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FAHRZEUGKAUFVERTRAG

FAHRZEUGKAUFVERTRAG

DATUM: [Datum]

PARTEIEN

1. VERKÄUFER:

  • Name / Titel: [Vollständiger Name des Verkäufers oder Firmenname]
  • Türkische nationale Identifikationsnummer / Steuernummer: [TCKN oder Steuernummer]
  • Adresse: [Adresse]
  • Telefon: [Telefonnummer]
  • E-Mail: [E-Mail-Adresse]

2. KÄUFER:

  • Name / Titel: [Name und Nachname des Empfängers oder Firmenname]
  • Türkische nationale Identifikationsnummer / Steuernummer: [TCKN oder Steuernummer]
  • Adresse: [Adresse]
  • Telefon: [Telefonnummer]
  • E-Mail: [E-Mail-Adresse]

ARTIKEL 1 – GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

Diese Vereinbarung regelt die Verkaufsbedingungen des von [Name des Verkäufers] an [Name des Käufers] verkauften Fahrzeugs und legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien fest


ARTIKEL 2 – FAHRZEUGINFORMATIONEN

Das unten aufgeführte Fahrzeug wird im Rahmen dieses Vertrags verkauft:

  • Marke: [Fahrzeugmarke]
  • Modell: [Fahrzeugmodell]
  • Modelljahr: [Modelljahr]
  • Farbe: [Fahrzeugfarbe]
  • Fahrgestellnummer: [Fahrgestellnr.]
  • Motornummer: [Motornummer]
  • Kennzeichen: [Kennzeichen]
  • Kilometerstand: [Kilometerangabe]

Der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug die oben genannten Spezifikationen aufweist und dass das Fahrzeug gemäß dieser Vereinbarung geliefert wird.


ARTIKEL 3 – VERKAUFSPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1. Die Parteien haben vereinbart, dass der Verkaufspreis des Fahrzeugs [Betrag] TL .

3.2. Die Zahlung erfolgt wie folgt:

  • Vorauszahlung: Der Verkaufspreis ist in bar oder per Banküberweisung zu entrichten.
  • Ratenzahlung: [Zahlungsplan und Fälligkeitstermine werden noch festgelegt]
  • Zahlung per Scheck/Schuldschein: [Details zum Scheck/Schuldschein sind anzugeben]

3.3. Nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises wird das Fahrzeug an den Käufer ausgeliefert und die notariell beglaubigte Eigentumsübertragung abgeschlossen.


ARTIKEL 4 – LIEFER- UND ÜBERGABEVERFAHREN

4.1. Der Verkäufer [Lieferdatum] an den Käufer liefern

4.2. Mit der Übertragung des Fahrzeugs auf den Namen des Käufers in Anwesenheit eines Notars gehen die Eigentumsrechte auf den Käufer über.

4.3. Sämtliche Kosten und Verbindlichkeiten, die bis zur Auslieferung des Fahrzeugs entstehen, gehen zu Lasten des Verkäufers.

4.4. Gebühren und Steuern, die bei notariellen Verkaufsgeschäften anfallen , werden von den Parteien geteilt oder von der benannten Partei bezahlt.


ARTIKEL 5 – FAHRZEUGZUSTAND UND GARANTIEN

5.1. Der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug frei von Mängeln, unfallfrei (oder mit einer gewissen Schadenshistorie) und in vollständigem Zustand geliefert wird

5.2. Fahrzeugmängel und -schäden:

  • [Falls zutreffend, bitte angeben: Zum Beispiel Lackänderungen, Schadenshistorie, mechanische Defekte usw.]

5.3. Der Verkäufer bestätigt , dass er dem Käufer genaue und vollständige Informationen über die gesamte Fahrzeughistorie zur Verfügung gestellt hat

5.4. Nach Abschluss der Eigentumsübertragung des Fahrzeugs beim Notar übernimmt der Verkäufer keine Haftung mehr.


ARTIKEL 6 – VERANTWORTLICHKEITEN UND PFLICHTEN

6.1. Steuer- und Verkehrsstrafen:

  • Sämtliche Kfz-Steuern, Verkehrsstrafen und sonstige Verbindlichkeiten, die bis zum Datum der Fahrzeugübertragung anfallen, trägt der Verkäufer.
  • nach dem Übertragungsdatum entstehenden Verbindlichkeiten.

6.2. Versicherungs- und Pflichtverkehrsrichtlinie:

  • Der Verkäufer hat den Käufer über den aktuellen Versicherungsstatus des Fahrzeugs informiert.
  • Der Käufer ist dafür verantwortlich, nach der Übernahme der Immobilie eine neue Versicherungspolice abzuschließen.

ARTIKEL 7 – KÜNDIGUNG DES VERTRAGS UND STRAFKLAUSAGEN

7.1. Kommt eine Partei ihren Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht nach, kann die andere Partei den Sachverhalt notariell beurkunden lassen und die Aufhebung des Vertrags sowie Schadensersatz verlangen.

7.2. Kommt eine Partei ihren Verpflichtungen nicht nach, kann die andere Partei [Entschädigung oder Strafe] verlangen


ARTIKEL 8 – BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN

8.1. Etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien sollen vorrangig durch ein Schlichtungsverfahren .

8.2. Im Streitfall sind die [zuständigen Gerichte] und Vollstreckungsbehörden zuständig.


ARTIKEL 9 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Diese Vereinbarung wurde von den Parteien in zwei (2) Ausfertigungen nach freiem Willen erstellt und unterzeichnet .

9.2. Änderungen an diesem Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung.

9.3. Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung in Kraft.


UNTERSCHRIFTEN

Verkäufer:
Name/Titel: [Verkäufer]
Unterschrift: ___________

Empfänger:
Name/Titel: [Empfänger]
Unterschrift: ___________

Zeugen:
Name und Nachname: [Zeuge 1] – Unterschrift: ______
Name und Nachname: [Zeuge 2] – Unterschrift: ______

Notarielle Genehmigung:
[Name und Stempel des Notars]

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