten Folgen ein Einreiseverbot. Im Grundgesetz muss jedoch klargestellt werden: Nicht jede Rückführungsanordnung führt automatisch zu einem Einreiseverbot. Die Ausländerbehörde stellt ausdrücklich klar, dass Rückführungsanordnungen allein die Rückkehr nach Belgien nicht grundsätzlich untersagen; ein Einreiseverbot wird separat und unter bestimmten Bedingungen verhängt. Daher sind im Falle eines irregulären Aufenthalts „Ausreisepflicht“ und „Einreiseverbot“ nicht dasselbe. Letzteres ist eine zusätzliche und strengere Maßnahme. (dofi.ibz.be)

Nach belgischem Recht kann im Zusammenhang mit einer Rückführungsanordnung ein Wiedereinreiseverbot gegen Drittstaatsangehörige verhängt werden. Dieses Einreiseverbot wegen Nichtbeachtung einer früheren Entscheidung kann in der Regel bis zu drei Jahre dauern. Hat die betreffende Person ihren Aufenthaltsstatus durch Betrug oder andere illegale Mittel erlangt oder aufrechterhalten, kann sich diese Frist auf bis zu fünf Jahre verlängern. Ein Verbot von mehr als fünf Jahren ist auch möglich, wenn die betreffende Person eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellt. Die offizielle Website (dofi.ibz.be)

Die geografischen Auswirkungen dieses Einreiseverbots sind ebenfalls erheblich. Das belgische Einwanderungsamt gibt an, dass eine Person, gegen die ein Einreiseverbot verhängt wurde, nicht nur nicht nach Belgien einreisen oder sich dort aufhalten darf, sondern in der Regel auch nicht in den Gebieten der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wird die Einreise an der Grenze verweigert und die Person im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats angetroffen, ist normalerweise eine Ausweisung möglich. In bestimmten Sonderfällen, beispielsweise wenn die Person eine Aufenthaltserlaubnis in einem anderen EWR-Mitgliedstaat besitzt, kann sich das Verbot jedoch auf Belgien beschränken. Dies bedeutet, dass der geografische Geltungsbereich des Verbots in jedem Einzelfall gesondert geprüft werden muss. (dofi.ibz.be)

Das belgische Recht erkennt an, dass Einreiseverbote nicht gänzlich unwiderruflich sind. Laut offiziellen Angaben kann aus humanitären Gründen eine Aussetzung oder Aufhebung des Einreiseverbots beantragt werden. Darüber hinaus kann ein Antrag auf Aufhebung oder Aussetzung des Einreiseverbots aus beruflichen oder Ausbildungsgründen gestellt werden, nachdem zwei Drittel der Verbotsdauer verstrichen sind. Dies setzt jedoch den Nachweis voraus, dass die betreffende Person das belgische Hoheitsgebiet unter vollständiger Einhaltung der Rückführungsanordnung verlassen hat. Die Aufhebung des Verbots ist also zwar theoretisch möglich, Voraussetzung dafür ist jedoch der Nachweis, dass die vorherige Entscheidung ordnungsgemäß befolgt wurde. (dofi.ibz.be)

6. Besteht ein Recht auf Berufung, und führt eine Berufung stets zur Aussetzung der Vollstreckung der Entscheidung?

In Belgien besteht das Recht, gegen Ausreiseverfügungen und bestimmte Rückführungsentscheidungen Berufung einzulegen. Das Ausländeramt gibt an, dass der Rat für Ausländerrechtsstreitigkeiten das zuständige Verwaltungsgericht für Berufungen gegen individuelle Entscheidungen im Asyl- und Einwanderungsbereich ist. Dieselbe offizielle Quelle trifft jedoch eine wichtige Unterscheidung: Manche Berufungen setzen die Vollstreckung der Entscheidung aus, andere nicht. Daher ist die Annahme „Ich habe Berufung eingelegt, also darf ich jetzt in Belgien bleiben“ nicht in jedem Fall rechtlich korrekt. Ob eine Berufung aufschiebende Wirkung hat, hängt von der Art der Entscheidung und dem angewandten Verfahren ab. (dofi.ibz.be)

EU-Bürger und ihre Familienangehörigen genießen einen stärkeren Schutz durch Entscheidungen gemäß Anhang 20 oder Anhang 21. Laut der offiziellen Website des IBZ kann gegen diese Entscheidungen innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung Berufung eingelegt werden; diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage, wenn die Person in Verwaltungshaft zur Abschiebung festgehalten wird. Darüber hinaus wird die Abschiebung während des Berufungsverfahrens automatisch ausgesetzt; die einzige Ausnahme besteht, wenn die Entscheidung auf zwingenden Gründen der nationalen Sicherheit beruht. Dies zeigt, dass eine Berufung nach belgischem Recht bei bestimmten Entscheidungen tatsächlich Schutzwirkung entfaltet. (ibz.be)

Auf der allgemeinen Ausreiseverfügungsseite wird jedoch klar darauf hingewiesen, dass nicht jeder eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhält, selbst wenn er Einspruch einlegt. Nur in bestimmten Fällen mit aufschiebender Wirkung erteilt die Gemeinde auf Anweisung der Ausländerbehörde eine befristete Aufenthaltserlaubnis. In anderen Fällen ist die betroffene Person, auch nach Einlegung eines Einspruchs, verpflichtet, das Land zu verlassen und die in der Verfügung festgelegten Präventionsmaßnahmen zu befolgen. Daher ist es in der Praxis entscheidend, schnellstmöglich die Art des der Verfügung beigefügten Anhangs, die Rechtsmittel und deren aufschiebende Wirkung zu prüfen. (dofi.ibz.be)

