Fahrzeugwertverlust
Der Wert von Fahrzeugen, die in Unfälle verwickelt sind oder repariert werden müssen, sinkt. Der Verursacher des Schadens und der Inhaber des Unternehmens, dem das Fahrzeug gehört, haften für diesen Verlust.
Um nach dem Unfall einen Anspruch auf Fahrzeugwertminderung geltend zu machen
- nicht zu 100 % die Schuld zu tragen
- Das Fahrzeug sollte kein Totalschaden sein
Es ist notwendig.
Die Berechnung berücksichtigt Faktoren wie Baujahr, Kilometerstand, Erstzulassungsdatum, Schadenshistorie, Marke, Modell und Marktwert des Fahrzeugs. Eine Wertminderungsentschädigung kann für Fahrzeuge aller Altersgruppen und Kilometerstände geltend gemacht werden.
Im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Versicherer verpflichtet, den durch den Unfallverursacher entstandenen Wertverlust auszugleichen. Der Unfallverursacher ist durch eine Vollkaskoversicherung (Kollisionsversicherung) abgesichert.
Ansprüche auf Entschädigung für Fahrzeugwertminderung können entweder auf dem Rechtsweg oder durch Antragstellung bei der Versicherungsschiedskommission geltend gemacht werden.
Sollten Sie rechtliche Unterstützung in Bezug auf den Wertverlust Ihres Fahrzeugs benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.
