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FAHRZEUG-LEASINGVERTRAG

FAHRZEUG-LEASINGVERTRAG

GESCHICHTE: …/…/…

Dieser Fahrzeugmietvertrag („Vertrag“) wird zwischen den nachstehend aufgeführten Parteien zum Zweck der Regelung der Bedingungen für die Fahrzeugmiete geschlossen.


1. PARTEIEN

VERMIETER:
Name/Nachname / Firmenname: …
Adresse: …
Telefon: …
E-Mail: …
Finanzamt und Steuernummer: …

MIETER:
Name/Nachname / Firmenname: …
Adresse: …
Telefon: …
E-Mail: …
Türkische Personalausweisnummer / Steuernummer: …


2. MIETFAHRZEUG

2.1. Fahrzeuginformationen:

  • Marke: …
  • Modell: …
  • Kennzeichen: …
  • Fahrgestellnummer: …
  • Farbe: …
  • Kilometer: …

2.2. Das Fahrzeug wurde dem Mieter in einem sauberen und vollständigen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel oder Schäden am Fahrzeug festgestellt werden, werden diese im Übergabeprotokoll vermerkt.


3. MIETVERTRAGSLAUFZEIT UND LIEFERUNG

3.1. Mietbeginn: …/…/…
3.2. Mietende: …/…/…
3.3. Das Fahrzeug wird am Ende der Mietzeit an die vom Vermieter angegebene Adresse und zum angegebenen Zeitpunkt zurückgegeben.


4. MIETGEBÜHR UND ZAHLUNG

4.1. Monatliche/tägliche Miete: … TL
4.2. Die Miete ist im Voraus oder in Raten während der Mietdauer zu entrichten.
4.3. Zahlungen erfolgen auf das Bankkonto des Vermieters oder in bar gegen Quittung.


5. KRAFTSTOFF UND KOSTEN

5.1. Das Fahrzeug wurde vollgetankt übergeben und muss im selben Zustand zurückgegeben werden. Fehlender Kraftstoff ist vom Mieter zu tragen.
5.2. Mautgebühren und Bußgelder, die während der Mietzeit anfallen, sind vom Mieter zu tragen.


6. FAHRZEUGNUTZUNG

6.1. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter oder anderen im Vertrag genannten Personen genutzt werden.
6.2. Das Fahrzeug darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren werden.
6.3. Der Mieter darf das Fahrzeug nur innerhalb der Grenzen der Türkei nutzen; andernfalls ist die schriftliche Genehmigung des Vermieters erforderlich.
6.4. Das Fahrzeug darf nicht für gewerblichen Gütertransport oder illegale Aktivitäten genutzt werden.


7. Wartung und Reparatur

7.1. Bei jeglichen Funktionsstörungen des Fahrzeugs ist der Leasingnehmer verpflichtet, den Leasinggeber unverzüglich zu benachrichtigen.
7.2. Vom Leasingnehmer am Fahrzeug durchgeführte Wartungs- oder Reparaturarbeiten werden ohne Zustimmung des Leasinggebers nicht als Kosten anerkannt.


8. VERSICHERUNG UND SICHERHEIT

8.1. Das Fahrzeug ist für die Dauer der Mietzeit vollkaskoversichert und haftpflichtversichert.
8.2. Schäden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind (z. B. Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss), trägt der Mieter.


9. LIEFERUNG UND BESCHÄDIGUNG

9.1. Das Fahrzeug muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem es übernommen wurde.
9.2. Schäden am Fahrzeug während der Mietzeit gehen zu Lasten des Mieters.
9.3. Das Fahrzeug wird bei Rückgabe überprüft, und alle Schäden, Mängel oder Probleme hinsichtlich der Sauberkeit werden im Rückgabeprotokoll vermerkt.


10. Beendigung des Vertrags

10.1. Möchte der Mieter das Fahrzeug vor Ablauf der Vertragslaufzeit zurückgeben, ist er zur Zahlung der restlichen Mietgebühr verpflichtet.
10.2. Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn der Mieter gegen den Vertrag verstößt.


11. Streitbeilegung

11.1. Die Parteien werden zunächst versuchen, alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag durch Verhandlungen beizulegen.
11.2. Sollte keine Einigung erzielt werden können, sind die Gerichte und Vollstreckungsbehörden von … zuständig.


12. GÜLTIGKEITSDATUM UND UNTERSCHRIFTEN

12.1. Diese Vereinbarung wurde von den Parteien am … ​​Datum unterzeichnet und trat in Kraft.
12.2. Die Vereinbarung wurde in zwei Ausfertigungen erstellt; eine Ausfertigung verbleibt beim Vermieter und die andere beim Mieter.

Vermieter:
Name/Nachname / Firmenname: …
Datum: …
Unterschrift: …

Mieter:
Name-Nachname: …
Datum: …
Unterschrift: …

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