7. Sind alle „Abschiebungen“ dasselbe?

Im türkischen Alltag wird der Begriff „Abschiebung“ oft synonym für den gesamten Vorgang verwendet. Das belgische Recht unterscheidet jedoch genauer. Zunächst wird in der Regel eine Rückführungsanordnung erlassen; verlässt die Person das Gebiet, ist das Verfahren damit abgeschlossen. Bleibt sie der Anordnung Folge, kann eine erzwungene Rückführung angeordnet werden. In manchen Fällen wird zusätzlich eine Inhaftierung verhängt, in anderen ein Einreiseverbot. Bei Gefährdungen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit können der Entzug der Aufenthaltserlaubnis und weitere, strengere Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Das, was in der offiziellen belgischen Terminologie faktisch als „Abschiebung“ bezeichnet wird, besteht daher aus einer Kombination mehrerer separater Verwaltungsakte und -verfahren. (dofi.ibz.be)

Das belgische System zeigt auch, dass selbst Personen mit einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis nicht immer sicher sind. Laut der offiziellen Website des IBZ kann selbst bei einer nach EU-Recht erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis dieses Recht entzogen werden, wenn man sich länger als zwei Jahre außerhalb Belgiens aufhält, schwerwiegende Gründe für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit vorliegen oder Betrug vorliegt. Dies beweist, dass die Annahme „Ich habe eine Karte, also kann sie mir nicht entzogen werden“ falsch ist. Dennoch ist der Schutz bei einem solchen Status höher, und die Behörden müssen bei ihrer Entscheidung Faktoren wie Aufenthaltsdauer, Alter, Gesundheitszustand, familiäre und wirtschaftliche Situation, Integration und Bindungen zum Herkunftsland berücksichtigen. (ibz.be)

8. Die häufigsten Fehler in der Praxis

Der häufigste Fehler bei irregulärem Aufenthalt in Belgien ist, die Ausreiseanordnung nicht ernst zu nehmen. Die Entscheidung wird oft hinausgezögert, in der Annahme, es spiele keine Rolle. Das offizielle System basiert jedoch auf freiwilliger Ausreise, Kooperation und der korrekten Nutzung von Rechtsmitteln. Ein weiterer häufiger Fehler ist die Nichtangabe der tatsächlichen Adresse und der Abbruch des Kontakts zu den Behörden. Die Ausländerbehörde wertet diese mangelnde Kooperation ausdrücklich und weist darauf hin, dass sie die Dauer der Inhaftierung und Einreiseverbote beeinflussen kann. Ein dritter häufiger Fehler ist der Glaube, dass jeder Einspruch automatisch ein Aufenthaltsrecht gewährt. Allerdings setzen manche Einsprüche die Vollstreckung der Anordnung nicht aus, und selbst nach Einlegung eines Einspruchs kann die Ausreise angeordnet werden. (dofi.ibz.be)

Ein weiterer schwerwiegender Irrtum ist die Annahme, dass freiwillige Ausreise und erzwungene Ausweisung künftig die gleichen Folgen haben. Offizielle Quellen geben an, dass eine Person, die freiwillig ausreist, in der Regel durch Erfüllung der Wiedereinreisebestimmungen zurückkehren kann. Deutlich schwieriger gestaltet sich die Lage jedoch für diejenigen, denen die Einreise verweigert wird, die auf Staatskosten ausgewiesen werden oder gegen die Entscheidung verstoßen haben. Daher sollte bei Feststellung eines irregulären Aufenthalts die Frage „Wie reise ich nun aus und wie dokumentiere ich diese Ausreise?“ oft im Mittelpunkt der rechtlichen Strategie stehen. Dieser letzte Satz stellt eine rechtliche Bewertung der systematischen Schlussfolgerungen in offiziellen Quellen dar. (dofi.ibz.be)

Abschluss

In Belgien hat ein unerlaubter Aufenthalt weitreichende Folgen nach dem Ausländerrecht, die weit über ein einzelnes Verwaltungsdokument hinausgehen. Der erste Schritt ist oft eine Ausreiseaufforderung. Kommt die betroffene Person dieser Aufforderung nach, kann das Verfahren mit einer freiwilligen Rückkehr enden, und ein automatisches Wiedereinreiseverbot wird nicht immer verhängt. Wird die Aufforderung jedoch nicht befolgt, erfolgt keine Kooperation mit den Behörden oder liegen erschwerende Umstände wie Betrug, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Fluchtgefahr vor, können polizeiliche Festnahme, Verwaltungshaft in einer geschlossenen Einrichtung, erzwungene Rückführung und ein Wiedereinreiseverbot, das sich auf den gesamten Schengen-Raum erstrecken kann, verhängt werden. (dofi.ibz.be)

Wird ein irregulärer Aufenthalt in Belgien festgestellt, ist es daher entscheidend, die Situation nicht zu leugnen, sondern unverzüglich zu prüfen, welcher Bescheid ergangen ist, welche Ausreisefrist gilt, ob ein Einspruchsverfahren eine Aussetzung des Aufenthaltsrechts bewirkt und ob eine freiwillige Ausreise noch möglich ist. Die offizielle Struktur der Ausländerbehörde zeigt, dass ein frühzeitiges und ordnungsgemäßes Eingreifen die Erfolgsaussichten verbessern kann; wer den Bescheid hingegen ignoriert, muss mit deutlich härteren Strafen rechnen. Nach belgischem Recht liegt das größte Risiko oft nicht im ursprünglichen Verstoß selbst, sondern im Umgang mit den Folgen. (dofi.ibz.be)

 

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